Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen AGS/068/2026

Ist das Konzept des Suchthilfezentrums an der Eisenstraße ohne Mikrohandel umsetzbar?

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 14. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Inwiefern gefährdet die ablehnende Haltung der schwarz-grünen Landesregierung die Umsetzung der zentralen Ziele des Modellkonzepts für die Eisenstraße 49?
  2. Welche konkreten Schritte wird die Stadt gegenüber der Landesregierung unternehmen, um die Module des Modellkonzepts für die Eisenstraße 49 wie geplant umzusetzen?
  3. Welche Alternativen sieht die Verwaltung, um die mit dem Modellkonzept verfolgte Entlastung des öffentlichen Raums und die Eindämmung des offenen Crackkonsums auch dann zu erreichen, wenn der vorgesehene Mikrohandel nicht ermöglicht werden kann?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · AGS/068/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

AGS 068 2026 Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 08.09.2026 · Amtliches Original (PDF)

AGS/068/2026 Ö Beigeordnete Koch Anfrage Ratsfrau Bavaj zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 19.05.2026 Betrifft: Ist das Konzept des Suchthilfezentrums an der Eisenstraße ohne Mikrohandel umsetzbar?

Frage 1

Inwiefern gefährdet die ablehnende Haltung der schwarz-grünen Landesregierung die Umsetzung der zentralen Ziele des Modellkonzepts für die Eisenstraße 49? Antwort Die Rückmeldung der Minister Laumann und Reul betrifft ausschließlich das im Modellkonzept vorgesehene Modul des Mikrohandels, für dessen Umsetzung eine landes- beziehungsweise bundesrechtliche Erprobungsregelung erforderlich wäre. Die übrigen zentralen Module des Modellkonzepts, insbesondere der Drogenkonsumraum, die Tageseinrichtung sowie die niedrigschwellige medizinische und soziale Betreuung, sind hiervon rechtlich nicht betroffen und können unabhängig davon umgesetzt werden. Die grundsätzliche Zielsetzung des Modellkonzepts, schwer suchtkranke Menschen besser zu erreichen, ihnen medizinische und soziale Unterstützung anzubieten und den Konsum aus dem öffentlichen Raum in einen geschützten Rahmen zu verlagern, bleibt damit bestehen. Die Nichtumsetzung des Mikrohandels stellt die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Suchthilfezentrums daher nicht infrage.

Frage 2

Welche konkreten Schritte wird die Stadt gegenüber der Landesregierung unternehmen, um die Module des Modellkonzepts für die Eisenstraße 49 wie geplant umzusetzen?

Antwort:

Für die Umsetzung der weiteren vorgesehenen Module an der Eisenstraße 49 ist keine weitere Auseinandersetzung mit der Landesregierung erforderlich. Die entsprechenden Angebote können auf Grundlage, der jeweils geltenden rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Unabhängig davon wird die Verwaltung in verschiedenen Formaten, wie zum Beispiel mit dem Deutschen Städtetag, den fachlichen und politischen Austausch weiterhin suchen und fortführen. Viele Städte stehen vor vergleichbaren Herausforderungen im Umgang mit der offenen Drogenszene und insbesondere mit den Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Crackkonsum. Vor diesem Hintergrund soll der Austausch dazu beitragen, gemeinsame Fragestellungen zu erörtern und auch auf politischer Ebene im Gespräch zu bleiben.

Frage 3

Welche Alternativen sieht die Verwaltung, um die mit dem Modellkonzept verfolgte Entlastung des öffentlichen Raums und die Eindämmung des offenen Crackkonsums auch dann zu erreichen, wenn der vorgesehene Mikrohandel nicht ermöglicht werden kann? Antwort Die Verwaltung hält an den im Modellkonzept verfolgten Zielen fest und wird die rechtlichen Grundlagen für den Mikrohandel weiter diskutieren. Im Mittelpunkt steht der Aufbau eines AGS/068/2026 Ö Beigeordnete Koch stadtverträglichen Hilfenetzes, in dem die Angebote der Suchthilfe und der Wohnungslosenhilfe bedarfsgerecht verteilt und miteinander verzahnt werden. Ziel ist es, Betroffene zuverlässig zu erreichen, ihnen passgenaue Hilfen anzubieten und zugleich die Belastungen für die Anwohnerschaft und den öffentlichen Raum so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehören die Umsetzung der weiteren Module an der Eisenstraße 49, die Weiterentwicklung und räumliche Ausgewogenheit des Hilfenetzes, die zielgerichtete Ausgestaltung des Streetworks insbesondere im Bahnhofsumfeld, die enge Verzahnung von Hilfen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen sowie die Stärkung suchtmedizinischer Angebote einschließlich der Erprobung geeigneter Ansätze im Umgang mit Crackkonsum.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Eisenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · AGS/068/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    AGS 068 2026 Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.2

    Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/068/2026