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Informationsvorlage
Betrifft:
Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung
1. Toilettenanlage Stiftsplatz, Vorlage 175 9/2002
BV-Sitzung 29.01.2002
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Toilettenanlage Stiftsplatz
hergerichtet werden muss und erweitert werden kann.
Die Herrichtung der Toilettenanlage wird grundsätzlich befürwortet.
Eine Erweiterung um jeweils einen Platz für Damen und Herren ist möglich.
Der damit verbundene Umbau verursacht jedoch Kosten in Höhe von rd.
85.000,00 EUR.
2. Kreuzbergstraße/Gandersheimer Straße - Querungshilfe, Vorlage 175 034/
2003
BV-Sitzung 29.04.2003
Die Verwaltung wird gebeten, die Querungsmöglichkeiten der Kreuzberg-
straße im Bereich des Florence-Nightingale-Krankenhauses zu verbessern.
Nachdem die örtlichen Verhältnisse geprüft worden sind, ist eine Verbesse-
rung der Querung nur durch die Anlage eines Fußgängerüberweges (Zebra-
streifen) möglich. Zur Zeit erfolgt eine entsprechende Planung.
3. Herbert-Eulenberg-Weg - Grünschnitt, Vorlage 175 79/2003
BV-Sitzung 30.09.2003
Die Verwaltung wird gebeten, die Bäume/Büsche/Unkraut/Wiese, die in den
Herbert-Eulenberg-Weg ab Kaiserpfalz bis Fährerweg und darüber hinaus
bis zum Ende der Bebauung hineinragen, zurückzuschneiden und das
Buschwerk zum Rhein zu reduzieren.
Zunächst wurden die für den genannten Bereich zuständigen Behörden/
Dienststellen (Wasser- und Schifffahrtsamt Köln sowie diverse Fachämter
RSD AllVorlg.WPT
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der Landeshauptstadt Düsseldorf) ermittelt. Anschließend haben sich die
Beteiligten darauf verständigt, dass der Rückschnitt von Kaiserpfalz bis
Kittelbachmündung von der Deichaufsicht und der Bereich Kittelbachmün-
dung bis Fährerweg vom Wasser- und Schifffahrtsamt Köln veranlasst wird.
4. Kinderspielplatz Melbecksweg, Vorlage 175 15/2004
BV-Sitzung 24.02.2004
Die Verwaltung wird gebeten, aus Sicherheitsgründen anstelle der Umlauf-
schranke Bockumer Straße ein verschließbares Tor zu installieren.
Die Installierung eines verschließbaren (selbstschließenden) Tores wird aus
folgenden Gründen nicht befürwortet:
- Quetschungsgefahr durch den Verschlussmechanismus (Stahlfelder)
und Schaniere
- Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Tor durch simple Ma-
nipulation dennoch offen steht und somit keinerlei Sicherungsfunktion
mehr bietet
Im Übrigen haben sich Umlaufschranken in vergleichbaren Situationen, ins-
besondere im Innenstadtbereich, als angemessene und ausreichende Ab-
sicherung erwiesen.
5. Kinderspielplatz Wittlaer - Postenweg, Vorlage 175 32/2004
BV-Sitzung 30.03.2004
Die Bezirksvertretung 5 hatte um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Ist die Verwaltung auch der Auffassung, dass der KSP nicht genutzt
wird und einer anderen Verwendung zugeführt werden sollte? Welche
andere Nutzung wäre ggf. möglich?
2. Ist bei Aufgabe des KSP ein Ersatz tatsächlich und rechtlich erforder-
lich?
3. Können die vor handenen Tischtennisplatten anderweitig,
beispielsweise an der Franz-Vaahsen-Grundschule (Grenzweg 12),
aufgestellt wer-den?
Wie in der Sitzung am 30.03.2004 angekündigt, ist das Votum der Kinder-
spielplatzkommission am 13.05.2004 eingeholt worden. Danach ergibt sich
folgendes Ergebnis:
Zu 1. und 2.
