Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 32/2004

Treppe Ellerstr.

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Ellerstraße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 23. März 2004veröffentlicht

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Örtlicher Bezug

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Ellerstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\66_ 32_2004_18288.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00070717.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:17 GMT Number of Pages: 7 Markdown Content: > Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000 Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage 66/ 32/2004 > Bauherrenamt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst. Amt für Verkehrsmanagement Beigeordneter Leonhardt Herr Olivares 94127 > Technisches Amt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst. Amt für Verkehrsmanagement Beigeordneter Leonhardt Herr Olivares 94127 # Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses für Baumaßnahmen gemäß Ziffer 1.1 der Dienstanweisung für die Planung und Durchführung von Hochbauten Hochbauvorhaben X Tiefbauvorhaben 1 Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt: Bezirksvertretung X Fachauschuss X Bauausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat Projektbezeichnung Stadtbahn Düsseldorf U-Bahnhof Ellerstraße -Bau einer 2. Treppenanlage--Bau- und Finanzierungsbeschluss- Haushaltsstelle(n) Gesamtkosten 2M 00009079 6050 94050 Stadtbahn Hauptbahnhof - Siegburger Straße, Baukosten (Oberbilker Markt - Betriebshof Wersten) 424.000,00 EUR Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt – siehe Ziffer 5.7) Gesamtsumme Folgekosten jährlich 12.816,00 EUR Bisheriger Beschluss Grundsatzbeschluss vom Grundsatzbeschluss vom X Fachausschuss 16.10.2003 Rat Bisherige Kostenermittlung vom in Höhe von Kostenschätzung X Kostenberechnung Kostenanschlag Unterlagen nach § 10 GemHVO BIC-Empfehlung IPK-Empfehlung x RPA geprüft am 04.03.2004 vom vom 2 Beschlussdarstellung X Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Plänen (Maßstab 1 : 100 ) und Kostengliederung siehe Nr. 4.4 der Kostenschätzung vom der Kostenberechnung vom dem Kostenanschlag vom in Höhe von Februar.2004 424.000,00 EUR und stimmt zu. X Das Ergebnis der Beratung im Bauausschuss wird in der Sitzung mündlich vorgetragen. Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt den Bau einer zweiten Treppenanlage zur Erschließung des U-Bahnhofes Ellerstraße. Die Baukosten belaufen sich auf 424.000,00 EUR. Es wird eine Landeszuweisung in Höhe von 314.943,00 EUR erwartet, ebenfalls die Erstattung der Umsatzsteuer in Höhe von 58.483,00 EUR, so dass der städtische Eigenanteil in Höhe von 50.574,00 EUR verbleibt. 3 Sachdarstellung 3.1 Allgemeines: Der U-Bahnhof Ellerstraße verfügt zur Zeit ausschließlich über eine Treppenanlage von der Verteilerebene zur Oberfläche, bestehend aus einer Fest- und einer Fahrtreppe. Bei der Planung des U-Bahnhofes Ellerstraße war bereits ein zweiter Zugang als Festtreppe auf der östlichen Seite optional für eine spätere Herstellung geplant. Dieser Zugang konnte seinerzeit nicht hergestellt werden, weil der zur Verfügung stehende Straßenquerschnitt und die Verkehrsverhältnisse keinen ausreichenden Platz hierfür ausweisen. Baulich wurden jedoch hierzu Vorkehrungen am Rohbauwerk berücksichtigt. Die Treppenanlage sollte ursprünglich nach Inbetriebnahme der Ortsumgehung Oberbilk und der damit möglichen Umgestaltung des Einmündungsbereiches