Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/034/2026

Düsseldorf prüft Reform der Elternbeiträge für Kindertagesstätten

Amtlicher Titel: Reform der Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 2. Juli 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der Anregungs‑ und Beschwerdeausschuss hat eine Eingabe zur Reform der Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen erhalten. Die Stadt prüft, wie die Beiträge künftig gestaltet werden sollen. Ein konkreter Beschluss steht noch aus.

Warum wichtig

Eine Änderung der Elternbeiträge kann die monatlichen Kosten für Familien senken oder erhöhen und wirkt sich direkt auf die Haushaltsplanung vieler Bürger aus.

Die Details

  • Eingabe: Reform der Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen
  • Einreichung: 25.06.2026
  • Gremium: Anregungs‑ und Beschwerdeausschuss

Einordnung

Die geplante Reform betrifft alle Eltern, die ihre Kinder in städtischen Kindertagesstätten anmelden, und könnte die finanzielle Belastung von Familien verändern.

Hintergrund

Elternbeiträge sind die von Eltern zu zahlenden Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten. Sie werden von den Kommunen festgelegt und können je nach Einkommen und Betreuungsumfang variieren.

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Eingabe 24GO als Text anzeigen
Title: Eingabe nach 24 GO URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592160.pdf Published Time: 2026-07-02T11:29:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: ABA/034/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Reform der Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder Fachbereich : 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss - Kurzdarstellung: Es wird angeregt, die geplante Änderung der Elternbeitragssatzung zu überdenken . Hinweis: Die Vorlage JHA/059/2026 - Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich - liegt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Beschlussfassung am 16.07.2026 vor.
Reform Elternbeiträge_Eingabe als Text anzeigen
Title: Reform Elternbeiträge_Eingabe 1 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592399.pdf Published Time: Thu, 02 Jul 2026 11:34:06 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Anlage 1 zu Vorlage ABA/034/2026 Eingabe nach § 24 GO: Reform der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen Eingabe vom 30.06.2026 Von: AAAAFFFFFr <aksjasjkajskjasjka @web.de > Gesendet: Dienstag, 30. Juni 2026 22:40 An: lhd.B01-Beschwerdeausschuss < [email protected] > Betreff: Reform der Kita-Elternbeiträge der Stadt Düsseldorf Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf, sehr geehrte Mitglieder des Jugendausschusses, ich wende mich heute mit diesem Schreiben an Sie, da mir die geplante Reform der Kita Beiträge in Düsseldorf große Sorgen bereitet. Kurz zu meiner Person, ich bin 38 Jahre alt, derzeit angestellte Zahnärztin in Vollzeit, geplante Selbstständigkeit ab 2027 in eigener Praxis und zudem Mutter zweier kleiner Mädchen, 3 und 6 Jahre alt. Daher betrifft mich die Kita Reform sowohl auf fachlicher als auch auf persönlicher Ebene. Grundsätzlich begrüße ich die Beitragsfreiheit für alle Kinder, jedoch sind 35 Stunden so gewählt, dass die Reform aller Vorraussicht nach zu Lasten einer Personengruppe geht-nämlich die der berufstätigen Frauen. Die Reform suggeriert, dass 35 Wochenstunden für Familien "ausreichend" seien und alles darüber hinaus ein "Luxus" der dann selbst fianziert werden sollte. Die Realität sieht anders aus. 35 Wochenstunden reichen je nach Arbeitsweg und Arbeitszeit in den meisten Fällen nicht einmal aus um einen Job mit 30 Wochenstunden auszuüben. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmer mit Pendelweg und ohne Homeofficemöglichkeit sowie Menschen ohne flexible Arbeitszeiten. Als Beispiel wären hier auch vor allem Berufe im Gesundheits- und Bildungssektor zu nennen, wie unter anderem auch Arzt- und Zahnarztpraxen, sonstige Gesundheitspraxen, sowie Schulen usw. Interessanterweise alles Bereiche, in denen überwiegend Frauen arbeiten. Im Bereich der Zahnarzt- und Arztpraxen herrscht schon heute ein eklatanter Fachkräftemangel. Neues Personal zu finden ist heute schon extrem schwierig, was unter anderem auch an mangelnder Kinderbetreuung liegt. Mitarbeitende in Gesundheitspraxen sind in der Regel weiblich und z.B. zahnärztliches Personal mit kleinen Kindern für den Nachmittags- (oder gar Abendbereich) zu finden ist schon heute fast unmöglich. Unsere Patienten schätzen allerdings durchaus Termine im Nachmittagsbereich. Als zukünftige Arbeitgeberin bereitet mir diese Reform daher große Sorgen. Ein Beispiel: Wer einen