Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 64/ 3/2005

Anfrage CDU und FDP zu Auswirkungen von Hartz IV

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bergische Landstraße / Benderstraße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Februar 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) werden seit 2005 die Leistungen für Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Der Begriff der Angemessenheit ist dabei an die bisherige Sozialhilfepraxis angelehnt. Für die Gewährung dieser wohnungsbezogenen Leistungen an die ALG II-Berechtigten sind die Kommunen zuständig. In Fällen, in denen die Grenzen für angemessenen Wohnraum überschritten werden, können nach Einzelprüfung die Betroffenen zum Umzug aufgefordert werden. Mit den aufgeführten Fragen möchten wir frühzeitig in Erfahrung bringen, in welchem Umfang sich Hartz IV auf die Wohnungssituation in Düsseldorf auswirkt. Nur so kann rechtzeitig einseitigen Entwicklungen und möglichen sozialräumlichen Konsequenzen entgegengewirkt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez.

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Ö Vorlagen - Nr. 64/ 3/2005 Seite 1 von 2 CDU - Ratsfraktion FDP - Ratsfraktion An Hans-Jochem Witzke Vorsitzender des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung 01. Februar 2005 Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und FDP zu den Auswirkungen von Hartz IV auf die Wohnungssituation in Düsseldorf Sehr geehrter Herr Vorsitzender, wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der o. a. Sitzung zu nehmen und die Fragen durch die Verwaltung beantworten zu lassen: 1. Wie hoch ist die Zahl der von Hartz IV betroffenen Haushalte mit unangemessen hohen Mietkosten? 2. In welchem Umfang ist zu erwarten, dass Umzüge in kleinere bzw. preisgünstigere Wohnungen folgen und welche Stadtteile sind hiervon betroffen? 3. Sind bereits Auswirkungen durch Hartz IV auf den Wohnungsmarkt in Düsseldorf erkennbar? Begründung: Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) werden seit 2005 die Leistungen für Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Der Begriff der Angemessenheit ist dabei an die bisherige Sozialhilfepraxis angelehnt. Für die Gewährung dieser wohnungsbezogenen Leistungen an die ALG II-Berechtigten sind die Kommunen zuständig. In Fällen, in denen die Grenzen für angemessenen Wohnraum überschritten werden, können nach Einzelprüfung die Betroffenen zum Umzug aufgefordert werden. Mit den aufgeführten Fragen möchten wir frühzeitig in Erfahrung bringen, in welchem Umfang sich Hartz IV auf die Wohnungssituation in Düsseldorf auswirkt. Nur so kann rechtzeitig einseitigen Entwicklungen und möglichen sozialräumlichen Konsequenzen entgegengewirkt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Günter Pruchniewski Heinz Winterwerber RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 64/ 3/2005 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 04.04.2005 -/- 2 Ausschuss für Gesundheit und Soziales 05.04.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 64/ 3/2005