Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 96/2004

Stellungnahmen und Mitteilungen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Alte Landstraße 225 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 28. September 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 9 Informationsvorlage Betrifft: Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung 1. Toilettenanlage Stiftsplatz, Vorlage 175 9/2002 BV-Sitzung 29.01.2002 Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Toilettenanlage Stiftsplatz hergerichtet werden muss und erweitert werden kann. Die Herrichtung der Toilettenanlage wird grundsätzlich befürwortet. Eine Erweiterung um jeweils einen Platz für Damen und Herren ist möglich. Der damit verbundene Umbau verursacht jedoch Kosten in Höhe von rd. 85.000,00 EUR. 2. Kreuzbergstraße/Gandersheimer Straße - Querungshilfe, Vorlage 175 034/ 2003 BV-Sitzung 29.04.2003 Die Verwaltung wird gebeten, die Querungsmöglichkeiten der Kreuzberg- straße im Bereich des Florence-Nightingale-Krankenhauses zu verbessern. Nachdem die örtlichen Verhältnisse geprüft worden sind, ist eine Verbesse- rung der Querung nur durch die Anlage eines Fußgängerüberweges (Zebra- streifen) möglich. Zur Zeit erfolgt eine entsprechende Planung. 3. Herbert-Eulenberg-Weg - Grünschnitt, Vorlage 175 79/2003 BV-Sitzung 30.09.2003 Die Verwaltung wird gebeten, die Bäume/Büsche/Unkraut/Wiese, die in den Herbert-Eulenberg-Weg ab Kaiserpfalz bis Fährerweg und darüber hinaus bis zum Ende der Bebauung hineinragen, zurückzuschneiden und das Buschwerk zum Rhein zu reduzieren. Zunächst wurden die für den genannten Bereich zuständigen Behörden/ Dienststellen (Wasser- und Schifffahrtsamt Köln sowie diverse Fachämter RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 9 der Landeshauptstadt Düsseldorf) ermittelt. Anschließend haben sich die Beteiligten darauf verständigt, dass der Rückschnitt von Kaiserpfalz bis Kittelbachmündung von der Deichaufsicht und der Bereich Kittelbachmün- dung bis Fährerweg vom Wasser- und Schifffahrtsamt Köln veranlasst wird. 4. Kinderspielplatz Melbecksweg, Vorlage 175 15/2004 BV-Sitzung 24.02.2004 Die Verwaltung wird gebeten, aus Sicherheitsgründen anstelle der Umlauf- schranke Bockumer Straße ein verschließbares Tor zu installieren. Die Installierung eines verschließbaren (selbstschließenden) Tores wird aus folgenden Gründen nicht befürwortet: - Quetschungsgefahr durch den Verschlussmechanismus (Stahlfelder) und Schaniere - Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Tor durch simple Ma- nipulation dennoch offen steht und somit keinerlei Sicherungsfunktion mehr bietet Im Übrigen haben sich Umlaufschranken in vergleichbaren Situationen, ins- besondere im Innenstadtbereich, als angemessene und ausreichende Ab- sicherung erwiesen. 5. Kinderspielplatz Wittlaer - Postenweg, Vorlage 175 32/2004 BV-Sitzung 30.03.2004 Die Bezirksvertretung 5 hatte um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Ist die Verwaltung auch der Auffassung, dass der KSP nicht genutzt wird und einer anderen Verwendung zugeführt werden sollte? Welche andere Nutzung wäre ggf. möglich? 