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SPOA/054/2026
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Beschlussvorlage
zur Herbeiführung eines Ausführungs- und
Finanzierungsbeschlusses
Betrifft:
Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße - Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen
Fachbereich:
52 - Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Sportausschuss09.09.2026Entscheidung
Bezirksvertretung 902.10.2026Kenntnisnahme
Beschlussdarstellung:
Der Sportausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des
Projektes
Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße
Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen
mit Gesamtkosten in Höhe von 1.311.000 EUR (brutto).
Beschlusslage:
Bedarfsbeschluss des Sportausschusses vom 25.06.2025 in Höhe von 1.000.000 EUR
Beschluss des Rates vom 11.12.2025 - SPOA/060/2025/1
zur Teilnahme am Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)
Sachdarstellung:
Kosten
konsumtive Kosten (gerundet)------------EUR
+investive Kosten (gerundet)1.311.000 EUR
Gesamtkosten (brutto)1.311.000 EUR
abzgl. Erstattung der Umsatzsteuer-209.319 EUR
Gesamtkosten (netto) 1.101.681 EUR
jährliche Nettofolgekosten46.729 EUR
Ausgangssituation
Bei der Sportanlage handelt es sich um eine öffentlich zugängliche
Bezirkssportanlage, die für den Stadtteil zeitlich unbefristet den Bedarf an
Außensportflächen decken soll. Es besteht ein Miet- und Pflegevertrag mit dem
Verein VfL Benrath 06 e.V.
Der Verein hat den Schwerpunkt Fußball. Es gibt 4 Herren- und 1 Damenmannschaft
sowie 20 Jugendmannschaften (18 m, 2 w). Auf der Anlage ist außerdem die
Leichtathletikabteilung des Turnerbund Hassels beheimatet. Zudem finden dort die
Heimspiele der 1. Mannschaft der Düsseldorf Panthers im Football statt. Darüber
hinaus erfolgt eine Nutzung durch den Schulsport.
Die Bezirkssportanlage besteht aus einer Wettkampfanlage mit Naturrasenspielfeld
und Kunststoffrundlaufbahn, einem Kunstrasengroßspielfeld sowie einem
Tennengroßspielfeld. Darüber hinaus steht noch ein Jugendspielfeld mit
Naturrasenbelag zur Verfügung.
Das Tennenspielfeld wurde beim Bau der Bezirkssportanlage in den 1970er Jahren
errichtet. Die Tennendeckschicht wurde letztmalig 1996 erneuert und ist inzwischen
stark verschlissen und nur eingeschränkt wasserdurchlässig. Weitere Investitionen in
das Spielfeld wurden nicht getätigt. Die Infrastruktur (Ballfangzäune, Barrieren,
Entwässerungseinrichtungen) ist daher altersbedingt abgängig. Aufgrund des
baulichen Zustandes und der witterungsbedingten Sperrungen, ist das Spielfeld
inzwischen nur sehr eingeschränkt nutzbar. Da das Rasenspielfeld der
Wettkampfanlage nur für den Spielbetrieb der 1. Mannschaft sowie für Footballspiele
zur Verfügung steht und das Jugendspielfeld aufgrund des Naturrasenbelags
witterungsbedingt ebenfalls nur eingeschränkt nutzbar ist, wird der komplette
Trainings- und Spielbetrieb momentan schwerpunktmäßig auf dem
Kunstrasenspielfeld abgewickelt.
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Die Maßnahme gehört zu den fünf Sportanlagen, die im Rahmen der Nachhaltigkeit
zur UEFA EURO 2024 für eine Qualifizierung vorgesehen wurden (SPOA/048/2023).
Darstellung der Maßnahme
Sportflächen
Das Spielfeld wird auf der Südseite Richtung Umkleidegebäude um ca. 3 m
verlängert um eine normgerechte Spielfeldgröße zu erhalten.
Die Nettospielfeldgröße (Linierung) beträgt anschließend 100 x 64 m. Der Kunstrasen
hat eine Fläche von 107,80 m x 67,80 m.
Nach dem Abtrag und der Abfuhr der Tennendeckschicht wird die vorhandene
Dynamische Schicht mit der darunterliegenden Tragschicht vermischt und
anschließend ein neues Planum erstellt. Nach dem Einbau der Sportplatzdränage und
der umlaufenden Muldenrinne wird eine obere ungebundenen Tragschicht gemäß DIN
in ca. 8 cm Schichtstärke eingeschoben und verdichtet. Auf dieser erfolgt dann der
Einbau einer Elastikschicht in 35mm Schichtstärke, auf der ein sandverfüllter
Kunststoffrasenbelag mit einer Kombinationsfaser und einer Polhöhe von 35 mm
verlegt wird. Der Aufbau entspricht der DIN 18035-7 sowie der DIN EN 15330.
