Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005
Seite 1 von 7
Stand: 20.04.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/82/2005
Beschlussvorlage
Betrifft:
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 83
- Am Mühlenberg -
Planbeschluss
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beschließt,
den für ein Gebiet südöstlich der Straße Am Mühlenberg
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 (Entwurf) - Am Mühlenberg -
am 23.06.2004 aufgestellten Entwurf gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur
Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-
Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs.
2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) als Flächennutzungsplanänderung Nr. 83 - Am Mühlenberg
- mit dem Erläuterungsbericht vom 14.04.2005.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Haupt- und Finanzausschuss -/-
1
-/-
2
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005
Seite 2 von 7
Oberbürgermeister Erwin
Anlage zur Vorlage Nr. 61/82/2005
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch
zur 83. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Am Mühlenberg -
Stadtbezirk 4 Stadtteil Heerdt
1. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Heerdt und erstreckt sich entlang der rückwärtigen
Grundstücksgrenze der vorhandenen Wohnbebauung an der Krefelder Straße. Die
nördliche Plangebietsgrenze wird durch die Erschließungsstraße Am Mühlenberg
gebildet. Östlich schließt das Gebiet an die westliche Grenze des Friedhofes
Heerdt an und erstreckt sich dann bis zur aufgegebenen Gleisanlage der
Deutschen Bahn AG nach Süden.
Das ca. 2,6 ha große Gebiet ist nahezu vollständig unversiegelt und weist teilweise
alten Baumbestand auf.
2. Planungsanlass
Anlass für die 83. Flächennutzungsplanänderung ist die Aufgabe der nicht mehr
benötigten Friedhofserweiterungsfläche im Stadtteil Heerdt, die nun einer anderen
Nutzung zugeführt werden kann.
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung läuft das Bebauungsplanverfahren Nr.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005- 3 -
4978/15.
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1992 war der Änderungsbereich als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt.
Das Plangebiet liegt im Geltungsberich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Nr. 4978/08 aus dem Jahr 1963, der die Festsetzung öffentliche Grünfläche -
Friedhof enthält.
Der nördliche Anschlussbereich wurde im Flächennutzungsplan zu einer
Wohnbaufläche berichtigt (vorherige Darstellung: Grünfläche Friedhof).
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der 6 km-Zone des Bauschutzbereiches des
Verkehrsflughafens Düsseldorf, ca. 5.600 m vom Flughafenbezugspunkt entfernt.
Über das Gebiet hinweg verlaufen zwei Richtfunkstrecken der Deutschen Telekom
AG.
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt
das gesamte Plangebiet als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.
Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage wurden keine Bedenken erhoben.
5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
Die Nachfrage großer Teile der Bevölkerung nach Einfamilienhäusern macht die
Ausweisung von entsprechenden Wohnbauflächen im Düsseldorfer Stadtgebiet zu
einer dringlichen Aufgabe der Stadtplanung. Durch die Aufgabe der
Friedhofserweiterungsfläche ergibt sich die Möglichkeit, im nördlichen Teil des
Plangebietes weitere Wohnbauflächen zu schaffen. Sie bilden einen direkten
Anschluss an die in den Bebauungsplänen Nr. 4978/14 "Nördlich Berzeliusstraße"
und Nr. 4978/18 "Im Heerdter Feld" ausgewiesenen und geplanten reinen und
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005- 4 -
allgemeinen Wohngebiete.
Das Planungsziel ist die Schaffung von stadtnahem Wohnraum in Form von
Reihen- und Doppelhäusern für Familien.
Der südliche Teil des Plangebietes soll bezugnehmend auf den vorhandenen
Grünbestand als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und
Spielplatz ausgewiesen werden. Der öffentliche Spielplatz wird über fußläufige
Wegeverbindungen direkt vom künftigen Wohngebiet aus erreichbar sein.
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich des Klärwerkes Düsseldorf-Nord.
Entwässerungstechnisch wird das Gebiet an das vor handene Kanalnetz
angeschlossen.
Zur Sicherstellung der Stromversorgung wird im Bebauungsplan eine Fläche für
eine Kompaktstation der Stadtwerke vorgehalten.
6. Auswirkungen der Planung
Verkehr
Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Krefelder Straße als
Hauptverkehrsstraße, die eine wichtige Verbindung zwischen dem Stadtteil
Düsseldorf-Heerdt und der benachbarten Stadt Meerbusch herstellt.
Das Plangebiet wird über die Haltestelle "Berzeliusstraße" mit den Buslinien 828
und 833 ausreichend durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen.
Hierdurch ist eine direkte Anbindung an den Stadtteil Heerdt, nach Meerbusch
sowie zum Arbeitsplatzschwerpunkt "Seestern" gegeben. Über den Umstieg am
Verknüpfungspunkt Belsenplatz besteht die direkte Verbindung in Richtung
Innenstadt, Hauptbahnhof, Neuss und Krefeld.
Die Krefelder Straße sowie die ehemalige Gleistrasse sind Bestandteil des
geplanten Radbezirkswegenetzes.
Natur und Landschaft
Das Plangebiet ist im Freirauminformationssystem der Landeshauptstadt
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005- 5 -
Düsseldorf mit einer Vorrangfunktion (Erholung) belegt. Nach der Systematik
dieser Untersuchung stellt die Fläche somit einen Bereich dar, der aufgrund einer
sehr bedeutenden Freiraumfunktion einer baulichen Nutzung nicht zugeführt
werden sollte. Diese Vorgabe wird für größere Teile des Areals aufgegriffen und
eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen.
Im Plangebiet ist ein erheblicher Baum- und Strauchbestand vorhanden. Durch die
Planung wird ein Eingriff in die Vegetation durch Flächenversiegelung vorbereitet.
Ausgleichsmaßnahmen
Durch das auf einer intensiv durchgrünten Fläche geplante Wohngebiet und der
daraus resultierenden Versiegelung wird ein erheblicher Eingriff in den
vorhandenen Baum- und Strauchbestand erfolgen.
Im Plangebiet sind bereits Kompensationsmaßnahmen aus einem benachbarten
Bebauungsplan festgeschrieben. Diese werden durch die Planung überlagert und
müssen ersetzt werden. Hierfür sind Ersatzflächen bereitzustellen.
Es wurden Kompensationsmaßnahmen ermittelt, die im Plangebiet als auch in
Hamm, Am Aderdamm, durchgeführt werden.
Klima und Luft
Im Rahmen der Erarbeitung der Klimaanalyse Düsseldorf (1996) wurde für die
linksrheinischen Stadtteile ein Teilraumgutachten erstellt, welches auch für das
Plangebiet anhand von Messfahrten und weiterer Untersuchungen eine
klimaökologische Einstufung durchführte und Planungshinweise formulierte. Der
Friedhofserweiterungsfläche wurde dabei eine starke klimatische
Ausgleichsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche attestiert, da sie als
Kaltluftentstehungsfläche eine thermische Entlastungsfunktion für die
angrenzenden Wohngebiete und eine Filterfunktion für Luftschadstoffe aufweist.
Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, diese Funktionen zu erhalten und von
einer Bebauung abzusehen.
Die vorliegende Planung berücksichtigt diese Empfehlungen nur teilweise. Etwa 50
% der Fläche werden als Grünfläche erhalten bleiben sowie große Teile des
vorhandenen Baumbestandes. Die entgegen den Planungsempfehlungen mit
Wohnnutzung überplanten Bereiche sind gemäß Festsetzung im Bebauungsplan
so angelegt, dass die lokalklimatische Situation nicht unvertretbar beeinträchtigt
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005- 6 -
wird.
Die geplante Wohnbebauung liegt in einem lufthygienisch durchschnittlich
belasteten Gebiet. Als Belastungsquelle ist in erster Linie die westlich liegende
Krefelder Straße anzusehen.
Boden
Altstandorte
Im Gebiet der Flächennutzungsplanänderung befinden sich keine Altstandorte.
Altablagerungen
Altablagerung 11.98
Die Auffüllungsmächtigkeit im Plangebiet reicht im Südosten von 1 m bis etwa 6 m
im Nordwesten. Bei den Auffüllungsmaterialien handelt es sich vorwiegend um
Bodenaushub mit Beimengungen von Bauschutt, Aschen und Schlacken. Lokal
sind auch Industrieabfälle, ölhaltige Abfälle und Hausmüll bei den Untersuchungen
angetroffen worden.
In Teilbereichen liegen sanierungsbedürftige Belastungen mit Schwermetallen und
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Kohlenwasserstoffe
(KW) sowohl oberflächennah als auch in tieferen Schichten vor.
Nördlich des Plangebietes sind in der Altablagerung erhöhte Methan-
konzentrationen festgestellt wor den. Aufgrund der vorliegenden
Gaskonzentrationen, dem Abstand zum Plangebiet und da im Bereich dieser Me-
than-Auffälligkeiten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4978/18 "Im
Heerdter Feld" die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, ist eine
Auswirkung auf das Plangebiet nicht zu erwarten.
Wasser
Grundwasser
Die höchsten der Stadt Düsseldorf (Umweltamt) bekannten Grundwasserstände im
Plangebiet liegen zwischen 29,5m ü. NN (HGW 1988 - höchster periodisch
wiederkehrender Grundwasserstand) und 32,5m ü. NN (HHGW 1926 - höchster
dem Umweltamt bekannter Grundwasserstand). Bei einer mittleren
Geländeoberkante von ca. 36,5 m ü. NN beträgt der minimale Flurabstand ca. 4m.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 82/2005- 7 -
Die Grundwasserbeschaffenheit wird durch auffällige Gehalte von polycyclischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen, Aromaten und Schwermetallen geprägt. Die
vorgefundenen Belastungen stammen aus dem anströmenden Grundwasser und
zusätzlich aus Schadstoffauswaschungen aus der Altablagerung im Plangebiet.
Die Konzentration von chlorierten Kohlenwasserstoffen ist dagegen gering.
Aufgrund der Belastungen ist mit Mehraufwendungen und/oder mit Restriktionen
bei Grundwasserbenutzungen (Baugrubenwasserhaltungen) zu rechnen. Die
erlaubnisfreie Nutzung des Grundwassers zur Gartenbewässerung wird im
Bebauungsplan untersagt.
Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung
Das Plangebiet wird erstmalig bebaut und erschlossen. Es ist
entwässerungstechnisch dem Klärwerk Düsseldorf-Nord z ugeordnet. Die
Entwässerung erfolgt im Mischsystem.
Eine ortsnahe Beseitigung des gesammelten Niederschlagswassers gem. § 51 a
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Versickerung ist aufgrund der
Belastungssituation des Plangebietes nicht möglich. Das Plangebiet ist daher an
die bestehende städtische Mischwasserkanalisation anzuschließen.