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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\61_ 31_2005_21450.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00066756.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:07:53 GMT
Number of Pages: 37
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 31/2005
Seite 1 von 37
Beschlussvorlage Betrifft:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5980/02 - Golfplatz Grafenberg -Satzung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beschließt, den für ein Gebiet zwischen der Galopprennbahn, der Straße “Am Backesberg”, der Pillebachaue und dem Ratingen Weg - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB im vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5980/02 - Golfplatz Grafenberg (2 Blätter) - am 06.0 6 . 2 0 0 2 a u f g e s t e l l t e n u n d a m 12.11.2002 geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5980/02 - Golfplatz Grafenberg - (2 Blätter) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) als Satzung mit der Begründung - Stand 22.02.2005 - sowie dem Vorhaben und Erschließungsplan (Ausführungsplan, Pflanzplan, Pflegeplan und landschaftspflegerischer Begleitplan) vom 12.11.2002.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat 17.03.2005 -/- 21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 31/2005
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Seite 3 von 37 Stand: 22.02.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/31/2005 Anlage zur Vorlage Nr. 61/31/2005
# B e g r ü n d u n g gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5980/02 (2 Blätter) - Golfplatz Grafenberg -Stadtteil Grafenberg Stadtbezirk 7 1. Örtliche Verhältnisse
1.1 Lage und Abgrenzung Das 45 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk 7 in den Gemarkungen Rath und Ger-resheim des Stadtteils Ludenberg. Der Grenzverlauf ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan zeichnerisch festgesetzt. 1.2 Umgebung, Topographie und gegenwärtige Nutzung Das Plangebiet war zum überwiegenden Teil eine intensiv genutzte, offene Agrarland-schaft von welliger Gestalt. Vom Park um Haus Roland , Am Backesberg 2, zur Pillebachaue bei Gut Großeforst fällt das Gelände mit einem Höhenunterschied von ca. 20 m ab, um dann wieder relativ steil zur Bergischen Landstraße anzusteigen. Der Talgrund wird neben dem in einem be-festigten Gerinne fließenden Pillebach vor allem durch Feuchtgrünland, Bruchwaldrelikten und einem Quellsumpf geprägt. Auf dem nördlichen und östlichen Talhang stockt überwie-gend Rotbuchenwald. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 31/2005 - 4 -Stand: 22.02.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/31/2005 Das Pillebachtal und die angrenzenden Hangwälder bilden das landschaftsökologische Grundgerüst für das Plangebiet mit einem hohen Entwicklungspotential für den Na-turhaushalt. Die Lage des Plangebietes zu den städtischen Wohngebieten, sein landschaftlicher Reiz und die Erschließung durch Wanderwege machen diesen Landschaftsraum zu einem bevorzugten Tageserholungsgebiet für die einheimische Bevölkerung. Teilgebiet Golfplatz (Vorhaben- und Erschließungsplan – VEP) Das ca. 34 ha große Gebiet war geprägt von intensiv landwirtschaftlich genutzten Ackerflä-chen, die nach der Bodenkarte des Geologischen Landesamtes mit einer Bodenzahl / Ackerzahl von 76/76 bis 78/81 (Bodengüte) bewertet sind. Zwischenzeitlich ist der Ausbau des Golfplatzes nach den Maßgaben dieses Bebauungs-plans erfolgt. An der Grenze zur Galopprennbahn und den Ackerflächen südlich von Haus Roland prägen markante Böschungen und an der südlichen Plangebietsgrenze eine aufgelassene Tongrube mit natürlichem Gehölzbewuchs das Landschaftsbild. Entlang des Ratinger Weges - angrenzend an die Tongrube - sowie entlang der nordöstli-chen Plangebietsgrenze befinden sich 10 bis 60 m breite Streifen intensiv genutzten Grünlandes mit jedoch teilweise jungen Brachen im Krautstadium. Der Golfplatzbereich wird topographisch