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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 77_2004_18833.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00070998.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:31 GMT
Number of Pages: 3
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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 77/2004
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage Betrifft:
Plan Nr. 5775/36 - Südwestlich Königsberger Straße -Veränderungssperre - 2. Verlängerung
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 08 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur vorliegenden Veränderungssperre angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a dt im Rahmen seiner Vorb e r a t u n g g e m. § 2 Ab s . 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” Rat Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 16 und 17 (2) des Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.19-97 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) folgende Satzung über die Änderung und 2. Verlängerung einer Veränderungssperre: Änderung des § 2: Die Veränderungssperre erfasst das Gebiet südwestlich der Königsberger Straße, unter Herausnahme einer vom Veilchenweg, den Bahnanlagen, dem Nelkenweg und “An der Schützenwiese” umgrenzten Fläche. Maßgebend ist der im Plan Nr. 5775/36 dargestellte Geltungsbereich, einschließlich der roten Änderung. Der Plan 5775/36 ist Bestandteil der Satzung. Änderung des § 6: Die Geltungsdauer der mit Beschluss vom 11.10.2001 angeordneten Veränderungssperre für ein Gebiet zwischen Königsberger Straße, Ronsdorfer Straße und Erkrather Straße - maßgebend ist der im Plan Nr. 5775/36 dargestellte Geltungsbereich -wird um ein weiteres Jahr verlängert und endet somit spätestens am 03.11.2005. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 77/2004
Seite 2 von 3 § 6 der Satzung vom 30.10.2001 wird insoweit geändert.
Sachdarstellung:
Für das Gebiet besteht ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan aus dem Jahre 1992 mit dem städtebaulichen Ziel der Ausweisung eines Gewerbegebietes. Im Jahre 2000 wurde der Aufstellungsbeschluss folgendermaßen geändert und präzisiert: - Ausweisung von Gewerbegebieten unter Ausschluss von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Einzelhandelsbetrieben. Ausnahmsweise können im Einzelfall Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten zugelassen werden. - Ausweisung eines Sondergebietes für die Fläche des vorhandenen Baufachmarktes / Gartencenter. Im Oktober 2001 wurde eine zweijährige Veränderungssperre beschlossen, um die Absichten von Investoren, in diesem Gebiet Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten zu errichten, abwehren zu können. Am 09.10.2003 hat der Rat die erste Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr beschlossen. Diese endet am 03.11.2004. Im Laufe des Planverfahrens wurde die mit z. T. genehmigten Behelfswohnheimen bebaute Fläche zwischen dem Veilchenweg, den Bahnanlagen, dem Nelkenweg und “An der Schützenwiese” aus dem Plangebiet herausgenommen, da diese Fläche sich in einem städtebaulichen Zusammenhang mit den Wohngebiet östlich der Straße “An der Schützenwiese” befindet und eine Überplanung dieser Fläche nicht beabsichtigt ist. Aufgrund der schwierigen und zeitaufwändigen Umstände im Plangebiet kann das Bebauungsplanverfahren jedoch bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Die Gemengelage erfordert einen sehr hohen Planungsaufwand, der einen zügigen Fortgang des Planverfahrens behindert. Die notwendigen Abstimmungsgespräche mit dem Staatlichen Umweltamt, unabhängigen Gutachtern und den Gewerbebetrieben, die durch Festsetzung von Lärmkontingenten und anderen Immissionsschutz-Festsetzungen oder sonstigen Festsetzungen im Sinne einer besseren Verträglichkeit betroffen sind, sind zum Teil sehr langwierig und zeitintensiv. Seit etwa hundert Jahren hat sich an diesem Standort Gewerbe- und Industrienutzung und Wohnnutzung auf engstem Raum nebeneinander entwickelt. So grenzt beispielsweise ein Chemiebetrieb, der eine BimSchG-pflichtige Anlage darstellt, die normalerweise nur in einem Industriegebiet ihren artgemäßen Standort hat, unmittelbar (z. T. nur durch eine Straße getrennt) an IV-geschossige Wohnbebauung. Dieser Betrieb würde durch Festsetzung eines Gewerbegebietes auf den Bestandsschutz reduziert. Ziel der Planung ist es aber, den Betrieb nicht in seiner Existenz zu gefährden. Es ist deshalb vorgesehen, von der planungsrechtlichen Möglichkeit gemäß §1 Abs.10 BauNVO Gebrauch zu machen (sog. Fremdkörperfestsetzung / erweiterter Bestandsschutz) und fest zu setzen, dass Erweiterungen, Änderungen und Nut-zungsänderungen in einem bestimmten Umfang zugelassen werden. Diesen Umfang (mit Unterstützung eines Immissionsgutachters) einvernehmlich zwischen dem Betrieb, dem Staatlichen Umweltamt und der Stadt Düsseldorf zu definieren, erfordert zusätzliche Zeit. Um die Situation für die Wohnbebauung zu verbessern, soll die Werkszufahrt des o.g. Chemiebetriebes von der Straße Am Karlshof zur Ronsdorfer Straße oder Königsberger S t r a ß e v e r l e g t we r d e n . M i t d i e s e m Z i e l , z u r E r l a n g u n g m ö g l i c h e r Ö Vorlagen - Nr. 61/ 77/2004
Seite 3 von 3 Erschließungsalternativen, werden Gespräche mit den angrenzenden Gewerbebetrieben geführt, die erhebliche Zeit beanspruchen. Auch die gutachterliche Untersuchung der im Plangebiet vorhandenen Altstandorte erfordert einen über das normale Maß hinausreichenden Zeitaufwand. Ein stahlverarbeitender Betrieb mit beträchtlichem Anteil an Grundeigentum im Plangebiet zeigt sich nicht kooperativ im Hinblick auf die Durchführung der notwendigen Bodenuntersuchungen auf dem Betriebsgelände, so dass die Gefährdungsabschätzung deshalb noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnte. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung. Die öffentliche Auslegung des Plan-Entwurfes soll voraussichtlich im Herbst 2004 stattfinden. Der Satzungsbeschluss ist für das erste Quartal 2005 geplant. Da die Nachfrage, im Plangebiet zentrenrelevanten Einzelhandel anzusiedeln, aktuell bleibt, soll zur Sicherung der Planungsziele die geltende Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.05.04 -/- 2Bezirksvertretung 8 22.04.04 -/- 2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT