Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 82/2005

FNP-Änderung Nr. 83 - Am Mühlenberg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Mühlenberg · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 31. Mai 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt beschließt, den für ein Gebiet südöstlich der Straße Am Mühlenberg - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Am Mühlenberg - am 23.06.2004 aufgestellten Entwurf gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG- Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) als Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 - Am Mühlenberg - mit dem Erläuterungsbericht vom 14.04.2005.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005 Seite 1 von 7 Stand: 20.04.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/82/2005 Beschlussvorlage Betrifft: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 83 - Am Mühlenberg - Planbeschluss Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt, den für ein Gebiet südöstlich der Straße Am Mühlenberg - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Am Mühlenberg - am 23.06.2004 aufgestellten Entwurf gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG- Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) als Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 - Am Mühlenberg - mit dem Erläuterungsbericht vom 14.04.2005. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/- 2 Rat -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005 Seite 2 von 7 Oberbürgermeister Erwin Anlage zur Vorlage Nr. 61/82/2005 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch zur 83. Änderung des Flächennutzungsplanes - Am Mühlenberg - Stadtbezirk 4 Stadtteil Heerdt 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtteil Heerdt und erstreckt sich entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze der vorhandenen Wohnbebauung an der Krefelder Straße. Die nördliche Plangebietsgrenze wird durch die Erschließungsstraße Am Mühlenberg gebildet. Östlich schließt das Gebiet an die westliche Grenze des Friedhofes Heerdt an und erstreckt sich dann bis zur aufgegebenen Gleisanlage der Deutschen Bahn AG nach Süden. Das ca. 2,6 ha große Gebiet ist nahezu vollständig unversiegelt und weist teilweise alten Baumbestand auf. 2. Planungsanlass Anlass für die 83. Flächennutzungsplanänderung ist die Aufgabe der nicht mehr benötigten Friedhofserweiterungsfläche im Stadtteil Heerdt, die nun einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung läuft das Bebauungsplanverfahren Nr. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005- 3 - 4978/15. 3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1992 war der Änderungsbereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Das Plangebiet liegt im Geltungsberich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4978/08 aus dem Jahr 1963, der die Festsetzung öffentliche Grünfläche - Friedhof enthält. Der nördliche Anschlussbereich wurde im Flächennutzungsplan zu einer Wohnbaufläche berichtigt (vorherige Darstellung: Grünfläche Friedhof). Das Plangebiet befindet sich innerhalb der 6 km-Zone des Bauschutzbereiches des Verkehrsflughafens Düsseldorf, ca. 5.600 m vom Flughafenbezugspunkt entfernt. Über das Gebiet hinweg verlaufen zwei Richtfunkstrecken der Deutschen Telekom AG. 4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt das gesamte Plangebiet als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage wurden keine Bedenken erhoben. 5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung Die Nachfrage großer Teile der Bevölkerung nach Einfamilienhäusern macht die Ausweisung von entsprechenden Wohnbauflächen im Düsseldorfer Stadtgebiet zu einer dringlichen Aufgabe der Stadtplanung. Durch die Aufgabe der Friedhofserweiterungsfläche ergibt sich die Möglichkeit, im nördlichen Teil des Plangebietes weitere Wohnbauflächen zu schaffen. Sie bilden einen direkten Anschluss an die in den Bebauungsplänen Nr. 4978/14 "Nördlich Berzeliusstraße" und Nr. 4978/18 "Im Heerdter Feld" ausgewiesenen und geplanten reinen und Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005- 4 - allgemeinen Wohngebiete. Das Planungsziel ist die Schaffung von stadtnahem Wohnraum in Form von Reihen- und Doppelhäusern für Familien. Der südliche Teil des Plangebietes soll bezugnehmend auf den vorhandenen Grünbestand als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz ausgewiesen werden. Der öffentliche Spielplatz wird über fußläufige Wegeverbindungen direkt vom künftigen Wohngebiet aus erreichbar sein. Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich des Klärwerkes Düsseldorf-Nord. Entwässerungstechnisch wird das Gebiet an das vor handene Kanalnetz angeschlossen. Zur Sicherstellung der Stromversorgung wird im Bebauungsplan eine Fläche für eine Kompaktstation der Stadtwerke vorgehalten. 