Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 47/2004

Brandschutz Rheinufertunnel

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Rheinufertunnel · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 23. März 2004veröffentlicht

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Rheinufertunnel – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\66_ 47_2004_18576.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00070833.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:21 GMT Number of Pages: 7 Markdown Content: > Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000 Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage 66/ 47/2004 > Bauherrenamt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst. Amt für Verkehrsmanagement Herr Leonhardt Herr Stratmann 94640 > Technisches Amt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst. Amt für Verkehrsmanagement Herr Leonhardt Herr Stratmann 94640 # Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses für Baumaßnahmen gemäß Ziffer 1.1 der Dienstanweisung für die Planung und Durchführung von Hochbauten Hochbauvorhaben Tiefbauvorhaben x Brandschutz Rheinufertunnel 1 Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt: Bezirksvertretung x Fachauschuss x Bauausschuss x Haupt- und Finanzausschuss x Rat Projektbezeichnung Brandschutz Rheinufertunnel -Bau- und Finanzierungsbeschluss- Haushaltsstelle(n) Gesamtkosten 2 M 00008428 6600 94177 - Brandschutz Rheinufertunnel 5.000.000,00 EUR Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt – siehe Ziffer 5.7) Gesamtsumme Folgekosten jährlich 400.000,00 EUR Bisheriger Beschluss Grundsatzbeschluss vom Grundsatzbeschluss vom x Fachausschuss 20.06.2002 x Rat 10.10.2002 Bisherige Kostenermittlung vom in Höhe von x Kostenschätzung Kostenberechnung x Kostenanschlag 20.06.2002 3.600.000,00 EUR Unterlagen nach § 10 GemHVO BIC-Empfehlung IPK-Empfehlung x RPA geprüft am 29.09.2003 x vom 24.09.2003 vom 2 Beschlussdarstellung Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Plänen (Maßstab 1 : ) und Kostengliederung siehe Nr. 4.4 der Kostenschätzung vom der Kostenberechnung vom dem Kostenanschlag vom in Höhe von 01.09.2003 5.000.000,00 EUR und stimmt zu. Das Ergebnis der Beratung im Bauausschuss wird in der Sitzung mündlich vorgetragen. Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt die Umsetzung des neuen Brandschutz- und Sicherheitskonzeptes im Rheinufertunnel in einer Gesamthöhe von 5.000.000,00 Euro. 3 Sachdarstellung Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung vom 10.10.2002 den Grundsatzbeschluss zur Erneuerung des Brandschutzkonzkonzeptes für den Rheinufer- und den Rheinalleetunnel mit Gesamtkosten i.H.v. rd. 3.530.000,00 EUR, davon 2.615.800,00 EUR für den Rheinufertunnel gefasst. Darüber hinaus wurde die Verwaltung, bedingt durch die Diskussion um die damaligen Brandereignisse z.B. im Mont-Blanc- oder St. Gotthardt-Tunnel, damit beauftragt, zusätzliche Maßnahmen als sog. Sofortmaßnahmen (wie z.B. Einrichtung einer prov. Tunnelsperranlage und eine grundlegende Verbesserung der Fluchtwegkennzeichnungen) einzuleiten. Die Sofortmaßnahmen mit einem Kostenumfang von 1.676.200 EUR wurden noch in 2002 ausgeschrieben und Ende 2003 fertigstellt. Die Deckung der Mittel erfolgte aus den bis dahin vorhandenen Haushaltsresten auf der Haushaltsstelle 2 M 00008428 6600 94177 (Brandschutz Rheinufertunnel). Das Brandschutzkonzept selbst, d.h. die Erneuerung der Brandschutz- u. Sicherheitstechnik, musste mit der verbindlichen Einführung der “Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)" im Mai 2003 grundlegend überarbeitet werden. Die gegenüber den bis dahin geltenden Vorschriften nachdrücklich verschärften Brandschutzbestimmungen der RABT 2003, verbunden beispielsweise mit der Installation einer Durchsageanlage im Tunnel und zusätzlicher