Das Wichtigste
Die FDP-Fraktion stellt die Frage, ob die in Wuppertal entwickelte Software auf das Düsseldorfer Gesundheitsamt übertragen werden kann. Die Anfrage wird im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 8. September 2026 um 15:00 Uhr behandelt. Es gibt noch keine Entscheidung. Das Ergebnis könnte die digitale Arbeitsweise des Gesundheitsamtes beeinflussen.
Warum wichtig
Eine erfolgreiche Übernahme könnte die Bearbeitungszeiten im Gesundheitsamt verkürzen und den Service für Bürger:innen verbessern.
Die Details
- Antragsteller: FDP
- Thema: Übertragbarkeit der Wuppertaler Software auf das Gesundheitsamt
- Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Soziales
- Termin: 8. September 2026, 15:00 Uhr
- Status: Anfrage, noch keine Entscheidung
Einordnung
Es handelt sich um eine rein informelle Anfrage, die noch diskutiert werden muss. Eine mögliche Einführung der Software würde die internen Prozesse des Gesundheitsamtes modernisieren, hat aber derzeit keine verbindliche Auswirkung.
Hintergrund
Bei der Übertragbarkeit von Software wird geprüft, ob ein in einer Kommune entwickeltes IT‑System technisch und rechtlich in einer anderen Kommune eingesetzt werden kann. Dabei spielen Schnittstellen, Datenschutz und Anpassungsbedarf eine Rolle.
Nächste Schritte
Beratung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 8. September 2026.
Verfahrensstand
Beratungsweg
08.09.2026
Endgültige Beratung
-
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Dokumenttexte
Anfrage als Text anzeigen
AGS/066/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 14.08.2026
Ratsfraktion - FDP
Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
Anfrage der FDP-Ratsfraktion
zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 08.09.2026
Betrifft:
Übertragbarkeit der Wuppertaler Software auf das Gesundheitsamt
Sehr geehrte Frau Frey,
im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung
der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 08.09.2026 zu setzen
und von der Verwaltung beantworten zu lassen:
Anfrage:
1.Wo gibt es aktuell die größten Medienbrüche in den Fachbereichen des
Düsseldorfer Gesundheitsamtes (z.B. Hygieneüberwachung und / oder
Trinkwasseruntersuchung, etc.)?
2.Welche rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen
müssten geschaffen werden um eine Übertragbarkeit der Wuppertaler Software
(https://www.wuppertal.de/presse/meldungen/meldungen-2026/juli/software-veo-
gesundheitsamt-bsi.php) auf das Gesundheitsamt der LHD sinnvoll zu
gewährleisten?
3.Welche konkreten Synergien und Entlastungspotenziale ergeben sich aus einer
interkommunalen Zusammenarbeit bei der Nachnutzung dieser Software?
Begründung:
or dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung in der Verwaltung und den
Herausforderungen durch den Fachkräftemangel steigen die Anforderungen an
moderne Arbeitsabläufe stetig. In Wuppertal wurde eine Softwarelösung für das dortige
Gesundheitsamt entwickelt und erfolgreich eingesetzt, deren Übertragbarkeit nun
geprüft werden soll.
Durch die Vermeidung von Medienbrüchen und die Automatisierung von
Routinetätigkeiten soll das Personal gezielt entlastet werden. Bevor neue Systeme
entwickelt oder angeschafft werden, soll im Sinne einer effizienten interkommunalen
Zusammenarbeit vorrangig geprüft werden, ob praxiserprobte Lösungen anderer
Kommunen nachgenutzt werden können.
Dr. Christine Rachner
Seite 2
KI-gestützt aufbereitet am 4. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/066/2026