Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004
Seite 1 von 8
Stand: 13.05.2004, Vorlage Nr. 61/107/2004
Beschlussvorlage
Betrifft:
FNP-Änderung Nr. 76
- Ulmenstraße/Rather Straße -
Aufstellung; Absehen von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 01 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 76 -
Ulmenstraße/Rather Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet südlich der Heinrich-Erhardt-Straße, zwischen
Ulmenstraße und Rather Straße
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des nachfolgend
genannten Planes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
die Flächennutzungsplanänderung Nr. 76 - Ulmenstraße/Rather Straße
gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S.
2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der
UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien
zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen.
Die Empfehlung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
vom 28.05.1994 an den Rat der Stadt, eine
Flächennutzungsplanänderung in etwa für das o.g. Plangebiet
aufzustellen, wird aufgehoben.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt , von der
gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführenden frühzeitigen
Bürgerbeteiligung abzusehen, da eine frühzeitige Unterrichtung der
Bürger auf der Basis des Rahmenplanes Nördliches Derendorf erfolgt
ist.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Entwurf
zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ulmenstraße/Rather
Straße - und seinem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden,
empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der
Stadt, den vorliegenden Entwurf als Plan zur Ä nderung des
Flächennutzungsplanes zu beschließen.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004
Seite 2 von 8
Stand: 13.05.2004, Vorlage Nr. 61/107/2004
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.4 -/-
2
Bezirksvertretung 1 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004
Seite 3 von 8
Anlage zur Vorlage Nr. 61/107/2004
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf)
- Ulmenstraße / Rather Straße -
Stadtbezirk 1 Stadtteil Derendorf
1. Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet liegt südlich der Heinrich-Erhardt-Straße zwischen Ulmenstraße und
Rather Straße. Südlich an das Plangebiet grenzt das Gelände der Justizvollzugsanstalt.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 12 ha.
Die ehemals durch die Fa. Rheinmetall AG genutzten Flächen sind derzeit noch mit
Betriebsgebäuden in aufgelockerter Bauweise bebaut. Sie befinden sich teilweise in einer
Zwischennutzung durch nicht störendes Gewerbe und dienen als Büro- und Lagerflächen.
Im südwestlichen Teil des Plangebietes liegt die Hauptverwaltung der Rheinmetall AG in
einem denkmalgeschützten Gebäude mit neuem Anbau. Die breite und stark befahrene
Heinrich-Erhardt-Straße stellt eine starke Zäsur gegenüber der nördlich des Gebietes
liegenden Wohnbebauung dar.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004- 4 -
2. Planungsanlaß
Das Areal der Firma Rheinmetall AG ist Teil eines ehemalig geschlossen gewerb-
lich/industriellen genutzten Bereiches im nördlichen Derendorf. Nach Aufgabe der gewerb-
lich/industriellen Nutzung sind in der Umgebung des Plangebietes mehrere Umstrukturie-
rungsprozesse angestoßen oder bereits beendet worden. Auch die z.Zt. minder genutzten
Flächen im Plangebiet sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Westlich des Plangebietes befinden sich südlich der Johannstraße die ehemaligen
Kasernen an der Tannenstraße, die gemeinsam mit den Flächen des Plangebietes in
einem "Städtebaulichen Werkstattverfahren" überplant wurden. Für beide Bereiche wurde
auf der Grundlage des Werkstatt-Ergebnisses ein Rahmenplan erarbeitet.
Wegen seiner zentralen Lage zwischen Stadtzentrum und Flughafen weisen die Gebiete
östlich und westlich der Ulmenstraße eine besondere Standortgunst auf, die für die
weitere Stadtentwicklung genutzt werden soll. Die Konzepte für eine Umstrukturierung
machen die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Bauleitplanverfahren werden für die Gebiete östlich und westlich der Ulmenstraße
getrennt durchgeführt. Parallel zur 76. Flächennutzungsplanänderung wird der Bebau-
ungsplan Nr. 5480/26 aufgestellt.