Entwässerung
Die Entwässerung des Spielfeldes erfolgt über eine an allen Spielfeldseiten
verlaufende Muldenrinne. Anfallendes Niederschlagswasser wird durch Einzelabläufe
aufgefangen und über Rohrleitungen einer bereits vorhandenen Versickerungsmulde
zugeführt. Die bisherigen Sickerschächte werden stillgelegt. Unterhalb des
Spielfeldes werden Dränagerohre im Abstand von 6 m quer zum Oberflächengefälle
verlegt.
Mauern, Wege und Tribünen
Die vorhandene zweistufige Stehtribüne auf der Süd- und Westseite muss an die
neue Höhe des Spielfeldes angepasst werden. Aus Gründen der Nachhaltigkeit ist es
geplant, die Tribünenelemente soweit wie möglich wieder zu verwenden und diese
auf der Westseite als zweistufige Stehtribüne wieder einzubauen.
Auf der Südseite werden die beiden Eckbereiche zum Ausgleich der Höhen mit
Betonelementen als Sitzstufen ausgeführt. Zwischen den Sitzblöcken wird er
verbleibende Zwischenraum auf der südlichen Stirnseite mit Blockstufen hergestellt,
um den Höhenunterschied zum Vorplatz zu überwinden. Die oberhalb der neuen
Stufen anschließende vorhandene Pflasterfläche wird mit Bestandspflaster an die
neue Höhenlage angepasst.
Die Wegefläche zwischen Spielfeld und der Tribüne des Hauptspielfeldes wird nach
Verlegung von Entwässerungskanälen neu gepflastert und an die neue Höhenlage
des Spielfeldes angepasst.
Zaunanlagen und Barrieren
Auf der südlichen Stirnseite wird ein 6 m hoher Ballfangzaun aus Stabgittermatten
auf einer Länge von 40 m errichtet. Der vorhandene Ballfangzaun auf der nördlichen
Spielfeldseite kann weiterverwendet werden. An den beiden Längsseiten erfolgt der
Einbau einer Sportplatzbarriere mit Drahtmattenfüllung. An der Südostecke ist eine
Öffnung für Pflegefahrzeuge vorgesehen.
Das Haupteingangstor der Sportanlage wird erneuert. Durch die Verlängerung des
Spielfeldes ist eine Verschiebung der Toranlage erforderlich um mit Fahrzeugen
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besser am tieferliegenden Kunstrasenplatz vorbei auf die Anlage zu gelangen.
Vorgesehen ist eine Spiegelung der Toranlage und damit eine Verschiebung der
Zufahrt nach Süden. Das bestehende Kassenhäuschen wird hierbei auf die Nordseite
der Einfahrt verlagert.
Trainingsbeleuchtung
Die vorhandene Trainingsbeleuchtungsanlage bleibt erhalten und kann
weiterverwendet werden. Eine Umrüstung der Anlage auf LED erfolgt unabhängig
von der Baumaßnahme im Rahmen der Umrüstung der gesamten
Bezirkssportanlage.
Ausstattung
Das Großspielfeld wird mit zwei Fußballtoren und vier mobilen Jugendtoren sowie
zwei Spieler- und Betreuerbänken ausgestattet.
Kosten, Finanzierung, Refinanzierung
Darstellung Kostenabweichung gegenüber dem Bedarfsbeschluss:
Kosten-Kostengruppen-KostenschätzungKostenberechnungDifferenz
gruppenbezeichnungvom 03.02.2025vom 22.05.2026
EUR nettoEUR netto
500 Außenanlagen750.133940.366190.233
700 Baunebenkosten83.474 97.61014.136
Summe netto833.6071.037.976
Summe brutto gerundet1.000.0001.240.000240.000
Die Kostenerhöhung von rund 240.000 EUR (24 %) im Vergleich zum
Bedarfsbeschluss ist im Wesentlichen in der aktuellen Baupreissteigerung begründet,
schwerpunktmäßig aufgrund der deutlich gestiegenen Transportkosten.
Baupreissteigerung
Die Kosten wurden durch Kostenberechnung auf Basis der aktuellen Baukosten
berechnet. Bis zur Ausführung ist mit einer weiteren Baukostensteigerung zu
rechnen Diese beträgt auf Grundlage der aktuellen Baukostenindizes voraussichtlich
6,7 % (Zeitraum 05/26 bis 05/28). Die Bruttogesamtkosten erhöhen sich
voraussichtlich somit um rund 75.000 EUR.
Gesamtkosten
konsumtiv (EUR)investiv (EUR)
nettobruttonettobrutto
Baukosten 940.3661.119.036
Baupreissteigerung 63.00074.970
Baunebenkosten 97.610116.156
Summe Gesamtkosten 1.100.9761.310.162
Gesamtkosten gerundet 1.311.000
Fördermittel (Bund) 432.000432.000
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Eigenanteil 668.976879.000
Finanzierung
Siehe Anlage 01.
