Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 15/2005

FNP-Änderung Nr. 75 - Anregungen Plan

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hugo-Viehoff-Straße 1 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 12. Januar 2005veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 15_2005_21300.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00066443.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:07:38 GMT Number of Pages: 13 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 15/2005 Seite 1 von 13 Stand: 22.12.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/15/2005 Beschlussvorlage Betrifft: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 75 - Nördlich Königsberger Straße -Anregungen; Planbeschluss Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 8 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 75 - Nördlich Königsberger Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a d t i m Ra h me n se iner Vorberatung gem. § 2 Ab s. 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” Rat I. D e r R a t d e r S t a d t n i m m t K e n n t n i s v o n d e n z u r Flächenutzungsplanänderung Nr. 75 (Entwurf) - Nördlich Königsberger Straße - während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Rat stimmt den Änderungen der Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr.75 - Nördlich Königsberger Straße - in roter Farbe zu. Es handelt sich hierbei um die Kennzeichnung einer Trasse für eine Ruhrgas-Leitung. III. Der Rat der Stadt beschließt den für ein Gebiet südlich des Höherweges, westlich der Posener Straße, nördlich der Königsberger Straße und östlich der Ronsdorfer Straße - ma ß g e b e n d i s t d e r r ä u ml i c h e G e l t u n g s b e r e i c h d e r RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 15/2005 Seite 2 von 13 Stand: 22.12.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/15/2005 Flächennutzungsplanänderung Nr. 75 (Entwurf) - Nördlich Königsberger Straße -am 19.06.2002 aufgestellten und heute geänderten Entwurf gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 2 3 . S e p t e m b e r 2 0 0 4 ( B G B l . I S . 2 4 1 4 ) a l s Flächennutzungsplanänderung Nr. 75 - Nördlich Königsberger Straße -mit dem Erläuterungsbericht vom 22.12.2004. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 02.03.2005 -/- 2Bezirksvertretung 8 27.01.2005 -/- 2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Anregungen 2 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 15/2005 Seite 3 von 13 Stand: 22.12.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/15/2005 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/15/2005 Anregungen aus der öffentlichen Auslegung vom 16.07.2002 bis 16.08.2002 zur Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 75 - Nördlich Königsberger Straße -A. Behandlung der Anregungen B. Liste der Einsprechenden Ö Vorlagen - Nr. 61/ 15/2005 Seite 4 von 13 Stand: 22.12.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/15/2005 A. Behandlung der Anregungen zur Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 75 - Nördlich Königsberger Straße - 1. Industrie- und Handelskammer Die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf weist darauf hin, dass die vorgesehene Industriegebietsausweisung gemäß den Festsetzungen des parallel laufenden Bebauungsplanes Nr. 5876/10 bezüglich der Abstandsklassen sehr starke Einschränkungen beinhaltet. Dadurch würde sich kein klassisches Industriegebiet e n t w i c k e l n . E s w i r d d a h e r a n g e r e g t , a n s t e l l e d e r v o r g e s e h e n e n Industriegebietsausweisung ein abgestuftes Gewerbegebiet auszuweisen, was der Umgebungssituation und dem Bestand gerechter würde. Antwort Zum Schutz des nördlich des Höherweges liegenden Kleingartengebietes sind in Teilbereichen des in der Flächennutzungsplanänderung ausgewiesenen Industriegebietes Betriebe der Abstandsklassen I - V ausgeschlossen. Durch den Ausschluss der Abstandsklassen bleiben aber nur noch solche Betriebe übrig, die sämtlich auch in einem Gewerbegebiet zulässig sind. Aufgrund der geringen Flächengröße der zu Gewerbegebiet umgewandelten Gebiete erfolgt im Flächennutzungsplan aus Maßstabsgründen keine Ausweisung als Gewerbegebiet. Ein Verstoß gegen das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist hierdurch nicht gegeben, da der Flächennutzungsplan lediglich die Grundzüge der Planung darstellt und die Darstellungen der räumlichen Ausdehnung nach in geringerer Schärfe erfolgen. Um die Festsetzung auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen, werden in den parallel laufenden Bebauungsplänen Nr. 5876/10 und 5776/12 die betroffenen Gebiete in ein Gewerbegebiet umgewandelt. Der Anregung wird für diesen Teil entsprochen. Die restliche Fläche wird weiterhin als Industriegebiet dargestellt. Die schutzwürdigen Wohn- und Kleingartennutzungen sind von diesen Gebieten so weit entfernt, dass Betriebe und Anlagen der Abstandsklasse V hier zulässig sind. Diese Betriebe und Anlagen unterliegen überwiegend dem Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und sind üblicherweise eher Industriebetrieben als Gewerbebetrieben zuzuordnen. Der Anregung wird für diesen Teil nicht entsprochen. 2. Handwerkskammer Düsseldorf Die Handwerkskammer Düsseldorf weist darauf hin, dass dem Planentwurf erst dann zugestimmt werden kann, wenn für den Schaltanlagenbauerbetrieb, Tichauer Weg 23, eine akzeptable Lösung hinsichtlich seines möglichen zukünftigen Grundstückszuschnittes gefunden wird. Hierzu sollte ein Konzept erarbeitet werden, dass unter Einschluss einer künftigen baulichen Erweiterung alle aktuellen und in Zukunft möglicherweise notwendigen Ö Vorlagen - Nr. 61/ 15/2005 Seite 5 von 13 Stand: 22.12.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/15/2005 Andienungsverkehre sowie die Belange des ruhenden Verkehrs berücksichtigen soll. Bis heute liege noch kein Ergebnis vor (s. auch unter Anregung zu 8). Antwort Die Anregung ist für den Flächennutzungsplan nicht von Relevanz, weil hier Belange der inneren Erschließung des Plangebietes betroffen sind, die dem Bebauungsplan vorbehalten bleiben. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden nur die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge dargestellt. Die Anregung wird im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 5876/10 behandelt. Der Anregung wird nicht gefolgt. 3. Polizeipräsidium Düsseldorf Das Polizeipräsidium Düsseldorf, Dienststelle Gs 3.2, weist darauf hin, dass aus verkehrspolizeilicher Sicht erst abschließend Stellung zu diesem Projekt genommen werden kann, wenn ein Verkehrsgutachten bzw. darauf basierende Straßenplanungen konkretisiert worden sind. In jedem Fall seien die Wohngebiete und schutzwürdigen Zonen vom Quell- und Zielverkehr des Planungsgebietes weitgehend zu verschonen. Antwort Die verkehrsplanerische Beurteilung erfolgte im Rahmen des Bebauungsplanes. Ein Verkehrsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der durch die vorgesehenen Planungen verursachte Mehrverkehr keinen negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der angrenzenden Kreuzungsbereiche hat. Die Planung der Straßenverbindung zwischen Tichauer Weg und Höherweg dient dem Ziel, die Wohngebiete in Vennhausen von Gewerbe- und Durchgangsverkehr zu entlasten. Zugleich entfällt damit die ausschließliche Anbindung des Gewerbegebietes über den Tichauer Weg nur an die Posener Straße. Die Anregung wurde berücksichtigt. 4. Pipeline Engineering GmbH Die Pipeline Engineering GmbH, beauftragt von der Ruhrgas AG, Essen, regt an, die f e h l e n d e T r a s s e d e r R u h r g a s - L e i t u n g N r . 2 / 1 3 / 1 i n d e n P l a n d e r Flächennutzungsplanänderung nachzutragen. Antwort Die fehlende Trasse der Ruhrgas-Leitung wird entsprechend der Anregung im Plan -in roter Farbe- ergänzt. Der Anregung wird gefolgt. 5. Deutsche Bahn AG Immobiliengesellschaft mbH Die Deutsche Bahn AG regt an, die Verkehrsfläche des Industriegleisanschlusses “Gerresheim” als Bahnanlage auszuweisen. Antwort Im Flächennutzungsplan werden in der Regel keine der inneren Erschließung dienende Ö Vorlagen - Nr. 61/ 15/2005 Seite 6 von 13 Stand: 22.12.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/15/2005 Gleisanlagen (z.B. Industriegleise) dargestellt; sie werden den jeweils angrenzenden Nutzungen zugeschlagen. Deshalb sind auch keine Flächen für Bahnanlagen innerhalb des Plangebietes ausgewiesen. Der Anregung wird nicht gefolgt. 6. Der Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht beim Eisenbahn-Bundesamt Der Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht weist darauf hin, dass mit der Flächennutzungsplanänderung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) planfestgestelltes Eisenbahngelände überplant wird. Eine Überplanung könne nur erfolgen, wenn vorher eine Entwidmung des Eisenbahngeländes durch die Bezirksregierung Düsseldorf vorgenommen werde. Antwort Siehe unter Punkt 5. Der Anregung wird nicht gefolgt. Zu 8: Der Einsprecher regt an, auf die geplante Straße vom Höher Weg bis zum Wendehammer des Tichauer Weges zu verzichten, da hierdurch erhebliche Teile seines Betriebsgrundstückes in Anspruch genommen werden. Eine ins Auge gefasste Expansion des Betriebes wäre dann nicht mehr möglich. Antwort Die Anregung ist für den Flächennutzungsplan nicht von Relevanz, weil hier Belange der inneren Erschließung des Plangebietes betroffen sind, die dem Bebauungsplan vorbehalten bleiben. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden nur die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge dargestellt. Die Anregung wird im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 5876/10 behandelt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 15/2005 Seite 7 von 13 Stand: 22.12.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/15/2005 B. Liste der Einsprechenden zur Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 75 - Nördlich Königsberger Straße - 1. Industrie- und Handelskammer 40001 Düsseldorf 2. Handwerkskammer Düsseldorf Postfach 10 27 55 40018 Düsseldorf 3. Polizeipräsidium Düsseldorf GS 3.2 Jürgensplatz 5 - 7 40219 Düsseldorf 4. Pipeline Engineering GmbH Postfach 10 28 65 45028 Essen 5. Deutsche Bahn AG Immobiliengesellschaft mbH Niederlassung Düsseldorf Worringer Straße 16 40211 Düsseldorf Ö Vorlagen - Nr. 61/ 15/2005 Seite 8 von 13 Stand: 22.12.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/15/2005 6. Der Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht beim Eisenbahn-Bundesamt Werkstattstraße 102 50733 Köln 7. Entfällt 8. Gustav Herrmann & Sohn GmbH Tichauer Weg 23 40231 Düsseldorf Ö Vorlagen - Nr. 61/ 15/2005 Seite 9 von 13 Stand: 22.12.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/15/2005 Stand: 22.12.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/15/2005 Anlage zur Vorlage Nr. 61/15/2005 ## E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes - Nördlich Königsberger Straße -Stadtbezirk 8 Stadtteil Lierenfeld 1. Örtliche Verhältnisse Das ca. 70 ha große Plangebiet grenzt im Westen an den gewerblich-industriellen Bereich Flingern-Süd an und bildet mit diesem das größte zusammenhängende Gewerbe- und Industriegebiet im Osten der Stadt Düsseldorf. Die heutige Nutzung wird im Wesentlichen durch großflächige Industrie- und Gewerbe-betriebshallen geprägt. Das ehemalige Werksgelände der Firma Duewag (Düsseldorfer Waggon AG), auf dem sich Produktionshallen, Werkstätten und Verwaltungsgebäude befinden, nimmt etwa ein Drittel der Fläche des Plangebietes ein. Südlich des Höherweges befindet sich ein gewachsenes Gewerbegebiet mit kleineren bis mittleren Betriebsgrößen. Im Bereich westlich der Posener Straße, beidseitig des nicht ausgebauten Insterburger Weges, hat sich eine Siedlung bestehend aus Behelfswohnhäusern entwickelt. Im Kreuzungsbereich westlich Posener Straße / nördlich Königsberger Straße befindet sich eine zweigeschossige Blockrandbebauung mit teilweise gewerblicher Nutzung (Kfz-Handel). Die Umgebung des Plangebietes ist überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt. Nördlich des Höherweges befindet sich eine Kleingartenanlage, südlich der Königsberger Ö Vorlagen - Nr. 61/ 15/2005 - 10 -Stand: 22.12.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/15/2005 Stand: 22.12.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/15/2005 Straße eine Bezirkssportanlage. Südlich daran angrenzend beginnen die zusammenhän-genden Wohngebiete der Stadtteile Lierenfeld und Eller. 2. Planungsanlass Bedingt durch die Nähe zur Innenstadt und die verkehrsgünstige Lage des Plangebietes gibt es ein reges Interesse von Investoren, auf (möglicherweise) frei werdenden Flächen Einzelhandel, speziell Fachmärkte und Discounter mit nahversorgungsrelevanten Sorti-menten, zu errichten. Dies würde eine unerwünschte städtebauliche Entwicklung bedeuten, da die Zentren der angrenzenden Stadtteile Oberbilk, Flingern, Eller und Gerresheim durch Abzug von Kaufkraft Schaden nähmen. Außerdem würden sich die Bodenpreise in diesem bisher intakten Gewerbe- und Indu-striegebiet nach oben entwickeln, wodurch ein Verdrängungswettbewerb mit nachteiligen Auswirkungen für die Gewerbebetriebe entstünde. Die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung dient daher dem Ziel, die vorhandene Gewerbe- und Industriestruktur zu erhalten und zu stärken. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung werden die Bebauungsplanverfahren Nr. 5876/10 und Nr. 5776/12 durchgeführt. 3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen Im seit 1992 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf war das Plangebiet hauptsächlich als Industriegebiet (GI), der Bereich westlich der Posener Straße in einer Breite von ca. 120 bis 150 m als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Für das westlich der Posener Straße mit dem Tichauer Weg abzweigende Gebiet setzt der Bebauungsplan Nr. 5876/06 von 1986 überwiegend Industriegebiet (GI) und südlich bis östlich des Tichauer Weges Gewerbegebiet (GE) fest. Im übrigen Plangebiet richtet sich die Zu

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 15/2005