Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 92/2004

Taxentarifordnung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Frankfurter Straße 245 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 21. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat beschließt den Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Düsseldorf zugelassenen Taxen (Taxentarifordnung).

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 66/ 92/2004 Seite 1 von 7 Beschlussvorlage Betrifft: Taxentarifordnung Beschlussdarstellung: Der Rat beschließt den Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Düsseldorf zugelassenen Taxen (Taxentarifordnung). Sachdarstellung: Am 11.07.2003 hatte die Taxi-Düsseldorf eG die Erhöhung des seit 01.11.2000 unverändert geltenden Taxitarifs beantragt, die mit Erhöhungen der gewerbespezifischen Kosten und sinkender Nachfrage begründet wurde und eine überproportionale Erhöhung des Beförderungsentgelts für die ersten beiden gefahrenen Kilometer vorsah. Am 19.08.2003 stellte die Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH einen alternativen Antrag auf Erhöhung des Taxentarifs. Auch die Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH hatte Erhöhungen der gewerbespezifischen Kosten mitgeteilt. Nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat die Genehmigungsbehörde die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind. Aus einem zwischenzeitlich erstellten Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Düsseldorfer Taxengewerbes geht hervor, dass eine Erhöhung wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen notwendig ist. Dabei liegen die wohl gravierendsten Steigerungen, die sich weit mehr als die Erhöhung der Treibstoffkosten auswirken, in den Bereichen der Abschreibungen und der Versicherungskosten. Die Verwaltung schlägt einen Tarif vor, der rechnerisch die Mittelwerte der beantragten Erhöhungen berücksichtigt. Danach kosten die ersten beiden gefahrenen Kilometer im Tagtarif jeweils 1,70 EUR und im Nachttarif je 1,90 EUR. Das Kilometerentgelt beträgt ab dem dritten gefahrenen Kilometer im Tagtarif 1,32 EUR und unter Zugrundelegung des Nachttarifes 1,47 EUR. Die Grundgebühr und das Wartezeitentgelt bleiben unverändert. Gleichzeitig wird durch die Verwaltung ein "Winketarif", wie er z.B. in Berlin praktiziert wird, vorbereitet. Dieser soll nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein Taxi von der Straße herangewunken wird und kann nicht bei Vorbestellung oder dem Einsteigen am Halteplatz genutzt werden. Bei herangewunkenen Taxen kann dann ein pauschaler Kurzstreckentarif für Fahrstrecken von bis zu 2 km gewählt werden. So soll die Nutzungsschwelle für Taxis, vor allem in der Innenstadt, gesenkt werden. Dieser "Winketarif" bedarf jedoch einer besonderen Prüfung durch den Landesbetrieb Mess- und RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 66/ 92/2004 Seite 2 von 7 Eichwesen Köln und wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 24.06.04 passiert Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/- 2 Rat 15.07.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt 3. Verordnung Taxentarife 2 beigefügt Übersicht Taxentarife Alternative: Keine Amt: Amt für Einwohnerwesen Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Löhr RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 66/ 92/2004 Seite 3 von 7 3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Düsseldorf zugelassenen Taxen (Taxentarifordnung) Aufgrund des § 4 der Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsveror dnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 30. März 1990 (GV NRW S. 247/SGV NRW 92) in Verbindung mit § 38 