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AWIR/037/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Beendigung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf im Zweckverband
„Euregio Rhein-Waal„
Fachbereich:
80 - Wirtschaftsförderungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Christian Zaum
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
internationale und regionale
Zusammenarbeit
18.11.2025 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Beendigung der
Mitgliedschaft der Landeshauptstadt im Zweckverband „Euregio Rhein-Waal" zum
31.12.2028.
Sachdarstellung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wurde 2014 mit Beginn der Förderzeitraumes
2014-2020 in die Fördergebietskulisse des EU-Programms INTERREG V A zwischen
Deutschland (NRW und Niedersachsen) und den Niederlanden aufgenommen.
Über die Mitgliedschaft in der „Euregio Rhein -Waal" sollte insbesondere die
Wahrscheinlichkeit einer Projektgenehmigung und damit ein vereinfachter Zugang zu
INTERREG-Mitteln erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist die Landeshauptstadt
Düsseldorf 2015 der „Euregio Rhein-Waal" mit Sitz in Kleve beigetreten.
In den beiden Förderperioden 2014 -2020 (INTERREG V A) und 2021 -2027
(INTERREG VI A) nahmen bzw. nehmen bei relevanten Themen das Amt für
Wirtschaftsförderung am Ausschuss für Wirtschaft teil, der Ausschuss für Finanzen
und Projekte wird vom Fördermittelmanagement der Stadtverwaltung auf Grundlage
der Tagesordnung wahrgenommen. Der Fachausschuss für grenzüberschreitende
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Verständigung mit grenznahen Themen wird seitens der Stadtverwaltung nicht
besetzt.
Sowohl die Ausschuss- als auch die Euregioratssitzungen tagen in Präsenz in
grenznahen Orten in Deutschland bzw. in den Niederlanden.
Ausschüsse und Ausschussmitglieder haben keinen direkten Einfluss auf
Projektbewilligungen. Sie können lediglich eine sogenannte „Standortbestimmung"
abgeben, die Informations- und Empfehlungscharakter hat. Entscheidungsgremien
sind das jeweilige regionale Programmmanagement bzw. der programmweite
Lenkungsausschuss der Euregios Maas -Rhein, rhein-maas-nord, Rhein-Waal und
EUREGIO).
Innerhalb der „Euregio Rhein -Waal" ist die Verwaltung der Landeshauptstadt
Düsseldorf seit 2017 auf Grundlage eines Memorandum of Understanding (MoU)
Mitglied im Netzwerk der 100.000+ -Städte gemeinsam mit Duisburg, Moers, Ede,
Appeldorn, Arnheim und Nijmwegen. Vorgesehen war seinerzeit ein jährlicher,
informeller persönlicher Austausch der (Ober-) Bürgermeister. Inzwischen nehmen
die (Ober-)Bürgermeister nicht mehr regelmäßig teil.
Bis Ende des Jahres 2025 läuft im Rahmen dieses 100.000+ Städtenetzwerkes noch
ein Projekt zur nachhaltigen Quartiersentwicklung aus einem Kleinprojektefonds (bis
50.000 Euro; 50 Prozent INTERREG-Förderung und 50 Prozent Eigenanteil) unter der
Leitung der Gemeinde Ede, an dem neben dem Wirtschaftsförde rungsamt (anteilige
Eigenanteilfinanzierung) das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz sowie das Amt
für Stadtplanung (beide fachliche Panelteilnehmer) beteiligt sind.
In den Jahren zuvor war in anderen Projekten wie dem Euregionalen Radwegeplan
und dem Euregionalen Mobilitätsplan das Amt für Verkehrsmanagement mit seiner
fachlichen Expertise beteiligt. Falluntersuchungen im Rahmen dieser Projekte fanden
jedoch außerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf statt.
Der Mitgliedsbeitrag für die „Euregio Rhein-Waal" beträgt 40.600 Euro für das Jahr
2025. Dieser berechnet sich nach einem Finanzierungsschlüssel, dem die aktuelle
Einwohnerzahl jeder Mitgliedskommune zu Grunde liegt. Größte Beitragszahlerin ist
die Landeshauptstadt Düsseldorf. Inkludiert in den Mitgliedsbeitrag ist neben einem
Basisanteil und dem Verbraucherindex die Finanzierung des sogenannten
GrenzInfoPunktes, der die Beratung zu Themen der Arbeitsmigration beidseits der
Grenze, Grenzkontrollen, Rettungsdienste etc. zur Aufgabe hat.
Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft im Zweckverband „Euregio Rhein -Waal"
beträgt 3 Jahre, so dass mit der Kündigung zum 31.12.2025 die Verpflichtung der
Landeshauptstadt Düsseldorf zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages inklusive der Kosten
zu den GrenzInfoPunkten zum 01.01.2029 wirksam wird.
Die Entscheidung zum Austritt erfolgt auf Grundlage einer Kosten-Nutzen-Abwägung
der bisherigen Mitgliedschaft im Zweckverband vor dem Hintergrund veränderter
Rahmenbedingungen und Prioritäten in der grenzüberschreitenden Zusammenarb eit.
Grundsätzlich ist eine Beantragung von INTERREG-Mitteln für Projektvorhaben für
Antragstellende innerhalb der Fördergebietskulisse auch ohne eine Mitgliedschaft in
diesem Zweckverband möglich.