Anfrage Aktenzeichen ACI/019/2026

Auswirkungen des BAMF-Zulassungsstopps für Integrationskurse im Jahr 2026

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 17. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie viele und welche Personengruppen in Düsseldorf können aufgrund der aktuellen BAMF-Regelungen keinen Integrationskurs beginnen oder fortsetzen? Welche Rückmeldungen zu Kursausfällen oder wirtschaftlichen Schäden liegen von den Integrationskursträgern vor?
  2. Welche Folgen erwartet die Verwaltung für die Arbeitsmarktintegration, soziale Teilhabe und kommunale Beratungsstrukturen (u. a. längere Leistungsbezüge, erhöhter Unterstützungsbedarf, eigene Sprach- oder Integrationsangebote )?
  3. Welche kurzfristigen Maßnahmen plant die Stadt, um Versorgungslücken zu schließen (z. B. eigene Angebote), und welchen Unterstützungsbedarf sieht sie im Hinblick auf die lokalen Sprachförderangebote?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Sehr geehrter Herr Ghasemi, Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am 09.02.2026 per Rundschreiben mitgeteilt, dass bis auf Weiteres keine neuen Zulassungen für Integrationskurse nach § 44 Abs. 4 AufenthG im Haushaltsjahr 2026 erteilt werden. Betroffen sind insbesondere:  Asylbewerberinnen und Asylbewerber  Geduldete nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG  Geflüchtete aus der Ukraine  EU-Unionsbürgerinnen und EU-Unionsbürger ohne Teilnahmeanspruch Während bereits bewilligte Zulassungen weiterhin Gültigkeit besitzen, werden Neuanträge nicht mehr genehmigt. Parallel dazu berichten Träger und politische Akteure bundesweit über schwerwiegende Auswirkungen der BAMF-Entscheidung. Wie aus Artikeln der Frankfurter Rundschau (2026, u.a. „ Warnung vor fatalen Folgen " ) hervorgeht, führen die Maßnahmen zu massiver Planungsunsicherheit, Kursabbrüchen und erheblichen finanziellen Risiken für die Träger; zudem wird die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene stark belastet.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · ACI/019/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort Anfrage BAMF Integrationskurse · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.1

    öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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ACI/019/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 17.02.2026 Grüne internationale offene Liste An Herrn Missagh Ghasemi Vorsitzender des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Anfrage der GRÜNE internationale offene Liste (GioL) zur Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 02.03.2026 Betrifft: Auswirkungen des BAMF-Zulassungsstopps für Integrationskurse im Jahr 2026 Begründung: Sehr geehrter Herr Ghasemi, Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am 09.02.2026 per Rundschreiben mitgeteilt, dass bis auf Weiteres keine neuen Zulassungen für Integrationskurse nach § 44 Abs. 4 AufenthG im Haushaltsjahr 2026 erteilt werden. Betroffen sind insbesondere:  Asylbewerberinnen und Asylbewerber  Geduldete nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG  Geflüchtete aus der Ukraine  EU-Unionsbürgerinnen und EU-Unionsbürger ohne Teilnahmeanspruch Während bereits bewilligte Zulassungen weiterhin Gültigkeit besitzen, werden Neuanträge nicht mehr genehmigt. Parallel dazu berichten Träger und politische Akteure bundesweit über schwerwiegende Auswirkungen der BAMF-Entscheidung. Wie aus Artikeln der Frankfurter Rundschau (2026, u.a. „ Warnung vor fatalen Folgen " ) hervorgeht, führen die Maßnahmen zu massiver Planungsunsicherheit, Kursabbrüchen und erheblichen finanziellen Risiken für die Träger; zudem wird die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene stark belastet. Seite 2 Vor diesem Hintergrund bittet die GRÜNE internationale offene Liste die Verwaltung um die Beantwortung folgender drei Fragen: 1. Wie viele und welche Personengruppen in Düsseldorf können aufgrund der aktuellen BAMF-Regelungen keinen Integrationskurs beginnen oder fortsetzen? Welche Rückmeldungen zu Kursausfällen oder wirtschaftlichen Schäden liegen von den Integrationskursträgern vor? 2. Welche Folgen erwartet die Verwaltung für die Arbeitsmarktintegration, soziale Teilhabe und kommunale Beratungsstrukturen (u. a. längere Leistungsbezüge, erhöhter Unterstützungsbedarf, eigene Sprach- oder Integrationsangebote )? 3. Welche kurzfristigen Maßnahmen plant die Stadt, um Versorgungslücken zu schließen (z. B. eigene Angebote), und welchen Unterstützungsbedarf sieht sie im Hinblick auf die lokalen Sprachförderangebote? Mit freundlichen Grüßen Hooria Oueddan Nabil Kissani

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ACI/019/2026