Anfrage AfD Aktenzeichen AGS/073/2026

Fehlende schriftliche Risiko- und Kinderschutzanalyse

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1Dokument 29. August 2026veröffentlicht

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Fehlende schriftliche Risiko- und Kinderschutzanalyse Sehr geehrte Frau Vorsitzende, die Polizei hat mit Schreiben vom 13. Juli 2026 (IFG-Auskunft) bestätigt, dass zum Standort Eisenstraße 49 keine schriftliche Risikoanalyse, keine Gefährdungsanalyse und keine interne Bewertung vorliegen. Es gab keinen unmittelbaren fachlichen Austausch mit dem Jugendamt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Gespräche mit Schulen wurden nicht protokolliert. In der beigefügten internen Stellungnahme nach Begehung wird der Standort Scheurenstraße 57 ausdrücklich wegen der Nähe zur

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AGS/073/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 27.08.2026 An die Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf Betrifft: Fehlende schriftliche Risiko- und Kinderschutzanalyse Sehr geehrte Frau Vorsitzende, die Polizei hat mit Schreiben vom 13. Juli 2026 (IFG-Auskunft) bestätigt, dass zum Standort Eisenstraße 49 keine schriftliche Risikoanalyse, keine Gefährdungsanalyse und keine interne Bewertung vorliegen. Es gab keinen unmittelbaren fachlichen Austausch mit dem Jugendamt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Gespräche mit Schulen wurden nicht protokolliert. In der beigefügten internen Stellungnahme nach Begehung wird der Standort Scheurenstraße 57 ausdrücklich wegen der Nähe zur Gemeinschaftsgrundschule Helmholtzstraße, zu Kindertagesstätten, einem Kindercafé und der Schülerfrequenz ausgeschlossen. Gleichzeitig fehlt für Eisenstraße 49 eine vergleichbare schriftliche Bewertung. Der Träger steht noch nicht fest, das Verfahren nach § 10a BtMG ist nicht abgeschlossen, die Außenflächenkonzeption ist offen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um schriftliche Beantwortung folgender Fragen: 1.Warum waren Grundschule, Kitas und Schülerfrequenz bei Scheurenstraße 57 ausschließende Kriterien, während für Eisenstraße 49 weder das Jugendamt beteiligt noch eine schriftliche Risiko- oder Kinderschutzanalyse erstellt wurde? 2.Wie kann die Stadt den Standort als entscheidungsreif behandeln, obwohl Träger, Verfahren nach § 10a BtMG und die Außenflächenkonzeption noch fehlen? 3.Welche schriftliche, nach Inbetriebnahme kontrollierbare Grundlage trägt die Aussage, der unmittelbar an das Schulgelände angrenzende Außenbereich bleibe dauerhaft unzugänglich - und wer überwacht die Einhaltung? Mit freundlichen Grüßen Ratsherr AfD-Ratsfraktion Seite 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/073/2026