Anfrage Die Linke Aktenzeichen AWM/029/2026

Anfrage zur Ahndung von zweckentfremdetem Wohnraum

Amtlicher Titel: Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Ahndung von zweckentfremdetem Wohnraum - Ausnahmen und Hindernisse

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 18. Juni 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Ratsfraktion DIE LINKE stellt eine Anfrage zur Ahndung von zweckentfremdetem Wohnraum. Die Anfrage trägt die Referenznummer AWM/029/2026 und wurde am 18. Juni 2026 erstellt. Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung behandelt die Anfrage in einer Sitzung am 29. Juni 2026.

Einordnung

Die Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE befasst sich mit der Ahndung von zweckentfremdetem Wohnraum. Sie wurde am 18. Juni 2026 erstellt und trägt die Referenznummer AWM/029/2026. Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird die Anfrage am 29. Juni 2026 um 15:00 Uhr in einer Sitzung behandeln.

Hintergrund

Zweckentfremdung von Wohnraum ist ein aktuelles Thema in vielen Städten. Es betrifft die Verfügbarkeit von Wohnraum und die Mietpreisentwicklung. Die Anfrage zielt darauf ab, bestehende Ausnahmen und Hindernisse zu klären.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung des Ausschusses könnte Auswirkungen auf die zukünftige Handhabung von zweckentfremdetem Wohnraum haben. Bürger sollten die Entwicklungen im Auge behalten.

Nächste Schritte

Die Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung findet am 29. Juni 2026 statt. Ergebnisse der Sitzung werden veröffentlicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage von DIE LINKE zur Ahndung von zweckentfremdetem Wohnraum
  • Referenznummer: AWM/029/2026
  • Sitzung des Ausschusses am 29. Juni 2026 um 15:00 Uhr
  • Dokument als PDF verfügbar unter: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590436.pdf

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590436.pdf Published Time: 2026-06-18T07:55:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: AWM/029/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 18.06.2026 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung Dr. Frank Schulz Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 29.06.2026 # Betrifft: Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Ahndung von zweckentfremdetem Wohnraum - Ausnahmen und Hindernisse Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 29.06.2026 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Im Mai 2026 fragte Die Linke wir nach dem Ermittlungsstand in ca. 200 Fällen von gemeldeten Verdachtsfällen auf Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand. Wir erhielten zur Antwort, dass es sich in 85 Fällen um gewerblichen oder „nicht schützenswerten“ Wohnraum handelt. Die möglichen Begründungen für die Einstufung von Wohnraum als „nicht schützenswert“ reichen von der offenkundigen baurechtlichen Unzulässigkeit über den Bestandsschutz bis hin zur eher theoretischen „fehlenden Marktfähigkeit“ von Wohnraum. Wir fragen nach einer Übersicht über die Häufigkeit der unterschiedlichen Begründungen. Weiterhin haben Anwohner:innen von der Verwaltung in einigen Fällen keine Auskunft erhalten, wenn sie nach dem Bearbeitungsstand der von ihnen gemeldeten Leerstände fragten. Begründet wurde dies entweder mit Datenschutzbedenken oder mit einer sechsmonatigen Frist. Wir fragen nach, welche konkreten Verwaltungsvorschriften bzw. Datenschutzvor - schriften zu solchen Reaktionen der Verwaltung führen, die den wohnungspolitischen Zielen der Stadt nicht dienlich sind. Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: Seite 2 1. Welche konkreten Umstände führten jeweils zur Verwaltungsentscheidung, Leerstände in Gebäuden als nicht schützenswert bzw. nicht als Zweckent - fremdung von Wohnraum gemäß Wohnraumschutzsatzung einzuordnen? (Bitte ohne Adressnennung nach Begründung der Entscheidung und Fläche aufgliedern.) 2. In welchen Fällen erteilt die Verwaltung aufgrund von Verwaltungsvor - schriften bzw. Dienstanweisungen und Datenschutzbestimmungen keine oder zeitlich verzögerte Auskunft über den Sachstand zu gemeldeten Zweckentfremdungen/Leerstand von Wohnraum? (Bitte konkrete Verwaltungs vor schriften bzw. Dienstanweisungen und Datenschutzbestim - mungen nennen.) Mit freundlichen Grüßen Julia Marmulla Ben Klar Wolfgang Below

KI-gestützt aufbereitet am 19. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWM/029/2026