Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 107/2004

FNPÄ76 Ulmen/RatherStr Aufst,AbsBübet,öffAusl

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Düsseldorfer Straße 1 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 3. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 01 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 76 - Ulmenstraße/Rather Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet südlich der Heinrich-Erhardt-Straße, zwischen Ulmenstraße und Rather Straße - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des nachfolgend genannten Planes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die Flächennutzungsplanänderung Nr. 76 - Ulmenstraße/Rather Straße gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen. Die Empfehlung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 28.05.1994 an den Rat der Stadt, eine Flächennutzungsplanänderung in etwa für das o.g. Plangebiet aufzustellen, wird aufgehoben. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt , von der gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzusehen, da eine frühzeitige Unterrichtung der Bürger auf der Basis des Rahmenplanes Nördliches Derendorf erfolgt ist. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Entwurf zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ulmenstraße/Rather Straße - und seinem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004 Seite 1 von 8 Stand: 13.05.2004, Vorlage Nr. 61/107/2004 Beschlussvorlage Betrifft: FNP-Änderung Nr. 76 - Ulmenstraße/Rather Straße - Aufstellung; Absehen von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 01 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 76 - Ulmenstraße/Rather Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet südlich der Heinrich-Erhardt-Straße, zwischen Ulmenstraße und Rather Straße - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des nachfolgend genannten Planes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die Flächennutzungsplanänderung Nr. 76 - Ulmenstraße/Rather Straße gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen. Die Empfehlung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 28.05.1994 an den Rat der Stadt, eine Flächennutzungsplanänderung in etwa für das o.g. Plangebiet aufzustellen, wird aufgehoben. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt , von der gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzusehen, da eine frühzeitige Unterrichtung der Bürger auf der Basis des Rahmenplanes Nördliches Derendorf erfolgt ist. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Entwurf zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ulmenstraße/Rather Straße - und seinem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Plan zur Ä nderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004 Seite 2 von 8 Stand: 13.05.2004, Vorlage Nr. 61/107/2004 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.4 -/- 2 Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004 Seite 3 von 8 Anlage zur Vorlage Nr. 61/107/2004 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf) - Ulmenstraße / Rather Straße - Stadtbezirk 1 Stadtteil Derendorf 1. Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet liegt südlich der Heinrich-Erhardt-Straße zwischen Ulmenstraße und Rather Straße. Südlich an das Plangebiet grenzt das Gelände der Justizvollzugsanstalt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 12 ha. Die ehemals durch die Fa. Rheinmetall AG genutzten Flächen sind derzeit noch mit Betriebsgebäuden in aufgelockerter Bauweise bebaut. Sie befinden sich teilweise in einer Zwischennutzung durch nicht störendes Gewerbe und dienen als Büro- und Lagerflächen. Im südwestlichen Teil des Plangebietes liegt die Hauptverwaltung der Rheinmetall AG in einem denkmalgeschützten Gebäude mit neuem Anbau. Die breite und stark befahrene Heinrich-Erhardt-Straße stellt eine starke Zäsur gegenüber der nördlich des Gebietes liegenden Wohnbebauung dar. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004- 4 - 2. Planungsanlaß Das Areal der Firma Rheinmetall AG ist Teil eines ehemalig geschlossen gewerb- lich/industriellen genutzten Bereiches im nördlichen Derendorf. Nach Aufgabe der gewerb- lich/industriellen Nutzung sind in der Umgebung des Plangebietes mehrere Umstrukturie- rungsprozesse angestoßen oder bereits beendet worden. Auch die z.Zt. minder genutzten Flächen im Plangebiet sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Westlich des Plangebietes befinden sich südlich der Johannstraße die ehemaligen Kasernen an der Tannenstraße, die gemeinsam mit den Flächen des Plangebietes in einem "Städtebaulichen Werkstattverfahren" überplant wurden. Für beide Bereiche wurde auf der Grundlage des Werkstatt-Ergebnisses ein Rahmenplan erarbeitet. Wegen seiner zentralen Lage zwischen Stadtzentrum und Flughafen weisen die Gebiete östlich und westlich der Ulmenstraße eine besondere Standortgunst auf, die für die weitere Stadtentwicklung genutzt werden soll. Die Konzepte für eine Umstrukturierung machen die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Bauleitplanverfahren werden für die Gebiete östlich und westlich der Ulmenstraße getrennt durchgeführt. Parallel zur 76. Flächennutzungsplanänderung wird der Bebau- ungsplan Nr. 5480/26 aufgestellt. 3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet mit Ausnahme einer kleinen Wohnbaufläche im südlichen Planbereich als Industriegebiet dar. Für Teile des Plan- gebietes bestehen bereits Bebauungspläne. Diese werden jedoch durch den parallel in Bearbeitung befindlichen Bebauungsplan Nr. 5480/26 ersetzt. Die übrige Fläche liegt im unbeplanten Innenbereich und ist daher zurzeit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004- 5 - Der Änderungsbereich liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 27.03.1999 (BGBl. I S. 530). Bauvorhaben unterliegen den sich aus § 12 Luftverkehrs- gesetze (LuftVG) ergebenden Einschränkungen. 4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der Gebietsentwicklungsplan stellt für das Plangebiet Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Planung unterstützt die Innenentwicklung durch die Nutzung von Brachflä- chen im Sinne der nachhaltigen Flächennutzung, so dass davon auszugehen ist, dass sie den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Die landesplanerische Anfrage gemäß § 20 (1) Landesplanungsgesetz (LplG) ergab keine Bedenken gegen die Planung. 5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung Ziel der 76. Flächennutzungsplanänderung ist die Stärkung der Funktionen "Wohnen" und "Arbeiten" im verdichteten Innenstadtbereich durch die Darstellung von Kerngebieten und Wohngebieten. Das Plangebiet ist Teil der Entwicklungsachse Kennedydamm- Münsterstraße-Nördlicher Zubringer ("Mörsenbroicher Ei"), die vorwiegend als Standort für zentrale Einrichtungen von Wirtschaft und Verwaltung dienen soll. 5.1 Entwicklung von Kerngebieten (MK) Die Bereiche südlich der Heinrich-Erhardt-Straße sowie entlang der Rather Straße und der Ulmenstraße sollen als Standorte für Verwaltung, Büro und Dienstleistungen entwickelt werden. Sie werden deshalb als Kerngebiete dargestellt. Einzelhandel ist im Kerngebiet nur in beschränktem Umfang vorgesehen. Südöstlich des Plangebietes an der Rather Straße wurde in jüngster Vergangenheit ein Einzelhandels- standort entwickelt, der die Nahversorgung sicherstellt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004- 6 - Weitere Einzelhandelszentren befinden sich an der Nordstraße und der Münsterstraße, die bei zusätzlicher Einzelhandelsentwicklung im Plangebiet geschwächt werden könnten. Ein eigenständiger Einzugsbereich für Einzelhandel ist im Plangebiet nicht gegeben und soll auch nicht entwickelt werden. Großflächiger Einzelhandel wird wegen fehlender verkehrlicher Kapazitäten und der angestrebten baulichen Verdichtung ebenfalls ausgeschlossen werden. Die Zulässigkeit von Einzelhandelsflächen wird in dem parallel geführten Bebauungsplanverfahren durch textliche Festsetzungen geregelt. 5.2 Entwicklung von Wohnbauflächen (W) Innerstädtische Wohnbauflächen sind knapp. Deshalb ist es Ziel dieser Umstrukturierung, im Plangebiet Wohnbauflächen anzubieten. Um die geplanten Wohnbereiche vor Im- missionen zu schützen und eine attraktive Wohnlage zu erhalten, werden die Wohnbau- flächen im Inneren und im Süden des Plangebietes angeordnet. Die mit einer zeitlich befristeten gewerblichen Nutzung belegte Halle am Südrand des Plangebietes genießt Bestandschutz. Wird die Nutzung aufgegeben, kann dort eine anders strukturierte Bebau- ung realisiert werden, die einen Übergang zum Gelände der Justizvollzugsanstalt, das ebenfalls einer Wohnnutzung zugeführt werden soll, bildet. 