Ö Vorlagen - Nr. 01/ 43/2004
FDP - Ratsfraktion
CDU - Ratsfraktion
Herrn
Oberbürgermeister Joachim Erwin
AnfrageAnfrage der Ratsfraktionen von FDP und CDU zu den finanziellen Auswirkungen für
die Stadt Düsseldorf durch Hartz IV
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 25. 03.
2004 zu setzen:
1. Wie viele Personen werden in Düsseldorf nach dem neuen "Gesetz zur
Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch", welches die
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sog. "Arbeitslosengeld II"
regelt, Zuwendungen von der Stadt Düsseldorf erhalten und wie hoch wird
die Mehrbelastung im nächsten Haushaltsjahr sein?
2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die jährlichen zusätzlichen finanziellen Be-
lastungen für die Stadt Düsseldorf durch Hartz IV "unter dem Strich", wenn
einerseits z. B. Entlastungen in der Sozialhilfe, andererseits aber zu-
sätzliche Kosten für die Unterkunft von Empfängerinnen und Empfängern von
Arbeitslosengeld II anfallen?
3. Welche Überlegungen gibt es in der Verwaltung zur Umsetzung von Hartz
IV?
Begründung:
Nach den Beratungen im Vermittlungsausschuss wurde am 19. Dezember 2003 das
Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)
beschlossen. Das darin enthaltene neue Sozialgesetzbuch II tritt zum 01. 01. 2005
in Kraft. Hiernach erhalten ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger und er-
werbsfähige Sozialhilfeempfänger das neue Arbeitslosengeld II und Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es zukünftig nur
noch eine Anlaufstelle für Arbeitslose geben.
Durch die mit der Neuregelung verbundene Übernahme der kompletten
Unterkunftskosten für den gesamten Personenkreis durch die Kommunen werden
sich für die Stadt Düsseldorf die Kosten drastisch erhöhen. Eigentlich sollten die
Städte durch Hartz IV von 2005 an entlastet werden. Statt dessen gehen die
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Gemeinden nach ihren Berechnungen allgemein von erheblichen Einbußen aus, vor
allem durch die Übernahme der Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und
Sozialhilfeempfänger. Bei der Überprüfung der auf die Kommunen zukommenden
Unterkunftskosten hat eine überschlägige Ermittlung gravierende Unterschiede zu
den im Vermittlungsverfahren eingesetzten Zahlen ergeben.
Weitere Begründung erfolgt ggfls. mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Alexander Zeitz Wolfgang Janetzki
Marktplatz 3, 40213 Düsseldorf, Telefon 0211/89-23124, Fax 0211/89-29438,
E-Mail:
[email protected]
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
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