etwa in der Mitte durch einen Einschnitt geteilt, der an einem Feuchtbiotop mit Schilfbestand südlich von Gut Großeforst beginnt. Beider-seits dieser Senke steigt das Gelände von ca. 70 m ü. NN bis auf ca. 90 m ü. NN an und fällt im südlichen Bereich bis zum Ratinger Weg wieder auf ca. 75 m ü. NN und zum Pillebach auf ca. 69 m ü. NN ab. Das Gebiet des Golfplatzes ist deshalb in Kuppen und Senken abwechslungsreich gegliedert. Teilgebiet Pillebach und Wald Der Pillebach ist ein kleines Fließgewässer 2. Ordnung, welches im Nordosten von Düsseldorf in einem Waldgebiet bei Ludenberg entspringt und sich auf einer Gesamtlänge von ca. 6,0 km in südliche Richtung erstreckt. Im Plangebiet - zwischen der Bergischen Landstraße und Am Backesberg - verläuft der Pillebach größtenteils innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen am Rande des fast durchgängig bewaldeten Steilabfalls der Bergischen Randhöhen auf einer Länge von ca. 1,8 km. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 31/2005 - 5 -Stand: 22.02.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/31/2005 Im unmittelbaren Gewässerbereich überwiegen dabei Grünlandflächen, die zum Teil extensiv genutzt werden oder sich durch Nutzungsaufgabe zu Brachland und Feucht-biotopen in unterschiedlichen Stadien entwickelt haben. Zwischen der Hofanlage Großeforst, dem künftigen Golfplatzgelände und der Plangebiets-grenze im östlichen Bereich liegt entlang des Pillebaches ein zusammenhängender Aue-, Bruch- und Feuchtwald. Die Waldflächen östlich des Pillebaches bestehen überwiegend aus Eichen und Buchenaltbeständen. Die Pillebachtrasse ist im Plangebiet durch Betonschalen festgelegt. Durch kleinere Stauanlagen und Abstürze ist die Durchgängigkeit (Biotopvernetzung) hier unterbrochen. Der Verlauf ist auf weiten Strecken begradigt und im V-Profil technisch ausgebaut. Das Gewässer weist keine Strukturvielfalt auf und auch amphibische Zonen sind nicht ausgebildet. Die Gewässerdynamik ist gering und naturnahe Strukturelemente sind kaum zu finden. Die für die Pillebachrenaturierung benötigten Flächen liegen innerhalb des Plangebietes auf privaten Flächen. Außerhalb des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes, jedoch unmittelbar an-grenzend, liegt das Gut Großeforst mit den dem Gut verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Im südlichen Plangebiet befindet sich eine aufgelassene Tongrube, die mit Feldgehölzen, Gebüsch und Gehölzstreifen besetzt ist. 1.3 Erschließung, Fuß-, Rad und Reitwege Das Plangebiet ist für Erholungssuchende (Spaziergänger, Fahrradfahrer, Reiter) und für Anlieger über den ausgebauten Ratinger Weg und den befestigten Kleineforstweg erreich-bar. Mit den Straßenbahnlinien 709 und 713 ist der Planungsraum gut an den ÖPNV an-gebunden. Ein Park- and Ride-Platz an der Endhaltestelle Ratinger Weg stellt für Erho-lungssuchende, die vom Ratinger Weg aus das Pillebachtal und die Rennbahn erreichen möchten, ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Sie sind im rechtsverbindlichen Bebau-ungsplan Nr. 5979/06 als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung gesichert. Die Erschließung des Golfplatzes für Golfspieler erfolgt ausschließlich über die Rennbahn-straße und das Gelände der Rennbahn. Ein Fußweg stellt die Verbindung zwischen der Rennbahn und dem Golfplatz als nach Westen abknickende Verlängerung des Ratinger Weges bis zum Rennbahngelände mit dem vorhandenen Golfplatz her. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 31/2005 - 6 -Stand: 22.02.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/31/2005 Der Erschließung der landwirtschaftlichen Nutzflächen nordwestlich des Plangebiets dient ein Wirtschaftsweg mit wassergebundener Decke zwischen Gut Großeforst und Haus Roland. Der Planungsraum ist in ein Netz von Wander- und Reitwegen eingebunden. Innerhalb des Plangebietes waren die vorhandenen Wege, bis auf den Wirtschaftsweg, nicht ausgebaut und bei feuchter Witterung kaum begehbar (Trampelpfade).
