Beschlussvorlage Aktenzeichen AWIR/037/2025

Beendigung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf im Zweckverband „Euregio Rhein-Waal“

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 14. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Beendigung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt im Zweckverband „Euregio Rhein-Waal" zum 31.12.2028.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf wurde 2014 mit Beginn der Förderzeitraumes 2014-2020 in die Fördergebietskulisse des EU-Programms INTERREG V A zwischen Deutschland (NRW und Niedersachsen) und den Niederlanden aufgenommen.

Über die Mitgliedschaft in der „Euregio Rhein -Waal" sollte insbesondere die Wahrscheinlichkeit einer Projektgenehmigung und damit ein vereinfachter Zugang zu INTERREG-Mitteln erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist die Landeshauptstadt Düsseldorf 2015 der „Euregio Rhein-Waal" mit Sitz in Kleve beigetreten. In den beiden Förderperioden 2014 -2020 (INTERREG V A) und 2021 -2027 (INTERREG VI A) nahmen bzw. nehmen bei relevanten Themen das Amt für Wirtschaftsförderung am Ausschuss für Wirtschaft teil, der Ausschuss für Finanzen und Projekte wird vom Fördermittelmanagement der Stadtverwaltung auf Grundlage der Tagesordnung wahrgenommen. Der Fachausschuss für grenzüberschreitende Verständigung mit grenznahen Themen wird seitens der Stadtverwaltung nicht besetzt. Sowohl die Ausschuss- als auch die Euregioratssitzungen tagen in Präsenz in grenznahen Orten in Deutschland bzw. in den Niederlanden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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AWIR/037/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Beendigung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf im Zweckverband „Euregio Rhein-Waal„ Fachbereich: 80 - Wirtschaftsförderungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit 18.11.2025 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Beendigung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt im Zweckverband „Euregio Rhein-Waal" zum 31.12.2028. Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf wurde 2014 mit Beginn der Förderzeitraumes 2014-2020 in die Fördergebietskulisse des EU-Programms INTERREG V A zwischen Deutschland (NRW und Niedersachsen) und den Niederlanden aufgenommen. Über die Mitgliedschaft in der „Euregio Rhein -Waal" sollte insbesondere die Wahrscheinlichkeit einer Projektgenehmigung und damit ein vereinfachter Zugang zu INTERREG-Mitteln erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist die Landeshauptstadt Düsseldorf 2015 der „Euregio Rhein-Waal" mit Sitz in Kleve beigetreten. In den beiden Förderperioden 2014 -2020 (INTERREG V A) und 2021 -2027 (INTERREG VI A) nahmen bzw. nehmen bei relevanten Themen das Amt für Wirtschaftsförderung am Ausschuss für Wirtschaft teil, der Ausschuss für Finanzen und Projekte wird vom Fördermittelmanagement der Stadtverwaltung auf Grundlage der Tagesordnung wahrgenommen. Der Fachausschuss für grenzüberschreitende Seite 2 Verständigung mit grenznahen Themen wird seitens der Stadtverwaltung nicht besetzt. Sowohl die Ausschuss- als auch die Euregioratssitzungen tagen in Präsenz in grenznahen Orten in Deutschland bzw. in den Niederlanden. Ausschüsse und Ausschussmitglieder haben keinen direkten Einfluss auf Projektbewilligungen. Sie können lediglich eine sogenannte „Standortbestimmung" abgeben, die Informations- und Empfehlungscharakter hat. Entscheidungsgremien sind das jeweilige regionale Programmmanagement bzw. der programmweite Lenkungsausschuss der Euregios Maas -Rhein, rhein-maas-nord, Rhein-Waal und EUREGIO). Innerhalb der „Euregio Rhein -Waal" ist die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf seit 2017 auf Grundlage eines Memorandum of Understanding (MoU) Mitglied im Netzwerk der 100.000+ -Städte gemeinsam mit Duisburg, Moers, Ede, Appeldorn, Arnheim und Nijmwegen. Vorgesehen war seinerzeit ein jährlicher, informeller persönlicher Austausch der (Ober-) Bürgermeister. Inzwischen nehmen die (Ober-)Bürgermeister nicht mehr regelmäßig teil. Bis Ende des Jahres 2025 läuft im Rahmen dieses 100.000+ Städtenetzwerkes noch ein Projekt zur nachhaltigen Quartiersentwicklung aus einem Kleinprojektefonds (bis 50.000 Euro; 50 Prozent INTERREG-Förderung und 50 Prozent Eigenanteil) unter der Leitung der Gemeinde Ede, an dem neben dem Wirtschaftsförde rungsamt (anteilige Eigenanteilfinanzierung) das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz sowie das Amt für Stadtplanung (beide fachliche Panelteilnehmer) beteiligt sind. In den Jahren zuvor war in anderen Projekten wie dem Euregionalen Radwegeplan und dem Euregionalen Mobilitätsplan das Amt für Verkehrsmanagement mit seiner fachlichen Expertise beteiligt. Falluntersuchungen im Rahmen dieser Projekte fanden jedoch außerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf statt. Der Mitgliedsbeitrag für die „Euregio Rhein-Waal" beträgt 40.600 Euro für das Jahr 2025. Dieser berechnet sich nach einem Finanzierungsschlüssel, dem die aktuelle Einwohnerzahl jeder Mitgliedskommune zu Grunde liegt. Größte Beitragszahlerin ist die Landeshauptstadt Düsseldorf. Inkludiert in den Mitgliedsbeitrag ist neben einem Basisanteil und dem Verbraucherindex die Finanzierung des sogenannten GrenzInfoPunktes, der die Beratung zu Themen der Arbeitsmigration beidseits der Grenze, Grenzkontrollen, Rettungsdienste etc. zur Aufgabe hat. Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft im Zweckverband „Euregio Rhein -Waal" beträgt 3 Jahre, so dass mit der Kündigung zum 31.12.2025 die Verpflichtung der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages inklusive der Kosten zu den GrenzInfoPunkten zum 01.01.2029 wirksam wird. Die Entscheidung zum Austritt erfolgt auf Grundlage einer Kosten-Nutzen-Abwägung der bisherigen Mitgliedschaft im Zweckverband vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen und Prioritäten in der grenzüberschreitenden Zusammenarb eit. Grundsätzlich ist eine Beantragung von INTERREG-Mitteln für Projektvorhaben für Antragstellende innerhalb der Fördergebietskulisse auch ohne eine Mitgliedschaft in diesem Zweckverband möglich.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWIR/037/2025