Anfrage Bündnis Sahra Wagenknecht Aktenzeichen RAT/255/2026

Ratsanfrage zu finanziellen Risiken der Olympiabewerbung

Amtlicher Titel: Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Finanzielle Risiken im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele. Teil 2

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 27. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Ratsfrau Dufhues stellte am 24. April 2026 eine Anfrage zu finanziellen Risiken im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele. Die Beratung findet am 7. Mai 2026 im Rat statt.

Einordnung

Die Anfrage von Ratsfrau Dufhues behandelt die finanziellen Risiken, die mit der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele verbunden sind. Der Rat wird am 7. Mai 2026 um 14:00 Uhr über diese Anfrage beraten. Details zur finanziellen Situation und mögliche Auswirkungen auf den Haushalt werden erwartet.

Hintergrund

Die Stadt Düsseldorf plant, sich um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele zu bewerben. Solche Großveranstaltungen bringen oft hohe Kosten mit sich, die im Vorfeld genau geprüft werden müssen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Beratung im Rat könnte Auswirkungen auf die Entscheidung zur Bewerbung haben. Bürger sollten sich auf mögliche finanzielle Belastungen einstellen, die durch die Bewerbung entstehen könnten.

Nächste Schritte

Die Ratsberatung findet am 7. Mai 2026 statt. Bürger können sich über die Ergebnisse der Sitzung informieren.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage von Ratsfrau Dufhues zu Olympiabewerbung
  • Beratung im Rat am 7. Mai 2026
  • Mögliche finanzielle Risiken für die Stadt
  • Dokumente sind online verfügbar
  • Bürger sollten sich über Entwicklungen informieren.

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  • 3. Hat die Stadt Düsseldorf Mittel für die Kampagne zur Zustimmung beim
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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584928.pdf Published Time: 2026-04-27T11:17:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/255/2026 > Xöffentlich nicht öffentlich > Düsseldorf, 24.04.2026 > Bündnis Sahra Wagenknecht > An > Herrn Oberbürgermeister Dr.Stephan Keller > Anfrage der Ratsfrau Dufhues > Zur Sitzung des Stadtrates am 07.05.2026 Betrifft: > Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Finanzielle Risiken im Rahmen der Bewerbung um die > Olympischen und Paralympischen Spiele. Teil 2 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Stadtrates am 7.5.2026 stelle ich folgende Anfrage: Das Internationale Olympische Komitee (IOC) arbeitet mit dem „ Host City Contract “ (HCC). Darin wird traditionell zwingend verlangt, dass die gastgebende Stadt (Host City), das Nationale Olympische Komitee (hier der DOSB) und das Organisationskomitee (OCOG) den Vertrag unterschreiben. Ein zentraler Bestandteil dieses Vertrags ist die „gesamtschuldnerische Haftung“ (Joint and Several Liability). Das bedeutet, das IOC kann sich bei Verlusten oder Kostenüberschreitungen aussuchen, wen es in die Pflicht nimmt – die Stadt könnte dann in voller H öhe haften. Die Aussage der Stadt, sie plane keine Ausrichterverträge mit dem IOC abzuschließen, gilt nur vorerst auf der nationalen Ebene. Wenn Düsseldorf Austragungsort wird, kommt die Stadt um eine vertragliche Bindung und Haftung gegenüber dem IOC faktisch nicht herum. Zudem ist eine direkte unbegrenzte Defizitgarantie durch eine NRW-Kommune nach der Gemeindeordnung (§ 86 GO NRW, Spekulationsverbot) rechtlich unzulässig, da es sich um ein unkalkulierbares Risiko handelt. Das Ganze funktioniert juristisch nur, wenn das Land NRW und der Bund im Innenverhältnis eine „Rückbürgschaft“ oder „Freistellungserklärung“ für die Kommunen abgeben. Seite 2 Die Städte haften dann formal gegenüber dem IOC, das finanzielle Risiko wird im Innenverhältnis aber auf das Land abgewälzt, damit die Kommunalaufsicht überhaupt mitspielt. Dazu frage ich an: 1.Schließt die Stadt Düsseldorf rechtsverbindlich aus, im Falle eines erfolgreichen internationalen Gebots in die vom IOC zwingend geforderte gesamtschuldnerische Haftung (Joint and Several Liability) im Rahmen des ‚Olympic Host Contracts ‘einzutreten, da als Austragungsort vertragliche Bindungen unausweichlich sind? 2.Liegt der Stadt Düsseldorf für die geplante Austragung bereits eine rechtsverbindliche Freistellungserklärung oder Rückbürgschaft des Landes NRW vor, die den städtischen Haushalt vor den finanziellen Risiken vollumfänglich schützt? “ 3. Hat die Stadt Düsseldorf Mittel für die Kampagne zur Zustimmung beim Bürgerentscheid für die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele bereit gestellt und wenn ja in welcher Höhe? Mit freundlichen Grüßen Eva Dufhues

KI-gestützt aufbereitet am 29. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/255/2026