Anfrage Aktenzeichen BV8/075/2026

CDU und Grüne beantragen Notanlaufpunkte im Stadtbezirk 8

Amtlicher Titel: Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 (Anfrage CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 45 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges von der FDP haben am 10. April 2026 eine Anfrage zur Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 gestellt. Die Bezirksvertretung 8 wird am 23. April 2026 darüber beraten.

Einordnung

Die Anfrage zur Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 stammt von der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Dörges von der FDP. Die Anfrage wurde am 10. April 2026 erstellt. Die Bezirksvertretung 8 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 23. April 2026 um 18:00 Uhr behandeln.

Hintergrund

Notanlaufpunkte sollen als Anlaufstellen für Bürger in Notlagen dienen. Die genaue Ausgestaltung und Standorte sind noch nicht festgelegt und werden in der Sitzung diskutiert.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Einrichtung von Notanlaufpunkten könnte die Sicherheit und Unterstützung für Bürger im Stadtbezirk 8 erhöhen. Die Bezirksvertretung wird über die Umsetzung entscheiden.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 8 berät die Anfrage am 23. April 2026. Ein Ergebnis der Sitzung wird erwartet.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage zur Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8
  • Stellungnahme durch Bezirksvertretung 8 am 23. April 2026
  • Initiatoren: CDU, Grüne, FDP

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Beschluss & Empfehlung

  • Koordinierung, Nachbereitung und zur verbesserten Resilienz“ empfiehlt in Punkt 9 auf
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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583155.pdf Published Time: 2026-04-10T06:50:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/075/2026 CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Dörges-FDP in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.04.2026 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf # Betrifft: Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 (Anfrage CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP bitten Sie, folgende Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 beantworten zu lassen: 1. Ist die Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 bereits erfolgt oder ist deren Einrichtung, wie in anderen Kommunen Deutschlands und Nordrhein- Westfalens, geplant? 2. Welche Standorte im Stadtbezirk 8 sind für die Errichtung solcher Einrichtungen sowie für Schutzräume vorgesehen oder würden sich hierfür eignen? 3. Wie sind die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der örtlichen Feuerwehr, Ortsgruppen der Blaulichtorganisationen, einschließlich des THW aus dem Stadtbezirk 8 in die Notanlaufpunkte eingebunden? Begründung Der großflächige und mehrtägige Stromausfall in Berlin zum Jahresbeginn 2026 verdeutlichte die erheblichen Schäden, die durch gezielte Sabotageakte verursacht werden können. Auch Naturereignisse, wie das Starkregenereignis im Juli 2021, das zu Überschwemmungen im Stadtbezirk 8 führte, stellen eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung dar. Im Katastrophenfall ist die Einrichtung von Anlaufstellen in jedem der vier Stadtteile unerlässlich, um den Bürger/-innen umfassende Unterstützung zu bieten. Seite 2 Der Bericht „Unwetterereignisse, Strategien für NRW zur Vorbeugung, Vorbereitung, Koordinierung, Nachbereitung und zur verbesserten Resilienz“ empfiehlt in Punkt 9 auf Seite 20, dass jede Kommune „Kat-Leuchttürme“ plant, vorbereitet und der Bevölkerung bekannt gibt. Diese Leuchttürme sollen als zentrale Anlaufstellen dienen, um die Koordination der Hilfsmaßnahmen zu optimieren und den Bürgern in Krisensituationen Orientierung zu bieten. In der letzten Sitzung des AöE am 06.03.2026 hat die Verwaltung berichtet, dass in Düsseldorf 60 Notanlaufpunkte eingerichtet werden sollen. Die Leuchttürme sind vorgeplante, stationäre (gegebenenfalls auch mobile) Einrichtungen, die der Bevölkerung bekannt sein sollten. Sie müssen sichere Orte sein, die auch bei längeren Störungen der kritischen Infrastruktur, insbesondere der Stromversorgung, autark funktionieren können. Im Bedarfsfall können Katastrophenschutz-Leuchttürme mit Fahrzeugen von Feuerwehr, Rettungsdienst, Technischem Hilfswerk und Polizei erweitert werden, um eine „Temporäre Wache“ zu bilden. Die Kommunen setzen die Katastrophenschutz-Leuchttürme bei entsprechenden Schadenslagen in Betrieb. Sie informieren die Bevölkerung vor Ort über die Lage und bieten Lademöglichkeiten für Mobiltelefone. Bei Bedarf können hier auch Trinkwasser, (warme) Getränke, Lebensmittel und Hygieneartikel verteilt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören Erste Hilfe, Kinderbetreuung, die Funktion als Anlaufstelle für spontane Helferinnen und Helfer, die Organisation von Transporten, die Ausgabe von Sachspenden und die Funktion als Treffpunkt der Nachbarschaft. Für die Kommunikation mit dem Krisenstab werden neben dem Digitalfunk auch Amateurfunker sowie Krad- oder Fahrradmelder eingesetzt. gez. Max-Enzo Hoock gez. Christian Rütz gez. Karsten Dörges
Beantwortung BV8_075_2026 Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 19 BV8_075_2026 Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 (.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584743.pdf Published Time: Thu, 23 Apr 2026 09:46:29 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV8/075/2026 Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 (Anfrage CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP) 1. Ist die Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 8 bereits erfolgt oder ist deren Einrichtung, wie in anderen Kommunen Deutschlands und Nordrhein-Westfalens, geplant? 2. Welche Standorte im Stadtbezirk 8 sind für die Errichtung solcher Einrichtungen sowie für Schutzräume vorgesehen oder würden sich hierfür eignen? 3. Wie sind die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der örtlichen Feuerwehr, Ortsgruppen der Blaulichtorganisationen, einschließlich des THW aus dem Stadtbezirk 8 in die Notanlaufpunkte eingebunden? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit: Antwort zu 1: Die Umsetzung erfolgt derzeit zentral für das gesamte Stadtgebiet. Die Einrichtung im Stadtbezirk 8 ist Bestandteil des gesamtstädtischen Vorgehens und befindet sich in Vorbereitung. Im Stadtbezirk 8 sind nach aktuellem Planungsstand insgesamt sieben Notanlaufpunkte vorgesehen. Eine Veröffentlichung der konkreten Standorte erfolgt dann, wenn diese aktiviert werden müssen. Die Veröffentlichung erfolgt über alle bekannten Medien, die auch zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden. Antwort zu 2: Aktuell gibt es keine Schutzräume im Stadtgebiet. Der Bund als zuständige Behörde arbeitet derzeit an einer Richtlinie zu Errichtung neuer Schutzräume. Dabei geht es im Wesentlichen um die Ertüchtigung geeigneter Gebäude (Tiefgaragen, U-Bahnhöfe, …). Die Stadt Düsseldorf hat keine Kenntnis über den geplanten Zeitpunkt der Veröffentlichung der Richtlinie. Antwort zu 3: Die Besetzung der Notanlaufpunkte soll primär durch die Feuerwehr Düsseldorf und Mitarbeitende der Stadtverwaltung erfolgen. Die Detailplanung zur personellen Besetzung wird aktuell abgestimmt.

KI-gestützt aufbereitet am 14. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/075/2026