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Informationsvorlage
Betrifft:
Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung
1. Benennung von Straßen/Wegeverbindungen, Vorlage 175 59/2002
BV-Sitzung 28.05.2002
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die nachstehend aufgeführten Wegever-
bindung wie folgt zu benennen:
- Weg durch den alten Rheinarm "Glacisweg"
- Weg entlang der B8n "Morgensternweg"
Eine Ausschilderung in Form von Straßennamensschildern erfolgt nicht, da
es sich hier um Wander- bzw. Radfahrwege handelt.
Grundsätzlich erhalten Straßen nur dann eine Bezeichnung, wenn dieses
postalisch erforderlich ist und u.a. unter dem Aspekt der öffentlichen Sicher-
heit und Ordnung notwendig erscheint.
Es wird an dem jeweiligen Wegeverlauf auf die historische Situation
hingewiesen.
2. Herbert-Eulenberg-Weg - Müllentsorgung, Vorlage 175 78/2003
BV-Sitzung 30.09.2003
Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich Herbert-Eulenberg-Weg zwischen
Kittelbachmündung und Rheinfähre Müllbehälter in den Sommermonaten
aufzustellen.
Es wird ein 770 l Müllbehälter im Bereich der Zufahrt zur Rheinfähre aufge-
stellt. Der Müllbehälter wird jeweils zu Wochenbeginn geleert.
3. Weißdornstraße - Anpflanzungen, Vorlage 175 21/2004
BV-Sitzung 24.02.2004
Die Verwaltung wird gebeten, die vorhandene Bepflanzung an der westli-
chen Seite der Weißdornstraße, entlang der Kleingartensiedlung, zu ergän-
zen.
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Die Anpflanzung an der Weißdornstraße ist erfolgt.
4. Klemensviertel - Parkhaus, Vorlage 175 24/2004
BV-Sitzung 30.03.2004
Die Verwaltung wird gebeten, Verhandlungen mit dem Betreiber des Park-
hauses Klemensviertel aufzunehmen mit dem Ziel, das Parkhaus für die
Öffentlichkeit ganztägig (ganzjährig) nutzbar zu machen.
Das Parkhaus Klemensviertel ist probeweise seit Mitte Februar 2004 auch
an Sonn- und Feiertagen geöffnet. Somit besteht nunmehr die Möglichkeit
täglich von 8.00 Uhr - 24.00 Uhr dort zu parken.
Mit dem Betreiber wurde vereinbart, dass diese Regelung bis Ende 2005 gilt
und bei einer positiven Auslastungsbilanz auch dauerhaft gelten soll.
5. Sporthallen im Stadtbezirk 5, Vorlage 175 33/2004
BV-Sitzung 30.03.2004
Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht über die Nutzung
und den Bedarf an Sporthallen im Stadtbezirk 5 durch Schulen und Vereine
zu geben.
Im Stadtbezirk 5 stehen neben der Leichathletik-Sporthalle noch insgesamt
7 weitere städtische Sporthallen und eine Vereinssporthalle, die angemietet
ist für den Schul- und Vereinssport, zur Verfügung.
Im Einzelnen sind das die Schulen Koetschaustraße (kleine Turnhalle und
Zweifachhalle), Grenzweg, Am Litzgraben, Farnweg, Beckbuschstraße,
Fliednerstraße und die angemietete Sporthalle des TV Angermund auf der
Sportanlage Freiheitshagen.
In den beiden Schulsporthallen der Schule Koetschaustraße (Max-Planck-
Gymnasium) sind die Nutzungszeiten von 8.00 - 18.00 Uhr für den
Schulsport und von 18.00 - 22.00 Uhr für den Vereinssport festgelegt.
In der Schulsporthalle der Schule Grenzweg (Franz-Vaahsen-Grundschule)
ist vom Grundsatz die Belegung so geregelt, dass bis 15.00 Uhr die Schule
und dann bis 22.00 Uhr der Verein TV Kalkum Wittlaer die Halle nutzt. Der
Verein TV Kalkum Wittlaer nutzt die Halle auch montags von 9.00 - 10.00
Uhr und mittwochs von 10.00 Uhr - 11.00 Uhr.
Die Nutzungszeit der Schulsporthalle an der Schule Am Litzgraben (Frie-
drich-von-Spee-Grundschule) teilt sich in die Nutzung Schule bis 15.00 Uhr
und Verein durch den TV Angermund bis 22.00 Uhr auf.
In der Schulsporthalle der Schule Farnweg (Montessori-Grundschule) sind
die Nutzungszeiten so aufgeteilt, dass bis 18.00 Uhr der Schulsport
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vorgese-hen ist. Bis 22.00 Uhr wird die Halle von Vereinen genutzt.
