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AWIR/038/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Beendigung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf im Zweckverband
„euregio rhein-maas-nord„
Fachbereich:
80 - Wirtschaftsförderungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Christian Zaum
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
internationale und regionale
Zusammenarbeit
18.11.2025 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Beendigung der
Mitgliedschaft der Landeshauptstadt im Zweckverband „euregio rhein-maas-nord"
zum 31.12.2028.
Sachdarstellung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wurde 2014 mit Beginn der Förderzeitraumes
2014-2020 in die Fördergebietskulisse des EU-Programms INTERREG V A zwischen
Deutschland (NRW und Niedersachsen) und den Niederlanden aufgenommen.
Über die Mitgliedschaft in der „euregio rhein-maas-nord" sollte insbesondere die
Wahrscheinlichkeit einer Projektgenehmigung und damit ein vereinfachter Zugang zu
INTERREG-Mitteln erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist die Landeshauptstadt
Düsseldorf 2014 der „euregio rhein -maas-nord" mit Sitz in Mönchengladbach
beigetreten.
In den beiden Förderperioden 2014 -2020 (INTERREG V A) und 2021 -2027
(INTERREG VI A) zeigten bzw. zeigen sich innerhalb der Organisation strukturelle
Herausforderungen, zum einen in der thematischen Zusammensetzung der
Ausschüsse, zum anderen in den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen mit
überwiegend grenznahen Themen.
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Am Ausschuss für „Wirtschaft und Tourismus" nimmt bei relevanten Themen das
Wirtschaftsförderungsamt teil. Eine Teilnahme an den Sitzungen des INTERREG -
Ausschusses erfolgt vom Fördermittelmanagement der Verwaltung auf Grundlage der
Tagesordnung. Eine Teilnahme seitens der Stadtverwaltung an den Ausschüssen für
„Öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit", „für Raumordnung, Infrastruktur,
Mobilität, Umwelt und Energie", für „Arbeitsmarkt und Bildung" sowie für „Soziale
Angelegenheiten, Kultur und Sport" erfolgt bedingt durch die thematischen
Ausrichtungen eher selten.
Sowohl die Ausschusssitzungen als auch die Zweckverbandsversammlungen der
„euregio rhein-maas-nord" tagen in Präsenz in grenznahen Orten in Deutschland
bzw. den Niederlanden.
Bis auf den INTERREG -Ausschuss, der berät, empfiehlt und beschließt, haben
Ausschüsse und Ausschussmitg lieder keinen Einfluss auf Projektbewilligungen.
Entscheidungsgremien sind das jeweilige regionale Programmmanagement bzw. der
programmweite Lenkungsausschuss der Euregios Maas -Rhein, rhein-maas-nord,
Rhein-Waal und EUREGIO.
In den letzten Jahren hat sich die Stadtverwaltung Düsseldorf an keinem INTERREG -
Projekt der „euregio rhein-maas-nord" beteiligt. Zuletzt war Düsseldorf 2022 Partner
in dem Projekt SHE „Sustainable Healthy Euregio". Hier wurden niederländische
Gesundheitsdienste und deutsche Gesundheitsämter zusammengebracht.
Gemeinsame Themen waren neben Corona, Infektionskrankheiten, schwer
erreichbare Zielgruppen, Migration etc.
Der Mitgliedsbeitrag für die „euregio rhein-maas-nord" beträgt 33.746 Euro für das
Jahr 2025. Es ist abzusehen, dass die Höhe des Mitgliedsbeitrages zukünftig weiter
angepasst wird. Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich nach einem
Finanzierungsschlüssel, dem die aktuelle Einwohnerzahl jeder Mitgliedskommune und
damit die Anzahl der stimmberechtigte n Delegierten zu Grunde liegt. Größte
Beitragszahlerin ist die Landeshauptstadt Düsseldorf.
Inkludiert in den Mitgliedsbeitrag ist die Finanzierung des sogenannten
GrenzInfoPunktes, der die Beratung zu Themen der Arbeitsmigration beidseits der
Grenze, Grenzkontrollen, Rettungsdienste etc. zur Aufgabe hat. Die Kosten für
Personal und andere Tätigkeitsfelder für diese GrenzInfoPunkte werden sich auf
Grundlage eines Gutachtens voraussichtlich um ca. 60 Prozent ab 2026 erhöhen.
Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft im Zweckverband „euregio rhein-maas-nord"
beträgt 3 Jahre, so dass mit der Kündigung zum 31.12.2025 die Verpflichtung der
Landeshauptstadt Düsseldorf zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages inklusive der Kosten
zu den GrenzInfoPunkten zum 01.01.2029 wir ksam wird
Die Entscheidung zum Austritt erfolgt auf Grundlage einer Kosten-Nutzen-Abwägung
der bisherigen Mitgliedschaft im Zweckverband vor dem Hintergrund veränderter
Rahmenbedingungen und Prioritäten in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Grundsätzlich ist eine Beantragung von INTERREG-Mitteln für Projektvorhaben für
Antragstellende innerhalb der Fördergebietskulisse auch ohne eine Mitgliedschaft in
diesem Zweckverband möglich.