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet mit Ausnahme einer kleinen
Wohnbaufläche im südlichen Planbereich als Industriegebiet dar. Für Teile des Plan-
gebietes bestehen bereits Bebauungspläne. Diese werden jedoch durch den parallel in
Bearbeitung befindlichen Bebauungsplan Nr. 5480/26 ersetzt. Die übrige Fläche liegt im
unbeplanten Innenbereich und ist daher zurzeit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu
beurteilen.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004- 5 -
Der Änderungsbereich liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf
gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom
27.03.1999 (BGBl. I S. 530). Bauvorhaben unterliegen den sich aus § 12 Luftverkehrs-
gesetze (LuftVG) ergebenden Einschränkungen.
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der Gebietsentwicklungsplan stellt für das Plangebiet Allgemeinen Siedlungsbereich
(ASB) dar. Die Planung unterstützt die Innenentwicklung durch die Nutzung von Brachflä-
chen im Sinne der nachhaltigen Flächennutzung, so dass davon auszugehen ist, dass sie
den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Die landesplanerische
Anfrage gemäß § 20 (1) Landesplanungsgesetz (LplG) ergab keine Bedenken gegen die
Planung.
5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
Ziel der 76. Flächennutzungsplanänderung ist die Stärkung der Funktionen "Wohnen" und
"Arbeiten" im verdichteten Innenstadtbereich durch die Darstellung von Kerngebieten und
Wohngebieten. Das Plangebiet ist Teil der Entwicklungsachse Kennedydamm-
Münsterstraße-Nördlicher Zubringer ("Mörsenbroicher Ei"), die vorwiegend als Standort für
zentrale Einrichtungen von Wirtschaft und Verwaltung dienen soll.
5.1 Entwicklung von Kerngebieten (MK)
Die Bereiche südlich der Heinrich-Erhardt-Straße sowie entlang der Rather Straße und der
Ulmenstraße sollen als Standorte für Verwaltung, Büro und Dienstleistungen entwickelt
werden. Sie werden deshalb als Kerngebiete dargestellt.
Einzelhandel ist im Kerngebiet nur in beschränktem Umfang vorgesehen. Südöstlich des
Plangebietes an der Rather Straße wurde in jüngster Vergangenheit ein Einzelhandels-
standort entwickelt, der die Nahversorgung sicherstellt.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004- 6 -
Weitere Einzelhandelszentren befinden sich an der Nordstraße und der Münsterstraße,
die bei zusätzlicher Einzelhandelsentwicklung im Plangebiet geschwächt werden könnten.
Ein eigenständiger Einzugsbereich für Einzelhandel ist im Plangebiet nicht gegeben und
soll auch nicht entwickelt werden.
Großflächiger Einzelhandel wird wegen fehlender verkehrlicher Kapazitäten und der
angestrebten baulichen Verdichtung ebenfalls ausgeschlossen werden. Die Zulässigkeit
von Einzelhandelsflächen wird in dem parallel geführten Bebauungsplanverfahren durch
textliche Festsetzungen geregelt.
5.2 Entwicklung von Wohnbauflächen (W)
Innerstädtische Wohnbauflächen sind knapp. Deshalb ist es Ziel dieser Umstrukturierung,
im Plangebiet Wohnbauflächen anzubieten. Um die geplanten Wohnbereiche vor Im-
missionen zu schützen und eine attraktive Wohnlage zu erhalten, werden die Wohnbau-
flächen im Inneren und im Süden des Plangebietes angeordnet. Die mit einer zeitlich
befristeten gewerblichen Nutzung belegte Halle am Südrand des Plangebietes genießt
Bestandschutz. Wird die Nutzung aufgegeben, kann dort eine anders strukturierte Bebau-
ung realisiert werden, die einen Übergang zum Gelände der Justizvollzugsanstalt, das
ebenfalls einer Wohnnutzung zugeführt werden soll, bildet.
5.3 Grundlagen der Erschließung
Die Erschließung des Gebietes von der Heinrich-Erhardt-Straße aus ist nicht möglich, da
Einfahrten zu erheblichen Störungen des Verkehrsablaufes auf dieser hochfrequentierten
Straße führen würden. Die Baugebiete werden überwiegend über ein inneres Straßensys-
tem erschlossen, das eine Verbindung an die Rather Straße und an die Ulmenstraße
erhält. Aufgrund der zu erwartenden Verkehrsmengen ist an der Ulmenstraße die Rege-
lung des Knotens über eine Lichtsignalanlage erforderlich. Auch die Ausbaubreite der
Einmündung zur Rather Straße läßt die Option für eine Lichtsignalregelung offen.
