Sitzung · Sitzung beendet
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
Sitzung · Sitzung beendet
Sitzung kompakt
02.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: veröffentlichte Tagesordnung
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration · Sitzung vom 02.03.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 02.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt seine Geschäftsordnung gemäß Anlage.
Gemäß §27, Abs.7, S.2 der Gemeindeordnung NRW gibt sich der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) eine Geschäftsordnung. Darin heißt es: „ Der Ausschuss regelt seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Wohlfahrtsverbände bearbeiten viele Handlungsfelder der Integration durch ihre sozialen Dienste. Dies erfolgt in enger Kooperation mit kommunalen Einrichtungen. Daher sind sie seit langem im Integrationsausschuss bzw. Integrationsrat als Sachverständige eingebunden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Integrationsrat nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 für die Produkte 3135102 und 1212214 zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales, die sich hieraus und aus den im Rahmen der Etatberatung zusätzlich ergebenden Änderungen für die Aufnahme in den Produkthaushalt für das Jahr 2026 zu beschließen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Geregelt im §7 seiner Geschäftsordnung kann der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration gem. § 2 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf zu besonders relevanten, aktuellen oder zeitaufwändigen Themen dauerhaft oder vorübergehend Unterkommissionen mit beratender Funktion bilden. Die Kommissionen sprechen Empfehlungen aus, die Beschlussfassung erfolgt im ACI. Weiter heißt es in der GeschO ACI: „ Die oder der Vorsitzende der Unterkommission ist aus dem Kreis der Kommissionsmitglieder zu wählen. Die Arbeitsergebnisse der Unterkommission sollen dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration möglichst in der auf eine Sitzung der Unterkommission folgenden Sitzung des Ausschusses vorgestellt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration schlägt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf vor, die Personen gemäß Anlage 1(Liste wird nachgereicht) als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für die Ausschüsse zu benennen.
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner werden auf Vorschlag des entsendenden Gremiums vom Rat bestellt (§58 Abs 4 GO NRW). Mit dem Antrag ACI/007/2026 hat der ACI die Bestellung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in 14 Ausschüsse beschlossen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele und welche Personengruppen in Düsseldorf können aufgrund der aktuellen BAMF-Regelungen keinen Integrationskurs beginnen oder fortsetzen? Welche Rückmeldungen zu Kursausfällen oder wirtschaftlichen Schäden liegen von den Integrationskursträgern vor?
2. Welche Folgen erwartet die Verwaltung für die Arbeitsmarktintegration, soziale Teilhabe und kommunale Beratungsstrukturen (u. a. längere Leistungsbezüge, erhöhter Unterstützungsbedarf, eigene Sprach- oder Integrationsangebote )?
3. Welche kurzfristigen Maßnahmen plant die Stadt, um Versorgungslücken zu schließen (z. B. eigene Angebote), und welchen Unterstützungsbedarf sieht sie im Hinblick auf die lokalen Sprachförderangebote?
Sehr geehrter Herr Ghasemi, Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am 09.02.2026 per Rundschreiben mitgeteilt, dass bis auf Weiteres keine neuen Zulassungen für Integrationskurse nach § 44 Abs. 4 AufenthG im Haushaltsjahr 2026 erteilt werden. Betroffen sind insbesondere: Asylbewerberinnen und Asylbewerber Geduldete nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG Geflüchtete aus der Ukraine EU-Unionsbürgerinnen und EU-Unionsbürger ohne Teilnahmeanspruch Während bereits bewilligte Zulassungen weiterhin Gültigkeit besitzen, werden Neuanträge nicht mehr genehmigt. Parallel dazu berichten Träger und politische Akteure bundesweit über schwerwiegende Auswirkungen der BAMF-Entscheidung. Wie aus Artikeln der Frankfurter Rundschau (2026, u.a. „ Warnung vor fatalen Folgen " ) hervorgeht, führen die Maßnahmen zu massiver Planungsunsicherheit, Kursabbrüchen und erheblichen finanziellen Risiken für die Träger; zudem wird die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene stark belastet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt folgende Sitzverteilung: Liste/Partei Anzahl Sitze CDU - Internationale Liste, CDU 3 GioL, Bü90/Grüne 2 SPD - Internationale Liste, SPD/Volt 2 AFLD, AfD 1 Die Linke 1 Liste d. Freien Demokraten 1 Die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter werden von den Fraktionen und Listen namentlich zur Niederschrift benannt.
Gemäß Kapital 6 der „ Richtlinien zur Förderung von integrativen Projekten Düsseldorfer Migrantenvereine " bildet der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration eine Kommission, deren Aufgaben unter 6.1 und 6.2 beschrieben wird. Die Richtlinien-Kommission tagt in der Regel einmal im Jahr nach Eingang und Auswertung der Anträge auf Anerkennung und Projektförderung der Migrantenvereine und kann in Fällen mit besonderem Beratungsbedarf zusätzlich einberufen werden. Sie hat die Aufgabe, zu den Anträgen auf Anerkennung insbesondere neuer Migrantenorganisationen Empfehlungen an den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration auszusprechen und die Anträge auf Projektförderung auf Basis der im Kapitel 4 aufgeführten Kriterien zu bewerten und eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Die Beschlussfassungen erfolgen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Der Kommission gehören Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu berufende Ausschussmitglieder an. Bisher waren es elf Mitglieder aus dem Integrationsrat.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt, je eine Person pro Fraktion und Liste in die Kommission zu entsenden. Die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter werden von den Fraktionen und Listen namentlich zur Niederschrift benannt.
Geregelt im §7 seiner Geschäftsordnung kann der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration gem. § 2 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf zu besonders relevanten, aktuellen oder zeitaufwändigen Themen dauerhaft oder vorübergehend Unterkommissionen mit beratender Funktion bilden. Die Kommissionen sprechen Empfehlungen aus, die Beschlussfassung erfolgt im ACI.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt, folgende Mitglieder Herrn/Frau __________________________ sowie stellvertretend Herrn/Frau __________________________ als Vertreter*innen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Landeshauptstadt Düsseldorf in den Seniorenrat der Landeshauptstadt Düsseldorf zu entsenden.
Mit Vorlage ACI/004/2026 wurden Frau Chernova und als Stellvertreter Herr Izik dem Rat zur Wahl vorgeschlagen. Der ACI kann die Entsendung jedoch direkt beschließen, was durch diese Vorlage erfolgen soll. Gemäß Satzung des Seniorenrates nach §2, Abs. 3, Nr. 3 gehört eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration dem Seniorenrat als beratendes Mitglied an.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Zur Sicherstellung der Beratungsfolge wird die Terminierung ab der 2. Sitzung 2026 (im Vergleich zur Vorlage ACI/001/2025) verändert. Es erfolgt eine Verlegung von der 3. in die 2. Sitzungswoche. Der Integrationsrat nimmt folgende Sitzungstermine für das Jahr 2026 zur Kenntnis: 1. Sitzung Mittwoch 04.02.2026 Sitzungssaal 1. OG 2. Sitzung Montag 02.03.2026 - Etatberatung HFA-Saal 3. Sitzung Montag 20.04.2026 HFA-Saal 4. Sitzung Montag 18.05.2026 HFA-Saal 5. Sitzung Montag 29.06.2026 HFA-Saal 6. Sitzung Montag 07.09.2026 Sitzungssaal 1. OG 7. Sitzung Montag 12.10.2026 Sitzungssaal 1. OG 8. Sitzung Montag 23.11.2026- Etatberatung Sitzungssaal 1. OG Die Termine orientieren sich an den Sitzungszügen des Rates und finden ab März jeweils montags in der 2. Sitzungswoche statt und beginnen in der Regel um 15:00 Uhr. Regelmäßiger Sitzungsort ist der Sitzungssaal 1. OG - Rathaus, Marktplatz 2. Die Termine von März bis Juni finden im HFA-Saal statt.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.