Zweckverband Neanderthal
Aus der amtlichen Vorlage
Der Rat der Stadt bestellt für die Dauer seiner Amtszeit als ordentliche Mitglieder 1. .........................................- Ratsmitglied - 2. .........................................- Ratsmitglied - 3. Nieß-Mache, Charlotte - Oberbürgermeister oder von ihm benannte Dienstkraft - 4. Gillet, Bert - städtische Dienstkraft - als persönliche stellvertretende Mitglieder zu 1. .........................................- Ratsmitglied - 2. .........................................- Ratsmitglied - 3. Rattenhuber, Helmut - OB-Stellvertretung - 4. Kindereit, Peter - städtische Dienstkraft - in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Neanderthal-Museum und Wildgehege. Sachdarstellung: Die Stadt Düsseldorf kann vier Vertreter/ innen in die Verbandsversammlung entsenden. Sie sind vom Rat für die Dauer seiner Amtszeit aus seiner Mitte und/ oder aus den städtischen Dienstkräften zu bestellen. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu benennen. Aufgrund § 113 Abs. 2 GO NW muss der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft zu den Mitgliedern gehören. Die Benennung von zwei Ratsmitgliedern und zwei städtischen Dienstkräften entspricht der bisherigen Aufteilung der Sitze. Als Verwaltungsvertreter/ in werden die bisherigen Personen erneut vorgeschlagen. Nach § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Rat
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 217/2004