Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 175 118/2004
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Weihnachtsmarkt Kaiserswerther Winterzauber in Düsseldorf-Kaiserswerth auf dem
Kaiserswerther Markt im Jahre 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf dem
Kaiserswerther Markt als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 Gewerbeordnung zu folgenden Zeiten:
Laufzeit: Samstag /Sonntag: 04./05.12.2004
11./12.12.2004
18./19.12.2004
Öffnungszeit: 11.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Aufbau und
Einrichtung der Stände: jeweils freitags (03.12., 10.12. und 17.12.2004) 17.00 bis 21.00
Uhr
jeweils samstags (04.12., 11.12. und 18.12.2004) 08.00 bis 11.00 Uhr
Gesamtabbau: Sonntag, den 19.12. 2004, 21.00 bis 22.00 Uhr
Montag, den 20.12.2004, 10.00 bis 20.00 Uhr
Sachdarstellung:
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung eines Weihnachtsmarktes am zweiten, dritten
und vierten Adventswochenende. Der Weihnachtsmarkt wird in diesem Jahr erstmalig
durchgeführt. Es werden einheitliche Weihnachtshütten in Form eines Rundlaufes angelegt. Die
Weihnachtshütten stehen zwischen den Bäumen und sind mit der Verkaufsfläche zur
Straßenseite ausgerichtet. Neben Verkaufsständen mit Weihnachtsartikeln sind auch Getränke-
und Imbissstände vorgesehen. Die Anregungen und Empfehlungen der Fachdienststellen
(Feuerwehr, Bauaufsichtsamt und Garten-, Friedhofs- und Forstamt) wurden, soweit sie bei
Fertigung der Beschlussvorlage vorlagen, in die Auflagen mit aufgenommen. Sollten weitere
Empfehlungen oder Anregungen folgen, können diese noch nachträglich in die Marktfestsetzung
mit aufgenommen werden. Die Verwaltung hat gegen die Festsetzung des Weihnachtsmarktes
keine Bedenken.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgend aufgeführten Auflagen zu entsprechen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten.
3. Die Zufahrten zum Kaiserswerther Markt muss in beiden Richtungen für
Fahrzeuge des Einsatz- und Rettungsdienstes frei bleiben.
4. Bevor mit dem Aufbau des Marktes b egonnen wird, ist mit dem Garten-,
Friedhofs- und Forstamt, Herr Hartfil, Tel.: 89-94882, ein Ortstermin zu
vereinbaren, um den Schutz der vorhandenen Bäume abzusprechen.
5. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 118/2004
Seite 2 von 2
Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindern.
Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
6. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
7. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
8. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830- 9258, Herr Giesen.
9. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
RSD AllVorlg.WPT