Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 42/2005

FNP-Änderung Nr. 62 - Flemingweg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Flemingweg · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 22. Februar 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt beschließt, den für ein Gebiet südwestlich des Dechenweges in Verlängerung des Flemingweges - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 62 (Entwurf) - Flemingweg - am 17.11.2004 aufgestellten Entwurf gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG- Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) als Flächennutzungsplanänderung Nr. 62 - Flemingweg - mit dem Erläuterungsbericht vom 09.02.2005.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 42/2005 Seite 1 von 7 Beschlussvorlage Betrifft: Flächennutzungsplanänderung Nr. 62 - Flemingweg - Planbeschluss Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt, den für ein Gebiet südwestlich des Dechenweges in Verlängerung des Flemingweges - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 62 (Entwurf) - Flemingweg - am 17.11.2004 aufgestellten Entwurf gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG- Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) als Flächennutzungsplanänderung Nr. 62 - Flemingweg - mit dem Erläuterungsbericht vom 09.02.2005. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat 17.03.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 42/2005 Seite 2 von 7 Anlage zur Vorlage Nr. 61/42/2005 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes - Flemingweg - Stadtbezirk 9 Stadtteil Wersten 1. Lage des Plangebietes Das ca. 1,3 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wersten am Flemingweg im Bereich zwischen Dechenweg und Scheideweg. Das nördlich angrenzende Gebiet ist durch eine aufgelockerte Einzelhauswohnbebauung geprägt. Südöstlich angrenzend befindet sich die Bezirkssportanlage, die der Sportverein Wersten 04 nutzt. Nordöstlich grenzt das katholische Gemeindezentrum mit Kirche und Kindertagesstätte an, westlich eine große öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplätzen. Das städtische Grundstück liegt zurzeit brach. 2. Planungsanlass Die bislang ausgewiesene Nutzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz/Sportanlage" wird nicht mehr benötigt und kann deshalb aufgegeben werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Fläche einer anderen Nutzung zu- zuführen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 42/2005-3- 3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen Der zuvor wirksame Flächennutzungsplan stellte den Änderungsbereich als Grünfläche mit der Signatur "Sportplatz / Sportanlage" dar. Der Bebauungsplan Nr. 5672/11 aus dem Jahr 1983 hatte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage mit Zubehörbauten ausgewiesen. Die Wohnbereiche wurden als allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Der südwestliche Bereich des Plangebietes lag im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5672/10 aus dem Jahr 1978. Er war als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Kinderspielplatz" ausgewiesen. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsanlage Flehe der Stadtwerke Düsseldorf AG. 4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt das gesamte Plangebiet als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) sowie als Bereich mit Grundwasser- und Gewässerschutz dar. Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage wurden keine Bedenken vorgebracht. 5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung Die Nachfrage von Teilen der Bevölkerung nach Einfamilienhäusern macht die Ausweisung von entsprechenden Wohnbauflächen im Düsseldorfer Stadtgebiet zu einer wichtigen Aufgabe der Stadtplanung. Um diesem Ziel gerecht zu werden, ist geplant, hier ein Wohngebiet auszuweisen. Im Hinblick auf die umgebende Bebauung sollen überwiegend Einfam ilienhäuser, aber auch Geschosswohnungsbau mit max. II Vollgeschossen möglich sein. In den Jahren 1989 - 1999 bef and sich auf dem Gelände eine Containerwohnanlage für Spätaussiedler und Obdachlose, zu deren Erschließung bereits eine befestigte Straße mit Stellplätzen angelegt wurde. Auch für die Aufstellung der Containerwohnanlage hat es Versiegelungen für Ö Vorlagen - Nr. 61/ 42/2005-4- Fundamente und Zuwegungen gegeben. Grundsätzlich wird die weitere Versiegelung von Grundstücksflächen für die Ausweisung eines Wohngebietes mit überwiegender Einfamilienhausbebauung in aufgelockerter Bauweise in Anlehnung an die benachbarten Einfamilienhausgebiete für städtebaulich sinnvoll und vertretbar erachtet. 6. Auswirkungen der Planung Verkehr Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Ickerswarder Straße als Hauptverkehrsstraße und den Dechenweg. Für den Kfz-Verkehr erfolgt eine direkte Erschließung über den zu verlängernden Flemingweg. Das Plangebiet wird über die Haltestelle "Guerickeweg" mit der Buslinie 735 ausreichend durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen. Hierdurch ist eine direkte Anbindung an den Stadtteil Eller gegeben. Über den Umstieg am Verknüpfungspunkt "Ickerswarder Straße" besteht per Stadtbahn die direkte Verbindung in Richtung Innenstadt und Hauptbahnhof. Die Straße "Dechenweg" ist Bestandteil des geplanten Radbezirkswegenetzes. Eine Fußgänger- und Radverkehrsverbind ung des Plangebietes zu den angrenzenden Grünachsen sowie zum Scheideweg wird gesichert. Lärm Die Realisierung der Wohnnutzung ist nur möglich, wenn der Lärm von den benachbarten Sportanlagen so abgeschirmt wird, dass die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BimSchV) eingehalten werden. Als Ergebnis eines schalltechnischen Gutachtens sind im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 5672/22 verschiedene Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Stadtklima Das Plangebiet selbst ist Teil eines "innerstädtischen Grünzuges mit bio- und immissionsklimatischer Bedeutung". Von allen denkbaren Nutzungen des Plangebietes ist die derzeitige Nutzung als Freifläche aus immissionsklimatischer Ö Vorlagen - Nr. 61/ 42/2005-5- Sicht die günstigste. Die Realisierung der Planung wird dazu führen, dass im Plangebiet vergleichbare klimatische Verhältnisse herrschen werden, wie diejenigen im Bereich der umgebenden Bebauung. Nach Aussagen der Klimaanalyse Düsseldorf aus dem Jahr 1996 ist das Gebiet dem "Lastraum der überwiegend offen und locker bebauten Wohngebiete" zuzuordnen. Im Einzelnen bebeutet das: Die Bebauung des Gebietes wird zu einer Erhöhung der Rauhigkeit führen. Dies schlägt sich wiederum in einer geringeren Windgeschwindigkeit nieder. Dies wird in Verbindung mit dem veränderten Aufheizungsverhalten der künftigen Baumassen zu einer geringen Überwärmung führen. Insgesamt verschlechtert sich die klimatische Situation und der Wärmeinsel-Effekt nimmt zu. Boden Im Plangebiet befinden sich keine Altstandorte und Altablagerungen. Da somit keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen vorliegen, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und den vorsorgenden Gewässerschutz erfüllt sind. Wasser a) Grundwasser Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III A der Wassergewinnungsanlage Flehe der Stadtwerke Düsseldorf AG. Die gültige Wasserschutzgebietsverordnung ist zu beachten. Die höchsten gemessenen Grundwasserstände liegen zwischen ca. 33 m ü.NN (HGW 1988 - höchster periodisch wiederkehrender Grundwasserstand) und ca. 35 m ü.NN (HHGW 1926 - höchster der Stadt Düsseldorf, Umweltamt, bekannter Grundwasserstand). Nach dem derzeiti gen Kenntnisstand ist bei einer Geländehöhe von 35,8 bis 36 m ü.NN von einem minimalen Grundwasserflurabstand von 0,8 m auszugehen. Bei hohen Grundwasserständen kann während der Bauzeit eine Grundwasserhaltung erforderlich werden. Für diese Grundwasserhaltung sowie generell für die Entnahme von Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis durch das Umweltamt erforderlich. Die Qualität des Grundwassers wird durch erhöhte Chlorid-, Nitrat- und Ö Vorlagen - Nr. 61/ 42/2005-6- Sulfatkonzentrationen gekennzeichnet; außerdem liegen leicht erhöhte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoff (PAK)- und chlorierte Kohlenwasserstoff (CKW)-Konzentrationen vor. Hierdurch ist mit einem erhöhten planerischen, technischen und finanziellen Aufwand zu rechnen. b) Niederschlags- und Abwasserbeseitigung Aufgrund der hohen Grundwasserstände ist die Voraussetzung für eine ortsnahe Niederschlagswasserbeseitigung durch Versickerung nicht gegeben. Aussagen zur Abwasserbeseitigung stehen in einem späteren Abschnitt. Luft Die lufthygienischen Umweltauswirkungen werden maßgeblich von zusätzlichem Kfz-Verkehr und von Hausbrand hervorgerufen. Diese können durch geeignete Maßnahmen im entsprechenden Bebauungsplan minimiert werden. Das Gebiet wird sich von einem lufthygienischen Ausgleichsraum in einen, wenn auch mäßigen, Lastraum entwickeln. Natur und Landschaft Aus Sicht der Grünordnung bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Ausweisung eines Wohngebietes. Als Ausgleich für entfallende Gehölzstreifen sollen im Bebauungsplan Pflanzmaßnahmen für Sträucher, Hecken und Bäume festgelegt werden. Wegen bereits bestehender planungsrechtlicher Ausweisung in einem Bebauungsplan entfällt rechtlich die Ausgleichspflicht. Mit der Ausweisung und Realisierung einer Wohnbaufläche ist der überwiegende Verlust der bestehenden Biotopstrukturen verbunden; im entsprechenden Bebauungsplan Nr. 5672/22 werden Festsetzungen zu Pflanzbindungen getroffen, die die Kompensation sowie die grünordnerische Einbindung zum Ziel haben. Erhebliche Umweltauswirkungen für die Bereiche Arten- und Biotopschutz, Erholung und Spielen sowie Orts- und Landschaftsbild sind - von der heutigen Situation aus betrachtet - nicht zu erwarten. Ver- und Entsorgung Die Wasser- und Energieversorgung sowie die Abwasserbeseitigung sind über den Ö Vorlagen - Nr. 61/ 42/2005-7- Anschluss an die städtischen Netze sichergestellt. Im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanes werden in allen Straßen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationsanlagen festgesetzt.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 42/2005