Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 66/ 43/2005

Saubere Luft für Düsseldorf

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Marktplatz 3 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 23. März 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Verkehrsdezernent hat in der Ratssitzung am 17. März 2005 sinngemäß geäußert, dass er das Gefühl habe die Menschen seien durch Feinstaub nicht über Gebühr be-lastet und dass er persönlich keine Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Luftbelastungen erfahren musste. Diese Äußerungen legen die Vermutung nahe, dass die Auffassungen der Fachwelt zu den Gesundheitsgefahren durch Luftverunreinigungen - insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen wie Kinder und alte Menschen - nicht geteilt werden.

Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr.66/ 43/2005 Düsseldorf, den 23. März 2005 Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Seite 1 von 1 An Herrn Rolf-Jürgen Bräer Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses Anfrage Saubere Luft für Düsseldorf Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Sehr geehrter Herr Bräer, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tages- ordnung der Sitzung am 6. April 2005 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: 1. Welche zentralen Aussagen der Studien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezüglich der gesundheitlichen Gefährdungen - insbesondere für sensible Bevöl- kerungsgruppen wie Kinder und alte Menschen - durch die in der EU-Rahmenricht- linie Luftqualität (96/62/EG) benannten Schadstoffe - insbesondere Stickstoffdioxid, Feinstaub (PM 10) - werden von der Fachverwaltung geteilt und welche zentralen Aussagen werden aus welchen fachlichen Gründen von der Fachverwaltung negiert? 2. Wie viele Menschen sind als Wohnbevölkerung sowie als Passanten und PKW- Nutzende von gesundheitsgefährdender Luftbelastung nach den Ergebnissen der Luftmessungen in Düsseldorf und einer errechneten Übertragung auf das Stadtgebiet betroffen? 3. Welche Luftmessergebnisse liegen für die in Düsseldorf installierten Messein- richtungen seit dem 1. Januar 2004 vor und werden die Grenzwerte der EU-Rahmen- richtlinie Luftqualität (96/62/EG) überschritten, insbesondere bezüglich der - täglichen - Feinstaub-Belastungen? Begründung: Der Verkehrsdezernent hat in der Ratssitzung am 17. März 2005 sinngemäß geäußert, dass er das Gefühl habe die Menschen seien durch Feinstaub nicht über Gebühr be-lastet und dass er persönlich keine Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Luftbelastungen erfahren musste. Diese Äußerungen legen die Vermutung nahe, dass die Auffassungen der Fachwelt zu den Gesundheitsgefahren durch Luftverunreinigungen - insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen wie Kinder und alte Menschen - nicht geteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Norbert Czerwinski Falko Stampa RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 43/2005