Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 9
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
30.01.2026 · Bezirksvertretung 9
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 9 · Sitzung vom 30.01.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 19.03.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der GFZ, der Geschossigkeit und für das Überschreiten von Baugrenzen. Eine Ausnahme ist erforderlich hinsichtlich der Stellplätze außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6170/062. Dieser setzt für das Grundstück eine GFZ von 0,90, drei Vollgeschosse (III), ein begrenztes Baufeld durch Baugrenzen und Baulinien sowie eine Fläche für Stellplätze fest.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 beschließt, die Einbahnstraßenregelung im Bereich Kärntner Weg 31-59 aufzuheben.
Die Bezirksvertretung 9 hatte die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Einbahnstraßenregelung auf der Benninghauser Straße von Höhrather Straße bis Kärntner Weg und auf dem Kärntner Weg im Wohngebiet Wersten aufgehoben werden kann (Vorlage BV9/151/2024 ).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Planung und anschließende Ausführung von zwei Fußgängerüberwegen mit differenzierten Borden für das barrierefreie Queren am Knotenpunkt Telleringstraße/Paulsmühlenstraße gemäß der Planung Nr S 2935/111.
Anlass der Planung: Mit dem Beschluss zum Antrag BV9/231/2022 der Bezirksvertretung 9 wurde die Verwaltung damit beauftragt, im Bereich der Kreuzung Telleringstraße / Paulsmühlenstraße zwei Fußgängerüberwege an der Paulsmühlenstraße als Ergänzung zu den bereits bestehenden an der Telleringstraße anzulegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der im Südosten des Stadtteils Benrath gelegene stillgelegte Standort des ehemaligen Kaltwalzwerkes bildet zusammen mit dem Bus-Betriebshof der Rheinbahn und weiteren gewerblichen und industriellen Nutzungen ein großes zusammenhängendes Flächenareal von ca. 21,8 ha Größe.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 beschließt, Finanzmittel für die folgende Maßnahme bereitzustellen : Liste B - städtische Gebäude (Haushaltsstelle: 11.111.05.001 52415900) 1. Multifunktionale Sportfläche Stendaler Straße Mehrkosten Euro 15 .000 Gesamt Euro 15 . 00 0 Sachdarstellung / Maßnahmenbeschreibung: Haushaltsansatz Liste B für 202 6 Euro 376 . 607 abzüglich bereits beschlossener Maßnahmen - Euro 0 zur Verfügung stehender Restbetrag für 202 6 f ür o.g. Maßnahmen Euro 37 6. 607 Zu 1. Im Rahmen der Ausschreibungen kam es zu einer Kostensteigerung im Bereich der Schüttgüter und Betonteile sowie bei der Sanierung des bestehenden Bolz platzes, die mit den bereitgestellten Mittel hälftig durch die Bezirksvertretung 9 aufgefangen wird . Die andere Hälfte der Mehrkosten soll aus dem Etat des Sportamtes finanziert werden.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchen Gründen wurde die ursprünglich für das Jahr 2024 vorgesehene Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes bislang nicht realisiert oder wurde sie zum Fahrplanwechsel am 07.01.2026 durchgeführt? 2. Warum ist den veröffentlichten Informationen zum Fahrplanwechsel am 07.01.2026 keine Information zur Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes zu entnehmen, obwohl für Ende 2025 die Lieferung neuer Busse an die Rheinbahn AG angekündigt wurde?
Di e Bezirksvertretung 9 beantragte mit dem Antrag BV9/108/2025 eine Taktverdichtung für die Henkelsiedlung; der Antrag wurde zwischenzeitlich mit der Begründung beantwortet, eine Umsetzung sei derzeit unter anderem wegen Fahrzeugmangels nicht möglich. Die Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes war ursprünglich bereits für das Jahr 2024 vorgesehen; den aktuellen Presseveröffentlichungen zum Fahrplanwechsel am 07.01.2026 ist eine Umsetzung dieser zweiten Stufe jedoch nicht zu entnehmen gewesen, obwohl Ende 2025 die Lieferung neuer Busse angekündigt wurde.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Frage 1: Warum wurde bisher noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (Zeichen 274) vor dem „ Matthias-Claudius-Haus Wersten " an der Kölner Landstraße 180 eingerichtet, obwohl laut §45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 StVO auch vor „ Einrichtungen für Menschen mit Behinderung " innerörtlich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h durchgeführt werden muss?
Die Unfallquote wird signifikant gesenkt durch eine Verminderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und diese Reduzierung der Geschwindigkeit führt zudem zu einer Steigerung des Sicherheitsgefühls der Verkehrsteilnehmer [ „ Effect of 20 mph traffic speed zones on road injuries in London, 1986-2006; controlled interruption time series analysis " (BMJ, 2009, 339b4469); „ Speed and road accidents: An evaluation of the Power Model " , Oslo: Institute of Transport Economics TØI report 740 (2004); „ Driving speed and the risk of road crashes: A review " , Accident Analysis and Prevention, 38(2), Seite 215-224 (2006)]. Obwohl in der Industrie der Zeitfaktor für die Umsetzung von Projekten sehr wichtig ist, gilt grundsätzlich in allen Werken die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, zum Teil sogar von 10 km/h, weil durch diese Geschwindigkeitsbegrenzung die Zahl der Unfälle signifikant gesenkt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung um die Umsetzung der Pläne (siehe Vorlagen 179/98/2014 und BV9/066/2019) für einen barrierefreien Zugang vom Ohmweg beziehungsweise Auerweg in Wersten hoch zum Weg entlang des Brücker Bachs.
Der Weg am Brücker Bach entlang ist ein sehr beliebter und stark frequentierter Spazierweg für Fußgänger und ein beliebtes Ausflugsziel. Leider ist es aber nur möglich von 2 Seiten barrierefrei und wegegerecht ausgebaut darauf zu gelangen, nämlich am südlichen Ende abgehend von der Ickerswarder Straße oder der Max- Born-Straße und am nördlichen Ende vom Rheindorfer Weg aus.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung um Aufhebung der Einbahnstraßenregelung ab Kärntner Weg 11, in Fahrtrichtung Werstener Friedhofstraße und auf der Höhrather Straße.
Das Verkehrsaufkommen in der Höhrather Straße ist durch die Einbahnstraßenregelung stark und unnötig erhöht. Außerdem spricht für die Aufhebung auch der Bau der neuen Feuerwache an der Werstener Friedhofstrasse, da die Löschzüge einen schnelleren Zugang in die Siedlung hätten. Vor dem Umzug der Feuerwache konnten die Löschzüge direkt am Werstener Feld durchfahren, um schnell am benötigten Ort zu sein. Durch den Umzug der Wache wird die Strecke länger und führt an einer Grundschulkreuzung vorbei. Außerdem ist zu beachten, dass für die Grünfläche östlich Kärtner Weg/Werstener Friedhofstrasse eine weitere Bebauung seitens der Stadt bereits mit einem B-Plan vorgesehen ist, wodurch dort das Verkehrsaufkommen noch einmal erhöht werden wird. Es ist daher dringend geboten, die Einbahnstraßenregelung an den oben aufgeführten Straßen aufzuheben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung um Beendigung beziehungsweise zügige Fortsetzung der Baumaßnahmen in der „ grünen Siedlung " in Wersten auf folgenden Straßen: Undinenstraße, Millrather Straße und Nixenstraße.