An der Beckbuschstraße (Gerhard-Tersteegen-Schule) kann die Schule die
Sporthalle bis 16.00 Uhr nutzen. Die Vereinsnutzung geht wie in allen ande-
ren Sporthallen bis 22.00 Uhr und wird von verschiedenen Vereinen in An-
spruch genommen.
Den Gymnastikraum der Schule Fliednerstraße (Städtische Gemeinschafts-
grundschule) nutzt die Schule bis 15.00 Uhr, jedoch montags und donners-
tags bis 17.00 Uhr. In der verbleibenden Zeit bis 22.00 Uhr wird der Raum
von verschiedenen Sportgruppen genutzt. Jedoch stehen Dienstag, Mitt-
woch und Donnerstag noch freie Nutzungszeiten zur Verfügung.
Die angemietete Vereinssporthalle auf der Bezirkssportanlage Freiheits-
hagen steht bis 14.00 Uhr dem Schulsport zur Verfügung. Danach wird die
Halle ausschließlich durch den TV Angermund genutzt.
Die Leichtathletik-Sporthalle im Sportpark Nord wird in der Regel durch den
Schulsport bis 14.00 Uhr genutzt, an einigen Tagen auch bis 18.00 Uhr. In
den Nachmittagsstunden kommt es dabei zur Vermischung mit Vereins-
sportlern, die aufgrund der Größe der Sporthalle aber keine Probleme für
die Sportler darstellt.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Sporthallenbelegung auch die Ab-
stimmung mit den Schulen funktioniert. Freie Kapazitäten wie im Gymnastik-
raum an der Schule Fliednerstraße stehen nicht mehr zur Verfügung, wenn
voraus gesetzt wird, dass die Nutzung so intensiv erfolgt, wie beim Stadt-
sportbund die Nutzungszeiten belegt worden sind.
Dem Stadtsportbund liegen Anfragen des SV Lohausen und des Schützen-
vereins vor, die Nutzungszeiten benötigen. Da andere Vereine, die bereits
Hallenzeiten nutzen, auch darüber hinaus Bedarf an Nutzungszeiten in
Sporthallen haben, ist eine genaue allumfassende Bedarfsermittlung mit
örtlicher Überprüfung der tatsächlichen Nutzung erforderlich. Der Bedarf soll
im Rahmen der Sportentwicklungsplanung ermittelt werden. Da diese
Sportentwicklungsplanung in diesem Jahr beauftragt werden soll und die
Untersuchung sich über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten erstreckt, ist
mit ersten Ergebnissen im kommenden Jahr zu rechnen. Erst dann ist eine
bedarfsorientierte, zielgerichtete optimierte Aussage möglich.
6. Im Grund - Herrichtung der Straßendecke, Vorlage 175 34/2004
BV-Sitzung 30.03.2004
Die Verwaltung wird gebeten, die Straßendecke der Straße "Im Grund"
zwischen Lantzallee und einschließlich dem Grundstück Im Grund 99 neu
herzurichten.
Die Herrichtung der Straße hätte zur Folge, dass die Straßendecke
vollständig erneuert werden müsste, da bautechnische Untersuchungen
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ergeben haben, dass eine sog. "Überasphaltierung" nicht möglich ist. Die
Erneuerung der Straßendecke würde ein Beitragverfahren nach § 8 KAG
nach sich ziehen und wäre frühestens im Jahre 2005 umsetzbar. Da die
Straße verkehrssicher ist, wird von der Umsetzung des Beschlusses Ab-
stand genommen.
7. Städtische Kindertagesstätte Wittlaerer Kirchweg, Vorlage 175 42/2004
BV-Sitzung 27.04.2004
Die Verwaltung wird gebeten, die beabsichtigte Auflösung einer Spielgruppe
in der Städtischen Kindertagesstätte Wittlaerer Kirchweg nicht durchzu-
führen.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, zur Situation der Kindertages-
stätten und der Einrichtung von Ganztagsgrundschulen und deren Aus-
wirkungen auf die Kindertagesstätten im Stadtbezirk 5 auch im Hinblick auf
die Freien Träger zu berichten.
Kindertagesstätten
Im Stadtbezirk 5 wird es im kommenden Kindergartenjahr 2004/2005 zu einer Gruppenschließung in der katholischen Tageseinrichtung An St. Swidbert in Kaiserswerth kommen. Dies musste das Jugendamt mit großem Bedauern zur Kenntnis nehmen. Gemeinsam mit der katholischen Kirche und auch anderen freien Trägern bemüht sich das Jugendamt durch
Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in bestehenden Gruppen dieses
Platzverlust auszugleichen.
