Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 27/2005

Rheinuferpromenade

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Friedrich-Lau-Straße 19 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 26. Januar 2005veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung der "Büchermeile" auf der
  • Der Marktveranstalter beantragt die Festsetz ung von 3 Büchermärkten auf der
  • Rheinuferpromenade und auf dem Burgplatz im Jahre 2005. Die beantragte

Büchermeile auf der Rheinuferpromenade im Jahre 2005 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung der "Büchermeile" auf der Rheinuferpromenade als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen: Samstag / Sonntag / Montag: 14./15./16.05.2005 Samstag / Sonntag: 02./03.07.2005 und 17./18.09.2005 Öffnungszeit: 11.00 bis 20.00 Uhr Sachdarstellung: Der Marktveranstalter beantragt die Festsetz ung von 3 Büchermärkten auf der

Automatisch aus dem Originaldokument aufbereitet.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 171 27/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Büchermeile auf der Rheinuferpromenade im Jahre 2005 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung der "Büchermeile" auf der Rheinuferpromenade als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen: Samstag / Sonntag / Montag: 14./15./16.05.2005 Samstag / Sonntag: 02./03.07.2005 und 17./18.09.2005 Öffnungszeit: 11.00 bis 20.00 Uhr Sachdarstellung: Der Marktveranstalter beantragt die Festsetz ung von 3 Büchermärkten auf der Rheinuferpromenade und auf dem Burgplatz im Jahre 2005. Die beantragte Veranstaltungsfläche hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Büchermeile wird seit dem Jahre 1998 ohne Probleme durchgeführt. Es bestehen gegen die Festsetzung von drei Büchermärkten im Jahre 2005 keine Bedenken. G egen eine Festsetzung des Marktes am Pfingstsonntag, dem 15. Mai 2005, bestehen aus rechtlicher Sicht keine Bedenken. Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgenden Auflagen zu entsprechen. Auflagen: 1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. Dieses Maß darf auch durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. Auch die Feuerwehrzufahrten der anliegenden Geschäftshäuser sind freizuhalten. 3. Mindestens alle 40 m ist ein 5 m breiter Abstand zwischen den Ständen freizulassen. 4. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten. 5. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 6. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 7. Es darf lediglich jeweils ein Stand mit Getränken und Speisen aufgestellt werden. Die Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 8. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine kriegsverherrlichenden oder pornographischen Schriften, NS-Büsten, o.ä. verkauft werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 25.02.05 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 27/2005 Seite 2 von 2 Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 27/2005