In diesem Jahr feiert die oben genannte Siedlung ihr 100-jähriges Bestehen. Aufgrund der angefangenen und seit 2023 immer noch nicht fertig gestellten Baustellen dort, wird das Fest durch die Baustellenbarken, die Verengungen der Straßen, sowie durch die Baugruben reichlich beeinträchtigt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 beschließt, von den für den Stadtbezirk 9 bereitstehenden Verfügungsmitteln einen Teilbetrag von bis zu 1.000,00 Euro für Repräsentationszwecke (Empfänge, Jubiläen, Ehrungen etc.) vorzusehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der Marien-Schule aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 700,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Präventionsprojekts "Mein Körper gehört mir" 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der Selma Lagerlöf Schule aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung der Präventionsprojekte „ Mein Körper gehört mir " und „ Die große Nein-Tonne " 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der Städtischen Realschule Benrath aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Projekts Schule gegen Rassismus 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der De.Perspektive e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung der Veranstaltungsreihe "Brücken der Herzen" 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt dem ISC Düsseldorf Rams'87 aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro zweckgebunden für die Anschaffung von Spiel- und Trainingsbällen 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt dem Lauftreff Düsseldorf-Süd e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des 18. Benrather Schlosslaufs 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt dem Caritasverband Düsseldorf e.V. zentrum plus Wersten aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.250,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Kulturcafés 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt dem ASB Region Düsseldorf e.V. - zentrum plus Holthausen aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 950,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung von Community Music - gemeinsam musizieren 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung eine mobile Geschwindigkeitstafel mit „ Smiley " -Display an der Leichlinger Straße in dem Abschnitt zwischen Burscheider Straße und Werstener Feld aufzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Standort für eine mobile Geschwindigkeitstafel mit „ Smiley " -Display wurde in die entsprechende Liste aufgenommen. Geplant ist die Aufstellung an der Leichlinger Straße 68. Sobald die Messergebnisse ausgewertet sind, erhält die Bezirksvertretung im Anschluss eine entsprechende Rückmeldung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, die in der Informationsvorlage BV9/219/2025 dargestellten Planungen zum Fahrbahnrandparken und zur Sicherung des Radwegs im Abschnitt Kölner Landstraße 235 - 249 erneut zu überprüfen und anzupassen. Im Rahmen dieser Überarbeitung wird die Verwaltung insbesondere gebeten, 1. eine Prüfung eines Parkstreifens auf dem linken Fahrstreifen (stadtauswärts) vorzunehmen, da dort keine Dooring-Gefahr für den Radverkehr besteht und dieser Ansatz dem ursprünglichen Prüfauftrag unter Punkt 2 des Beschlusses BV9/235/2022 ( „ ausnahmsweise großzügiges Parken ermöglichen " ) näherkommt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Beantwortung der von der Fachverwaltung zur BV9-Sitzung am 26.09.2025 zum Tagesordnungspunkt 4.4 (BV9/168/2025) „ Schulwegsicherung Schulcampus Benrodestraße " gestellten Nachfragen. Frage 1: Herr Hampe ist unzufrieden, dass die Vorstellung der Pläne zur Schulwegsicherung sehr spät stattfindet und dass einzelne Maßnahmen schon umgesetzt sind. Des Weiteren äußert er Kritik, dass bestimmte Bereiche bei der gewünschten Erstellung eines umfassenden Verkehrskonzepts zur Schulwegsicherung nicht berücksichtigt wurden. Daher bittet er, die erfolgten Beschlüsse zur Kappeler Straße im Umfeld der Überführung Münchener Straße sowie der Benrather Schlossallee in das Konzept der Schulwegsicherung einzubeziehen. Herr Welski wünscht einen Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses zur Abfahrtsrampe auf der Kappler Straße im Bereich der Brücke über der Münchener Straße aus dem vergangenen Jahr. Die Rampe soll vom Radweg und Bürgersteig auf die Fahrbahn führen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Beantwortung der von der Fachverwaltung zur BV9-Sitzung am 16.05.2025 zum Tagesordnungspunkt 8.6 (BV9/103/2025) „ Erschließung des Gebietes Nördlich Wimpfener Straße über die Münchener Straße " gestellten Nachfragen. Frage 1: Herr Dr. Laugs stellt drei Nachfragen. Erstens würde er gerne wissen, auf welchen Abschnitten die Münchener Straße als Stadtautobahn der Klasse EKA 3 gilt. Antwort zu Frage 1: Die Kategorisierung der Münchener Straße als Stadtautobahn EKA 3 ist über die gesamte Länge gegeben. Frage 2: Zu zweitens fragt er nach, wie sich der geplante Anschluss der Karl-Hohmann-Straße mit dem Radschnellweg verträgt. Antwort zu Frage 2: Der Radschnellweg wird in dem Bereich ausschließlich auf der nördlichen Seite der Münchener Straße entlanggeführt. Da im Rahmen des Neubauvorhabens keine Umbauten nördlich der Münchener Straße vorgenommen werden sind keine Konflikte mit dem Radschnellweg zu erwarten. Frage 3: Drittens möchte er wissen, warum ein einseitiger Anschluss in Itter Nord möglich ist und in diesem gewünschten Abschnitt nicht.
3 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.