2. Bisheriges Planungsrecht
Vor dem Ausbau des Golfplatzes richtete sich die Zulässigkeit vom Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch. Der gesamtstädtische Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1992 stellte für das Plangebiet die Fläche des Golfplatzes als “Grünfläche” mit der Zweckbestimmung “Sportzplatz” dar. Der Pillebach war als “Wasserfläche” dargestellt. Die restlichen Flächen waren als “Fläche für die Landwirtschaft” und als “Wald” festgesetzt. Denkmalpflege / Bodendenkmalpflege Baudenkmale sind im Plangebiet nicht registriert. Nördlich des Forster Weges ist jedoch bei Bodeneingriffen mit der Auffindung von ar-chäologischen Substrukturen (Vorgeschichtlicher Siedlungsraum) zu rechnen. Die archäologische Prospektion erfolgt baubegleitend. Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes vom 10.11.1997 der Stadt Düsseldorf. Als Entwicklungsziel wird unter den Ziffern 10120 und 10127 „Erhaltung einer mit natur-nahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich- oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ für das Plangebiet dargestellt. In der Festsetzungskarte des Landschaftsplanes ist für die „Private Grünfläche“ (Golfplatz) und für die Fläche „Wald“ das Landschaftsschutzgebiet (Nr. 202012) „Hauptterrasse“ festgesetzt. Der östliche Teil des Plangebietes ist Teil des Naturschutzgebietes „Pillebachaue, Dern-kamp und Gallberg“, das per ordnungsbehördlicher Verordnung festgesetzt und nachricht-lich in den Landschaftsplan übernommen wurde. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 31/2005 - 7 -Stand: 22.02.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/31/2005
3. Anlass, Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
3.1 Teilgebiet Golfplatz (Vorhaben- und Erschließungsplan -VEP) Innerhalb der Galopprennbahn Grafenberg wird durch die Golf Forum Grafenberg Ver-waltungs GmbH seit 1996 der Golfclub Düsseldorf-Grafenberg als 9 Loch-Anlage betrie-ben. Die Spielrechte auf der Anlage sind z. T. einem Golfclub und einer Golfschule übertragen worden. Der Golfclub Düsseldorf-Grafenberg hat über 400 Mitglieder, von denen die Mehrheit an einer Erweiterung der Golfanlage und an einer Erhöhung der Mitgliederzahl interessiert ist. Um auch an Renntagen einen uneingeschränkten Spielbetrieb sicherzustellen, hatte der Golfplatzbetreiber den Antrag gestellt, den bisherigen Platz zu einer 18 Loch-Anlage zu erweitern, da an den Veranstaltungstagen des Rennvereins eine Nutzung der Driving Range und der 9 Spielbahnen innerhalb des Geläufs nicht möglich ist. Wegen des Bestandes der Golfanlage mit den 9 Spielbahnen, einer Driving Range und den schon vorhandenen Infrastruktureinrichtungen bieten sich für die Erweiterung der Platzanlage sinnvoller Weise nur die östlich der Rennbahn gelegenen und direkt an-grenzenden Ackerflächen an. Darüber hinaus erleichtern die Eigentumsverhältnisse (nur ein Eigentümer und ein Pächter) das Planverfahren. Auch aus gesamtstädtischer Sicht wird die Erweiterung des Golfplatzes begrüßt, da hiermit eine Sicherung der bestehenden Anlage und vor allem auch eine Sicherung und Stabilisierung des Standortes der Düssel-dorfer Galopprennbahn angestrebt wird. Da die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben nicht vorliegen, war die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das Planverfahren wurde gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt, um eine möglichst schnelle Realisierung des Projektes zu erreichen. 