Ellerstraße / Kölner Straße hergestellt werden. Bei der nunmehr vorgesehenen Neugestaltung der Kölner Straße konnte jedoch bereits eine Fläche für diese Treppenanlage vorgesehen werden, so dass diese zeitgleich mit den Straßenarbeiten hergestellt werden kann. Dieser zweite Zu- / Ausgang bietet damit die Möglichkeit, die Bahnsteige auch von der östlichen Straßenseite (ohne Straßenquerung) zu erreichen. Darüber hinaus ist eine zweite Fluchtmöglichkeit gegeben. Die geplante feste Treppe hat eine Breite von 2,64m (Nutzbreite 1,80m) und liegt im öffentlichen Straßenraum (Gehweg) vor den Hausgrundstücken Kölner Straße 266 und 268. 3.2 Grunderwerb :Grunderwerb ist nicht erforderlich. 3.3 Kosten und Finanzierung: Die Kosten für den Bau belaufen sich auf 424.000,00 Euro (brutto). Zur Finanzierung wird bei der Haushaltsstelle 2 M 00009079 6050 94050 in Höhe der noch ungebundenen Mittel in 2003 von 99.502,09 EUR ein vorzeitiger HAR gebildet. Somit stehen der Haushaltsstelle 101.396,85 EUR zur Verfügung. Der restliche Bedarf soll durch Einsparungen bei Vornotierungen gedeckt werden. Sofern diese Einsparungen nicht ausreichen, kann eine üpl. Mittelbereitstellung mit Deckung aus der Rücklage BGA U-Bahn erfolgen. Die Umsatzsteuer wird vom Finanzamt zurückerstattet, da die Baumaßnahme im Rahmen des Betriebes gewerblicher Art (BGA) "U-Bahn" abgewickelt wird. Dem Bau der zusätzlichen Treppenanlage Ellerstraße wurde seitens des Zuwendungsgebers mit Schreiben vom 07.10.03 grundsätzlich zugestimmt. Da durch die Treppenanlage die Gesamtkosten der Maßnahme nicht überschritten werden, erfolgt eine Förderung in Höhe von 90 % gem. GVFG-ÖPNV mit Vorlage des Änderungsantrages für die Gesamtmaßnahme A5D. 3.4 Baurecht: Der U-Bahnhof Ellerstraße liegt im Bebauungsplan-Nr. 5675/39, rechtsgültig seit dem 16.11.1995. Der im Verfahren befindliche Bebauungsplan Vorentwurf-Nr. 5675/36 enthält keine entgegenstehenden Fest set zungen. Für den Bau dieser T r eppenanlage ist eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich. 3.5 Bauzeiten: Der Baubeginn der Treppenanlage soll im Juni 2004 erfolgen und wird zeitgleich mit den Straßenarbeiten zur Neugestaltung der Kölner Straße erfolgen. Die Fertigstellung der Treppenanlage ist für den September 2004 geplant. Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000 4 Technische Einzelangaben Erläuterungen der Abkürzungen: > FBG = Fläche des Baugrundstücks BF = Bebaute Fläche HNF = Hauptnutzfläche NF = Nutzfläche FF = Funktionsfläche VF = Verkehrsfläche NGF = Nettogrundrissfläche KF = Konstruktionsfläche BGF = Bruttogrundrissfläche BRI = Bruttorauminhalt 41 Planung Amt für Verkehrsmanagement Bauleitung Amt für Verkehrsmanagement Projektsteuerung Amt für Verkehrsmanagement 42 Grundflächen für Rauminhalte nach DIN 277 FGB m 2 BF m 2 HNF m 2 Nebennutzfläche m 2 NF m 2 (Nur bei Bedarf unterteilen) + = FF m 2 VF m 2 NGF m 2 KF m 2 BGF m 2 BRI m 3 + + = + = Kostenanalyse Vergleichswerte in m 3 BRI (Architektenkammer NW) Kosten je m 2 BGF Kosten je m 3 BRI unterer Wert mittlerer Wert höchster Wert 43 Das Raum- und Funktionsprogramm vom entspricht den gültigen Richtlinien. Abweichungen sind zu begründen. Zulässige Überschreitung des Durchschnittswertes in % Durchschnittswert eingehalten? Zulässige Unterschreitung des Durchschnittswertes in % Ja Nein Erläuterungen zum Raum- und Funktionsprogramm 44 Kostengliederung nach DIN 276/1993 X Kostengliederung gemäß Anlage 1 Betrag (einschließlich MwSt.) 441 Kosten des Baugrundstücks (Kostengruppen 110–139) 442 Kosten der Erschließung (Kostengruppen 210–240) 