Das Plangebiet ist mit den Straßenbahnlinien 707, 715 und 704 und der Buslinie 834 an
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Der S-Bahnhof Derendorf ist
ca. 1,5 km entfernt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch Umsteigen mit der Straßen-
bahn zu erreichen.
5.4 Einbindung in die Landschaft, Grünraumbeziehungen
Die Planung nimmt den Grundgedanken des Grüngürtels um die Düsseldorfer Innenstadt
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004- 7 -
auf und stellt eine Grünverbindung zwischen den südlich anschließenden Umstrukturie-
rungsbereichen und dem westlich angrenzenden ehemaligen Kasernengelände her. Im
Plangebiet ist ein innerer Grünzug vorgesehen, dessen kleinteilige Flächen im Bebau-
ungsplan als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gemäß § 9 Abs. 1 Nr.
25 BauGB auf den privaten Grundstücksflächen festgesetzt werden.
6. Auswirkungen der Planung
6.1 Private Belange
Die Flächen im Plangebiet erfahren durch die Neuordnung eine Wertsteigerung. Die
Planung stellt eine Angebotsplanung dar, so dass eine Umsetzung erst nach Auslaufen
der noch bestehenden Mietverträge und Bindungen erfolgt.
6.2 Öffentliche Belange
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht die Aufstellung eines Bebauungs-
planes, der einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung leistet. Die Vermehrung des
innenstadtnahen Wohnbauflächenangebotes soll dazu beitragen, ein attraktives und
flächensparendes Wohnungsangebot in der Stadt vorzuhalten und Flächeninanspruch-
nahme im Außenbereich zu vermeiden.
Durch den Bebauungsplan wird eine wesentliche Verbesserung der Gestaltung des
öffentlichen Raumes ermöglicht und dem Denkmalschutz (Gebäude Hauptverwaltung
Rheinmetall AG) Rechnung getragen.
6.3 Umweltbelange
6.3.1 Ausgleichskonzeption
Das Plangebiet war bisher bebaut und überwiegend versiegelt. Die Fläche liegt im unbe-
planten Innenbereich. Bauvorhaben waren daher auch vor der Aufstellung der Bauleit-
pläne planungsrechtlich zulässig und nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004- 8 -
6.3.2 Altlasten
Die Altlastensituation wurde bereits im Vorfeld der Bauleitplanung untersucht. Für einen
Altstandort wurde eine Nutzungsrecherche und eine Gefährdungsabschätzung durch-
geführt und auf dieser Grundlage weitere Untersuchungen veranlasst.
Die erforderliche
rechtliche Sicherung der Sanierungsmaßnahmen (öffentlich-rechtlicher Vertrag) erfolgt im
städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan. Aufgrund der verbliebenen Auffüllungs-
bereiche erfolgt eine Kennzeichnung von Flächen im Bebauungsplan.
6.3.3 Lärmschutz
Aufgrund der Verkehrsbelastung auf den umliegenden Straßen und der neuen Erschlie-
ßungsstrasse werden Maßnahmen zum Immissionsschutz erforderlich. Die Verkehrslärm-
problematik wurde planerisch dahingehend reduziert, dass die sensible Wohnnutzung nur
im Inneren des Plangebietes festgesetzt wird. Entlang der stark lärmbelasteten Heinrich-
Ehrhardt-Straße sowie der zwar geringer aber immer noch erheblich belasteten Ulmen-
und der Rather Straße werden weniger sensible Nutzungen angeordnet. Die Bürobebau-
ung soll die innen liegende Wohnnutzung gegen den Verkehrslärm abschirmen.
Nach umfangreichen Untersuchungen werden im parallelen Bebauungsplanverfahren
detaillierte Maßnahmen zum Lärmschutz festgesetzt. Sie berücksichtigen auch eine
mögliche abschnittsweise Realisierung der geplanten Bebauung und die schalltech-
nischen Auswirkungen.