Anfrage AfD Aktenzeichen AGS/071/2026

Ausweitung des Abwassermonitoring in Düsseldorf auf Antibiotika

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 29. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Aus dem Original

auf der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am 30. Juni 2026 hat die Dezernentin für Gesundheit, Frau Miriam Koch, angekündigt, das Abwassermonitoring in Düsseldorf ausweiten zu wollen. Statt nur auf Viren soll das Abwasser künftig auch auf Antibiotika gescreent werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung: 1.Aus welchem konkreten Anlass erfolgt diese Ausweitung des Abwassermonitorings auf Antibiotika gerade jetzt? 2.Welche konkreten Erkenntnisse erhofft sich die Dezernentin von diesem erweiterten Monitoring (z. B. hinsichtlich Verbrauchsmustern, Resistenzentwicklung oder regionalen Hotspots)? 3.Warum beschränkt sich die geplante Ausweitung auf Antibiotika und schließt andere Medikamente (z. B. Psychopharmaka wie Benzodiazepine und Z-Substanzen oder Medikamente mit umweltschädlichen Metaboliten) aus? Mit freundlichen GrüßenFür die Richtigkeit: Dr. med.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · AGS/071/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

AGS 071 2026 Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 08.09.2026 · Amtliches Original (PDF)

AGS/071/2026 Ö Beigeordnete Koch Anfrage der AFD-Ratsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 08.09.2026 Hier: Ausweitung des Abwassermonitoring in Düsseldorf auf Antibiotika

Frage 1:

Aus welchem konkreten Anlass erfolgt diese Ausweitung des Abwassermonitorings auf Antibiotika gerade jetzt?

Antwort:

Es handelt es sich bei der geplanten Ausweitung der Abwassermonitorings um die Testung auf antimikrobielle Resistenzen, nicht auf Antibiotika-Rückstände an sich. Bei dieser Ausweitung handelt es sich um die Umsetzung des Artikel 17 Absatz 3 der EU- Kommunalabwasserrichtlinie (EU 2024/3019) vom 1. Januar 2025, die bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht zu überführen ist.

Frage 2:

Welche konkreten Erkenntnisse erhofft sich die Dezernentin von diesem erweiterten Monitoring (z. B. hinsichtlich Verbrauchsmustern, Resistenzentwicklung oder regionalen Hotspots)?

Antwort:

Die Verwaltung verweist darauf, dass durch das Monitoring räumliche und zeitliche Resistenz-Entwicklungen im Stadtgebiet analysiert werden können. Da antimikrobielle Resistenzen nach wie vor ein großes Problem in der klinischen und ambulanten Patientenversorgung darstellen, sind solche Forschungsdaten wichtig, um die behandelnden Einrichtungen frühzeitig über die lokale Prävalenz von Antibiotikaresistenzen aufzuklären, um eine fachgerechte antibiotische Behandlung der Patienten zu ermöglichen.

Frage 3:

Warum beschränkt sich die geplante Ausweitung auf Antibiotika und schließt andere Medikamente (z. B. Psychopharmaka wie Benzodiazepine und Z-Substanzen oder Medikamente mit umweltschädlichen Metaboliten) aus?

Antwort:

Eine Ausweitung des Monitorings auf Medikamentenrückstände ist generell denkbar und aus epidemiologisch-fachlicher Sicht auch sinnvoll, jedoch nicht Teil der oben genannten Kommunalen Abwasserrichtlinie. Seite 1 von 1

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · AGS/071/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    AGS 071 2026 Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.4

    Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/071/2026