Brandschutzvorkehrungen für Kabelanlagen (Edelstahlkabelbühnen), führte zu Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung von 2002 i.H.v. 708.000 EUR. Die Gesamtaufwendungen für die Erneuerung des Brandschutzes Rheinufertunnel belaufen sich damit auf: Sofortmaßnahmen (bereits beauftragt bzw. verausgabt): 1.676.200,- EUR Brandschutz- u. Sicherheitstechnik gem. Grundsatzbeschluß : 2.615.800,- EUR Kosten auf Grund der neuen RABT 2003 : 708.000,- EUR Summe : 5.000.000,- EUR Auf der Haushaltsstelle 2 M 00008428 6600 94177 (Brandschutz Rheinufertunnel) sind in 2004 Mittel in einer Höhe von 2,15 Mio. EUR vorgesehen. Mit den für 2005 vorgesehenen Mitteln in Höhe von 1,15 Mio EUR stehen alle benötigten Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung. Die erforderlichen Aufwendungen werden nach Auskunft der Bewilligungsbehörde nicht nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert, und zwar mit der Begründung, dass eine GVFG-Förderung nur für Straßenneubaumaßnahmen gelte. Die Stadt hingegen vertritt die Auffassung, dass eine grundlegende Änderung der Brandschutzbestimmungen, wie sie mit der RABT vom Mai 2003 für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln eingeführt wurde, eine Ausstattung der Städte und Gemeinden mit Finanzmitteln aus dem GVFG erforderlich macht, weil dies dem Neubau von Straßentunneln gleichkommt. Diese Rechtsauffassung wird von der überwiegenden Mehrheit der im Bau- und Verkehrsausschuß des Deutschen Städtetages vertretenen Kommunen geteilt. Eine Rückfrage beim Verband "Kommunaler Schadensausgleich (KSA)", inwieweit Bestimmungen des Brandschutzes für den Neubau von Straßentunneln aus haftungsrechtlichen Gründen auf bestehende Straßentunnel bezogen anzuwenden und umzusetzen sind, hat ergeben, dass die RABT den Stand der Technik im Brandschutz definiert und im Schadensfall der Nachweis erbracht werden muß, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um den aktuellen Stand der Sicherheitstechnik zum frühstmöglichen Zeitpunkt zu erreichen. Die Stadt wird daher einen rechtsmittelfähigen Bescheid der Bewilligungsbehörde einfordern und ggfls Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid einlegen, um ihre Ansprüche auf eine GVFG-Förderung für die notwendigen Maßnahmen zu wahren. Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000 4 Technische Einzelangaben Erläuterungen der Abkürzungen: > FBG = Fläche des Baugrundstücks BF = Bebaute Fläche HNF = Hauptnutzfläche NF = Nutzfläche FF = Funktionsfläche VF = Verkehrsfläche NGF = Nettogrundrissfläche KF = Konstruktionsfläche BGF = Bruttogrundrissfläche BRI = Bruttorauminhalt 41 Planung Bauleitung Projektsteuerung 42 Grundflächen für Rauminhalte nach DIN 277 FGB m 2 BF m 2 HNF m 2 Nebennutzfläche m 2 NF m 2 (Nur bei Bedarf unterteilen) + = FF m 2 VF m 2 NGF m 2 KF m 2 BGF m 2 BRI m 3 + + = + = Kostenanalyse Vergleichswerte in m 3 BRI (Architektenkammer NW) Kosten je m 2 BGF Kosten je m 3 BRI unterer Wert mittlerer Wert höchster Wert 43 Das Raum- und Funktionsprogramm vom entspricht den gültigen Richtlinien. Abweichungen sind zu begründen. Zulässige Überschreitung des Durchschnittswertes in % Durchschnittswert eingehalten? Zulässige Unterschreitung des Durchschnittswertes in % Ja Nein Erläuterungen zum Raum- und Funktionsprogramm 44 Kostengliederung nach DIN 276/1993 x Kostengliederung gemäß Anlage 1 Betrag (einschließlich MwSt.) 441 Kosten des Baugrundstücks (Kostengruppen 110–139) 442 Kosten der Erschließung (Kostengruppen 210–240) 443 Kosten des Bauwerks (Kostengruppen 310–399) 4441 Kosten der Technischen Anlagen – Bauwerk (Kostengruppen 410–489) 4442 Kosten der Sonstigen Maßnahmen für Technische Anlagen (Kostengruppen 490–499) 445 Kosten der Außenanlagen (Kostengruppen 510–595) Anteil Amt 65 Anteil Amt 66 Anteil Amt 68 446 Kosten des Geräts (Kostengruppen 611–619, 621–629) (mit/ohne Inventarkosten – 611) davon Inventar davon Sonstiges 447 Baunebenkosten (Kostengruppen 710–790) Gesamtkosten 5.000.000,00 EUR 45 Das Bauvorhaben ist nicht behindertengerecht. Die Abstimmung mit der Koordinatorin/dem Koordinator für Behindertenhilfe ist erfolgt. behindertengerecht. Erläuterungen Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000 46 Umweltschutzmaßnahmen 461 Ökologisch bzw. Öko-toxikologisch bedenkliche Baustoffe entsprechend der „Geschäftsanweisung zur Beschaffung von umweltfreundlichen Baustoffen“ vom 05.09. 