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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 103/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Wahl der / des Vorsitzenden und der / des stellvertretenden Vorsitzenden
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss wählt
1. zu seiner / seinem Vorsitzenden
Ratsfrau / Ratsherrn ________________________________________________
2. zu seiner / seinem stellvertretenden Vorsitzenden
Ratsfrau / Ratsherrn ________________________________________________
Sachdarstellung:
Nach § 4 Abs. 5 AG-KJHG werden die / der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und
die / der stellvertretende Vorsitzende von den stimmberechtigten Mitgliedern des
Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Aufgrund dieser Spezialvorschrift ist die Regelung des § 58 Abs. 5 GO-NW in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 über das Verfahren zur Verteilung und
Zuteilung der Ausschussvorsitze für den Jugendhilfeausschuss nicht anwendbar.
Die Wahl wird von der / dem Altersvorsitzenden geleitet.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 51/ 103/2004
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