Anfrage Freie Wähler Tierschutz PARTEI Aktenzeichen SCHUA/039/2026

Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Spielhallen und Wett- oder Tippbüros in der Umgebung der Düsseldorfer Schulen

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 4. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Bestandsaufnahme: Wie viele Spielhallen sowie Wett- bzw. Tippbüros sind aktuell im Stadtgebiet Düsseldorf genehmigt und in Betrieb (bitte getrennt nach Spielhallen und Wettbüros ausweisen)?
  2. Bewertung und rechtlicher Rahmen: Welche gesetzlichen Abstandsregelungen gelten derzeit in Düsseldorf bzw. Nordrhein-Westfalen für Spielhallen und Wett- bzw. Tippbüros in Bezug auf Schulen und wie wird deren Einhaltung kontrolliert?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Spielhallen und Wett- bzw. Tippbüros stellen insbesondere im direkten Umfeld von Schulen ein sensibles Thema dar. Kinder und Jugendliche sind im schulischen Alltag besonders schutzbedürftig und sollen nicht frühzeitig mit Glücksspielangeboten oder entsprechender Werbung konfrontiert werden. Eine transparente Übersicht über Anzahl, Standorte und Abstände von Spielhallen und Wettbüros zu Schulen ist notwendig, um mögliche Risiken für den Jugendschutz sowie negative Auswirkungen auf das schulische Umfeld bewerten zu können. Die Anfrage dient daher der sachlichen Grundlage für eine politische Bewertung und gegebenenfalls als Basis für das Erkennen von weiterem Handlungsbedarf.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · SCHUA/039/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Beantwortung der Anfrage SCHUA-039-2026

Dateidatum im RIS: 11.05.2026 · Amtliches Original (PDF)

SCHUA/039/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI Spielhallen und Wett- oder Tippbüros in der Umgebung der Düsseldorfer Schulen

Frage 1:

Bestandsaufnahme: Wie viele Spielhallen sowie Wett- bzw. Tippbüros sind aktuell im Stadtgebiet Düsseldorf genehmigt und in Betrieb (bitte getrennt nach Spielhallen und Wettbüros ausweisen)?

Antwort:

In der Landeshauptstadt Düsseldorf werden zurzeit 64 Spielhallen (an 45 Standorten) betrieben. Für die Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb von Wettannahmestellen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Aus diesem Grund kann die Frage nach der Anzahl der erlaubten Betriebe von hier nicht beantwortet werden.

Frage 2:

Räumliche Nähe zu Schulen: Welche dieser Spielhallen und Wett- bzw. Tippbüros befinden sich in räumlicher Nähe zu Schulen im Stadtgebiet Düsseldorf? Ich bitte um eine tabellarische Auflistung mit folgenden Angaben: Name und Adresse der Schule; Schulform; Name und Adresse der jeweiligen Spielhalle bzw. des Wett- oder Tippbüros; Tatsächliche Entfernung zwischen Schule und Spielhalle/Wettbüro (in Metern)

Antwort:

Die gesetzlichen Mindestabstände zu Schulen gelten nicht für Spielhallen, die vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages erlaubt wurden. Dies ist bei allen Spielhallen in Düsseldorf der Fall, so dass die Abstände zu Schulen nicht ermittelt wurden. Die Ermittlung der Abstände von Wettannahmestellen zu Schulen obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf (siehe Frage 1). Insofern kann die Frage nicht beantwortet werden. Seite 1/2

Frage 3:

Bewertung und rechtlicher Rahmen: Welche gesetzlichen Abstandsregelungen gelten derzeit in Düsseldorf bzw. Nordrhein-Westfalen für Spielhallen und Wett- bzw. Tippbüros in Bezug auf Schulen und wie wird deren Einhaltung kontrolliert?

Antwort:

Nach § 12 Abs. 12 bzw. § 16 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatvertrages (AG GlüStV NRW) sollen Wettannahmestellen und Spielhallen nicht in räumlicher Nähe zu öffentlichen Schulen betrieben werden; dabei soll regelmäßig ein Mindestabstand von 350 Metern zu Grunde gelegt werden. Maßgeblich für die Berechnung des Mindestabstandes ist die Luftlinie zwischen dem Eingang der Wettannahmestelle bzw. Spielhalle und der Grenze des Schulgrundstückes. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standortes und der Lage des Einzelfalles kann vom Mindestabstand abgewichen werden. Seite 2/2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · SCHUA/039/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Beantwortung der Anfrage SCHUA-039-2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.3

    Schulausschuss. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/039/2026