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Informationsvorlage
Betrifft:
Frauenförderung
Gemäß Ziffer 3.2 Frauenförderplan werden zwischen den Fachbereichen und dem
Frauenbüro für jeweils drei Jahre fachbereichsspezifische Ziele zur Frauenförderung
vereinbart, um die Voraussetzungen zu schaffen, durch die der Anteil der weiblichen
Beschäftigten insgesamt und speziell in Führungspositionen gesteigert werden kann,
solange Frauen in diesem zahlenmäßig unterrepräsentiert sind.
Im Jahr 2003 traf das Frauenbüro mit folgenden Fachbereichen Zielvereinbarungen:
Amt 13 - Amt für Kommunikation
Amt 15 - Zentrum für Personalentwicklung
Amt 21 - Stadtkasse
Amt 23 - Amt für Immobilienmanagement
Amt 30 - Rechtsamt
Amt 33 - Amt für Einwohnerwesen
Amt 37 - Feuerwehr, Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz
Amt 50 - Sozialamt
Amt 51 - Jugendamt
Amt 52 - Sportamt
Amt 53 - Gesundheitsamt
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Amt 66 - Amt für Verkehrsmanagement
Amt 68 - Garten, Friedhofs- und Forstamt
Amt 80 - Wirtschaftsförderungsamt
Exemplarisch für die auf die jeweilige Situation in den Fachbereichen abgestimmten
Zielvereinbarungen sind die Vereinbarungen mit dem Amt für Einwohnerwesen beigefügt.
Die Zielvereinbarungen mit allen Fachbereichen sind im Intranet der Stadt Düsseldorf
hinterlegt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Personal- und Organisationsausschuss 02.03.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt ZV Amt 33 - Amt für Einwohnerwesen
Amt:
Frauenbüro
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
Zielvereinbarung
zwischen dem
Amt für Einwohnerwesen
und dem
Frauenbüro
Einleitung:
Das Amt für Einwohnerwesen besteht aus 5 Abteilungen,
in denen mit Stichtag zum 01.03.2003 insgesamt 233
Mitarbeiterinnen und 171 Mitarbeiter mit
unterschiedlichsten Aufgabenstellungen beschäftigt
waren.
Das Amt 33 ist in dieser Konstellation ein "noch sehr
junges Amt", das mit verschiedenen Instrumenten daran
arbeitet, zu einer Einheit zu verschmelzen.
In diesem Zusammenhang geht es immer wieder darum,
kulturfördernde Maßnahmen zu initiieren und zu einem neuen Bewusstsein zu gelangen.
Neben der Steigerung des Zusammengehörigkeitsgefühls hat sich das Amt 33 dabei auch
aktiv die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie zum Ziel gesetzt.
Ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen
Beschäftigten insgesamt, auf allen Ebenen und in den unterschiedlichsten Funktionen ist
nach dem Selbstverständnis des Amtes dabei ein wichtiges strategisches Ziel um die
Kompetenzen von Frauen und Männern gleichberechtigt in den Berufsalltag
einzubeziehen.
Als kundenorientiertes Amt mit Servicefunktion, aber auch als Ordnungsbehörde, ist es
dabei von besonderer Bedeutung, den Blick auch nach außen, auf unsere Kundinnen und
Kunden zu richten.
Das Amt 33 sieht durch eine möglichst ausgewogene Personalausstattung die Chance,
den verschiedensten Nationalitäten und Persönlichkeitsstrukturen unserer Kunden ein
breites Angebot auf der Beschäftigtenseite präsentieren zu können.
Die unterschiedlichen Herangehensweisen von Frauen und Männern werden dabei im Amt
33 als wertvolles Potential eingestuft, das sinnvoll zur Steigerung der Kundenzufriedenheit
eingesetzt werden kann.
Um in der Bewertung der Serviceleistungen des Amtes Bestnoten zu erzielen, ist neben
fachlichem know-how die Motivation der Beschäftigten wichtigster Faktor zum Erfolg.
Hier gilt es, die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten zu erkennen und zu fördern um
eine breite berufliche und persönliche Entwicklung aller Beschäftigten zu ermöglichen. Das
Amt 33 strebt an, am "internen Arbeitsmarkt" der Stadtverwaltung als innovative und nach
modernen personalwirtschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtete Dienststelle aufzutreten,
in der man gerne arbeitet bzw. arbeiten möchte.
Die Steigerung der Chancengleichheit und eine bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf und
Familie sind in diesem Zusammenhang wertvolle Voraussetzungen für eine hohe
Beschäftigtenzufriedenheit, die wiederum das Ziel einer hohen Kundenorientierung
unterstützt.
Im Wege einer amtsinternen Projektarbeit wurden deshalb Ziele und Maßnahmen
formuliert, die im Rahmen des Plans zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei der
Stadtverwaltung Düsseldorf zu dieser Zielvereinbarung mit dem Frauenbüro geführt haben.
Insgesamt wurden 4 Oberziele definiert, zu denen jeweils mehrere Maßnahmen benannt
wurden.
Zur Darstellung der aktuellen Situation sind die Bestandszahlen mit Stichtag 01.03.2003
bei den Zielen mit abgebildet.
Ziel 1:
Paritätische Anteile von Frauen und Männern in allen Funktionen des Amtes,
besonders bei höherbewerteten Stellen in
S Führungspositionen (Führungsteams der Abteilungen)
S Fachkarrieren
Die Frauenquote in Führungsfunktionen
(m.D., g.D., h.D.)
stellt sich wie folgt dar:
Im Bereich der Arbeitsbereichs- bzw. Team- oder
Gruppenleitungen ist das Verhältnis zwischen Frauen und
Männern ausgeglichen. In den Sachgebietsleitungen liegt der
Frauenanteil bei nur 14,3 % (2 Frauen, 12 Männer). Die
Abteilungs- und Amtsleiterebene ist rein männlich besetzt.
Die Auswertung der Frauenquote in höherbewerteten Stellen (ab einschließlich BesGr. A 11 bzw.
BAT IVa) erbringt das Ergebnis, das die Gesamtfrauenquote
des Amtes von 57,67% im Bereich der nach A 11/IVa
bewerteten Stellen sogar leicht übertroffen wird - hier besteht
zur Zeit also kein Handlungsbedarf. Anders sieht es ab A
12/III aufwärts aus - hier läßt sich eine auffällige
Unterrepräsentation von Frauen verzeichnen. 11 männlichen
Stelleninhabern stehen hier nur drei Frauen mit A 12/III
gegenüber. Dieses Ungleichgewicht ließe sich durch
entsprechende zukünftige Stellenbesetzungen aus den
zahlreichen qualifizierten Kandidatinnen, die derzeit
A 11/IVa-Stellen innehaben, beheben. In Stellen, die höher
als A 12/III bewertet sind, sind Frauen im Amt 33 nicht
vertreten.
Auch Teilzeitbeschäftigte
sind in höherbewerteten Stellen nur in ganz geringem Maß vorhanden:
In den Abteilungen 33/2 und 33/3 gibt es nur jeweils zwei Frauen in A 11. In der Abteilung 33/3
ist eine Teilzeitkraft in A 12.
S Förderung und Qualifizierung des weiblichen Führungsnachwuchses durch Fortbildung
(FiZ-Seminare), Übertragung anspruchsvoller Aufgaben sowie Aufgabenanreicherung
und -erweiterung, Projektarbeit, Sonderaufgaben
S FuB: Frauen über Qualifizierungsmöglichkeiten informieren und zur Teilnahme motivieren
/ Ermutigung, in Bezug auf Karriereplanung Initiative zu zeigen / Information und
Förderung hinsichtlich Aufstiegsmöglichkeiten
S Führungsnachwuchskräften wird nach Möglichkeit eine amtsinterne Hospitation
ermöglicht, wenn sie dies wünschen
S Beratung in Bezug auf Karriereplanung durch gezielte Ansprache und Ermutigung
S paritätische Besetzung der Führungsteams in den Abteilungen (bestehend aus den
Abteilungs- und Sachgebietsleitungen)
S Höherbewertung von Stellen bei Mehrfachqualifikation
S aus der Elternzeit zurückkehrende Führungskräfte sollten auf Wunsch und soweit
realisierbar mit einer Führungsaufgabe, möglichst im vorherigen Bereich, betraut werden
S grundsätzliche Teilbarkeit von Führungsfunktionen sowie Prüfung, ob die jeweilige
Tätigkeit so gestaltet werden kann, dass die Stelle von Frauen und Männern mit
Familienaufgaben erfolgreich besetzt werden kann
S eine Alternative zu Führungspositionen und zur Erhöhung der Chancengleichheit in
höheren Besoldungsstufen ist die Fachkarriere (höherbewertete Stelle ohne
Führungsfunktion)
-> Entwicklung eines Konzepts für Fachkarrieren
Ziel 2:
Förderung der Qualifizierung und
Durchführung spezifischer Qualifizierungsmaßnahmen
Als Grundlage der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterförderung wurde ein Personalent-
wicklungskonzept erstellt, dass u.a. das Qualifizierungskonzept für das Dienstleistungs-zentrum
und das Neue Straßenverkehrsamt enthält. Weitere Instrumente des Personalent-
wicklungskonzeptes sind Anforderungsprofile für Hierarchieebenen, Kunden- und
Mitarbeiterbefragung, Förder- und Beratungsgespräche für alle Abteilungen sowie die jährliche
Qualifizierungsplanung mit fachlichen und fachübergreifenden Themenstellungen. Eine zentrale
Fortbildungskoordination ist vorhanden. Die Qualifizierung erfolgt grundsätzlich
geschlechtsneutral.
