Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Begründung“
Im November 2022 fragten wir bereits an, was mit diesem Haus, welches seit vielen Jahren leer steht und langsam zerfällt, weiterhin geschehen soll. Da bisher nichts weiter passiert ist, ist zu befürchten, dass durch das Eindringen von Regenwasser sowie durch Ungeziefer auch die nebenstehenden Häuser geschädigt werden. Zudem steht hier wichtiger Wohnraum nicht zur Verfügung.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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BV2/186/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 18.11.2025
Fraktion DIE LINKE
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee
Betrifft:
Hoffeldstraße 71
- Anfrage der Fraktion DIE LINKE
1. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung bisher ergriffen, um gegen den
Verfall des Hauses Hoffeldstr. 71 vorzugehen?
2. Wann ist damit zu rechnen, dass die Wohnungen wieder dem
Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen?
Begründung:
Im November 2022 fragten wir bereits an, was mit diesem Haus, welches seit
vielen Jahren leer steht und langsam zerfällt, weiterhin geschehen soll. Da bisher
nichts weiter passiert ist, ist zu befürchten, dass durch das Eindringen von
Regenwasser sowie durch Ungeziefer auch die nebenstehenden Häuser
geschädigt werden. Zudem steht hier wichtiger Wohnraum nicht zur Verfügung.
gez. Dr. Monika Müller-Klar gez. Ben Klar
Fraktionsvorsitzende
Beantwortung BV2 186 2025 Hoffeldstraße 71 als Text anzeigen
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Sitzung: 02.12.2025
Vorlagennummer BV2/186/2025
Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 18.11.2025
hier: Hoffeldstraße 71
Frage 1:
Welche Maßnahmen hat die Verwaltung bisher ergriffen, um gegen den Verfall des
Hauses Hoffeldstr. 71 vorzugehen?
Antwort:
Das Objekt Hoffeldstraße 71 weist eine Vielzahl von wohnungsaufsichtsrechtlichen
Missständen auf, die sämtliche Wohneinheiten betreffen und sowohl den
ordnungsgemäßen Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigen, als auch
eine gesundheitliche Gefährdung für die Bewohnerschaft darstellen. Zuvor
veranlasste Anordnungen zur Instandsetzung der Mängel waren aufgrund der
fehlenden Mitwirkung der Verfügungsberechtigten erfolglos geblieben, sodass im
Jahre 2016 zur Beendigung der akuten Gefahrenlage die Unbewohnbarkeitserklärung
und Räumung des Objektes veranlasst werden musste. Bis heute ist das Objekt
leerstehend. Zwischenzeitlich ausgeführte Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht
bekannt.
Frage 2:
Wann ist damit zu rechnen, dass die Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zur
Verfügung stehen?
Antwort:
Der Wohnraum ist aufgrund der schweren Mängel derzeit nicht mehr zu
Wohnzwecken geeignet. Solange die Missstände fortbestehen, ist die Überlassung
der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken im Rahmen der Unbewohnbarkeitserklärung
behördlich untersagt. Insbesondere ohne einen Wechsel der Verfügungsberechtigung
besteht für das Objekt keine Perspektive zur Instandsetzung und Rückführung der
Wohnungen. In regelmäßigen Abständen werden daher die aktuellen
Eigentumsverhältnisse durch die Wohnungsaufsicht überprüft.
Die Verwaltung sieht die Entwicklung des Objekts hin zu einer sogenannten
Problemimmobilie mit Sorge. Um die kommunalen Handlungsmöglichkeiten (bspw.
hinsichtlich kommunaler Ankaufsrechte) für derartige Fälle zu verbessern, wurde das
Thema seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf - gemeinsam mit weiteren
Kommunen - zuletzt im Rahmen der Anhörung des Bauausschuss des Bundestages
zum Bauturbo adressiert und ist Thema der aktuellen Weiterentwicklung des
Bauturbo zwischen den Kommunen und dem Bundesministerium, sowie Thema der
Anhörung des Deutschen Städtetags.