Grüne Anfrage Methadonsubstitution Gebühr
Aus der amtlichen Vorlage
Es gibt gesicherte Informationen darüber, dass bei mehreren Ärzten (mindestens zwei, vermutlich sogar drei) im Rahmen der Substitutionsbehandlung neuerdings für die psychosoziale Betreuung SozialarbeiterInnen tätig sind. Soweit halten wir dies für richtig, denn ohne psychosoziale Betreuung ist die Methadonsubstition in unseren Augen fragwürdig. Diese Arztpraxen erheben allerdings von den chronisch kranken, drogenabhängigen Menschen pro Monat eine Gebühr von 30 Euro für die psychosoziale Betreuung, die bisher weder das Sozialamt noch die Krankenkasse erstattet. Nach Erkenntnissen u.a. aus der Streetwork führt dies dazu, dass Drogenabhängige teils die Substitutionsbehandlung abbrechen müssen, weil sie diese "Gebühren" nicht bezahlen können. Teils besteht die Gefahr, dass sie sich prostituieren oder Straftaten begehen, um die Betreuung weiter bezahlen zu können. Wir bitten deshalb die Verwaltung um Beantwortung der vorstehenden Fragen und um Stellungnahme zu dieser Vorgehensweise, die aus unserer Sicht die ursprüngliche Absicht der Substitutionsbehandlung konterkariert und die notwendige psychosoziale Betreuung weiterhin in einer rechtlichen Grauzone belässt.
Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 50/ 80/2004