5.3 Grundlagen der Erschließung Die Erschließung des Gebietes von der Heinrich-Erhardt-Straße aus ist nicht möglich, da Einfahrten zu erheblichen Störungen des Verkehrsablaufes auf dieser hochfrequentierten Straße führen würden. Die Baugebiete werden überwiegend über ein inneres Straßensys- tem erschlossen, das eine Verbindung an die Rather Straße und an die Ulmenstraße erhält. Aufgrund der zu erwartenden Verkehrsmengen ist an der Ulmenstraße die Rege- lung des Knotens über eine Lichtsignalanlage erforderlich. Auch die Ausbaubreite der Einmündung zur Rather Straße läßt die Option für eine Lichtsignalregelung offen. Das Plangebiet ist mit den Straßenbahnlinien 707, 715 und 704 und der Buslinie 834 an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Der S-Bahnhof Derendorf ist ca. 1,5 km entfernt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch Umsteigen mit der Straßen- bahn zu erreichen. 5.4 Einbindung in die Landschaft, Grünraumbeziehungen Die Planung nimmt den Grundgedanken des Grüngürtels um die Düsseldorfer Innenstadt Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004- 7 - auf und stellt eine Grünverbindung zwischen den südlich anschließenden Umstrukturie- rungsbereichen und dem westlich angrenzenden ehemaligen Kasernengelände her. Im Plangebiet ist ein innerer Grünzug vorgesehen, dessen kleinteilige Flächen im Bebau- ungsplan als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB auf den privaten Grundstücksflächen festgesetzt werden. 6. Auswirkungen der Planung 6.1 Private Belange Die Flächen im Plangebiet erfahren durch die Neuordnung eine Wertsteigerung. Die Planung stellt eine Angebotsplanung dar, so dass eine Umsetzung erst nach Auslaufen der noch bestehenden Mietverträge und Bindungen erfolgt. 6.2 Öffentliche Belange Die Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht die Aufstellung eines Bebauungs- planes, der einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung leistet. Die Vermehrung des innenstadtnahen Wohnbauflächenangebotes soll dazu beitragen, ein attraktives und flächensparendes Wohnungsangebot in der Stadt vorzuhalten und Flächeninanspruch- nahme im Außenbereich zu vermeiden. Durch den Bebauungsplan wird eine wesentliche Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raumes ermöglicht und dem Denkmalschutz (Gebäude Hauptverwaltung Rheinmetall AG) Rechnung getragen. 6.3 Umweltbelange 6.3.1 Ausgleichskonzeption Das Plangebiet war bisher bebaut und überwiegend versiegelt. Die Fläche liegt im unbe- planten Innenbereich. Bauvorhaben waren daher auch vor der Aufstellung der Bauleit- pläne planungsrechtlich zulässig und nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 107/2004- 8 - 6.3.2 Altlasten Die Altlastensituation wurde bereits im Vorfeld der Bauleitplanung untersucht. Für einen Altstandort wurde eine Nutzungsrecherche und eine Gefährdungsabschätzung durch- geführt und auf dieser Grundlage weitere Untersuchungen veranlasst. Die erforderliche rechtliche Sicherung der Sanierungsmaßnahmen (öffentlich-rechtlicher Vertrag) erfolgt im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan. Aufgrund der verbliebenen Auffüllungs- bereiche erfolgt eine Kennzeichnung von Flächen im Bebauungsplan. 6.3.3 Lärmschutz Aufgrund der Verkehrsbelastung auf den umliegenden Straßen und der neuen Erschlie- ßungsstrasse werden Maßnahmen zum Immissionsschutz erforderlich. Die Verkehrslärm- problematik wurde planerisch dahingehend reduziert, dass die sensible Wohnnutzung nur im Inneren des Plangebietes festgesetzt wird. Entlang der stark lärmbelasteten Heinrich- Ehrhardt-Straße sowie der zwar geringer aber immer noch erheblich belasteten Ulmen- und der Rather Straße werden weniger sensible Nutzungen angeordnet. Die Bürobebau- ung soll die innen liegende Wohnnutzung gegen den Verkehrslärm abschirmen. Nach umfangreichen Untersuchungen werden im parallelen Bebauungsplanverfahren detaillierte Maßnahmen zum Lärmschutz festgesetzt. Sie berücksichtigen auch eine mögliche abschnittsweise Realisierung der geplanten Bebauung und die schalltech- nischen Auswirkungen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 107/2004