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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 118/2004
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Informationsvorlage
Betrifft:
Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Antrag auf Planfeststellung gem. §
8 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach
Der Verkehrslandeplatz Mönchengladbach verfügt über eine Start- und Landebahn mit
einer Länge von 1.200 m und einer Breite von 30 m. Die Flughafengesellschaft
Mönchengladbach GmbH hat als Halterin und Betreiberin den Ausbau des
Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach mit einer neuen Start- und Landebahn von 2.320
m Länge zuzüglich jeweils 60 m befestigter Freifläche vor Bahnbeginn und einer
Bahnbreite von 45 m bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Diese Bahn soll
nördlich der vorhandenen 1.200 m langen Start- und Landebahn errichtet werden. Hierfür
ist gemäß §§ 8 ff LuftVG ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.
Die Stadt Düsseldorf wurde im Rahmen des Antragsverfahrens von der Bezirksregierung
Düsseldorf beteiligt.
Aus den Antragsunterlagen geht hervor, dass der Verkehrslandeplatz Mönchengladbach
entsprechend der Landesplanung dem deutschen und europäischen Regionalluftverkehr
dienen soll. Wegen der zu geringen Länge der Start- und Landebahn kann er diese
Funktion jedoch nicht umfassend erfüllen. Durch die geplante Verlagerung des
Regionalluftverkehrs vom Flughafen Düsseldorf nach Mönchengladbach werden in
Düsseldorf Kapazitäten für den Internationalen Luftverkehr freigemacht.
Die Stellungnahme der Stadt Düsseldorf ist als Anlage beigefügt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Stellungnahme Stadt Df. vom 04.05.04
Amt:
Bauverwaltungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 118/2004
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Anlage zur Vorlage 61/ 118/2004
07
60/21-786
Bauverwaltungsamt
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 59 / Luftverkehr
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
04.05.2004
Antrag auf Planfeststellung gemäß § 8 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zum Ausbau des
Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach
Ihr Az.: 59.11.14-11 MG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Düsseldorf begrüßt den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach
und stimmt dem Vorhaben zu.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Joachim Erwin