Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 75/2005

Pl. 6075/36-In den Kötten-1.Verl. Veränderungssp.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
In den Kötten 1 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 25. April 2005veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\61_ 75_2005_22694.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00075439.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:15:34 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 75/2005 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 6075/36 - In den Kötten -1. Verlängerung der Veränderungssperre Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 08 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur vorliegenden Veränderungssperre angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a d t i m Rahmen seiner Vorberatu n g g e m. § 2 Ab s . 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” Rat Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 16 und 17 (1) Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i. V. m. § 233 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) folgende Satzung über die 1. Verlängerung einer Veränderungssperre: “Die Geltungsdauer der mit Beschluss vom 24.07.2003 angeordneten Veränderungssperre für ein Gebiet zwischen Vennhauser Allee, In den Kötten und Kamper Weg - maßgebend ist der im Plan Nr. 6075/36 dargestellte Geltungsbereich -wird um ein Jahr verlängert und endet somit spätestens am 02.08.2006. § 6 der Satzung vom 29.07.2003 wird insoweit geändert.” Sachdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 2.10.1997 für das Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Anlass für diesen Aufstellungsbeschluss war seinerzeit die Information, dass der Chemiebetrieb Sigma-Coatings verlagert werden sollte. In der Vergangenheit war es aufgrund von Emissionen RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 75/2005 Seite 2 von 3 immer wieder zu Konflikten zwischen der gewerblichen Nutzung und den umliegenden Wohngebieten gekommen. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes aus dem Jahre 1964, in dem die am Kamper Weg gelegenen Wohngrundstücke als Wohngebiet (B) und das übrige Plangebiet als Mittelgewerbegebiet (E1) festgesetzt sind. Im Gebiet E 1 ist großflächiger Einzelhandel zulässig, der an diesem Standort aber unerwünscht ist, da er die Zentren der Stadtteile Eller und Gerresheim-Süd sowie das Nahversorgungszentrum in Vennhausen schädigen würde. Ziel der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Wohngebietes (eventuell in Kombination mit wohnverträglichem Gewerbe), wodurch der beliebte Wohnstandort Vennhausen gestärkt und in seiner weiteren städtebaulichen Entwicklung positiv beeinflusst werden soll. Nördlich an das Chemie-Betriebsgrundstück angrenzend befindet sich im Plangebiet ein Lebensmittel-Supermarkt, der 1994 genehmigt und anschließend errichtet wurde. Aus Anlass einer Bauvoranfrage für die Erweiterung dieses Supermarktes zu einem g r o ß f l ä c h i g e n L e b e n s mi t t e l g e s c h ä f t wu r d e a m 2 4 . 7 . 2 0 0 3 v om Ra t d i e Veränderungssperre beschlossen, um dieses Vorhaben abwehren zu können. Großflächiger Einzelhandel an dieser Stelle würde sich nämlich schädlich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gebietes und das Nahversorgungszentrum in Vennhausen sowie die Zentren der Stadtteile Eller und Gerresheim-Süd auswirken, die es zu schützen und zu stabilisieren gilt. Inzwischen sind der Chemiebetrieb verlagert, nach längerem Leerstand die Firmengebäude abgebrochen und erste Bodensanierungen durchgeführt worden. Die aufgrund der früheren industriellen Nutzung mit der Herstellung von Farben, Lacken und Pflanzenschutzmitteln vorhandenen Bodenbelastungen führten bei der Klärung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu starken zeitlichen Verzögerungen, weshalb das Bebauungsplan-Verfahren nicht mit der üblichen Zügigkeit betrieben werden konnte. Die auf zwei Jahre befristete Veränderungssperre tritt nun am 2.8.2005 außer Kraft. Da der Bebauungsplan zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig ist, das Interesse von Investoren nach Ansiedlung von Einzelhandel an diesem Standort aber weiterhin besteht, ist es zur Sicherung der Planung erforderlich, die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 18.05.2005 -/- 2Bezirksvertretung 8 -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: > RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 75/2005 Seite 3 von 3 Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 75/2005