Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen AUS/031/2026

SPD/Volt fragt nach ökologischem Zustand der Düsseldorfer Gewässer

Amtlicher Titel: Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt: Gewässerschutz auf der Zielgeraden - Wie steht es um den ökologischen Zustand der Düsseldorfer Gewässer?

Beratung geplant Nächster Termin am 08.10.2026 bei Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz.
8. Oktober 2026nächster Termin 1Dokument 29. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die SPD/Volt‑Fraktion hat den Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz um Auskunft zum ökologischen Zustand der Düsseldorfer Gewässer gebeten. Sie will wissen, welche Gewässer bereits den guten Status der EU‑Wasserrahmenrichtlinie erreichen, welche Sanierungsmaßnahmen bislang umgesetzt wurden und welche Planungen bis 2027 vorgesehen sind. Die Stadt muss die Fragen bis zur Ausschusssitzung am 8. Oktober 2026 beantworten.

Warum wichtig

Bürger:innen erhalten Klarheit über die Wasserqualität in ihrer Stadt und können nachvollziehen, welche Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit geplant sind.

Die Details

  • EU‑Verpflichtung: bis 2027 guter ökologischer und chemischer Zustand aller Gewässer gefordert, Fristverlängerungen nicht vorgesehen.
  • Aktueller Stand: 2021 erreichten bundesweit nur rund 10 % der Oberflächengewässer den guten ökologischen Zustand.
  • Fragen der Ratsfraktion: 1) Welche Düsseldorfer Gewässer sind bereits gut? 2) Welche Maßnahmen wurden bisher umgesetzt? 3) Welche Maßnahmen sind bis 2027 geplant?
  • Verantwortung: Die Stadt Düsseldorf ist als untere Wasserbehörde maßgeblich für die Gewässerqualität zuständig.
  • Frist: Die Anfrage wird im Ausschuss am 8. Oktober 2026 behandelt.

Einordnung

Die Anfrage betrifft die Einhaltung der EU‑Wasserrahmenrichtlinie, die Düsseldorf bis 2027 zu einem guten ökologischen und chemischen Gewässerzustand verpflichtet. Sie richtet sich an die untere Wasserbehörde der Stadt und kann zukünftige Renaturierungs‑ und Schutzmaßnahmen beeinflussen. Ohne Beschluss bleibt es ein Informationsbedarf, dessen Beantwortung die weitere Planung bestimmt.

Hintergrund

Die EU‑Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt von allen Mitgliedstaaten, dass ihre Oberflächengewässer bis 2027 in gutem ökologischem und chemischem Zustand sind. Sie schreibt regelmäßige Bewertung, Renaturierung und Schadstoffreduktion vor; die Umsetzung liegt bei Bundesländern und Kommunen.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt: Gewässerschutz auf der Zielgeraden - Wie steht es
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Dokumenttexte

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AUS/031/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 28.09.2026 An Ratsherrn Lukas Mielczarek Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt-, Klima und Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima und Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf am 08.10.2026 Betrifft: Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt: Gewässerschutz auf der Zielgeraden - Wie steht es um den ökologischen Zustand der Düsseldorfer Gewässer? Sehr geehrter Herr Mielczarek, die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedstaaten bis 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand ihrer Gewässer herbeizuführen - Fristverlängerungen sind nicht vorgesehen. Bundesweit befanden sich 2021 nur rund zehn Prozent der Oberflächengewässer in einem guten ökologischen Zustand.1 Als untere Wasserbehörde trägt die Landeshauptstadt Düsseldorf eine wesentliche Mitverantwortung für den ökologischen Zustand der städtischen Gewässer. Die LHD hat in den vergangenen Jahren verschiedene Renaturierungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt - wie weit Düsseldorf auf dem Weg zur Erreichung der WRRL-Ziele ist und ob diese bis 2027 noch erreicht werden können, ist jedoch offen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie im Namen der SPD/Volt-Ratsfraktion, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt-, Klima und Verbraucherschutz am 8. Oktober 2026 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: 1.Welche Düsseldorfer Gewässer haben den gemäß EU- Wasserrahmenrichtlinie als „gut" definierten ökologischen Zustand bislang erreicht? (Bitte aufgeschlüsselt nach Gewässer und ökologischem Zustand.) 2.Welche Maßnahmen wurden von den zuständigen Ämtern zur Verbesserung des ökologischen Zustands der städtischen Gewässer bislang umgesetzt? 1 Umweltbundesamt (UBA): „Die Wasserrahmenrichtlinie - Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen", abrufbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/. (Bitte aufgeschlüsselt nach Gewässer, Maßnahmenart, Umsetzungszeitraum und Umsetzungsstand.) 3.Welche konkreten ökologischen Maßnahmen plant die Verwaltung, um die verbleibenden Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Düsseldorfer Gewässer bis 2027 zu erreichen? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Hora Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 30. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AUS/031/2026