A+F Beschluss Aktenzeichen SPOA/054/2026

Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße – Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Karl-Hohmann-Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 4Dokumente 21. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Sportausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen mit Gesamtkosten in Höhe von 1.311.000 EUR (brutto).

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Kosten konsumtive Kosten (gerundet)------------EUR +investive Kosten (gerundet)1.311.000 EUR Gesamtkosten (brutto)1.311.000 EUR abzgl. Erstattung der Umsatzsteuer-209.319 EUR Gesamtkosten (netto) 1.101.681 EUR jährliche Nettofolgekosten46.729 EUR Ausgangssituation Bei der Sportanlage handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Bezirkssportanlage, die für den Stadtteil zeitlich unbefristet den Bedarf an Außensportflächen decken soll. Es besteht ein Miet- und Pflegevertrag mit dem Verein VfL Benrath 06 e.V. Der Verein hat den Schwerpunkt Fußball. Es gibt 4 Herren- und 1 Damenmannschaft sowie 20 Jugendmannschaften (18 m, 2 w). Auf der Anlage ist außerdem die Leichtathletikabteilung des Turnerbund Hassels beheimatet. Zudem finden dort die Heimspiele der 1. Mannschaft der Düsseldorf Panthers im Football statt. Darüber hinaus erfolgt eine Nutzung durch den Schulsport. Die Bezirkssportanlage besteht aus einer Wettkampfanlage mit Naturrasenspielfeld und Kunststoffrundlaufbahn, einem Kunstrasengroßspielfeld sowie einem Tennengroßspielfeld. Darüber hinaus steht noch ein Jugendspielfeld mit Naturrasenbelag zur Verfügung. Das Tennenspielfeld wurde beim Bau der Bezirkssportanlage in den 1970er Jahren errichtet. Die Tennendeckschicht wurde letztmalig 1996 erneuert und ist inzwischen stark verschlissen und nur eingeschränkt wasserdurchlässig. Weitere Investitionen in das Spielfeld wurden nicht getätigt. Die Infrastruktur (Ballfangzäune, Barrieren, Entwässerungseinrichtungen) ist daher altersbedingt abgängig. Aufgrund des baulichen Zustandes und der witterungsbedingten Sperrungen, ist das Spielfeld inzwischen nur sehr eingeschränkt nutzbar. Da das Rasenspielfeld der Wettkampfanlage nur für den Spielbetrieb der 1. Mannschaft sowie für Footballspiele zur Verfügung steht und das Jugendspielfeld aufgrund des Naturrasenbelags witterungsbedingt ebenfalls nur eingeschränkt nutzbar ist, wird der komplette Trainings- und Spielbetrieb momentan schwerpunktmäßig auf dem Kunstrasenspielfeld abgewickelt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Karl-Hohmann-Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · SPOA/054/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Anlage 02 - Entwurf KHS M250 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 03 - Bestandsplan BSA Karl Hohmann Strasse · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Anlage 01 - Finanzierung KHS · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Ursprüngliche Vorlage

    A+F Beschluss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Sitzung · TOP 7

    Sportausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

  6. Sitzung · TOP 5.5

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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SPOA/054/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses Betrifft: Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße - Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen Fachbereich: 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Sportausschuss09.09.2026Entscheidung Bezirksvertretung 902.10.2026Kenntnisnahme Beschlussdarstellung: Der Sportausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen mit Gesamtkosten in Höhe von 1.311.000 EUR (brutto). Beschlusslage: Bedarfsbeschluss des Sportausschusses vom 25.06.2025 in Höhe von 1.000.000 EUR Beschluss des Rates vom 11.12.2025 - SPOA/060/2025/1 zur Teilnahme am Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) Sachdarstellung: Kosten konsumtive Kosten (gerundet)------------EUR +investive Kosten (gerundet)1.311.000 EUR Gesamtkosten (brutto)1.311.000 EUR abzgl. Erstattung der Umsatzsteuer-209.319 EUR Gesamtkosten (netto) 1.101.681 EUR jährliche Nettofolgekosten46.729 EUR Ausgangssituation Bei der Sportanlage handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Bezirkssportanlage, die für den Stadtteil zeitlich unbefristet den Bedarf an Außensportflächen decken soll. Es besteht ein Miet- und Pflegevertrag mit dem Verein VfL Benrath 06 e.V. Der Verein hat den Schwerpunkt Fußball. Es gibt 4 Herren- und 1 Damenmannschaft sowie 20 Jugendmannschaften (18 m, 2 w). Auf der Anlage ist außerdem die Leichtathletikabteilung des Turnerbund Hassels beheimatet. Zudem finden dort die Heimspiele der 1. Mannschaft der Düsseldorf Panthers im Football statt. Darüber hinaus erfolgt eine Nutzung durch den Schulsport. Die Bezirkssportanlage besteht aus einer Wettkampfanlage mit Naturrasenspielfeld und Kunststoffrundlaufbahn, einem Kunstrasengroßspielfeld sowie einem Tennengroßspielfeld. Darüber hinaus steht noch ein Jugendspielfeld mit Naturrasenbelag zur Verfügung. Das Tennenspielfeld wurde beim Bau der Bezirkssportanlage in den 1970er Jahren errichtet. Die Tennendeckschicht wurde letztmalig 1996 erneuert und ist inzwischen stark verschlissen und nur eingeschränkt wasserdurchlässig. Weitere Investitionen in das Spielfeld wurden nicht getätigt. Die Infrastruktur (Ballfangzäune, Barrieren, Entwässerungseinrichtungen) ist daher altersbedingt abgängig. Aufgrund des baulichen Zustandes und der witterungsbedingten Sperrungen, ist das Spielfeld inzwischen nur sehr eingeschränkt nutzbar. Da das Rasenspielfeld der Wettkampfanlage nur für den Spielbetrieb der 1. Mannschaft sowie für Footballspiele zur Verfügung steht und das Jugendspielfeld aufgrund des Naturrasenbelags witterungsbedingt ebenfalls nur eingeschränkt nutzbar ist, wird der komplette Trainings- und Spielbetrieb momentan schwerpunktmäßig auf dem Kunstrasenspielfeld abgewickelt. Seite 2 Die Maßnahme gehört zu den fünf Sportanlagen, die im Rahmen der Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024 für eine Qualifizierung vorgesehen wurden (SPOA/048/2023). Darstellung der Maßnahme Sportflächen Das Spielfeld wird auf der Südseite Richtung Umkleidegebäude um ca. 3 m verlängert um eine normgerechte Spielfeldgröße zu erhalten. Die Nettospielfeldgröße (Linierung) beträgt anschließend 100 x 64 m. Der Kunstrasen hat eine Fläche von 107,80 m x 67,80 m. Nach dem Abtrag und der Abfuhr der Tennendeckschicht wird die vorhandene Dynamische Schicht mit der darunterliegenden Tragschicht vermischt und anschließend ein neues Planum erstellt. Nach dem Einbau der Sportplatzdränage und der umlaufenden Muldenrinne wird eine obere ungebundenen Tragschicht gemäß DIN in ca. 8 cm Schichtstärke eingeschoben und verdichtet. Auf dieser erfolgt dann der Einbau einer Elastikschicht in 35mm Schichtstärke, auf der ein sandverfüllter Kunststoffrasenbelag mit einer Kombinationsfaser und einer Polhöhe von 35 mm verlegt wird. Der Aufbau entspricht der DIN 18035-7 sowie der DIN EN 15330. Entwässerung Die Entwässerung des Spielfeldes erfolgt über eine an allen Spielfeldseiten verlaufende Muldenrinne. Anfallendes Niederschlagswasser wird durch Einzelabläufe aufgefangen und über Rohrleitungen einer bereits vorhandenen Versickerungsmulde zugeführt. Die bisherigen Sickerschächte werden stillgelegt. Unterhalb des Spielfeldes werden Dränagerohre im Abstand