443 Kosten des Bauwerks (Kostengruppen 310–399) 4441 Kosten der Technischen Anlagen – Bauwerk (Kostengruppen 410–489) 4442 Kosten der Sonstigen Maßnahmen für Technische Anlagen (Kostengruppen 490–499) 445 Kosten der Außenanlagen (Kostengruppen 510–595) Anteil Amt 65 Anteil Amt 66 Anteil Amt 68 446 Kosten des Geräts (Kostengruppen 611–619, 621–629) (mit/ohne Inventarkosten – 611) davon Inventar davon Sonstiges 447 Baunebenkosten (Kostengruppen 710–790) Gesamtkosten 45 Das Bauvorhaben ist nicht behindertengerecht. Die Abstimmung mit der Koordinatorin/dem Koordinator für Behindertenhilfe ist erfolgt. X behindertengerecht. Erläuterungen Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000 46 Umweltschutzmaßnahmen 461 Ökologisch bzw. Öko-toxikologisch bedenkliche Baustoffe entsprechend der „Geschäftsanweisung zur Beschaffung von umweltfreundlichen Baustoffen“ vom 05.09. 2000 X werden nicht verwandt. werden verwandt, weil 462 Bauausführung im Niedrigenergiestandard ist vorgesehen. X ist nicht möglich, weil offenes Gebäude 463 Einsatz regenerativer Energien ist vorgesehen. X ist nicht möglich, weil es sich um eine feste Treppenanlage handelt. 464 Sonstige Umweltschutzmaßnahmen keine 5 Folgekosten jährlich (nach Vordruck 20/173) 51 Personalkosten (zusätzliche Stellen) Betrag Anzahl Besoldungsgruppen Vergütungsgruppen Lohngruppen 1.084,00 EUR 52 Sach- und Betriebskosten Betrag 7.686,00 EUR darin enthalten Bauunterhaltungskosten 3.357,00 EUR Energiekosten Wasser Abwasser Strom Öl Gas Fernwärme Kostenvergleich Energie (bei energierelevanten Maßnahmen in bestehenden Gebäuden) Ist (p. a.) Soll (p. a.) Differenz Verbrauch Preis Verbrauch Preis Betrag × × Summe 53 Kapitalkosten Betrag 4.046,00 EUR Summe 5.1 bis 5.3 12.816,00 EUR 54 abzüglich Einnahmen 0,00 EUR 55 Bruttofolgekosten 12.816,00 EUR 56 Entfallende Ausgaben/Einnahmen (+ oder –) Ausgaben Einnahmen 0,00 EUR 57 X Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 12.816,00 EUR Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000 6 Maßnahmen förderungsfähig? Nein X Ja, Fördersatz 90 % Betrag Gesamtkosten laut Ziffer 4.4 424.000,00 EUR Voraussichtliche förderungsfähige Kosten 349.937,00 EUR Nichtförderungsfähige Kosten (bitte in der Begründung gesondert erläutern) 74.063,00 EUR Die Finanzierung erfolgt durch Betrag davon X Bund und Land X Zuweisung Darlehen 314.943,00 EUR zum Bau Anteile Dritter 314.943,00 EUR X Erstattung der Umsatzsteuer 58.483,00 EUR zur Inneneinrichtung X Eigenanteil (Darlehen) 50.574,00 EUR Bewilligungsantrag gestellt am Bewilligung erteilt am in Höhe von 7 Vorgesehene Termine Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca. Juni 2004 3 Monate September 2004 8 Alternativen keine Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000 Vorlage # Anlage 1 zur Bauherrenvorlage 66/ 32/2004 Im Kostenanschlag sind folgende Leistungen enthalten: Gewerk Betrag Herrichten und Erschließen 4.924,20 EUR Bauwerk-Baukonstruktionen 267.398,97 EUR Bauwerk-Technische Anlagen 17.221,00 EUR Ausstattung 60.000,00 EUR Baunebenkosten 15.580,00 EUR Zwischensumme 365.124,17 EUR % Mehrwertsteuer 58.419,87 EUR Gesamtkosten 423.544,04 EUR zur Rundung 455,96 EUR Gesamtkosten brutto 424.000,00 EUR Stadt Düsseldorf Lg 138– 03.2000 Vorlage # Anlage 2 zur Bauherrenvorlage 66/ 32/2004 Inventarkosten (Aufschlüsselung) DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM Sonstige Erläuterungen Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 01.04.2004 -/- 2Bauausschuss 30.03.2004 -/- 21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 32/2004