Eine Auswertung ergibt, dass 59 % der angemeldeten Qualifizierungsmaßnahmen von Frauen
wahrgenommen werden. Gleichzeitig beträgt der Anteil von Frauen in FiZ-Seminaren 43 %. Ca.
15 % der Anmeldungen sind für frauenspezifische Seminare.
in Ergänzung zur bisherigen FiZ-Konzeption
S zu jeder Stelle wird ein funktionelles Anforderungsprofil erstellt, dass die fachlichen
Fortbildungs- und Qualifizierungsprofile beschreibt
S im Rahmen des Förder- und Beratungsgesprächs werden allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern die Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote nahegelegt, insbesondere
weibliche Führungsnachwuchskräfte werden zur Teilnahme an FiZ-Seminaren ermutigt
S Ermöglichung bedarfsorientierter Fortbildungen (z.B. frauenspezifische Seminare)
sowie deren zeitnahe Umsetzung
S Förderung der Qualifizierung durch fachübergreifende Themen
(Der „Blick über den Tellerrand" wird ausdrücklich gewünscht)
S Anmelden eines Bedarfs von Seminaren zum Thema: Selbstbehauptungstraining,
Beruf und Familie
S Begleitung von Seminaren mit festem Teilnehmerkreis (z.B.: "Als Frau erfolgreich
führen")
S Einführung der Supervision in bestimmten Teamstrukturen (Führungsteams)
S Einführung eines Gruppencoachings für weibliche Führungskräfte (im Bedarfsfall
auch Einzelcoaching)
S Qualifizierung interessierter Mitarbeiterinnen des Schreibdienstes für
Sachbearbeiterfunktion / Mischfunktion
S Planung und Durchführung von Hospitationen und Job Rotation
S Förderung eines amtsinternen Frauennetzwerkes
Ziel 3:
Akzeptanz und Vereinbarkeit von Beruf und Familie in und nach der Elternzeit
Zum 01.03.2003 befinden sich 7 Beschäftigte in Mutterschutz, Elternzeit oder sonstiger
Betreuung, davon sind 100 % Frauen.
Die angegebenen Rückkehrdaten haben bislang keine realistische Aussagekraft, da nicht sicher
ist, ob die Beschäftigten in der Elternzeit zu diesem Zeitpunkt ins Amt zurückkehren.
Trotz fehlender realistischer Rückkehrdaten wird durch folgenden Maßnahmenkatalog eine
verlässlichere Zukunftsplanung erhofft.
Stellenbesetzungsverfahren bei Mutterschutz / Elternzeit
S Sicherstellung der schnellstmöglichen Besetzung der Stelle bei Kenntnis der
Schwangerschaft
Hierzu sollen für jede Stelle Stellenbeschreibungen/Ausschreibungstexte vorhanden sein.