Die Verwaltung ist ebenfalls der Auffassung, dass der Kinderspielplatz
Postenweg nicht bzw. sehr wenig genutzt wird. Eine zumindest vorläufige
Nutzungsänderung ist demnach möglich. Die Fläche kann nach erfolgtem
Rückbau, der aus der Aufnahme der Plattenfläche, dem Verfüllen der Sand-
fläche und dem Abbau der Tischtennisplatten besteht, nach anschließender
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Wieseneinsaat als extensive Grünanlage genutzt werden.
Planungsrechtlich soll aus Sicht der Kinderspielplatzkommission und der
Verwaltung der Kinderspielplatz Postenweg jedoch erhalten bleiben, um
jederzeit bedarfsorientiert reagieren zu können.
Zu 3.
Die Tischtennisplatten können anderweitig auf anderen Spielplätzen aufge-
stellt werden. Alternativ kann eine Tischtennisplatte auch auf dem Schulhof
der Franz-Vaahsen-Grundschule wiederverwandt werden.
6. Stadterneuerungsmaßnahmen im historischen Ortskern Kaiserswerth,
Vorlage 175 56/2004
BV-Sitzung 25.05.2004
Die Bezirksvertretung 5 hatte die Vorlage einstimmig beschlossen und um Prüfung
nachstehend genannter Punkte gebeten zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung
nimmt:
1. Aufnahme der Sicherungsmaßnahmen an der Bastion St. Suitbertus in
Dringlichkeitsstufe 1, insbesondere unterhalb der Ostseite des
Schulho-fes der Grundschule.
Die zu diesem Punkt erwähnten Pflegemaßnahmen sind dahingehend
zu definieren und zu präzisieren, dass die gesamte noch erhaltene Fes-
tungsmauer, vom Hochbunker bis zum Museum Kaiserswerth, von Gär-
ten, Buschwerk und Efeu freigemacht wird, so dass ein attraktiver Blick-
fang von der Klemensbrücke aus entsteht.
An der Bastion St. Suitbertus, einem Bodendenkmal, sind Siche-
rungsmaßnahmen erforderlich, weil das Bastionsmauerwerk gefähr-
det ist. Die Bastionsmauer ist sehr marode und in Teilen eingefallen.
Der Bereich ist bereits von der Verwaltung abgesperrt worden, da an
der Bastionsmauer häufiger Kinder vom benachbarten Spielplatz
spielen. Weitere Maßnahmen werden geprüft. Vor diesem Hinter-
grund erscheint eine Aufnahme der Sicherungsmaßnahmen an der
Bastion in die Dringlichkeitsstufe 1 sinnvoll.
Die umfassende Restaurierung der Befestigungsmauer wird von der
Verwaltung untersucht. Zur Zeit werden vom Amt für Immobilien-
management die Kosten geschätzt.
2. Bei der Weiterführung des Rundweges um den Ortskern im Fes-
tungsgraben ist dessen ehemalige Topographie, soweit erhalten,
wieder sichtbar und erlebbar zu machen. Dies bezieht sich vor allem
auf die Böschung zwischen Gutshof und Klemensbrücke. Dieser
ehemalige Festungsgraben wird im Entwicklungskonzept als
"Rheinarm" bezeich-net.
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Im Zuge der Weiterführung des Rundweges wird die erhaltene Topo-
grafie nicht verändert. Im Bereich der Böschung zwischen Klemens-
brücke und Gutshof soll das bestehende Strauchwerk gelichtet
werden, um den Festungsgraben und die Bastion von der Arnheimer
Straße erlebbar zu machen.
3. Mittel-bis langfristig sollten die Kleingärten verlagert bzw. aufgehoben
werden, Neuverpachtungen sollten nicht mehr erfolgen und nicht mehr
genutzte Gärten sollten geräumt werden.
Vor allem ist dann auch das mitten in diesen Gärten noch deutlich als
Erhebung im Gelände erkennbare östliche Ravelin ebenfalls durch Be-
pflanzung zu markieren, wie für das nördliche Ravelin bereits im Ent-
wicklungskonzept enthalten.
Die entsprechenden Gartenflächen werden vom Amt für Immobilien-
management an das Garten-, Friedhofs- und Forstamt überwiesen,
von dem dann gebündelt alle weiteren Maßnahmen veranlasst wer-
den können.
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird zunächst eine Bestands-
aufnahme erarbeiten. Auf dieser Grundlage sollen dann die lang-
fristigen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gärten - Verlagerung oder
umfassende Umstrukturierung - geprüft werden.
