Anfrage Aktenzeichen BV9/020/2026

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kölner Landstraße zwischen dem Werstener Kreuz und der Ickerswarder Straße - Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ickerswarder Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 19. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

Frage 1: Warum wurde bisher noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (Zeichen 274) vor dem „ Matthias-Claudius-Haus Wersten " an der Kölner Landstraße 180 eingerichtet, obwohl laut §45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 StVO auch vor „ Einrichtungen für Menschen mit Behinderung " innerörtlich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h durchgeführt werden muss?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Unfallquote wird signifikant gesenkt durch eine Verminderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und diese Reduzierung der Geschwindigkeit führt zudem zu einer Steigerung des Sicherheitsgefühls der Verkehrsteilnehmer [ „ Effect of 20 mph traffic speed zones on road injuries in London, 1986-2006; controlled interruption time series analysis " (BMJ, 2009, 339b4469); „ Speed and road accidents: An evaluation of the Power Model " , Oslo: Institute of Transport Economics TØI report 740 (2004); „ Driving speed and the risk of road crashes: A review " , Accident Analysis and Prevention, 38(2), Seite 215-224 (2006)]. Obwohl in der Industrie der Zeitfaktor für die Umsetzung von Projekten sehr wichtig ist, gilt grundsätzlich in allen Werken die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, zum Teil sogar von 10 km/h, weil durch diese Geschwindigkeitsbegrenzung die Zahl der Unfälle signifikant gesenkt wird.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV9/020/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 7.2

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

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Dokumenttexte

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BV9/020/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 19.01.2026 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes 9 Frau Schwanke Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 30.01.2026 Betrifft: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kölner Landstraße zwischen dem Werstener Kreuz und der Ickerswarder Straße -Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD Anfrage: Frage 1: Warum wurde bisher noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (Zeichen 274) vor dem „ Matthias-Claudius-Haus Wersten " an der Kölner Landstraße 180 eingerichtet, obwohl laut §45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 StVO auch vor „ Einrichtungen für Menschen mit Behinderung " innerörtlich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h durchgeführt werden muss? Frage 2: In welchem Umfang kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zwischen dem Werstener Kreuz und der Ickerswarder Straße zu einer Reduzierung der Verkehrsunfälle in diesem Straßenabschnitt führen? Frage 3: Wie stark würde sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf die Lärmbelastung auf der Kölner Landstraße zwischen dem Werstener Kreuz und der Ickerswarder Straße auswirken? Begründung: Die Unfallquote wird signifikant gesenkt durch eine Verminderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und diese Reduzierung der Geschwindigkeit führt zudem zu einer Steigerung des Sicherheitsgefühls der Verkehrsteilnehmer [ „ Effect of 20 mph traffic speed zones on road injuries in London, 1986-2006; controlled interruption time series analysis " (BMJ, 2009, 339b4469); „ Speed and road accidents: An evaluation of the Power Model " , Oslo: Institute of Seite 2 Transport Economics TØI report 740 (2004); „ Driving speed and the risk of road crashes: A review " , Accident Analysis and Prevention, 38(2), Seite 215-224 (2006)]. Obwohl in der Industrie der Zeitfaktor für die Umsetzung von Projekten sehr wichtig ist, gilt grundsätzlich in allen Werken die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, zum Teil sogar von 10 km/h, weil durch diese Geschwindigkeitsbegrenzung die Zahl der Unfälle signifikant gesenkt wird. Die Kölner Landstraße zählt mit 23 Unfällen im Jahr 2024 zu den zehn gefährlichsten Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Platz 5; NRZ; 26.11.2025). Die Hauptursache dieser Unfälle wurde schon in der Vorlage BV9/058/2025 beschrieben. Häufig waren PKWs involviert, die sich nicht an die StVO gehalten haben und mit Straßenbahnen kollidiert sind. In diesem Abschnitt der Kölner Landstraße befinden sich mehrere Gesundheitseinrichtungen, wie z.B. das „ Gesundheitszentrum Wersten " (Kölner Landstraße 135), ein Sanitätshaus (Kölner Landstraße 137), das „ DRK- Seniorenzentrum Wersten " (Kölner Landstraße 169) und auf der anderen Straßenseite das „ Hausarztzentrum Wersten " der Uni Düsseldorf (Kölner Landstraße 170), eine Apotheke (Kölner Landstraße 176) und das „ Matthias- Claudius-Haus Wersten " (Kölner Landstraße 180). Hiervon sind vor allem das „ DRK-Seniorenzentrum Wersten " und das „ Matthias-Claudius-Haus " hervorzuheben. Zudem ist dieser Abschnitt der Kölner Landstraße der Einzugsbereich der beiden Grundschulen „ KGS Marienschule " (Rheindorfer Weg 20) und „ GGS Henri-Dunant-Schule " (Rheindorfer Weg 20). Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung wird dieser Abschnitt der Kölner Landstraße nicht nur für die Anwohner, sondern auch für den Einzelhandel aufgewertet, da sich in diesem Abschnitt die höchste Konzentration von Einzelhandelsgeschäften auf der Kölner Landstraße befindet. Weil sich diesen engen Straßenraum Fußgänger (hier sind vor allem Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen besonders gefährdet), Fahrradfahrer, PKWs, LKWs und Straßenbahnen teilen, würde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h viele gefährliche Situationen verhindern und auch Konflikte entschärfen.
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TOP 7.2 BV9/020/2026 Sitzung der BV 9 am 30.01.2026 Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kölner Landstraße zwischen dem Werstener Kreuz und der Ickerswarder Straße Frage 1: Warum wurde bisher noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (Zeichen 274) vor dem „Matthias-Claudius-Haus Wersten" an der Kölner Landstraße 180 eingerichtet, obwohl laut §45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 StVO auch vor „Einrichtungen für Menschen mit Behinderung" innerörtlich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h durc hgeführt werden muss? Antwort zur Frage 1: Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung in 2024 samt Verwaltungsvorschrift von Februar 2025 besteht die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr aller Verkehrsarten mit seinen kritischen Begleiterscheinungen (zum Beispiel häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, B ring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen an einem häufig genutzten Zugang zur Einrichtung, erhöhter Parkraumsuchverkehr, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten sind. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen. Die Einzelfallprüfung zur Ermittlung der Notwendigkeit von Tempo 30 im Abschnitt zwischen Opladener Straße und Liebfrauenstraße stadteinwärts ist noch nicht abgeschlossen. Eine notwendige politische Beschlussfassung obliegt dem zuständigen Ordnungs- und Verkehrsausschuss unter Anhörung der Bezirksvertretung 9. Frage 2: In welchem Umfang kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zwischen dem Werstener Kreuz und der Ickerswarder Straße zu einer Reduzierung der Verkehrsunfälle in diesem Straßenabschnitt führen? Antwort zur Frage 2: Da die in der Vorlage BV9/058/2025 dokumentierten Unfallursachen auf der Kölner Landstraße in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der aktuellen zulässigen Höchstgeschwindigkeit stehen, ist nur mittelbar von einer Reduzierung der Unfallzahlen auszugehen. Frage 3: Wie stark würde sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf die Lärmbelastung auf der Kölner Landstraße zwischen dem Werstener Kreuz und der Ickerswarder Straße auswirken? Antwort zur Frage 3: Ob aus Lärmschutzgründen Tempo 30 auf dem Abschnitt angeordnet werden kann und wie sich dies auswirkt, wird im Rahmen der Einzelfallprüfung festgestellt werden.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/020/2026