Kita Platz mit 35 Stunden hat, schafft es mir 30 minuten Pendelzeit am Tag plus Bring- und Abholzeit im Prinzip nicht einmal 30 Stunden zu arbeiten. Termine nach 14 Uhr? Fehlanzeige. Das Telefon ist mit einem Menschen und nicht mit einer KI besetzt? Glückssache. Eine Vollzeitstelle um auch im Nachmittagsbereich für unsere Patienten da zu sein verlangt de facto einen 45 Stunden Platz. Anlage 1 zu Vorlage ABA/034/2026 Die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen sollte kein Luxus sein, sondern ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschafft und sollte nicht durch monetäre Nachteile bestraft werden. Die geplante Beitragsumstrukturierung schafft meiner Meinung nach keinerlei Anreize, mehr Familien in die Vollzeitbeschäftigung zu bringen, welche, so wird es zumindest von der Politik der Bundesebene kommuniziert, doch so wichtig für unsere GEsellschaft ist. Stattdessen werden sich viele Familien die Frage stellen, ob es nicht besser wäre die Arbeitszeit einer Person zu reduzieren, um Elternbeiträge von bis zu 800(!) Euro einzusparen. Auch die Rückkehr von einer Teilzeitbeschäftigung zu einer Vollzeitbeschäftigung bietet den Familien unter Umständen so keinerlei finanzielle Anreize mehr. Leidtragende werden auch hier in der Regel die Frauen sein, ein Muster, dass sich durch geringere Aufstiegschancen in Teilzeit und ein geringeres Gehalt bishin zu einer geringeren Rente durchziehen wird. Als Vollzeitbeschäftigte, Mutter und auch bald Arbeitgeberin im Gesundheitswesen bitte ich Sie eindrücklich diese Reformen noch einmal zu überdenken. Meines Erachtens nach wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf so keinesfalls gestärkt sondern verhindert und drängt insbesondere Frauen in die Teilzeitfalle, was zu einem noch größeren Fachkräftemangel insbesondere im Gesundheitssektor führen wird. Ich habe bisher immer großes Vertrauen in unsere Stadt und unsere Kommunalpolitik gehabt und hoffe daher, dass Sie Ihre Reform noch einmal überdenken und Düsseldorf als moderne familienfreundliche Stadt repräsentieren. Mit freundlichen Grüßen (Name und Anschrift der Einsenderin)
Reform Elternbeiträge_Eingabe 2 als Text anzeigen
Title: Reform Elternbeiträge_Eingabe 2 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592400.pdf Published Time: Thu, 02 Jul 2026 11:34:15 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Anlage 2 > zu Vorlage ABA/034/2026 > Eingabe nach § 24 GO: > Reform der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen > Eingabe vom 29.06.2026 > Von: LLKKKK < [email protected] > > Gesendet: Montag, 29. Juni 2026 10:27 > An: Keller, Stephan < [email protected] > > Cc: lhd.B01-Beschwerdeausschuss < [email protected] > > Betreff: Stellungnahme zur geplanten Reform der Kita-Elternbeiträge in Düsseldorf Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf, sehr geehrte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, mit großer Sorge verfolge ich die geplante Reform der Kita-Elternbeiträge. Als Professorin für Betriebswirtschaftslehre befasse ich mich regelmäßig mit den Auswirkungen wirtschaftlicher Entscheidungen auf Unternehmen, Beschäftigte und Gesellschaft. Gleichzeitig bin ich als Mutter von zwei kleinen Kindern und vollzeitbeschäftigte Berufstätige von den geplanten Änderungen unmittelbar betroffen. Diese Verbindung aus fachlicher und persönlicher Perspektive veranlasst mich, mich mit diesem Schreiben an Sie zu wenden. Ich begrüße ausdrücklich das Ziel, Familien mit geringem Einkommen zu entlasten. Gleichzeitig darf dieses Ziel nicht dadurch erreicht werden, dass andere berufstätige Familien unverhältnismäßig stärker belastet werden. Die geplante Ausgestaltung schafft aus meiner Sicht Fehlanreize, die den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zielen unserer Stadt widersprechen. Die Reform geht von der Annahme aus, dass 35 Betreuungsstunden für die meisten Familien ausreichend seien. Diese Annahme entspricht jedoch nicht der Lebensrealität vieler berufstätiger Eltern. Betreuungszeit umfasst nicht nur die eigentliche Arbeitszeit, sondern auch den Arbeitsweg sowie Bring- und Abholzeiten. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht dies: Wer 25 Stunden pro Woche arbeitet, ist bei einer täglichen Pendelzeit von jeweils 30 Minuten sowie dem Bringen und Abholen des Kindes schnell rund sieben Stunden täglich außer Haus. Damit sind 35 Betreuungsstunden bereits nahezu ausgeschöpft. Wer 30 Stunden arbeitet oder einen längeren Arbeitsweg hat, benötigt zwangsläufig einen 40- oder 45-Stunden-Platz. Noch deutlicher wird dies bei einer Vollzeitbeschäftigung. Eine Vollzeitstelle lässt sich mit einem 35-Stunden-Betreuungsplatz faktisch nicht vereinbaren. Eltern, die in Vollzeit arbeiten, sind auf eine 45-Stunden-Betreuung angewiesen. Genau diese notwendige Betreuung soll nun deutlich teurer werden. Damit werden nicht Luxusleistungen verteuert, sondern die Voraussetzungen dafür, überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist entscheidend, dass sich der finanzielle Mehrwert zusätzlicher Arbeitsstunden durch die Reform deutlich verringert. Wenn ein erheblicher Teil des zusätzlich erwirtschafteten Einkommens unmittelbar durch höhere Betreuungskosten aufgezehrt wird, sinkt der ökonomische Anreiz, den Beschäftigungsumfang auszuweiten. Genau diese Lenkungswirkung sollte Anlage 2 > zu Vorlage ABA/034/2026 kommunale Familienpolitik vermeiden. Die geplante Reform belastet jedoch ausgerechnet diejenigen Familien stärker, die auf eine längere Betreuung angewiesen sind, um ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Damit werden Arbeitsanreize geschwächt, obwohl unsere Gesellschaft angesichts des Fachkräftemangels auf eine möglichst hohe Erwerbsbeteiligung angewiesen ist. Besonders kritisch sehe ich hier die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die geplante Beitragsstruktur schafft finanzielle Anreize, den Umfang der Erwerbstätigkeit an die kostenfreie Betreuungszeit anzupassen. Für viele Familien wird sich die Frage stellen, ob sich eine Vollzeitbeschäftigung oder eine Ausweitung der Arbeitszeit noch lohnt, wenn dadurch ein 45-Stunden-Betreuungsplatz mit Elternbeiträgen von bis zu 800 Euro monatlich erforderlich wird. Die wirtschaftlich naheliegende Konsequenz wird sein, die Arbeitszeit so zu reduzieren, dass ein 35-Stunden-Betreuungsplatz ausreicht. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Einkommensunterschiede wird hiervon häufig die Person mit dem geringeren Einkommen betroffen sein und das sind noch immer überwiegend Frauen. Die Folge sind geringere Karrierechancen, niedrigere Rentenansprüche und eine stärkere finanzielle Abhängigkeit. Eine Reform mit solchen Auswirkungen wäre aus meiner Sicht ein deutlicher Rückschritt für die Gleichstellung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus steht die Reform auch im Widerspruch zu den familienpolitischen Zielen von Bund, Land und Kommune. Seit Jahren wird in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Eltern eine höhere Erwerbsbeteiligung zu ermöglichen. Düsseldorf verteuert nun ausgerechnet die Betreuungszeiten, die für eine Berufstätigkeit notwendig sind. Das sendet widersprüchliche Signale und konterkariert die eigenen politischen Ziele. Auch aus wirtschaftlicher Sicht halte ich die Reform für problematisch. Jede Arbeitsstunde, die aufgrund steigender Betreuungskosten verloren geht, verschärft den bereits bestehenden Fachkräftemangel. Familienpolitik ist deshalb immer auch Wirtschafts- und Standortpolitik. Eine Stadt, die Erwerbstätigkeit erschwert, schwächt langfristig ihre eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Düsseldorf versteht sich als familienfreundliche und zukunftsorientierte Stadt. Eine moderne Familienpolitik sollte Eltern dabei unterstützen, ihre beruflichen Potenziale auszuschöpfen, anstatt sie vor die Entscheidung zu stellen, ob sich Erwerbstätigkeit überhaupt noch lohnt. Kinderbetreuung ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass Eltern arbeiten, Steuern zahlen und aktiv zum gesellschaftlichen Wohlstand beitragen können. Ich bitte Sie daher eindringlich, die geplante Reform in ihrer jetzigen Form nicht zu beschließen. Sie sendet das falsche Signal an Familien, setzt Fehlanreize für Erwerbstätigkeit, erschwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und steht im Widerspruch zu den Zielen einer modernen Familien-, Gleichstellungs- und Wirtschaftspolitik. Düsseldorf braucht eine Familienpolitik, die Erwerbstätigkeit ermöglicht, statt erschwert. Eine Reform, die die notwendige Kinderbetreuung für Vollzeit- und vollzeitnahe Beschäftigung verteuert, Arbeitszeitreduzierungen begünstigt und insbesondere Frauen benachteiligen kann, ist weder familienfreundlich noch zukunftsorientiert. Anlage 2 > zu Vorlage ABA/034/2026 Ich hoffe sehr, dass Sie die Sorgen vieler betroffener Familien ernst nehmen und die geplanten Änderungen noch einmal überdenken. Familien brauchen Verlässlichkeit und Unterstützung, keine zusätzlichen Hürden, die sie am Ende dazu zwingen, ihre beruflichen und persönlichen Perspektiven einzuschränken. Ich würde mich freuen, wenn meine Argumente in die weiteren Beratungen einbezogen werden. Mit freundlichen Grüßen (Name und Anschrift der Einsenderin)

KI-gestützt aufbereitet am 2. Juli 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/034/2026