S auf Wunsch Förderung bis hin zur Ermöglichung der Wiederkehr der Mutter auf ihre
bisherige Stelle, soweit rechtlich und tatsächlich möglich (u.U. Befristung der
Stellenbesetzung für den Zeitraum der Elternzeit)
Vertretung von Müttern und Vätern in Elternzeit
S Bildung von Vertretungspools / Springerstellen
S temporärer Pool (bestehend aus Eltern in Elternzeit)
S Dauerpool (bestehend aus zurückgekehrten überplanmäßigen Eltern, sonstigen
überplanmäßigen Mitarbeiter/innen, fertigen Auszubildenden und bisherigen
Springern)
S besondere Unterstützung und schnelle Integration von Vertretungen durch
Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte
S Erlangung der Basisqualifikation der sich im Pool befindenden Person durch die/den zu
Vertretende/n sowie durch eine rotierende Einarbeitung in allen Bereichen
Entwicklung eines Zeit- und Ausbildungsplanes
S um den Infofluss zu den Beschäftigten in den Pools zu erleichtern, wird die Funktion einer
Ansprechpartnerin bzw. eines Ansprechpartners geschaffen
Förderung während der Elternzeit / erleichterter Wiedereinstieg
S Flyer für Eltern in Elternzeit mit verschiedenen Infos
S Möglichkeit Urlaubs- und Krankheitsvertretungen wahrzunehmen (s.o. temporärer
Pool)
S Ansprechpartnerin, möglichst Mutter, in jeder Abteilung, die für alle aufkommenden
Fragen (rechtliche Fragestellungen werden von ihr an Amt 11 zwecks Klärung
weitergeleitet) zuständig ist sowie beratende Funktion wahrnimmt
Ihre Aufgaben sind weiterhin:
S Weiterleiten von Infos und Infomaterial (z.B. Broschüre für Schwangere),
S Mitteilungen von wichtigen Änderungen (z.B. Öffnungszeiten),
S Einladung zu formellen und informellen Anlässen,
S Weiterleitung des Fortbildungsangebotes und Entgegennahme der
Seminaranmeldungen der Eltern in Elternzeit und der beurlaubten Eltern sowie
S Hilfestellungen bei der Teilnahme an Fortbildungsseminaren (z.B. Teilzeit)
S Nutzung von spectrum 33 als Info-Medium und Weiterleitung
S Prüfung der Anbindung einer Kinderbetreuungsmöglichkeit an das
Dienstleistungszentrum / ggf. Neues Straßenverkehrsamt für eine temporäre Unter-
bringung während der Öffnungszeiten
S Ermöglichung einer Einarbeitungs- und Orientierungsphase für Rückkehrerinnen
und Rückkehrer
S Erstellung einer aussagekräftigen Datenbank
S über Mütter in Mutterschutz, Eltern in Elternzeit, Eltern in Beurlaubung, und
beabsichtigte Rückkehrdaten
S Eltern in Teil- und Vollzeit
S über Mitarbeiter/innen, die aus Altersgründen/Krankheitsgründen ausscheiden,
sowie Daten über den Eintritt und die Dauer in Altersteilzeit
S Abschluss von Werkverträgen für Sonderaktionen
Ziel 4:
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Einführung,
Förderung und Ausschöpfung der Arbeitszeitmodelle und Telearbeit
Arbeitszeitmodelle
(TZ-Quote: 16,6 % (davon 100 % Frauen, 0 % Männer); 85,1
% m.D., 14,9 % g.D.)
Insgesamt gesehen arbeiten überwiegend Mitarbeiter-innen
aus dem mittleren Dienst in Teilzeit. Dies resultiert aus der
Struktur des Amtes, in dem der Anteil der Stellen im mittleren
Dienst mit 75,2 % (davon 62,5 % Frauen) am höchsten ist.
Bis jetzt liegt die persönliche Arbeitszeit der Mitarbeiter-
innen von 19,25 - 35 Stunden klassischerweise im
Vormittagsbereich. Dabei arbeiten die Teilzeitkräfte an drei
bis fünf Tagen in der Woche; eine Mitarbeiterin hat die
Möglichkeit ihre Arbeitszeit ganz flexibel zu gestalten.
Bei der Festlegung der Arbeitszeit erfolgte eine optimale Abstimmung an die Bedürfnisse der
Teilzeitkraft. Die Bedürfnisse der Vollzeitkräfte bzw. des Amtes wurden bis dato nicht im gleichen
Ausmaß berücksichtigt. Die Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere das veränderte
Kundenverhalten und die dadurch veränderten Sprechzeiten zeigt, dass eine bessere
Abstimmung der unterschiedlichen Interessen notwendig ist.
In einigen Abteilungen gibt es Ansätze, Publikumsspitzen und Vertretungen durch Teilzeitkräfte
(Springerinnen) abzudecken. Seit März 2003 teilen sich in der Abt. 3 erstmals zwei Teilzeitkräfte
im gehobenen Dienst am Vormittag eine Sachbearbeiterstelle.
Im Außendienstbereich gestaltet sich der Einsatz von Teilzeitkräften schwierig, da dort u.a.
Aufgaben anfallen, die die ganztägige Anwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am
Einsatzort erfordern.
Weitere Arbeitszeitmodelle außer den genannten werden - auch von Vollzeitkräfte
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.