von 6 m quer zum Oberflächengefälle verlegt. Mauern, Wege und Tribünen Die vorhandene zweistufige Stehtribüne auf der Süd- und Westseite muss an die neue Höhe des Spielfeldes angepasst werden. Aus Gründen der Nachhaltigkeit ist es geplant, die Tribünenelemente soweit wie möglich wieder zu verwenden und diese auf der Westseite als zweistufige Stehtribüne wieder einzubauen. Auf der Südseite werden die beiden Eckbereiche zum Ausgleich der Höhen mit Betonelementen als Sitzstufen ausgeführt. Zwischen den Sitzblöcken wird er verbleibende Zwischenraum auf der südlichen Stirnseite mit Blockstufen hergestellt, um den Höhenunterschied zum Vorplatz zu überwinden. Die oberhalb der neuen Stufen anschließende vorhandene Pflasterfläche wird mit Bestandspflaster an die neue Höhenlage angepasst. Die Wegefläche zwischen Spielfeld und der Tribüne des Hauptspielfeldes wird nach Verlegung von Entwässerungskanälen neu gepflastert und an die neue Höhenlage des Spielfeldes angepasst. Zaunanlagen und Barrieren Auf der südlichen Stirnseite wird ein 6 m hoher Ballfangzaun aus Stabgittermatten auf einer Länge von 40 m errichtet. Der vorhandene Ballfangzaun auf der nördlichen Spielfeldseite kann weiterverwendet werden. An den beiden Längsseiten erfolgt der Einbau einer Sportplatzbarriere mit Drahtmattenfüllung. An der Südostecke ist eine Öffnung für Pflegefahrzeuge vorgesehen. Das Haupteingangstor der Sportanlage wird erneuert. Durch die Verlängerung des Spielfeldes ist eine Verschiebung der Toranlage erforderlich um mit Fahrzeugen Seite 3 besser am tieferliegenden Kunstrasenplatz vorbei auf die Anlage zu gelangen. Vorgesehen ist eine Spiegelung der Toranlage und damit eine Verschiebung der Zufahrt nach Süden. Das bestehende Kassenhäuschen wird hierbei auf die Nordseite der Einfahrt verlagert. Trainingsbeleuchtung Die vorhandene Trainingsbeleuchtungsanlage bleibt erhalten und kann weiterverwendet werden. Eine Umrüstung der Anlage auf LED erfolgt unabhängig von der Baumaßnahme im Rahmen der Umrüstung der gesamten Bezirkssportanlage. Ausstattung Das Großspielfeld wird mit zwei Fußballtoren und vier mobilen Jugendtoren sowie zwei Spieler- und Betreuerbänken ausgestattet. Kosten, Finanzierung, Refinanzierung Darstellung Kostenabweichung gegenüber dem Bedarfsbeschluss: Kosten-Kostengruppen-KostenschätzungKostenberechnungDifferenz gruppenbezeichnungvom 03.02.2025vom 22.05.2026 EUR nettoEUR netto 500 Außenanlagen750.133940.366190.233 700 Baunebenkosten83.474 97.61014.136 Summe netto833.6071.037.976 Summe brutto gerundet1.000.0001.240.000240.000 Die Kostenerhöhung von rund 240.000 EUR (24 %) im Vergleich zum Bedarfsbeschluss ist im Wesentlichen in der aktuellen Baupreissteigerung begründet, schwerpunktmäßig aufgrund der deutlich gestiegenen Transportkosten. Baupreissteigerung Die Kosten wurden durch Kostenberechnung auf Basis der aktuellen Baukosten berechnet. Bis zur Ausführung ist mit einer weiteren Baukostensteigerung zu rechnen Diese beträgt auf Grundlage der aktuellen Baukostenindizes voraussichtlich 6,7 % (Zeitraum 05/26 bis 05/28). Die Bruttogesamtkosten erhöhen sich voraussichtlich somit um rund 75.000 EUR. Gesamtkosten konsumtiv (EUR)investiv (EUR) nettobruttonettobrutto Baukosten 940.3661.119.036 Baupreissteigerung 63.00074.970 Baunebenkosten 97.610116.156 Summe Gesamtkosten 1.100.9761.310.162 Gesamtkosten gerundet 1.311.000 Fördermittel (Bund) 432.000432.000 Seite 4 Eigenanteil 668.976879.000 Finanzierung Siehe Anlage 01. Die Stadt ist vorsteuerabzugsberechtigt, sodass der gesamte Umsatzsteuerbetrag durch das Finanzamt erstattet wird und dem gesamtstädtischen Haushalt wieder zufließt. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung werden die kalkulatorischen Kapitalkosten auf Basis der Nettoinvestitionssumme berechnet. Eine Deckung kann nur gesamtstädtisch erfolgen. Für die Finanzierung der Maßnahme ist die Aufnahme externer Liquiditäts- beziehungsweise Investitionskredite erforderlich. Refinanzierung Die Maßnahme ist für eine Förderung aus dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) vorgesehen. Die eingereichte Interessensbekundung wurde vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags für die Aufnahme in das Antragsverfahren ausgewählt. Der erforderliche Zuwendungsantrag wurde mittlerweile beim Projektträger eingereicht (Aktenzeichen: 20.80.08-25.069) und befindet sich im Prüfverfahren. Im Falle einer Bewilligung erfolgt eine Förderung in Höhe von 45% der zuwendungsfähigen Nettogesamtausgaben bis zur Höhe von maximal 432.000 EUR. Eine Beschlussfassung des zuständigen Ratsgremiums zum Nachweis über die Bereitstellung des kommunalen Finanzierungsanteils ist zwingender Bestandteil des Antragsverfahrens. Terminplan BaubeginnI. Quartal 2028 Bauzeit ca.5-6 Monate Fertigstellung ca.III. Quartal 2028 Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 13 KomHVO: BIC-EmpfehlungAmt für kommunale Kämmerei Zustimmung der Prüfung geprüftgeprüftKämmerin am: 12.08.2026am: ./.am: 14.08.2026am: 14.08.2026 Anlagen: Anlage 01 - Finanzierung KHS Anlage 02 - Entwurf KHS M250 Anlage 03 - Bestandsplan BSA Karl Hohmann Strasse Seite 5
Anlage 02 - Entwurf KHS M250 als Text anzeigen
Title: G:\PROJEKTE\2024\2412 Sportanlage Düsseldorf\2025-06-18-Entwurf 04-AP (1) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594780.pdf Published Time: Fri, 21 Aug 2026 10:29:34 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Anlage 03 - Bestandsplan BSA Karl Hohmann Strasse als Text anzeigen
Title: 00594781.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594781.pdf Published Time: Fri, 21 Aug 2026 10:30:15 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Bestandsplan BSA Karl-Hohmann-Strasse
Anlage 01 - Finanzierung KHS als Text anzeigen
Anlage 01 zur Vorlage SPOA/054/2026 Finanzierung/Mittelabfluss *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben 1 = Haushaltsplan- Entwurf 2 = Veränderungsverzeichnis 3 = überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung 4 = Umstellung im Budget 5 = Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt / vereinnahmt 6 = Mehreinzahlungen 7 = Sonstiges (Begründung siehe unten) Konto bis 2025 2026 2027 2028 2029 Gesamt Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung hier: Bezirkssportanlage Karl Hohmann Straße in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR Modernisierung der Wettkampfanlage Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Finanzierung Amt 52 Maßnahme/Konto: 7.00170022.A0, Sachkonto: 78520000 BSA Karl-Hohmann-Straße - Umbau Tennenspielfeld 5 27.662 5 72.338 0 1 1.001.681 0 1.101.681 0 0 0 Produkt/Konto: 1.10.61.611.01.002 Sachkonto: 74420000 GESAMTKOSTEN gem. DIN 276 32.918 86.082 0 1.192.000 0 1.311.000 Einzahlungen Refinanzierung aus der Erstattung der Umsatzsteuer Produkt/Konto: 1.10.61.611.01.002 Sachkonto: 65220000 Einzahlung aus Vorsteuerüberhang 5 -5.256 5 -13.744 0 5 -190.319 0 -209.319 Maßnahme/konto: 7.00170022.E0, Sachkonto: 68100000 BSA Karl-Hohmann-Straße - Investitionszuwendung des Bundes Summe Einzahlungen -5.256 -13.744 0 -622.319 0 -641.319 Begründung: Die Maßnahme ist für eine Förderung aus dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) vorgesehen. Ein entsprechender Antrag ist gestellt worden. Im Falle einer Bewilligung erfolgt eine Förderung von 45% der zuwendungsfähigen Nettogesamtausgaben bis zur Höhe von maximal 432.000 EUR.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SPOA/054/2026