2000 werden nicht verwandt. werden verwandt, weil 462 Bauausführung im Niedrigenergiestandard ist vorgesehen. ist nicht möglich, weil 463 Einsatz regenerativer Energien ist vorgesehen. ist nicht möglich, weil 464 Sonstige Umweltschutzmaßnahmen 5 Folgekosten jährlich (nach Vordruck 20/173) 51 Personalkosten (zusätzliche Stellen) Betrag Anzahl Besoldungsgruppen Vergütungsgruppen Lohngruppen 13.272,00 EUR 52 Sach- und Betriebskosten Betrag 94.100,00 EUR darin enthalten Bauunterhaltungskosten 41.100,00 EUR Energiekosten Wasser Abwasser Strom Öl Gas Fernwärme Kostenvergleich Energie (bei energierelevanten Maßnahmen in bestehenden Gebäuden) Ist (p. a.) Soll (p. a.) Differenz Verbrauch Preis Verbrauch Preis Betrag ## × × Summe 107.372,00 EUR 53 Kapitalkosten Betrag 400.000,00 EUR Summe 5.1 bis 5.3 507.372,00 EUR 54 abzüglich Einnahmen 0,00 EUR 55 Bruttofolgekosten 507.372,00 EUR 56 Entfallende Ausgaben/Einnahmen (+ oder –) Ausgaben Einnahmen 107.372,00 EUR 57 Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 400.000,00 EUR Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000 6 Maßnahmen förderungsfähig? x Nein Ja, Fördersatz % Betrag Gesamtkosten laut Ziffer 4.4 5.000.000,00 EUR Voraussichtliche förderungsfähige Kosten 0,00 EUR Nichtförderungsfähige Kosten (bitte in der Begründung gesondert erläutern) 5.000.000,00 EUR Die Finanzierung erfolgt durch Betrag davon Bund und Land Zuweisung Darlehen zum Bau Anteile Dritter zur Inneneinrichtung x Eigenanteil (Darlehen) 5.000.000,00 EUR Bewilligungsantrag gestellt am Bewilligung erteilt am in Höhe von 7 Vorgesehene Termine Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca. 01.06.2004 1,5 Jahre Anfang 2006 8 Alternativen Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000 Vorlage # Anlage 1 zur Bauherrenvorlage 66/ 47/2004 Im Kostenanschlag sind folgende Leistungen enthalten: Gewerk Betrag Ertüchtigung der Entrauchungsventilatoren/Einbau von Strömungsmeßstellen 731.760,00 EUR Ertüchtigung der Lüftungsanlagen der Nottreppenhäuser 121.500,00 EUR Tunnelfeuermeldesystem (Brandmeldekabel/Videosystem) 723.400,00 EUR Visuelle Leiteinrichtungen 150.800,00 EUR Lautsprecher-/Durchsageanlage 263.150,00 EUR sonstige brandschutztechnische Ertüchigungen (F90-Brandschutzklappen, etc.) 38.850,00 EUR Energieversorgung 423.050,00 EUR Verkehrssicherungsarbeiten, Zulagen f. Nachtarbeiten 200.000,00 EUR Honorar für Ingenieurleistungen (davon sind die Planungsleistungen schon beauftragt und z.Teil abgerechnet) 450.000,00 EUR im Zuge der Sofortmaßnahmen angefallene Kosten, die bereits beauftragt (und zum Teil schon abgerechnet) sind: Markierung der Fluchtwege 645.000,00 EUR notwendige Umprogrammierungen der Steuerungsanlagen 480.000,00 EUR Zwischensumme 4.227.510,00 EUR % Mehrwertsteuer 676.401,60 EUR Gesamtkosten 4.903.911,60 EUR zur Rundung 96.088,40 EUR Gesamtkosten brutto 5.000.000,00 EUR Stadt Düsseldorf Lg 138– 03.2000 Vorlage # Anlage 2 zur Bauherrenvorlage 66/ 47/2004 Inventarkosten (Aufschlüsselung) DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM Sonstige Erläuterungen Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 01.04.2004 einstimmig ja Rat -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Bauausschuss 30.03.2004 einstimmig ja 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 47/2004