Verwaltungsvorlage
Aktenzeichen 52/ 4/2004
Mietkostenzuschuss HSV
Termine abgeschlossen
Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Karl-Hohmann-Straße 70 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug
1Dokument
13. Januar 2004veröffentlicht
Aus der amtlichen Vorlage
Der Sportausschuss beschließt a) die Gewährung eines Mietkostenzuschusses von 10.600 EUR für die Anmietung der Philipshalle durch den Handballsportverein Düsseldorf e.V. am 18.02.2004 sowie b) die grundsätzliche Gewährung von Mietkostenzuschüssen für die Philipshalle im Falle eines Aufstiegs in die 1. Handballbundesliga vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Verfahrensstand
Beratungsweg
22.01.2004
Endgültige Beratung
Sportausschuss
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Ö Vorlagen - Nr. 52/ 4/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Mietkostenzuschuss für die Anmietung der Philipshalle durch den Handballsportverein
Düsseldorf e.V
Beschlussdarstellung:
Der Sportausschuss beschließt
a) die Gewährung eines Mietkostenzuschusses von 10.600 EUR für die Anmietung
der Philipshalle durch den Handballsportverein Düsseldorf e.V. am 18.02.2004
sowie
b) die grundsätzliche Gewährung von Mietkostenzuschüssen für die Philipshalle im
Falle eines Aufstiegs in die 1. Handballbundesliga vorbehaltlich zur Verfügung
stehender Haushaltsmittel.
Sachdarstellung:
Der Handballsportverein Düsseldorf spielt zur Zeit in der 2. Handballbundesliga.
Er wird am 18.02.04 ein Meisterschaftsspiel gegen die SG Solingen austragen. Der Verein
beabsichtiget, das Spiel in der Philipshalle auszurichten und beantragt hierfür einen
städtischen Mietkostenzuschuss von 10.600 EUR.
Der Handballsportverein Düsseldorf e.V. wickelt seinen Spielbetrieb derzeit grundsätzlich
in der Ratinger Sporthalle ab. Im Falle eines Aufstiegs in die 1. Handballbundesliga, der
in Anbetracht der sportlichen Erfolge in greifbare Nähe rückt, kommt die Ratinger
Sporthalle als Veranstaltungsstätte nicht mehr in Betracht. Abgesehen von der
Philipshalle kann dem Verein in Düsseldorf derzeit keine adäquate Veranstaltungsstätte
angeboten werden, so dass der Spielbetrieb in der 1. Handballbundesliga zwangsläufig
in der Philipshalle durchgeführt werden muss.
Die Gewährung des Zuschusses erscheint daher vertretbar.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Mietkostenzuschuss zu a) stehen bei der
Zuschussposition 5550 71700 - Zuschüsse an Sportvereine (Konto des doppischen
Produkthaushaltes: 120 02 01 - 640121 / 830121) zur Verfügung.
Zuschussmittel für die Anmietung der Philipshalle im Falle eines Aufstiegs in die 1.
Handballbundesliga werden nach Bedarf überplanmäßig beantragt.
Alternative:
Keine
Amt:
Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 52/ 4/2004