Weitere Gruppenschließungen sind im kommenden Kindergartenjahr nicht
geplant bzw. bekannt.
Die Schließung von Gruppen für Kinder im Kindergartenalter kann in einer
Tageseinrichtung grundsätzlich nur dann vollzogen werden, wenn eine
entsprechende Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Einzugsgebiet der
Einrichtung nicht mehr vorhanden ist.
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den verschiedenen Wohngegen-
den der Stadt wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung laufend überprüft.
Sinkt die Nachfrage in einem Wohnbereich, besteht vorrangiges Interesse
insbesondere so genannte Ergänzungsgruppen, die in der Regel in Mehr-
zweckräumen geführt werden, aufzulösen. Zu einer Gruppenschließung
kann es ferner kommen, wenn ein freier Träger einer Tageseinrichtung sich
entschließt, sein bisheriges Platzangebot zu ändern.
Über die Fortführung der Ergänzungsgruppen wird daher jedes Jahr neu
entschieden. Das zusätzliche Angebot in der städtischen Kindertagesein-
richtung Wittlaerer Kirchweg wird weiter aufrecht erhalten.
Des Weiteren wird die Landeshauptstadt Düsseldorf im Düsseldorfer
Norden zahlreiche neue Plätze in Tageseinrichtungen schaffen. Bezogen
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auf den Stadtbezirk 5 ist die Planung eines Kindergartens im Bereich
Lohausen/ Stockum zu nennen sowie die Planungsoption für eine weitere
neue Ein-richtung für den Stadtteil Wittlaer (Am Kehrbesen).
Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung zur Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege für das kommende Kindergartenjahr
2004/2005 befindet sich derzeit im Abstimmungsverfahren. Es ist geplant,
dem Jugendhilfeausschuss den Plan in der Sitzung am 30.06.2004
vorzulegen. Sobald die Beratung erfolgt ist, wird ein aktueller Kita-Bedarfs-
plan der Bezirksverwaltungsstelle 5 übersandt.
Ganztagsgrundschulen
Nachdem bereits zum Schuljahr 2003/2004 sieben Grundschulen mit der
"Offenen Ganztagsgrundschule" begonnen haben, werden zum kommenden
Schuljahr 2004/2005 insgesamt 24 Schulen an dem Projekt beteiligt sein.
Sämtliche Schulen befinden sich außerhalb des Stadtbezirks 5. Es bleibt
daher abzuwarten, ob sich bei der nächsten Umfrage nach interessierten
Schulen für Das Schuljahr 2005/2006 Schulen des Stadtbezirks 5 melden
werden. Voraussetzung hierfür ist ein Schulkonferenzbeschluss der Schule.
8. Überanger - Herrichtung, Vorlage 175 43/2004
BV-Sitzung 27.04.2004
Die Verwaltung wird gebeten, die Straße Überanger herzurichten.
Die Straße Überanger befindet sich in einem zutreffenderweise instand-
setzungsbedürftigen, jedoch verkehrssicheren Zustand. Dies wird auch
weiterhin mit einfachen Mitteln durch städtische Regiekräfte sicher gestellt.
Die finanziellen Mittel für eine kurzfristige Instandsetzung stehen derzeit
nicht zur Verfügung, die Maßnahme wird jedoch für 2005 eingeplant. Mit der
Ausführung ist dann - es handelt sich um witterungsabhängige Asphaltar-
beiten - im zweiten Quartal zu rechnen.
9. Angermunder Baggersee - Nutzungskonzept, Vorlage 175 61/2004
BV-Sitzung 25.05.2004
Die Bezirksvertretung 5 hatte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen
gebeten:
1. Die Verwaltung hatte am 27.04.2004 der Bezirksvertretung 5 mitgeteilt,
dass für den Ausbau des Rundwanderweges entlang des Angermunder
Baggersee der Erwerb von Grundbesitz von sechs Eigentümern erfor-
derlich ist.
Wann wird mit den Liegenschaftsverhandlungen begonnen und sind
Haushaltsmittel für den Ausbau des Rundwanderweges bereitgestellt,
ggf. für welches Haushaltsjahr?
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2. Ist es möglich, der Flughafen Düsseldorf GmbH für das Grundstück
südlich der Lünen´sche Gasse ein Alternativgrundstück für Ausgleichs-
flächen anzubieten und kann dieses Grundstück zu einem Parkplatz
hergerichtet werden?
