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Title: Anfrage
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Published Time: 2026-04-10T06:50:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/075/2026
CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Dörges-FDP
in der Bezirksvertretung 8
der Landeshauptstadt Düsseldorf
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 09.04.2026
Frau Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 8
Dagmar von Dahlen
Rathaus Eller
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf
# Betrifft:
Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 (Anfrage CDU-Fraktion, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP)
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP bitten Sie, folgende
Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 beantworten zu lassen:
1. Ist die Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 bereits erfolgt oder ist
deren Einrichtung, wie in anderen Kommunen Deutschlands und Nordrhein-
Westfalens, geplant?
2. Welche Standorte im Stadtbezirk 8 sind für die Errichtung solcher Einrichtungen
sowie für Schutzräume vorgesehen oder würden sich hierfür eignen?
3. Wie sind die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der örtlichen Feuerwehr, Ortsgruppen
der Blaulichtorganisationen, einschließlich des THW aus dem Stadtbezirk 8 in
die Notanlaufpunkte eingebunden?
Begründung
Der großflächige und mehrtägige Stromausfall in Berlin zum Jahresbeginn 2026
verdeutlichte die erheblichen Schäden, die durch gezielte Sabotageakte verursacht
werden können. Auch Naturereignisse, wie das Starkregenereignis im Juli 2021, das zu
Überschwemmungen im Stadtbezirk 8 führte, stellen eine erhebliche Gefahr für die
Bevölkerung dar.
Im Katastrophenfall ist die Einrichtung von Anlaufstellen in jedem der vier Stadtteile
unerlässlich, um den Bürger/-innen umfassende Unterstützung zu bieten. Seite 2
Der Bericht „Unwetterereignisse, Strategien für NRW zur Vorbeugung, Vorbereitung,
Koordinierung, Nachbereitung und zur verbesserten Resilienz“ empfiehlt in Punkt 9 auf
Seite 20, dass jede Kommune „Kat-Leuchttürme“ plant, vorbereitet und der Bevölkerung
bekannt gibt. Diese Leuchttürme sollen als zentrale Anlaufstellen dienen, um die
Koordination der Hilfsmaßnahmen zu optimieren und den Bürgern in Krisensituationen
Orientierung zu bieten. In der letzten Sitzung des AöE am 06.03.2026 hat die
Verwaltung berichtet, dass in Düsseldorf 60 Notanlaufpunkte eingerichtet werden sollen.
Die Leuchttürme sind vorgeplante, stationäre (gegebenenfalls auch mobile)
Einrichtungen, die der Bevölkerung bekannt sein sollten. Sie müssen sichere Orte sein,
die auch bei längeren Störungen der kritischen Infrastruktur, insbesondere der
Stromversorgung, autark funktionieren können.
Im Bedarfsfall können Katastrophenschutz-Leuchttürme mit Fahrzeugen von Feuerwehr,
Rettungsdienst, Technischem Hilfswerk und Polizei erweitert werden, um eine
„Temporäre Wache“ zu bilden.
Die Kommunen setzen die Katastrophenschutz-Leuchttürme bei entsprechenden
Schadenslagen in Betrieb. Sie informieren die Bevölkerung vor Ort über die Lage und
bieten Lademöglichkeiten für Mobiltelefone. Bei Bedarf können hier auch Trinkwasser,
(warme) Getränke, Lebensmittel und Hygieneartikel verteilt werden.
Zu den weiteren Aufgaben gehören Erste Hilfe, Kinderbetreuung, die Funktion als
Anlaufstelle für spontane Helferinnen und Helfer, die Organisation von Transporten, die
Ausgabe von Sachspenden und die Funktion als Treffpunkt der Nachbarschaft. Für die
Kommunikation mit dem Krisenstab werden neben dem Digitalfunk auch Amateurfunker
sowie Krad- oder Fahrradmelder eingesetzt.
gez. Max-Enzo Hoock gez. Christian Rütz gez. Karsten Dörges
Beantwortung BV8_075_2026 Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 19 BV8_075_2026 Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 (.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584743.pdf
Published Time: Thu, 23 Apr 2026 09:46:29 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV8/075/2026
Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 (Anfrage CDU-Fraktion, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP)
1. Ist die Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 bereits erfolgt oder ist deren
Einrichtung, wie in anderen Kommunen Deutschlands und Nordrhein-Westfalens,
geplant?
2. Welche Standorte im Stadtbezirk 8 sind für die Errichtung solcher Einrichtungen sowie
für Schutzräume vorgesehen oder würden sich hierfür eignen?
3. Wie sind die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der örtlichen Feuerwehr, Ortsgruppen der
Blaulichtorganisationen, einschließlich des THW aus dem Stadtbezirk 8 in die
Notanlaufpunkte eingebunden?
Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit:
Antwort zu 1:
Die Umsetzung erfolgt derzeit zentral für das gesamte Stadtgebiet. Die Einrichtung im
Stadtbezirk 8 ist Bestandteil des gesamtstädtischen Vorgehens und befindet sich in
Vorbereitung. Im Stadtbezirk 8 sind nach aktuellem Planungsstand insgesamt sieben
Notanlaufpunkte vorgesehen.
Eine Veröffentlichung der konkreten Standorte erfolgt dann, wenn diese aktiviert werden
müssen. Die Veröffentlichung erfolgt über alle bekannten Medien, die auch zur Warnung der
Bevölkerung eingesetzt werden.
Antwort zu 2:
Aktuell gibt es keine Schutzräume im Stadtgebiet. Der Bund als zuständige Behörde arbeitet
derzeit an einer Richtlinie zu Errichtung neuer Schutzräume. Dabei geht es im Wesentlichen
um die Ertüchtigung geeigneter Gebäude (Tiefgaragen, U-Bahnhöfe, …). Die Stadt Düsseldorf
hat keine Kenntnis über den geplanten Zeitpunkt der Veröffentlichung der Richtlinie.
Antwort zu 3:
Die Besetzung der Notanlaufpunkte soll primär durch die Feuerwehr Düsseldorf und
Mitarbeitende der Stadtverwaltung erfolgen. Die Detailplanung zur personellen Besetzung wird
aktuell abgestimmt.