Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 52/ 4/2004

Mietkostenzuschuss HSV

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Karl-Hohmann-Straße 70 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Januar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Sportausschuss beschließt a) die Gewährung eines Mietkostenzuschusses von 10.600 EUR für die Anmietung der Philipshalle durch den Handballsportverein Düsseldorf e.V. am 18.02.2004 sowie b) die grundsätzliche Gewährung von Mietkostenzuschüssen für die Philipshalle im Falle eines Aufstiegs in die 1. Handballbundesliga vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

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Ö Vorlagen - Nr. 52/ 4/2004 Seite 1 von 1 Beschlussvorlage Betrifft: Mietkostenzuschuss für die Anmietung der Philipshalle durch den Handballsportverein Düsseldorf e.V Beschlussdarstellung: Der Sportausschuss beschließt a) die Gewährung eines Mietkostenzuschusses von 10.600 EUR für die Anmietung der Philipshalle durch den Handballsportverein Düsseldorf e.V. am 18.02.2004 sowie b) die grundsätzliche Gewährung von Mietkostenzuschüssen für die Philipshalle im Falle eines Aufstiegs in die 1. Handballbundesliga vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Sachdarstellung: Der Handballsportverein Düsseldorf spielt zur Zeit in der 2. Handballbundesliga. Er wird am 18.02.04 ein Meisterschaftsspiel gegen die SG Solingen austragen. Der Verein beabsichtiget, das Spiel in der Philipshalle auszurichten und beantragt hierfür einen städtischen Mietkostenzuschuss von 10.600 EUR. Der Handballsportverein Düsseldorf e.V. wickelt seinen Spielbetrieb derzeit grundsätzlich in der Ratinger Sporthalle ab. Im Falle eines Aufstiegs in die 1. Handballbundesliga, der in Anbetracht der sportlichen Erfolge in greifbare Nähe rückt, kommt die Ratinger Sporthalle als Veranstaltungsstätte nicht mehr in Betracht. Abgesehen von der Philipshalle kann dem Verein in Düsseldorf derzeit keine adäquate Veranstaltungsstätte angeboten werden, so dass der Spielbetrieb in der 1. Handballbundesliga zwangsläufig in der Philipshalle durchgeführt werden muss. Die Gewährung des Zuschusses erscheint daher vertretbar. Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Mietkostenzuschuss zu a) stehen bei der Zuschussposition 5550 71700 - Zuschüsse an Sportvereine (Konto des doppischen Produkthaushaltes: 120 02 01 - 640121 / 830121) zur Verfügung. Zuschussmittel für die Anmietung der Philipshalle im Falle eines Aufstiegs in die 1. Handballbundesliga werden nach Bedarf überplanmäßig beantragt. Alternative: Keine Amt: Sportamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 52/ 4/2004