3. Ist zu erwarten, dass eine Parkplatzwegweisung für die Besucherinnen
und Besucher des Angermunder Baggersees in Angermund und den
angrenzenden Wohngebieten Kalkums und Wittlaers (Einbrungen) auf
den Parkplatz nördlich Kalkumer Schloßallee zu einer Beruhigung der
Wohngebiete südöstlich der Angermunder Straße führt? Ggf. wann wird
die Ausschilderung vorgenommen?
Zu 1. Die Liegenschaft wird kurzfristig gebeten, die Grunderwerbskosten zu
ermitteln. Die erforderlichen Mittel werden dann für das Haushaltsjahr
2006 beantragt.
Zu 2. Die Ausgleichsmaßnahme auf dem Grundstück südlich der
Lünen´sche Gasse wurde bereits durch den Flughafen umgesetzt.
Die Fläche steht auch aus diesem Grunde für eine Parkplatznutzung
nicht mehr zur Verfügung.
Zu 3. Eine neue, bereits in Angermund und Einbrungen beginnende
Wegweisung zu dem ohnehin nich besonders aufnahmefähigen
Parkplatz an der Kalkumer Schloßallee würde nicht dazu beitragen,
die Wohngebiete nachhaltig zu beruhigen. Sobald der letzte
Stellplatz belegt ist (dies geschieht i.d.R. relativ früh durch
Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Ratingen und A 52 aus Fahrtrichtung
Düsseldorf-Zentrum), werden die Baggerseebesucherinnen und -
besucher ihre Fahrzeuge wieder zurück nach Angermund führen.
10. Bilkrather Weg / Angerbenden - Niederschlagswasserbehandlung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 06.05.2004 die
beiliegende Bauherrenvorlage (Anlage 1) "Bilkrather Weg / Angerbenden - Nieder-
schlagswasserbehandlung", Vorlage 60/ 10/2004 beschlossen.
11. Rahmenplan PCB-Sanierungen an Schulen
Der Schulausschuss hat die beiliegende Vorlage (Anlage 2) "Rahmenplan PCB-
Sanierungen an Schulen", Vorlage 60/ 38/2004 in seiner Sitzung am 26.05.2004
zur Kenntnis genommen.
12. Dokumentationen
In der Bezirksverwaltungsstelle 5 liegen bis zum 31.07.2004 folgende
Dokumentationen zur Einsichtnahme aus:
- Altenplan der Landeshauptstadt Düsseldorf, Lebens- und Bedarfslagen
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älterer Menschen in Düsseldorf - Langfassung
- Altenplan der Landeshauptstadt Düsseldorf, Lebens- und Bedarfslagen
älterer Menschen in Düsseldorf - Kurzfassung
- Altenplan der Landeshauptstadt Düsseldorf, Lebenslagen älterer
Einwohner in kleinräumiger Analyse
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 29.06.2004 -/-
1
1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt: Bezirksverwaltungsstelle 5
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Nachtrag zur Vorlage 175 62/2004
13. Spielplatz Hoppengarten, Vorlage 175 44/2004
BV-Sitzung 27.04.2004
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Spielplatz Hoppengarten ein Kletter-
gerüst für Kinder im Grundschulalter aufzustellen.
Die für die Umsetzung des Beschlusses benötigten Mittel in Höhe von mind.
15.000,00 EUR können im laufenden Haushaltsjahr nicht bereitgestellt wer-
den, da sämtliche Mittel bereits verplant sind.
Eine zeitnahe Umsetzung ist nur möglich, wenn die Bezirksvertretung 5 den
Betrag zur Verfügung stellt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass im Rahmen
des Masterplans "Kinderspielplätze" für den Spielplatz Hoppengarten frü-
hestens ab 2006 (spätestens 2009) eine Planung mit Spielkonzept erstellt
und umgesetzt wird. Möglicherweise muss dann das in Rede stehende
Spielgerät mit relativ hohem Kostenaufwand wieder abgebaut bzw. versetzt
werden. Die damit verbundenen Mehrkosten würden zu Lasten der übrigen
Ausstattung gehen. Aus diesen Gründen und unter dem Aspekt, dass der
Spielplatz Hoppengarten im Vergleich zu anderen Standorten im Stadtgebiet
hinreichend mit Spielgeräten ausgestattet ist, sollte die Realisierung im
Rahmen des Masterplans abgewartet werden.
14. Rheinufer/Hochwassermauer - Säuberung der Backsteinmauer Herbert-
Eulenberg-Weg, Vorlage 175 60/2004
BV-Sitzung 25.05.2004
Die Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, dass die Hochwassermauer,
in Promena
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.