Die Stadt ist vorsteuerabzugsberechtigt, sodass der gesamte Umsatzsteuerbetrag
durch das Finanzamt erstattet wird und dem gesamtstädtischen Haushalt wieder
zufließt. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung werden die kalkulatorischen
Kapitalkosten auf Basis der Nettoinvestitionssumme berechnet.
Eine Deckung kann nur gesamtstädtisch erfolgen. Für die Finanzierung der
Maßnahme ist die Aufnahme externer Liquiditäts- beziehungsweise
Investitionskredite erforderlich.
Refinanzierung
Die Maßnahme ist für eine Förderung aus dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler
Sportstätten (SKS) vorgesehen. Die eingereichte Interessensbekundung wurde vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags für die Aufnahme in das Antragsverfahren
ausgewählt. Der erforderliche Zuwendungsantrag wurde mittlerweile beim Projektträger
eingereicht (Aktenzeichen: 20.80.08-25.069) und befindet sich im Prüfverfahren.
Im Falle einer Bewilligung erfolgt eine Förderung in Höhe von 45% der zuwendungsfähigen
Nettogesamtausgaben bis zur Höhe von maximal 432.000 EUR. Eine Beschlussfassung des
zuständigen Ratsgremiums zum Nachweis über die Bereitstellung des kommunalen
Finanzierungsanteils ist zwingender Bestandteil des Antragsverfahrens.
Terminplan
BaubeginnI. Quartal 2028
Bauzeit ca.5-6 Monate
Fertigstellung ca.III. Quartal 2028
Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 13 KomHVO:
BIC-EmpfehlungAmt für kommunale Kämmerei Zustimmung der
Prüfung geprüftgeprüftKämmerin
am: 12.08.2026am: ./.am: 14.08.2026am: 14.08.2026
Anlagen:
Anlage 01 - Finanzierung KHS
Anlage 02 - Entwurf KHS M250
Anlage 03 - Bestandsplan BSA Karl Hohmann Strasse
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Anlage 02 - Entwurf KHS M250 als Text anzeigen
Title: G:\PROJEKTE\2024\2412 Sportanlage Düsseldorf\2025-06-18-Entwurf 04-AP (1)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594780.pdf
Published Time: Fri, 21 Aug 2026 10:29:34 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Anlage 03 - Bestandsplan BSA Karl Hohmann Strasse als Text anzeigen
Title: 00594781.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594781.pdf
Published Time: Fri, 21 Aug 2026 10:30:15 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Bestandsplan BSA Karl-Hohmann-Strasse
Anlage 01 - Finanzierung KHS als Text anzeigen
Anlage 01 zur Vorlage SPOA/054/2026
Finanzierung/Mittelabfluss *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben
1 = Haushaltsplan- Entwurf
2 = Veränderungsverzeichnis
3 = überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung
4 = Umstellung im Budget
5 = Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt / vereinnahmt
6 = Mehreinzahlungen
7 = Sonstiges (Begründung siehe unten)
Konto bis 2025 2026 2027 2028 2029 Gesamt
Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung
hier: Bezirkssportanlage Karl Hohmann Straße in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR
Modernisierung der Wettkampfanlage Nr. Nr. Nr. Nr. Nr.
Finanzierung Amt 52
Maßnahme/Konto: 7.00170022.A0, Sachkonto: 78520000
BSA Karl-Hohmann-Straße - Umbau Tennenspielfeld 5 27.662 5 72.338 0 1 1.001.681 0 1.101.681
0
0
0
Produkt/Konto: 1.10.61.611.01.002 Sachkonto: 74420000
GESAMTKOSTEN gem. DIN 276 32.918 86.082 0 1.192.000 0 1.311.000
Einzahlungen
Refinanzierung aus der Erstattung der Umsatzsteuer
Produkt/Konto: 1.10.61.611.01.002 Sachkonto: 65220000
Einzahlung aus Vorsteuerüberhang 5 -5.256 5 -13.744 0 5 -190.319 0 -209.319
Maßnahme/konto: 7.00170022.E0, Sachkonto: 68100000
BSA Karl-Hohmann-Straße - Investitionszuwendung des
Bundes
Summe Einzahlungen -5.256 -13.744 0 -622.319 0 -641.319
Begründung:
Die Maßnahme ist für eine Förderung aus dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) vorgesehen. Ein entsprechender Antrag ist gestellt worden. Im Falle einer Bewilligung erfolgt eine Förderung
von 45% der zuwendungsfähigen Nettogesamtausgaben bis zur Höhe von maximal 432.000 EUR.