Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 171 17/2004
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Büchermeile auf der Rheinuferpromenade im Jahre 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetz ung der "Büchermeile" auf der
Rheinuferpromenade als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung an folgenden
Terminen:
Samstag/Sonntag: 08./09.05.2004 03./04.07.2004 18./19.09.2004
Öffnungszeit: 11.00 bis 20.00 Uhr
Sachdarstellung:
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung von 3 Büchermärkten auf der
Rheinuferpromenade und auf dem Burgplatz im Jahre 2004. Die beantragte
Veranstaltungsfläche hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Büchermeile wird seit
dem Jahre 1998 ohne Probleme durchgeführt. Es bestehen gegen die Festsetzung von drei
Büchermärkten im Jahre 2004 keine Bedenken. Im Jahre 2000 wurde wegen der Erweiterung
des Marktes per Auflage zunächst probeweise ein zweiter Toilettenwagen gefordert. Die
Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass auf Grund der ausreichenden öffentlichen Toiletten und im
Hinblick auf die Art der Veranstaltung die Forderung eines Toilettenwagens ausreichend ist. Die
Auflage Nr. 5 wurde entsprechend abgeändert.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgenden Auflagen zu entsprechen.
Auflagen:
1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. Dieses Maß darf auch
durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden.
Auch die Feuerwehrzufahrten der anliegenden Geschäftshäuser sind freizuhalten.
3. Mindestens alle 40 m ist ein 5 m breiter Abstand zwischen den Ständen freizulassen.
4. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten.
5. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen.
6. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
7. Es darf lediglich jeweils ein Stand mit Getränken und Speisen aufgestellt werden. Die
Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
8. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine kriegsverherrlichenden oder
pornographischen Schriften, NS-Büsten, o.ä. verkauft werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 171 17/2004
Seite 2 von 2
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt