Anfrage CDU und FDP zu Auswirkungen von Hartz IV
Aus der amtlichen Vorlage
Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) werden seit 2005 die Leistungen für Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Der Begriff der Angemessenheit ist dabei an die bisherige Sozialhilfepraxis angelehnt. Für die Gewährung dieser wohnungsbezogenen Leistungen an die ALG II-Berechtigten sind die Kommunen zuständig. In Fällen, in denen die Grenzen für angemessenen Wohnraum überschritten werden, können nach Einzelprüfung die Betroffenen zum Umzug aufgefordert werden. Mit den aufgeführten Fragen möchten wir frühzeitig in Erfahrung bringen, in welchem Umfang sich Hartz IV auf die Wohnungssituation in Düsseldorf auswirkt. Nur so kann rechtzeitig einseitigen Entwicklungen und möglichen sozialräumlichen Konsequenzen entgegengewirkt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez.
Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 64/ 3/2005