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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 134/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 83
- Südwestlich Am Mühlenberg -
Aufstellung; Absehen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) -
Südwestlich Am Mühlenberg - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet südwestlich Am Mühlenberg
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Südwestlich Am
Mühlenberg -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -
die Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Südwestlich Am
Mühlenberg - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das
"Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richt-
linie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001
(BGBl. I S. 1950) aufzustellen, die vorrangig folgende Planungsziele
zur Grundlage haben soll:
SAusweisung von Wohnbauflächen
SAusweisung von Grünflächen
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
von der gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführenden frühzeitigen
Bürgerbeteiligung abzusehen.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Südwestlich Am
Mühlenberg - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden,
empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der
Stadt, den vorliegenden Entwurf als Plan zur Ä nderung des
Flächennutzungsplanes zu beschließen.
Von der Anwendung des § 3 (1) BauGB wird gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB
abgesehen, da die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie die
RSD AllVorlg.WPT
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Erörterung der Planungsabsichten bereits auf der Grundlage des
Bebauungsplan-Vorentwurfes Nr. 4978/15 - Südwestlich Am
Mühlenberg - stattgefunden hat.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/-
2
Bezirksvertretung 4 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
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Anlage zur Vorlage Nr. 61/134/2004
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
zur 83. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf)
- Südwestlich Am Mühlenberg -
Stadtbezirk 4 Stadtteil Heerdt
1. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Heerdt und erstreckt sich südwestlich entlang der
rückwärtigen Grundstücksgrenze der vorhandenen Wohnbebau ung an der
Krefelder Straße. Die nördliche Plangebietsgrenze wird durch die
Erschließungsstraße Am Mühlenberg gebildet. Östlich schließt das Gebiet an die
westliche Grenze des Friedhofes Heerdt an und erstreckt sich dann bis zur
aufgegebenen Gleisanlage der Deutschen Bahn nach Süden.
Das ca. 2,6 ha große Gebiet ist nahezu vollständig unversiegelt und weist teilweise
alten Baumbestand auf.
2. Planungsanlass
Anlass für die 83. Flächennutzungsplanänderung ist die Aufgabe der nicht mehr
benötigten Friedhofserweiterungsfläche im Stadtteil Heerdt, die nun einer anderen
Nutzung zugeführt werden kann.
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung läuft das Bebauungsplanverfahren
4978/15.
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3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1992 wird der Änderungsbereich als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 4978/08 aus dem Jahr 1963 enthält die Festsetzung
öffentliche Grünfläche - Friedhof.
Die nördlichen Randbereiche des Plangebietes sind planungsrechtlich durch den
Bebauungsplan Nr. 4978/14 aus dem Jahr 1999 bestimmt, in dem Straßenflächen,
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft sowie allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind.
Der nördliche Anschlussbereich ist im Flächennutzungsplan zu einer
Wohnbaufläche berichtigt worden.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der sogenannten 6 km-Zone des
Bauschutzbereiches des Verkehrsflughafens Düsseldorf, ca. 5.600 m vom
Flughafenbezugspunkt entfernt.
Über das Gebiet hinweg verlaufen zwei Richtfunkstrecken der Telekom.
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt
das gesamte Plangebiet als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.
Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage wurden keine Bedenken erhoben.
5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
Die Nachfrage großer Teile der Bevölkerung nach Einfamilienhäusern macht die
Ausweisung von entsprechenden Wohnbauflächen im Düsseldorfer Stadtgebiet zu
einer dringlichen Aufgabe der Stadtplanung. Durch die Aufgabe der
Friedhofserweiterungsfläche ergibt sich die Möglichkeit, im nördlichen Teil des
Plangebietes weitere Wohnbauflächen zu schaffen. Sie bilden einen direkten
Anschluss an die in den Bebauungsplänen 4978/14 "Nördlich Berzelliusstraße" und
4978/18 "Im Heerdter Feld" ausgewiesenen und geplanten reinen und allgemeinen
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Wohngebiete.
Das Planungsziel ist die Schaffung von kostengünstigem Wohnraum in Form von
Einfamilienhäusern für junge Familien.
Der südliche Teil des Plangebietes soll bezugnehmend auf den vorhandenen
Grünbestand als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und
Spielplatz ausgewiesen werden. Der öffentliche Spielplatz wird über fußläufige
Wegeverbindungen direkt vom künftigen Wohngebiet aus erreichbar sein.
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich des Klärwerkes Düsseldorf-Nord.
Entwässerungstechnisch wird das Gebiet an das vor handene Kanalnetz
angeschlossen.
Zur Sicherstellung der Stromversorgung wird im Bebauungsplan eine Fläche für
eine Kompaktstation der Stadtwerke vorgehalten.
