Anfrage CDU/Grüne Aktenzeichen ADIG/040/2026

Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Copernicus-Daten für Düsseldorf nutzen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 10. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Arbeitet die Verwaltung bereits mit Fernerkundungsdaten des Copernicus- Landüberwachungsdienstes, zum Beispiel zu den Themen „städtische Grünflächen" und „städtische Baumüberschirmung"?
  2. Falls ja: Ist geplant entsprechend verarbeitete und aufbereite Fernerkundungsdaten des Copernicus-Landüberwachungsdienstes dann auch in die Urbane Daten Plattform einzubinden?
  3. Welche anderen Fernerkundungsdaten hält die Verwaltung für den kommunalen Einsatz für sinnvoll?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Fernerkundungsdaten wie aus dem europäischen Erdüberwachungsprogramm Copernicus sind für Kommunen äußerst wertvoll, da sie kostenlose, flächendeckende und zeitlich hochaufgelöste Informationen für Umweltmonitoring, Stadtplanung und Krisenmanagement liefern. Die Daten ermöglichen Analysen zu Landbedeckung, Klimawandel-Folgen und Infrastruktur. Die Nutzung dieser Dienste ist weitestgehend freiwillig, in einigen Fällen aber indirekt verpflichtend, wenn adäquate kommunale Daten nicht vorliegen. Ein Beispiel: Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) ist ein umfassendes Regelwerk, das darauf abzielt, geschädigte Ökosysteme in Europa wiederherzustellen, die Biodiversität zu stärken und die Anpassung an den Klimawandel zu verbessern. Zwar sind Kommunen nicht direkt Adressaten der Verordnung, sondern werden über Bund und Länder eingebunden. Wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten muss Deutschland bis 2027 einen Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) entwickeln. In diesem Plan soll dargelegt werden, wie Deutschland die Ziele der W-VO erreichen will. Auch wenn die Umsetzung erst in einem Jahr erfolgt, ist jetzt schon klar, dass auf die Landeshauptstadt Düsseldorf bestimmte Anforderungen hinzukommen. Zum Beispiel dürfen sich die „städtischen Grünflächen" und die „städtische Baumüberschirmung" nicht verringern. Grundlage sind dabei die Berechnung der Daten, „die der Copernicus-Landüberwachungsdienst im Rahmen der Copernicus-Komponente des mit der Verordnung (EU) 2021/696 eingerichteten Weltraumprogramms der Union bereitstellt". (Siehe dazu: Artikel 3, Ziffer 20 und 21 der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869). Zwar gibt es bereits Geo-Dienste wie das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), diese beziehen sich jedoch nicht auf Düsseldorf und erst recht nicht auf Stadtbezirksebene. Das Gleiche gilt für Urban Green Eye, mit dessen Hilfe sich sogar Zeitreihen erstellen lassen. Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · ADIG/040/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.3

    Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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ADIG/040/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.08.2026 An Ratsherrn Stephan Speit Vorsitzender des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation Betrifft: Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Copernicus- Daten für Düsseldorf nutzen Sehr geehrter Herr Speit, wir bitten Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation am 3. September 2026 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: 1.Arbeitet die Verwaltung bereits mit Fernerkundungsdaten des Copernicus- Landüberwachungsdienstes, zum Beispiel zu den Themen „städtische Grünflächen" und „städtische Baumüberschirmung"? 2.Falls ja: Ist geplant entsprechend verarbeitete und aufbereite Fernerkundungsdaten des Copernicus-Landüberwachungsdienstes dann auch in die Urbane Daten Plattform einzubinden? 3.Welche anderen Fernerkundungsdaten hält die Verwaltung für den kommunalen Einsatz für sinnvoll? Begründung: Fernerkundungsdaten wie aus dem europäischen Erdüberwachungsprogramm Copernicus sind für Kommunen äußerst wertvoll, da sie kostenlose, flächendeckende und zeitlich hochaufgelöste Informationen für Umweltmonitoring, Stadtplanung und Krisenmanagement liefern. Die Daten ermöglichen Analysen zu Landbedeckung, Klimawandel-Folgen und Infrastruktur. Die Nutzung dieser Dienste ist weitestgehend freiwillig, in einigen Fällen aber indirekt verpflichtend, wenn adäquate kommunale Daten nicht vorliegen. Ein Beispiel: Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) ist ein umfassendes Regelwerk, das darauf abzielt, geschädigte Ökosysteme in Europa wiederherzustellen, die Biodiversität zu stärken und die Anpassung an den Klimawandel zu verbessern. Zwar sind Kommunen nicht direkt Adressaten der Verordnung, sondern werden über Bund und Länder eingebunden. Wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten muss Deutschland bis 2027 einen Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) entwickeln. In diesem Plan soll dargelegt werden, wie Deutschland die Ziele der W-VO erreichen will. Auch wenn die Umsetzung erst in einem Jahr erfolgt, ist jetzt schon klar, dass auf die Landeshauptstadt Düsseldorf bestimmte Anforderungen hinzukommen. Zum Beispiel dürfen sich die „städtischen Grünflächen" und die „städtische Baumüberschirmung" nicht verringern. Grundlage sind dabei die Berechnung der Daten, „die der Copernicus-Landüberwachungsdienst im Rahmen der Copernicus-Komponente des mit der Verordnung (EU) 2021/696 eingerichteten Weltraumprogramms der Union bereitstellt". (Siehe dazu: Artikel 3, Ziffer 20 und 21 der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869). Zwar gibt es bereits Geo-Dienste wie das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), diese beziehen sich jedoch nicht auf Düsseldorf und erst recht nicht auf Stadtbezirksebene. Das Gleiche gilt für Urban Green Eye, mit dessen Hilfe sich sogar Zeitreihen erstellen lassen. Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich. Mit Dank und freundlichen Grüßen, Ella Heising CDU Jörk Cardeneo GRÜNE Für die Richtigkeit Heike Rybienski Quellen / Anhang Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869, rechtsverbindliches Amtsblatt https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401991 Nationaler Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland https://www.bundesumweltministerium.de/themen/naturschutz/wiederherstellun g-von-oekosystemen/die-eu-verordnung-zur-wiederherstellung-der- natur/nationaler-wiederherstellungsplan-fuer-die-natur-in-deutschland Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) https://geodienste.bfn.de/mapapps/resources/apps/bfnviewer-415-wvo- art8/index.html?lang=de Urban Green Eye https://urbangreeneye.lup-umwelt.de/ Seite 2 Seite 3

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/040/2026