3.2 Teilgebiet Pillebach und Wald Die EUROGA 2002 plus ist eine überregionale “Gartenschau”, die gartenbauliche und gartendenkmalpflegerische Projekte und solche der Landschafts- und Biotopentwicklung fördert und in Gang setzt. Eine der Intentionen des Gesamtkonzeptes ist es, einzelne Biotope zu vernetzen. In diesem Rahmen ist der Pillebach als linienhaftes Biotop ein Projekt der EUROGA 2002 plus. Es handelt sich hierbei um Projekte, die in ihrer Durch-führung über das Jahr der EUROGA 2002 hinausreichen. Vorrangiges Ziel zur Besserung der jetzigen technischen Ausbausituation ist es, den ökologischen Gesamtzustand des Pillebaches auf Dauer zu verbessern. Statt technisch orientierter Linienführung soll durch Aufweitungen, Einengungen oder Aufstau des Gewäs-Ö Vorlagen - Nr. 61/ 31/2005 - 8 -Stand: 22.02.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/31/2005 sers, in Verbindung mit wechselnden Böschungsneigungen eine harmonische Einglie-derung in die Landschaft ermöglicht werden. Da die nördlich und südlich angrenzenden Abschnitte des Pillebaches bereits naturnah im Rahmen der EUROGA 2002 ausgebaut wurden, soll der bislang noch nicht verfügbare Abschnitt im Plangebiet zeitnah mit dem Golfplatzprojekt in Angriff genommen werden. Dabei erhält eine Vernetzung angrenzender Grün- und Waldflächen im Hinblick auf ökologische Austauschfunktionen (Golfplatz - Pillebachaue) und abgestimmte landschafts-gestalterische Aspekte sowie Erschließungsmaßnahmen (Wegeverbindungen) ein be-sonderes Gewicht, da beide Bereiche nur wechselseitig eine nachhaltige Aufwertung des Plangebietes bewirken. Diese Aspekte und Zielsetzungen der Planung liegen deshalb in besonderem Interesse der öffentlichen Belange, insbesondere den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz. Aber auch den Belangen der Nutzer des Landschaftsraumes wird durch die großräumige Umgestaltung im Hinblick auf das neue Wegenetz und die damit verbundene räumliche Erlebbarkeit der Landschaft Rechnung getragen. Diese Aspekte der Bauleitplanung wurden von den anwesenden Bürgern während der Bürgerbeteiligung deshalb auch durchweg positiv beurteilt.
4. Umweltbericht - Zusammenfassung
Die Nutzung der derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen im Düsseldorfer Stadtteil Ludenberg für eine Golfplatzerweiterung wird insgesamt als vertretbar eingestuft. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden zum überwiegenden Teil durch umfangrei-che Festsetzungen innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgeglichen. Der im Parallel-verfahren geänderte Flächennutzungsplan stellt darüber hinaus für den Bereich der Pillebachaue weitere Flächen zum ökologischen Ausgleich dar. Die Renaturierung des Pillebaches wertet das Fließgewässer deutlich auf. Die Lärmbelastung der umliegenden Gebiete durch die Grünpflege des Golfplatzes bewegen sich im zulässigen gesetzlichen Rahmen. Nachteilige lokalklimatische Auswirkungen sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.
5. Abwägung, Inhalt des Bebauungsplanes
Der Landschaftspflegerische Begleitplan, der Maßnahmen-, Pflanz- und Pflegeplan sind Bestandteile des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Soweit die im Landschafts-Ö Vorlagen - Nr. 61/ 31/2005 - 9 -Stand: 22.02.2005,
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