4. Beim Ausbau des bestehenden Zugangs (Rampe) zum Barbarossawall
sind denkmalpflegerische Belange zu beachten.
Die Planung und der Ausbau des bestehenden Zuganges (Rampe)
zum Barbarossawall wird unter Beachtung denkmalpflegerischer
Belange erfolgen. Sollten hier Bodeneingriffe erforderlich werden, ist
eine Grabungserlaubnis zu beantragen.
5. Für den Fall, dass am Kuhtor eine Wendemöglichkeit geschaffen wird,
sollte auch hier keine Veränderung des ehemaligen Festungsgraben
er-folgen.
Die Gestaltung des Straßenraums wird unter Beachtung denkmalpfle-
gerischer Belange erfolgen. Der Festungsgraben soll nicht verändert
werden.
7. Angermunder Baggersee - Nutzungskonzept, Vorlage 175 59/2004
BV-Sitzung 25.05.2004
Die Bezirksvertretung 5 fasste mehrheitlich folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, den Düsseldorfer Polizeipräsidenten zu einem
verstärktem Einsatz von Polizeikräften in den Sommermonaten, insbesonde-
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re an heißen Tagen, im Bereich des Angermunder Baggersees und in den
angrenzenden Wohngebieten südöstlich der Angermunder Straße aufzufor-
dern.
Im Sommer 2004 wurde mit Vertretern der Polizeibehörde vereinbart, dass
zukünftig Schwerpunkteinsätze des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD)
durch die Polizei unterstützt werden. Eine erste gemeinsame Bestreifung hat
am 03.09.04 stattgefunden. Dabei wurde trotz guter Wetterlage (ca. 28 - 30
Grad Celsius) keinerlei Verstöße gegen die Düsseldorfer Straßenordnung
oder andere geltenden Bestimmungen festgestellt. Die gemeinsamen Strei-
fengänge werden auch zukünftig stattfinden; wobei davon auszugehen ist,
dass mit dem einsetzenden Herbst nicht mehr mit Störungen zu rechnen ist.
8. Einbrungen - Stadtplatz, Vorlage 175 67/2004
BV-Sitzung 25.05.2004
Die Verwaltung wird gebeten, die im Rahmen der Aktion "PLATZDA" vorge-
sehene Planung des Stadtplatzes in Einbrungen unverzüglich in Verbindung
mit der Bürgerschaft aufzugreifen, Haushaltsmittel für das kommende Jahr
vorzusehen sowie Fördermittel des Landes NRW zu beantragen.
Die Verwaltung wird dem Antrag entsprechen und der Bezirksvertretung
zum Jahresende einen Beschluss zum weiteren Vorgehen, sowohl in
planeri-scher, als auch in finanztechnischer Hinsicht vorlegen.
9. LZA Angermunder Straße/Im Großen Winkel - Verlängerung der Grünphase,
Vorlage 175 70/2004
BV-Sitzung 29.06.2004
Die Verwaltung wird gebeten, die Grünphase der Lichtzeichenanlage Anger-
munder Straße/ Im Großen Winkel für den motorisierten Individualverkehr in
West-Ost-Richtung zu verlängern.
Die Grünphasenzeit der o.g. LZA ist von Montag bis Freitag zwischen 14.00
und 18.00 Uhr 70 Sekunden. In der übrigen Zeit beträgt die Umlaufzeit 50
Sekunden. Aufgrund eines technischen Defektes war die Grünphase dauer-
haft 50 Sekunden lang. Da die Lichtzeichenanlagen in Angermund, wegen
der notwendigen langen Übertragungswege, nicht dem Verkehrsrechner
angeschlossen sind und die Störung nicht gemeldet wurde, konnte nicht
kurzfristig reagiert werden. In der Zwischenzeit ist der Fehler behoben wor-
den.