6. Auswirkungen der Planung
Verkehr
Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Krefelder Straße, die
eine wichtige Verbindung zwischen dem Stadtteil Düsseldorf-Heerdt und der
benachbarten Stadt Meerbusch herstellt.
Mit der Verlängerung der Böhlerstraße wird eine zusätzliche Verbindung zur
Brüsseler Straße und zur A52 geschaffen (B-Planvorentwurf 4978/17). Mit dieser
Maßnahme wird die überörtliche Erschließung des Plangebietes weiter optimiert.
Das Plangebiet wird vom öffentlichen Personennahverkehr mit den Buslinien 828
und 833 über die Haltestellen Berzeliusstraße und Benediktusstraße angedient.
Die mittlere Gehwegentfernung zu den Haltestellen beträgt ca. 200 m.
Weitere Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, u.a. auch der
Straßenbahn, befinden sich in ca. 600 m Entfernung am Nikolaus-Knopp-Platz.
Natur und Landschaft
Das Plangebiet ist im Freirauminformationssystem der Landeshauptstadt
Düsseldorf mit einer Vorrangfunktion (Erholung) belegt. Nach der Systematik
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dieser Untersuchung stellt die Fläche somit einen Bereich dar, der aufgrund einer
sehr bedeutenden Freiraumfunktion einer baulichen Nutzung nicht zugeführt
werden sollte. Diese Vorgabe wird für größere Teile des Areals aufgegriffen und
eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen.
Im Plangebiet ist ein erheblicher Baum- und Strauchbestand vorhanden. Durch die
Planung wird ein Eingriff in die Vegetation vorbereitet, es wird Fläche versiegelt.
Ausgleichsmaßnahmen
Durch das auf einer intensiv durchgrünten Fläche geplante Wohngebiet und der
daraus resultierenden Versiegelung wird ein erheblicher Eingriff in den
vorhandenen Baum- und Strauchbestand erfolgen.
Im Plangebiet sind bereits Kompensationsmaßnahmen aus einem benachbarten
Bebauungsplan festgeschrieben. Diese werden durch die Planung überlagert und
müssen ersetzt werden. Hierfür sind Ersatzflächen bereitzustellen. Aus den
Vorgaben des Grünordnungsplanes errechnet sich eine Kompensationsfläche von
etwa 16.900 m².
Diese Defizite werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens auf einer
externen Ausgleichsfläche kompensiert werden.
Klima und Luft
Im Rahmen der Erarbeitung der Klimaanalyse Düsseldorf (1996) wurde für die
linksrheinischen Stadtteile ein Teilraumgutachten erstellt, welches auch für das
Plangebiet anhand von Messfahrten und weiterer Untersuchungen eine
klimaökologische Einstufung durchführte und Planungshinweise formulierte. Der
Friedhofserweiterungsfläche wurde dabei eine starke klimatische
Ausgleichsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche attestiert, da sie als
Kaltluftentstehungsfläche eine thermische Entlastungsfunktion für die
angrenzenden Wohngabiete und eine Filterfunktion für Luftschadstoffe aufweist.
Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, diese Funktionen zu erhalten und von
einer Bebauung abzusehen.
Die vorliegende Planung berücksichtigt diese Empfehlungen nur teilweise. Etwa 50
% der Fläche werden als Grünfläche erhalten bleiben sowie große Teile des
vorhandenen Baumbestandes. Die entgegen den Planungsempfehlungen mit
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Wohnnutzung überplanten Bereiche sind gemäß Festsetzung im Bebauungsplan
so angelegt, dass die lokalklimatische Situation nicht unvertretbar beeinträchtigt
wird.
Die geplante Wohnbebauung liegt in einem lufthygienisch durchschnittlich
belasteten Gebiet. Als Belastungsquelle ist in erster Linie die westlich liegende
Krefelder Straße anzusehen.
Boden
Das Plangebiet befindet sich auf einer Altablagerung. Bei den
Auffüllungsmaterialien handelt es sich vorwiegend um Bauschutt und Erdaushub,
lokal sind jedoch auch Industrieabfälle, ölhaltige Abfälle, holzschutzmittelhaltige
Abfälle, Aschen, Schlacken und Hausmüll abgelagert worden.
Bei der Gefährdungsabschätzung für das Plangebiet wurden in Teilbereichen
sanierungsbedürftige Belastungen mit Schwermetallen und polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bzw. Kohlenwasserstoffe (KW) sowohl
oberflächennah als auch in tiefen Schichten vorgefunden.
Vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist die rechtliche Sicherung der
Sanierung bzw. Die Sicherung der bekannten Schadensbereiche notwendig.