Beschlussvorlage Aktenzeichen AWIR/038/2025

Beendigung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf im Zweckverband „euregio rhein-maas-nord“

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 14. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Beendigung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt im Zweckverband „euregio rhein-maas-nord" zum 31.12.2028.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf wurde 2014 mit Beginn der Förderzeitraumes 2014-2020 in die Fördergebietskulisse des EU-Programms INTERREG V A zwischen Deutschland (NRW und Niedersachsen) und den Niederlanden aufgenommen. Über die Mitgliedschaft in der „euregio rhein-maas-nord" sollte insbesondere die Wahrscheinlichkeit einer Projektgenehmigung und damit ein vereinfachter Zugang zu INTERREG-Mitteln erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist die Landeshauptstadt Düsseldorf 2014 der „euregio rhein -maas-nord" mit Sitz in Mönchengladbach beigetreten. In den beiden Förderperioden 2014 -2020 (INTERREG V A) und 2021 -2027 (INTERREG VI A) zeigten bzw. zeigen sich innerhalb der Organisation strukturelle Herausforderungen, zum einen in der thematischen Zusammensetzung der Ausschüsse, zum anderen in den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen mit überwiegend grenznahen Themen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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AWIR/038/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Beendigung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf im Zweckverband „euregio rhein-maas-nord„ Fachbereich: 80 - Wirtschaftsförderungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit 18.11.2025 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Beendigung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt im Zweckverband „euregio rhein-maas-nord" zum 31.12.2028. Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf wurde 2014 mit Beginn der Förderzeitraumes 2014-2020 in die Fördergebietskulisse des EU-Programms INTERREG V A zwischen Deutschland (NRW und Niedersachsen) und den Niederlanden aufgenommen. Über die Mitgliedschaft in der „euregio rhein-maas-nord" sollte insbesondere die Wahrscheinlichkeit einer Projektgenehmigung und damit ein vereinfachter Zugang zu INTERREG-Mitteln erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist die Landeshauptstadt Düsseldorf 2014 der „euregio rhein -maas-nord" mit Sitz in Mönchengladbach beigetreten. In den beiden Förderperioden 2014 -2020 (INTERREG V A) und 2021 -2027 (INTERREG VI A) zeigten bzw. zeigen sich innerhalb der Organisation strukturelle Herausforderungen, zum einen in der thematischen Zusammensetzung der Ausschüsse, zum anderen in den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen mit überwiegend grenznahen Themen. Seite 2 Am Ausschuss für „Wirtschaft und Tourismus" nimmt bei relevanten Themen das Wirtschaftsförderungsamt teil. Eine Teilnahme an den Sitzungen des INTERREG - Ausschusses erfolgt vom Fördermittelmanagement der Verwaltung auf Grundlage der Tagesordnung. Eine Teilnahme seitens der Stadtverwaltung an den Ausschüssen für „Öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit", „für Raumordnung, Infrastruktur, Mobilität, Umwelt und Energie", für „Arbeitsmarkt und Bildung" sowie für „Soziale Angelegenheiten, Kultur und Sport" erfolgt bedingt durch die thematischen Ausrichtungen eher selten. Sowohl die Ausschusssitzungen als auch die Zweckverbandsversammlungen der „euregio rhein-maas-nord" tagen in Präsenz in grenznahen Orten in Deutschland bzw. den Niederlanden. Bis auf den INTERREG -Ausschuss, der berät, empfiehlt und beschließt, haben Ausschüsse und Ausschussmitg lieder keinen Einfluss auf Projektbewilligungen. Entscheidungsgremien sind das jeweilige regionale Programmmanagement bzw. der programmweite Lenkungsausschuss der Euregios Maas -Rhein, rhein-maas-nord, Rhein-Waal und EUREGIO. In den letzten Jahren hat sich die Stadtverwaltung Düsseldorf an keinem INTERREG - Projekt der „euregio rhein-maas-nord" beteiligt. Zuletzt war Düsseldorf 2022 Partner in dem Projekt SHE „Sustainable Healthy Euregio". Hier wurden niederländische Gesundheitsdienste und deutsche Gesundheitsämter zusammengebracht. Gemeinsame Themen waren neben Corona, Infektionskrankheiten, schwer erreichbare Zielgruppen, Migration etc. Der Mitgliedsbeitrag für die „euregio rhein-maas-nord" beträgt 33.746 Euro für das Jahr 2025. Es ist abzusehen, dass die Höhe des Mitgliedsbeitrages zukünftig weiter angepasst wird. Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich nach einem Finanzierungsschlüssel, dem die aktuelle Einwohnerzahl jeder Mitgliedskommune und damit die Anzahl der stimmberechtigte n Delegierten zu Grunde liegt. Größte Beitragszahlerin ist die Landeshauptstadt Düsseldorf. Inkludiert in den Mitgliedsbeitrag ist die Finanzierung des sogenannten GrenzInfoPunktes, der die Beratung zu Themen der Arbeitsmigration beidseits der Grenze, Grenzkontrollen, Rettungsdienste etc. zur Aufgabe hat. Die Kosten für Personal und andere Tätigkeitsfelder für diese GrenzInfoPunkte werden sich auf Grundlage eines Gutachtens voraussichtlich um ca. 60 Prozent ab 2026 erhöhen. Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft im Zweckverband „euregio rhein-maas-nord" beträgt 3 Jahre, so dass mit der Kündigung zum 31.12.2025 die Verpflichtung der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages inklusive der Kosten zu den GrenzInfoPunkten zum 01.01.2029 wir ksam wird Die Entscheidung zum Austritt erfolgt auf Grundlage einer Kosten-Nutzen-Abwägung der bisherigen Mitgliedschaft im Zweckverband vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen und Prioritäten in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Grundsätzlich ist eine Beantragung von INTERREG-Mitteln für Projektvorhaben für Antragstellende innerhalb der Fördergebietskulisse auch ohne eine Mitgliedschaft in diesem Zweckverband möglich.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWIR/038/2025