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NRW S. 528/SGV NRW 2060) wird von der Landeshauptstadt Düsseldorf als Kreisordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates vom ....... für das Gebiet der Stadt Düsseldorf folgende Verordnung erlassen: Artikel 1 Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Düsseldorf zu- gelassenen Taxen (Taxentarifordnung) vom 31.01.1995 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 6 vom 11. Februar 1995), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Oktober 2000 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 40/41 vom 14.10.2000) wird wie folgt geändert: § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Beförderungsentgelt 1. an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr 1.1 für die ersten 58,82 m der Fahrtstrecke i 2,30 (Anfangsstrecke) 1.2 bis einschließlich des 2. Kilometers: für jeden weiteren angefangenen 58,82 m der Fahrtstrecke (Fortschaltstrecke) i 0,10 1.3 ab dem 3. Kilometer: für jeden weiteren angefangenen 75,76 m der Fahrtstrecke (Fortschaltstrecke) i 0,10 2. an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Seite 4 von 7 gesetzlichen Feiertagen von 00.00 bis 06.00 Uhr des folgenden Tages 2.1 für die ersten 52,63 m der Fahrtstrecke i 2,30 (Anfangsstrecke) 2.2 bis einschließlich des 2. Kilometers: für jeden weiteren angefangenen 52,63 m i 0,10 der Fahrtstrecke (Fortschaltstrecke) 2.3 ab dem 3. Kilometer: für jeden weiteren angefangenen 68,03 m der Fahrtstrecke (Fortschaltstrecke) i 0,10 Artikel 2 Diese Verordnung tritt einen Monat nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossene 3.Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Düsseldorf zugelassenen Taxen (Taxentarifordnung) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW beim Zustandekommen dieser Rechtsverordnung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung (öffentliche Bekanntmachung) nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, 3. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form-und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Düsseldorf vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Seite 5 von 7 Düsseldorf, den Oberbürgermeister Seite 6 von 7 Tarif- element aktueller Taxi-Tarif Antrag Taxi- Düsseldorf eG Antrag Rhein- Taxi Empfehlung Gutachten Vorschlag Verwaltung Veränderung Grund- preis 2,30 EUR 2,30 EUR 2,30 EUR 2,40 EUR + 21,2 % 2,30 EUR 1. - 9. km Tag-Tarif 1,23 EUR 1. - 2. km je 1,80 EUR + 46,3% 1. - 2. km je 1,60 EUR + 30 % 1,43 EUR + 16,2 % 1. - 2. km je 1,70 EUR +38,2 % ab 3. km je 1,35 EUR + 9,8% ab 3. km je 1,30 EUR + 5,7 % ab 3. km je 1,32 EUR + 7,3 % ab 10. km Tag-Tarif 1,23 EUR 1,35 EUR + 9,8 % 1,30 EUR +5,7 % 1,23 EUR 1,32 EUR +7,3 % 1. - 9. km Nacht-Tarif 1,38 EUR 1. - 2. km je 2,00 EUR + 44,9% 1. - 2. km je 1,80 EUR + 30,4 % 1,58 EUR + 14,5 % 1. - 2.km je 1,90 EUR + 37,7 % ab 3. km je 1,50 EUR + 8,7 % ab 3. km je 1,45 EUR + 5 % ab 3. km je 1,47 EUR + 6,5 % ab 10. km Nacht-Tarif 1,38 EUR 1,50 EUR + 8,7 % 1,45 EUR +5 % 1,38 EUR 1,47 EUR + 6,5 % Wartezeit 21,47 EUR 21,47 EUR beantragte Änderung lt. Eichamt unzulässig 24,00 EUR +11,8 % 21,47 EUR Seite 7 von 7 Tarif- element aktueller Taxi-Tarif Antrag Taxi- Düsseldorf eG Antrag Rhein- Taxi Empfehlung Gutachten Vorschlag Verwaltung Veränderung Preis einer Normaltour 2 km / Tag- Tarif 4,76 EUR 5,80 EUR + 21,8 % 5,40 EUR +13,4 % 5,16 EUR +8,4 % 5,60 EUR +17,6 % Preis einer Normaltour 3 km / Tag- Tarif 5,89 EUR 7,15 EUR + 21,4 % 6,70 EUR +13,8 % 6,59 EUR +11,9 % 6,92 EUR +17,5 % Preis einer Normaltour 5 km / Tag- Tarif 8,35 EUR 9,85 EUR +18 % 9,30 EUR +11,4 % 9,45 EUR +13,2 % 9,56 EUR +14,5 %

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 92/2004