Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 134/2004

FNP-Ä Nr.83 - Südwestl. Am Mühlenberg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Mühlenberg · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Südwestlich Am Mühlenberg - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet südwestlich Am Mühlenberg - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Südwestlich Am Mühlenberg -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - die Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Südwestlich Am Mühlenberg - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richt- linie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: SAusweisung von Wohnbauflächen SAusweisung von Grünflächen II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von der gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzusehen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Südwestlich Am Mühlenberg - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Plan zur Ä nderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Von der Anwendung des § 3 (1) BauGB wird gemäß § 3 (1) Nr.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 134/2004 Seite 1 von 7 Beschlussvorlage Betrifft: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 83 - Südwestlich Am Mühlenberg - Aufstellung; Absehen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Südwestlich Am Mühlenberg - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet südwestlich Am Mühlenberg - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Südwestlich Am Mühlenberg -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - die Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Südwestlich Am Mühlenberg - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richt- linie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: SAusweisung von Wohnbauflächen SAusweisung von Grünflächen II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von der gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzusehen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Südwestlich Am Mühlenberg - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Plan zur Ä nderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Von der Anwendung des § 3 (1) BauGB wird gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB abgesehen, da die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie die RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 134/2004 Seite 2 von 7 Erörterung der Planungsabsichten bereits auf der Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes Nr. 4978/15 - Südwestlich Am Mühlenberg - stattgefunden hat. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2 Bezirksvertretung 4 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 134/2004 Seite 3 von 7 Anlage zur Vorlage Nr. 61/134/2004 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t zur 83. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf) - Südwestlich Am Mühlenberg - Stadtbezirk 4 Stadtteil Heerdt 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtteil Heerdt und erstreckt sich südwestlich entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze der vorhandenen Wohnbebau ung an der Krefelder Straße. Die nördliche Plangebietsgrenze wird durch die Erschließungsstraße Am Mühlenberg gebildet. Östlich schließt das Gebiet an die westliche Grenze des Friedhofes Heerdt an und erstreckt sich dann bis zur aufgegebenen Gleisanlage der Deutschen Bahn nach Süden. Das ca. 2,6 ha große Gebiet ist nahezu vollständig unversiegelt und weist teilweise alten Baumbestand auf. 2. Planungsanlass Anlass für die 83. Flächennutzungsplanänderung ist die Aufgabe der nicht mehr benötigten Friedhofserweiterungsfläche im Stadtteil Heerdt, die nun einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung läuft das Bebauungsplanverfahren 4978/15. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 134/2004- 4 - 3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1992 wird der Änderungsbereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 4978/08 aus dem Jahr 1963 enthält die Festsetzung öffentliche Grünfläche - Friedhof. Die nördlichen Randbereiche des Plangebietes sind planungsrechtlich durch den Bebauungsplan Nr. 4978/14 aus dem Jahr 1999 bestimmt, in dem Straßenflächen, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind. Der nördliche Anschlussbereich ist im Flächennutzungsplan zu einer Wohnbaufläche berichtigt worden. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der sogenannten 6 km-Zone des Bauschutzbereiches des Verkehrsflughafens Düsseldorf, ca. 5.600 m vom Flughafenbezugspunkt entfernt. Über das Gebiet hinweg verlaufen zwei Richtfunkstrecken der Telekom. 4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt das gesamte Plangebiet als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage wurden keine Bedenken erhoben. 