Anfrage Aktenzeichen BV1/040/2026

Sperrung Rheinufertunnel – Zufahrt Rheinuferparkhaus / Schrankenregelung - Anfrage der CDU-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rheinufertunnel · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Ist vorgesehen, während der Sperrung des Rheinufertunnels Personen mit einem privaten Stellplatz im Rheinuferparkhaus weiterhin die Zufahrt zu ihren Stellplätzen zu ermöglichen - insbesondere über das Mannesmannufer bzw. die Schulstraße - und ihnen hierfür eine Schrankenkarte zur Durchfahrt auszuhändigen?
  2. Aus welchen Gründen ist es derzeit nicht vorgesehen, allen Personen mit einem privaten Stellplatz im Rheinuferparkhaus eine generelle Zufahrtsmöglichkeit über das Mannesmannufer bzw. die Schulstraße mit einer Schrankenkarte einzuräumen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Sperrung des Rheinufertunnels führt zu erheblichen Einschränkungen der Erreichbarkeit des Rheinuferparkhauses. Für Personen mit privat angemieteten Stellplätzen ist während der Sperrzeit eine praktikable, transparente und gleichbehandelnde Zufahrtsregelung zwingend erforderlich. Darüber hinaus ist eine solche Regelung notwendig, um zu verhindern, dass es infolge der eingeschränkten Zufahrt zu einer Verdrängung in den ohnehin stark belasteten öffentlichen Parkraum kommt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Rheinufertunnel – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV1/040/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    BV1-040-2026 - Sperrung Rheinufertunnel Stellungnahme der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.1

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV1/040/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.02.2026 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 1 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 27.02.2026 Betrifft: Sperrung Rheinufertunnel - Zufahrt Rheinuferparkhaus / Schrankenregelung - Anfrage der CDU-Fraktion Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist vorgesehen, während der Sperrung des Rheinufertunnels Personen mit einem privaten Stellplatz im Rheinuferparkhaus weiterhin die Zufahrt zu ihren Stellplätzen zu ermöglichen - insbesondere über das Mannesmannufer bzw. die Schulstraße - und ihnen hierfür eine Schrankenkarte zur Durchfahrt auszuhändigen? 2. Aus welchen Gründen ist es derzeit nicht vorgesehen, allen Personen mit einem privaten Stellplatz im Rheinuferparkhaus eine generelle Zufahrtsmöglichkeit über das Mannesmannufer bzw. die Schulstraße mit einer Schrankenkarte einzuräumen? Begründung: Die Sperrung des Rheinufertunnels führt zu erheblichen Einschränkungen der Erreichbarkeit des Rheinuferparkhauses. Für Personen mit privat angemieteten Stellplätzen ist während der Sperrzeit eine praktikable, transparente und gleichbehandelnde Zufahrtsregelung zwingend erforderlich. Darüber hinaus ist eine solche Regelung notwendig, um zu verhindern, dass es infolge der eingeschränkten Zufahrt zu einer Verdrängung in den ohnehin stark belasteten öffentlichen Parkraum kommt. gez. Judith Foerster gez. Margarete Ernesti Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/040/2026