2. Ist bei Aufgabe des KSP ein Ersatz tatsächlich und rechtlich erforder- lich? 3. Können die vor handenen Tischtennisplatten anderweitig, beispielsweise an der Franz-Vaahsen-Grundschule (Grenzweg 12), aufgestellt wer-den? Wie in der Sitzung am 30.03.2004 angekündigt, ist das Votum der Kinder- spielplatzkommission am 13.05.2004 eingeholt worden. Danach ergibt sich folgendes Ergebnis: Zu 1. und 2. Die Verwaltung ist ebenfalls der Auffassung, dass der Kinderspielplatz Postenweg nicht bzw. sehr wenig genutzt wird. Eine zumindest vorläufige Nutzungsänderung ist demnach möglich. Die Fläche kann nach erfolgtem Rückbau, der aus der Aufnahme der Plattenfläche, dem Verfüllen der Sand- fläche und dem Abbau der Tischtennisplatten besteht, nach anschließender Seite 3 von 9 Wieseneinsaat als extensive Grünanlage genutzt werden. Planungsrechtlich soll aus Sicht der Kinderspielplatzkommission und der Verwaltung der Kinderspielplatz Postenweg jedoch erhalten bleiben, um jederzeit bedarfsorientiert reagieren zu können. Zu 3. Die Tischtennisplatten können anderweitig auf anderen Spielplätzen aufge- stellt werden. Alternativ kann eine Tischtennisplatte auch auf dem Schulhof der Franz-Vaahsen-Grundschule wiederverwandt werden. 6. Stadterneuerungsmaßnahmen im historischen Ortskern Kaiserswerth, Vorlage 175 56/2004 BV-Sitzung 25.05.2004 Die Bezirksvertretung 5 hatte die Vorlage einstimmig beschlossen und um Prüfung nachstehend genannter Punkte gebeten zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt: 1. Aufnahme der Sicherungsmaßnahmen an der Bastion St. Suitbertus in Dringlichkeitsstufe 1, insbesondere unterhalb der Ostseite des Schulho-fes der Grundschule. Die zu diesem Punkt erwähnten Pflegemaßnahmen sind dahingehend zu definieren und zu präzisieren, dass die gesamte noch erhaltene Fes- tungsmauer, vom Hochbunker bis zum Museum Kaiserswerth, von Gär- ten, Buschwerk und Efeu freigemacht wird, so dass ein attraktiver Blick- fang von der Klemensbrücke aus entsteht. An der Bastion St. Suitbertus, einem Bodendenkmal, sind Siche- rungsmaßnahmen erforderlich, weil das Bastionsmauerwerk gefähr- det ist. Die Bastionsmauer ist sehr marode und in Teilen eingefallen. Der Bereich ist bereits von der Verwaltung abgesperrt worden, da an der Bastionsmauer häufiger Kinder vom benachbarten Spielplatz spielen. Weitere Maßnahmen werden geprüft. Vor diesem Hinter- grund erscheint eine Aufnahme der Sicherungsmaßnahmen an der Bastion in die Dringlichkeitsstufe 1 sinnvoll. Die umfassende Restaurierung der Befestigungsmauer wird von der Verwaltung untersucht. Zur Zeit werden vom Amt für Immobilien- management die Kosten geschätzt. 2. Bei der Weiterführung des Rundweges um den Ortskern im Fes- tungsgraben ist dessen ehemalige Topographie, soweit erhalten, wieder sichtbar und erlebbar zu machen. Dies bezieht sich vor allem auf die Böschung zwischen Gutshof und Klemensbrücke. Dieser ehemalige Festungsgraben wird im Entwicklungskonzept als "Rheinarm" bezeich-net. Seite 4 von 9 Im Zuge der Weiterführung des Rundweges wird die erhaltene Topo- grafie nicht verändert. Im Bereich der Böschung zwischen Klemens- brücke und Gutshof soll das bestehende Strauchwerk gelichtet werden, um den Festungsgraben und die Bastion von der Arnheimer Straße erlebbar zu machen. 3. Mittel-bis langfristig sollten die Kleingärten verlagert bzw. aufgehoben werden, Neuverpachtungen sollten nicht mehr erfolgen und nicht mehr genutzte Gärten sollten geräumt werden. Vor allem ist dann auch das mitten in diesen Gärten noch deutlich als Erhebung im Gelände erkennbare östliche Ravelin ebenfalls durch Be- pflanzung zu markieren, wie für das nördliche Ravelin bereits im Ent- wicklungskonzept enthalten. Die entsprechenden Gartenflächen werden vom Amt für Immobilien- management an das Garten-, Friedhofs- und Forstamt überwiesen, von dem dann gebündelt alle weiteren Maßnahmen veranlasst wer- den können. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird zunächst eine Bestands- aufnahme erarbeiten. Auf dieser Grundlage sollen dann die lang- fristigen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gärten - Verlagerung oder umfassende Umstrukturierung - geprüft werden. 4. Beim Ausbau des bestehenden Zugangs (Rampe) zum Barbarossawall sind denkmalpflegerische Belange zu beachten. Die Planung und der Ausbau des bestehenden Zuganges (Rampe) zum Barbarossawall wird unter Beachtung denkmalpflegerischer Belange erfolgen. Sollten hier Bodeneingriffe erforderlich werden, ist eine Grabungserlaubnis zu beantragen. 5. Für den Fall, dass am Kuhtor eine Wendemöglichkeit geschaffen wird, sollte auch hier keine Veränderung des ehemaligen Festungsgraben er-folgen. Die Gestaltung des Straßenraums wird unter Beachtung denkmalpfle- gerischer Belange erfolgen. Der Festungsgraben soll nicht verändert werden. 7. Angermunder Baggersee - Nutzungskonzept, Vorlage 175 59/2004 BV-Sitzung 25.05.2004 Die Bezirksvertretung 5 fasste mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den Düsseldorfer Polizeipräsidenten zu einem verstärktem Einsatz von Polizeikräften in den Sommermonaten, insbesonde- Seite 5 von 9 re an heißen Tagen, im Bereich des Angermunder Baggersees und in den angrenzenden Wohngebieten südöstlich der Angermunder Straße aufzufor- dern. Im Sommer 2004 wurde mit Vertretern der Polizeibehörde vereinbart, dass zukünftig Schwerpunkteinsätze des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) durch die Polizei unterstützt werden. Eine erste gemeinsame Bestreifung hat am 03.09.04 stattgefunden. Dabei wurde trotz guter Wetterlage (ca. 28 - 30 Grad Celsius) keinerlei Verstöße gegen die Düsseldorfer Straßenordnung oder andere geltenden Bestimmungen festgestellt. Die gemeinsamen Strei- fengänge werden auch zukünftig stattfinden; wobei davon auszugehen ist, dass mit dem einsetzenden Herbst nicht mehr mit Störungen zu rechnen ist. 8. Einbrungen - Stadtplatz, Vorlage 175 67/2004 BV-Sitzung 25.05.2004 Die Verwaltung wird gebeten, die im Rahmen der Aktion "PLATZDA" vorge- sehene Planung des Stadtplatzes in Einbrungen unverzüglich in Verbindung mit der Bürgerschaft aufzugreifen, Haushaltsmittel für das kommende Jahr vorzusehen sowie Fördermittel des Landes NRW zu beantragen. Die Verwaltung wird dem Antrag entsprechen und der Bezirksvertretung zum Jahresende einen Beschluss zum weiteren Vorgehen, sowohl in planeri-scher, als auch in finanztechnischer Hinsicht vorlegen. 9. LZA Angermunder Straße/Im Großen Winkel - Verlängerung der Grünphase, Vorlage 175 70/2004 BV-Sitzung 29.06.2004 Die Verwaltung wird gebeten, die Grünphase der Lichtzeichenanlage Anger- munder Straße/ Im Großen Winkel für den motorisierten Individualverkehr in West-Ost-Richtung zu verlängern. Die Grünphasenzeit der o.g. LZA ist von Montag bis Freitag zwischen 14.00 und 18.00 Uhr 70 Sekunden. In der übrigen Zeit beträgt die Umlaufzeit 50 Sekunden. Aufgrund eines technischen Defektes war die Grünphase dauer- haft 50 Sekunden lang. Da die Lichtzeichenanlagen in Angermund, wegen der notwendigen langen Übertragungswege, nicht dem Verkehrsrechner angeschlossen sind und die Störung nicht gemeldet wurde, konnte nicht kurzfristig reagiert werden. In der Zwischenzeit ist der Fehler behoben wor- den. Seite 6 von 9 10. Dokumentationen In der Bezirksverwaltungsstelle 5 liegen bis zum 31.12.2004 folgende Dokumentationen zur Einsichtnahme aus: - Jahresbericht 2003 des Amtes für Verbraucherschutz - Tätigkeitsbericht 2003 des Amtes für Wohnungswesen - Jugendhilfeplanung - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Planungszeitraum 2003 - 2005) - Tendenzen der räumlichen Stadtentwicklung (heute-morgen-übermor- gen) - Beiträge zur Stadtplanung und Stadtentwicklung in Düsseldorf Seite 7 von 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 30.11.04 -/- 1 1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Bezirksverwaltungsstelle 5 Seite 8 von 9 Nachtrag zur Vorlage 175 96/2004 11. Neubaugebiet Einbrungen - Parksituation, Vorlage 175 41/2004 BV-Sitzung 30.03.2004 Die Bezirksvertretung 5 hatte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie ist das Verhältnis zwischen der Anzahl der Wohneinheiten und der Anzahl der vorhandenen Parkplätze (aller Art), auch bezogen auf die zukünftige Bebauung, tatsächlich? 2. Hat die Verwaltung Möglichkeiten, die Nutzung der vorhandenen Einzel- und Tiefgaragenplätze zu verbessern? 3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, unabhängig von den Vorgaben des B-Plans, weitere Parkflächen auszuweisen, z.B. durch die Schaffung von Schrägparkplätzen? Zu 1. Insgesamt sind in dem Neubaugebiet ca. 1055 Wohneinheiten denk- bar. Die Anzahl der öffentlichen Parkplätze im Straßenraum in Form von baulich angelegten Parkständen beträgt bei Fertigstellung 294 Plätze. Damit sind die Anforderungen an Besucherparkplätze erfüllt. Da für jede Wohneinheit ein privater Stellplatz nachzuweisen ist und hier eine sehr gute ÖPNV-Anbindung besteht, wurde auf Erweiterun- gen der Verkehrsflächen über das Mindestmaß hinaus zu Gunsten von Bau- und Grünfläche verzichtet. Weitere ca. 50 Parkmöglichkeiten bestehen an Fahrbahnrändern ohne Parkstreifen, an denen bisher kein Halteverbot besteht. Dort ist allerdings Begegnungsverkehr nur eingeschränkt möglich. Zu 2. Nein. Ein Eingreifen ist nur bei zweckentfremdeter Nutzung dieser Plätze möglich. Zu 3. Eine "Ausweisung von Parkflächen" wäre nur durch Baurechtsände- rung möglich. Die hier offensichtlich gemeinte Erweiterung des öffentlichen Park- raumangebotes in den vorhandenen Verkehrsflächen ist weder mit anderer Markierung noch mit Umbau der Straße möglich. Bei Schrägparken per Beschilderung oder Markierung zwischen vor- handenen Bordsteinen würde sich die dortige Fahrverkehrsfläche (Breite vorh. #5,50m, Ausnahme Friederike-Fliedner-Weg wegen landwirtschaftlichem Verkehr 6,50m) abhängig vom Aufstellwinkel um 2,00 bis 2,50m verschmälern. Die dann verbleibende Fahrbahnbreite von 3,00 bis 3,50m wäre unzureichend, weil alle Fahrzeugbegegnun- gen nur noch an Ausweichstellen oder Einfahrten möglich wären und insbesondere die von der Feuerwehr für Einsätze geforderte Mindest- fahrbahnbreite von 4,50m deutlich unterschritten würde. Seite 9 von 9 Die Schaffung von zusätzlichem Parkraum mit baulichen Maßnahmen hätte als Voraussetzung, dass neben einer Reduzierung der Fahr- bahnbreite (Begegnung von Lieferfahrzeugen dann nur noch an Aus- weichstellen) auch eine beidseitige deutliche Verringerung von Geh- wegbreiten (von derzeit 2,25m auf unter 1,50m) und die Aufgabe oder Verschmälerung von Grünstreifen vorgenommen würde. Weder groß-räumige Fahrbahnverschmälerungen noch Verringerung der Gehweg-breiten sind aus verkehrsplanerischer Sicht in diesen überwiegend langen Erschließungsstraßen zu vertreten. Auch entspräche die damit verbundene Versetzung von Bäumen und Ablaufkästen und evtl. sogar die Verlegung von Leitungen einem nahezu vollständigen Neubau der Straßen, was nicht finanzierbar wäre. RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 96/2004