5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung Die Nachfrage großer Teile der Bevölkerung nach Einfamilienhäusern macht die Ausweisung von entsprechenden Wohnbauflächen im Düsseldorfer Stadtgebiet zu einer dringlichen Aufgabe der Stadtplanung. Durch die Aufgabe der Friedhofserweiterungsfläche ergibt sich die Möglichkeit, im nördlichen Teil des Plangebietes weitere Wohnbauflächen zu schaffen. Sie bilden einen direkten Anschluss an die in den Bebauungsplänen 4978/14 "Nördlich Berzelliusstraße" und 4978/18 "Im Heerdter Feld" ausgewiesenen und geplanten reinen und allgemeinen Ö Vorlagen - Nr. 61/ 134/2004- 5 - Wohngebiete. Das Planungsziel ist die Schaffung von kostengünstigem Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern für junge Familien. Der südliche Teil des Plangebietes soll bezugnehmend auf den vorhandenen Grünbestand als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz ausgewiesen werden. Der öffentliche Spielplatz wird über fußläufige Wegeverbindungen direkt vom künftigen Wohngebiet aus erreichbar sein. Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich des Klärwerkes Düsseldorf-Nord. Entwässerungstechnisch wird das Gebiet an das vor handene Kanalnetz angeschlossen. Zur Sicherstellung der Stromversorgung wird im Bebauungsplan eine Fläche für eine Kompaktstation der Stadtwerke vorgehalten. 6. Auswirkungen der Planung Verkehr Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Krefelder Straße, die eine wichtige Verbindung zwischen dem Stadtteil Düsseldorf-Heerdt und der benachbarten Stadt Meerbusch herstellt. Mit der Verlängerung der Böhlerstraße wird eine zusätzliche Verbindung zur Brüsseler Straße und zur A52 geschaffen (B-Planvorentwurf 4978/17). Mit dieser Maßnahme wird die überörtliche Erschließung des Plangebietes weiter optimiert. Das Plangebiet wird vom öffentlichen Personennahverkehr mit den Buslinien 828 und 833 über die Haltestellen Berzeliusstraße und Benediktusstraße angedient. Die mittlere Gehwegentfernung zu den Haltestellen beträgt ca. 200 m. Weitere Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, u.a. auch der Straßenbahn, befinden sich in ca. 600 m Entfernung am Nikolaus-Knopp-Platz. Natur und Landschaft Das Plangebiet ist im Freirauminformationssystem der Landeshauptstadt Düsseldorf mit einer Vorrangfunktion (Erholung) belegt. Nach der Systematik Ö Vorlagen - Nr. 61/ 134/2004- 6 - dieser Untersuchung stellt die Fläche somit einen Bereich dar, der aufgrund einer sehr bedeutenden Freiraumfunktion einer baulichen Nutzung nicht zugeführt werden sollte. Diese Vorgabe wird für größere Teile des Areals aufgegriffen und eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Im Plangebiet ist ein erheblicher Baum- und Strauchbestand vorhanden. Durch die Planung wird ein Eingriff in die Vegetation vorbereitet, es wird Fläche versiegelt. Ausgleichsmaßnahmen Durch das auf einer intensiv durchgrünten Fläche geplante Wohngebiet und der daraus resultierenden Versiegelung wird ein erheblicher Eingriff in den vorhandenen Baum- und Strauchbestand erfolgen. Im Plangebiet sind bereits Kompensationsmaßnahmen aus einem benachbarten Bebauungsplan festgeschrieben. Diese werden durch die Planung überlagert und müssen ersetzt werden. Hierfür sind Ersatzflächen bereitzustellen. Aus den Vorgaben des Grünordnungsplanes errechnet sich eine Kompensationsfläche von etwa 16.900 m². Diese Defizite werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens auf einer externen Ausgleichsfläche kompensiert werden. Klima und Luft Im Rahmen der Erarbeitung der Klimaanalyse Düsseldorf (1996) wurde für die linksrheinischen Stadtteile ein Teilraumgutachten erstellt, welches auch für das Plangebiet anhand von Messfahrten und weiterer Untersuchungen eine klimaökologische Einstufung durchführte und Planungshinweise formulierte. Der Friedhofserweiterungsfläche wurde dabei eine starke klimatische Ausgleichsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche attestiert, da sie als Kaltluftentstehungsfläche eine thermische Entlastungsfunktion für die angrenzenden Wohngabiete und eine Filterfunktion für Luftschadstoffe aufweist. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, diese Funktionen zu erhalten und von einer Bebauung abzusehen. Die vorliegende Planung berücksichtigt diese Empfehlungen nur teilweise. Etwa 50 % der Fläche werden als Grünfläche erhalten bleiben sowie große Teile des vorhandenen Baumbestandes. Die entgegen den Planungsempfehlungen mit Ö Vorlagen - Nr. 61/ 134/2004- 7 - Wohnnutzung überplanten Bereiche sind gemäß Festsetzung im Bebauungsplan so angelegt, dass die lokalklimatische Situation nicht unvertretbar beeinträchtigt wird. Die geplante Wohnbebauung liegt in einem lufthygienisch durchschnittlich belasteten Gebiet. Als Belastungsquelle ist in erster Linie die westlich liegende Krefelder Straße anzusehen. Boden Das Plangebiet befindet sich auf einer Altablagerung. Bei den Auffüllungsmaterialien handelt es sich vorwiegend um Bauschutt und Erdaushub, lokal sind jedoch auch Industrieabfälle, ölhaltige Abfälle, holzschutzmittelhaltige Abfälle, Aschen, Schlacken und Hausmüll abgelagert worden. Bei der Gefährdungsabschätzung für das Plangebiet wurden in Teilbereichen sanierungsbedürftige Belastungen mit Schwermetallen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bzw. Kohlenwasserstoffe (KW) sowohl oberflächennah als auch in tiefen Schichten vorgefunden. Vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist die rechtliche Sicherung der Sanierung bzw. Die Sicherung der bekannten Schadensbereiche notwendig.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 134/2004