6. Auswirkungen der Planung Verkehr Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Krefelder Straße als Hauptverkehrsstraße, die eine wichtige Verbindung zwischen dem Stadtteil Düsseldorf-Heerdt und der benachbarten Stadt Meerbusch herstellt. Das Plangebiet wird über die Haltestelle "Berzeliusstraße" mit den Buslinien 828 und 833 ausreichend durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen. Hierdurch ist eine direkte Anbindung an den Stadtteil Heerdt, nach Meerbusch sowie zum Arbeitsplatzschwerpunkt "Seestern" gegeben. Über den Umstieg am Verknüpfungspunkt Belsenplatz besteht die direkte Verbindung in Richtung Innenstadt, Hauptbahnhof, Neuss und Krefeld. Die Krefelder Straße sowie die ehemalige Gleistrasse sind Bestandteil des geplanten Radbezirkswegenetzes. Natur und Landschaft Das Plangebiet ist im Freirauminformationssystem der Landeshauptstadt Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005- 5 - Düsseldorf mit einer Vorrangfunktion (Erholung) belegt. Nach der Systematik dieser Untersuchung stellt die Fläche somit einen Bereich dar, der aufgrund einer sehr bedeutenden Freiraumfunktion einer baulichen Nutzung nicht zugeführt werden sollte. Diese Vorgabe wird für größere Teile des Areals aufgegriffen und eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Im Plangebiet ist ein erheblicher Baum- und Strauchbestand vorhanden. Durch die Planung wird ein Eingriff in die Vegetation durch Flächenversiegelung vorbereitet. Ausgleichsmaßnahmen Durch das auf einer intensiv durchgrünten Fläche geplante Wohngebiet und der daraus resultierenden Versiegelung wird ein erheblicher Eingriff in den vorhandenen Baum- und Strauchbestand erfolgen. Im Plangebiet sind bereits Kompensationsmaßnahmen aus einem benachbarten Bebauungsplan festgeschrieben. Diese werden durch die Planung überlagert und müssen ersetzt werden. Hierfür sind Ersatzflächen bereitzustellen. Es wurden Kompensationsmaßnahmen ermittelt, die im Plangebiet als auch in Hamm, Am Aderdamm, durchgeführt werden. Klima und Luft Im Rahmen der Erarbeitung der Klimaanalyse Düsseldorf (1996) wurde für die linksrheinischen Stadtteile ein Teilraumgutachten erstellt, welches auch für das Plangebiet anhand von Messfahrten und weiterer Untersuchungen eine klimaökologische Einstufung durchführte und Planungshinweise formulierte. Der Friedhofserweiterungsfläche wurde dabei eine starke klimatische Ausgleichsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche attestiert, da sie als Kaltluftentstehungsfläche eine thermische Entlastungsfunktion für die angrenzenden Wohngebiete und eine Filterfunktion für Luftschadstoffe aufweist. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, diese Funktionen zu erhalten und von einer Bebauung abzusehen. Die vorliegende Planung berücksichtigt diese Empfehlungen nur teilweise. Etwa 50 % der Fläche werden als Grünfläche erhalten bleiben sowie große Teile des vorhandenen Baumbestandes. Die entgegen den Planungsempfehlungen mit Wohnnutzung überplanten Bereiche sind gemäß Festsetzung im Bebauungsplan so angelegt, dass die lokalklimatische Situation nicht unvertretbar beeinträchtigt Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005- 6 - wird. Die geplante Wohnbebauung liegt in einem lufthygienisch durchschnittlich belasteten Gebiet. Als Belastungsquelle ist in erster Linie die westlich liegende Krefelder Straße anzusehen. Boden Altstandorte Im Gebiet der Flächennutzungsplanänderung befinden sich keine Altstandorte. Altablagerungen Altablagerung 11.98 Die Auffüllungsmächtigkeit im Plangebiet reicht im Südosten von 1 m bis etwa 6 m im Nordwesten. Bei den Auffüllungsmaterialien handelt es sich vorwiegend um Bodenaushub mit Beimengungen von Bauschutt, Aschen und Schlacken. Lokal sind auch Industrieabfälle, ölhaltige Abfälle und Hausmüll bei den Untersuchungen angetroffen worden. In Teilbereichen liegen sanierungsbedürftige Belastungen mit Schwermetallen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Kohlenwasserstoffe (KW) sowohl oberflächennah als auch in tieferen Schichten vor. Nördlich des Plangebietes sind in der Altablagerung erhöhte Methan- konzentrationen festgestellt wor den. Aufgrund der vorliegenden Gaskonzentrationen, dem Abstand zum Plangebiet und da im Bereich dieser Me- than-Auffälligkeiten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4978/18 "Im Heerdter Feld" die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, ist eine Auswirkung auf das Plangebiet nicht zu erwarten. Wasser Grundwasser Die höchsten der Stadt Düsseldorf (Umweltamt) bekannten Grundwasserstände im Plangebiet liegen zwischen 29,5m ü. NN (HGW 1988 - höchster periodisch wiederkehrender Grundwasserstand) und 32,5m ü. NN (HHGW 1926 - höchster dem Umweltamt bekannter Grundwasserstand). Bei einer mittleren Geländeoberkante von ca. 36,5 m ü. NN beträgt der minimale Flurabstand ca. 4m. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005- 7 - Die Grundwasserbeschaffenheit wird durch auffällige Gehalte von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Aromaten und Schwermetallen geprägt. Die vorgefundenen Belastungen stammen aus dem anströmenden Grundwasser und zusätzlich aus Schadstoffauswaschungen aus der Altablagerung im Plangebiet. Die Konzentration von chlorierten Kohlenwasserstoffen ist dagegen gering. Aufgrund der Belastungen ist mit Mehraufwendungen und/oder mit Restriktionen bei Grundwasserbenutzungen (Baugrubenwasserhaltungen) zu rechnen. Die erlaubnisfreie Nutzung des Grundwassers zur Gartenbewässerung wird im Bebauungsplan untersagt. Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung Das Plangebiet wird erstmalig bebaut und erschlossen. Es ist entwässerungstechnisch dem Klärwerk Düsseldorf-Nord z ugeordnet. Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine ortsnahe Beseitigung des gesammelten Niederschlagswassers gem. § 51 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Versickerung ist aufgrund der Belastungssituation des Plangebietes nicht möglich. Das Plangebiet ist daher an die bestehende städtische Mischwasserkanalisation anzuschließen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 82/2005