Anfrage des Ratsherr Maniera: Mehrfachehen und Kinderehen in Düsseldorf – bekannte Fallzahlen und Verwaltungspraxis
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Die Fragen der Anfrage
- Wie viele Fälle mit Bezug zu Mehrfachehen und wie viele Fälle mit Bezug zu Ehen unter Beteiligung Minderjähriger sind der Landeshauptstadt Düsseldorf in den letzten fünf Jahren jeweils bekannt geworden (bitte nach Jahren und Fallkategorien getrennt darstellen)?
- Welche festgelegten Verfahrensschritte werden durch die zuständigen städtischen Stellen angewandt, wenn der Stadt Fälle von Ehen unter Beteiligung Minderjähriger bekannt werden (z. B. Beteiligung des Jugendamtes, Prüfung kinderschutzrechtlicher Maßnahmen, verwaltungsinterne Zuständigkeiten)?
- Welche Arten von Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren in solchen Fällen durch städtische Stellen tatsächlich veranlasst (z. B. Maßnahmen nach dem SGB VIII, aufenthaltsrechtliche Prüfungen, sozialrechtliche Prüfungen), jeweils getrennt nach Maßnahmeart und Jahr?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“
Mehrfachehen und Kinderehen in Düsseldorf - bekannte Fallzahlen und Verwaltungspraxis Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Keller, nach deutschem Recht ist das gleichzeitige Bestehen mehrerer Ehen unzulässig. § 1306 BGB bestimmt, dass eine Ehe nicht geschlossen werden darf, wenn eine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft fortbesteht; §172 StGB stellt die Doppelehe unter Strafe. Ehen unter Beteiligung Minderjähriger sind ebenfalls rechtlich eingeschränkt. Nach § 1303 BGB kann eine Ehe grundsätzlich nur von volljährigen Personen geschlossen werden. Ehen, an denen Personen unter 16 Jahren beteiligt sind, sind unwirksam; Ehen mit Beteiligung von 16- oder 17-Jährigen unterliegen den Regelungen zur Aufhebbarkeit nach § 1314 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Bei im Ausland geschlossenen Ehen mit minderjährigen Beteiligten ist zudem Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB zu beachten. In der kommunalen Praxis können entsprechende Sachverhalte insbesondere Aufgaben des Jugendamtes (SGB VIII), der Ausländerbehörde sowie der Sozialverwaltung betreffen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · RAT/042/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 4.24
Rat. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/042/2026