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10. Dokumentationen
In der Bezirksverwaltungsstelle 5 liegen bis zum 31.12.2004 folgende
Dokumentationen zur Einsichtnahme aus:
- Jahresbericht 2003 des Amtes für Verbraucherschutz
- Tätigkeitsbericht 2003 des Amtes für Wohnungswesen
- Jugendhilfeplanung - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und in Tagespflege (Planungszeitraum 2003 - 2005)
- Tendenzen der räumlichen Stadtentwicklung (heute-morgen-übermor-
gen) - Beiträge zur Stadtplanung und Stadtentwicklung in Düsseldorf
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 30.11.04 -/-
1
1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt: Bezirksverwaltungsstelle 5
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Nachtrag zur Vorlage 175 96/2004
11. Neubaugebiet Einbrungen - Parksituation, Vorlage 175 41/2004
BV-Sitzung 30.03.2004
Die Bezirksvertretung 5 hatte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen
gebeten:
1. Wie ist das Verhältnis zwischen der Anzahl der Wohneinheiten und der
Anzahl der vorhandenen Parkplätze (aller Art), auch bezogen auf die
zukünftige Bebauung, tatsächlich?
2. Hat die Verwaltung Möglichkeiten, die Nutzung der vorhandenen
Einzel- und Tiefgaragenplätze zu verbessern?
3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, unabhängig von den Vorgaben des
B-Plans, weitere Parkflächen auszuweisen, z.B. durch die Schaffung
von Schrägparkplätzen?
Zu 1. Insgesamt sind in dem Neubaugebiet ca. 1055 Wohneinheiten denk-
bar. Die Anzahl der öffentlichen Parkplätze im Straßenraum in Form
von baulich angelegten Parkständen beträgt bei Fertigstellung 294
Plätze. Damit sind die Anforderungen an Besucherparkplätze erfüllt.
Da für jede Wohneinheit ein privater Stellplatz nachzuweisen ist und
hier eine sehr gute ÖPNV-Anbindung besteht, wurde auf Erweiterun-
gen der Verkehrsflächen über das Mindestmaß hinaus zu Gunsten
von Bau- und Grünfläche verzichtet.
Weitere ca. 50 Parkmöglichkeiten bestehen an Fahrbahnrändern
ohne Parkstreifen, an denen bisher kein Halteverbot besteht. Dort ist
allerdings Begegnungsverkehr nur eingeschränkt möglich.
Zu 2. Nein. Ein Eingreifen ist nur bei zweckentfremdeter Nutzung dieser
Plätze möglich.
Zu 3. Eine "Ausweisung von Parkflächen" wäre nur durch Baurechtsände-
rung möglich.
Die hier offensichtlich gemeinte Erweiterung des öffentlichen Park-
raumangebotes in den vorhandenen Verkehrsflächen ist weder mit
anderer Markierung noch mit Umbau der Straße möglich.
Bei Schrägparken per Beschilderung oder Markierung zwischen vor-
handenen Bordsteinen würde sich die dortige Fahrverkehrsfläche
(Breite vorh. #5,50m, Ausnahme Friederike-Fliedner-Weg wegen
landwirtschaftlichem Verkehr 6,50m) abhängig vom Aufstellwinkel um
2,00 bis 2,50m verschmälern. Die dann verbleibende Fahrbahnbreite
von 3,00 bis 3,50m wäre unzureichend, weil alle Fahrzeugbegegnun-
gen nur noch an Ausweichstellen oder Einfahrten möglich wären und
insbesondere die von der Feuerwehr für Einsätze geforderte Mindest-
fahrbahnbreite von 4,50m deutlich unterschritten würde.
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Die Schaffung von zusätzlichem Parkraum mit baulichen Maßnahmen
hätte als Voraussetzung, dass neben einer Reduzierung der Fahr-
bahnbreite (Begegnung von Lieferfahrzeugen dann nur noch an Aus-
weichstellen) auch eine beidseitige deutliche Verringerung von Geh-
wegbreiten (von derzeit 2,25m auf unter 1,50m) und die Aufgabe
oder Verschmälerung von Grünstreifen vorgenommen würde. Weder
groß-räumige Fahrbahnverschmälerungen noch Verringerung der
Gehweg-breiten sind aus verkehrsplanerischer Sicht in diesen
überwiegend langen Erschließungsstraßen zu vertreten. Auch
entspräche die damit verbundene Versetzung von Bäumen und
Ablaufkästen und evtl. sogar die Verlegung von Leitungen einem
nahezu vollständigen Neubau der Straßen, was nicht finanzierbar
wäre.
RSD AllVorlg.WPT