Anfrage Aktenzeichen JHA/062/2026

Anfrage der Jugendverbände - hier: Sondervermögen Infrastruktur

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
3Dokumente 12. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht: die amtliche Vorlage

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JHA/062/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.06.2026 Jugendring Düsseldorf An die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Frau Pina Nell zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.06.2026 Betrifft: Anfrage der Jugendverbände - hier: Sondervermögen Infrastruktur Siehe Anlage Anlagen: Anfrage der Jugendverbände - hier: Sondervermögen Infrastruktur

Amtliches Original. Angaben zum damaligen Stand, kein Nachweis einer späteren Umsetzung.

Amtliche Inhalte · JHA/062/2026

Das antwortet die Verwaltung

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Antwort

Dateidatum im RIS: 24.06.2026 · Amtliches Original (PDF)

Antworten der Verwaltung zu JHA/062/2026 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 24.06.2026 Anfrage der Jugendverbände hier: Sondervermögen Infrastruktur

Frage 1:

In welcher Weise plant die Landeshauptstadt Düsseldorf, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur gezielt für die Sanierung, insbesondere der energetischen Sanierung, bestehender Jugendfreizeiteinrichtungen einzusetzen?

Frage 2:

Welche Überlegungen bestehen seitens der Verwaltung, Mittel aus dem Sondervermögen für den Neubau zusätzlicher Jugendfreizeiteinrichtungen oder die Schaffung neuer Räume für Jugendarbeit und non-formale Bildung zu nutzen?

Antwort:

Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bedarf an Sanierung von Gebäuden, insbesondere an energetischer Sanierung, ist grundsätzlich im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet vorhanden. Hiervon sind neben bestehenden Jugendfreizeiteinrichtungen auch Schulen, Kindergärten und andere öffentliche Gebäude betroffen. Bei der Verteilung der auf Düsseldorf entfallenden Mittelanteile aus dem NRW- Infrastrukturgesetz wurde der Schwerpunkt mit einem Anteil von 50% an der zur Verfügung stehenden Summe auf Investitionen im Bereich der Bildungs- und Betreuungsstruktur gelegt. So sieht es auch der „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur" vor, in dessen Rahmen die NRW-Landesregierung einen besonderen Fokus auf Investitionen in die Kindertagesbetreuung legt. Um die Fördermittel zeitnah abrufen zu können, werden nur bereits veranschlagte Maßnahmen bzw. Maßnahmen der Prioritätenlisten zum Haushalt 2026 ff. mit Stand 19.03.2026 zur Erreichung des jeweiligen Investitionsvolumens genutzt werden. Außerdem beschränken sich die Maßnahmen aus Gründen der praktischen Umsetzung auf solche, die mit einem Gesamtvolumen von über 10 Mio veranschlagt worden sind, weshalb derzeit keine Überlegungen bestehen, energetische Sanierungen von Jugendfreizeiteinrichtungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu finanzieren. Seite 1 von 2

Frage 3:

Wie wird sichergestellt, dass die Bedarfe freier Träger der Jugendhilfe sowie bestehender Jugendverbände systematisch erfasst und bei der Priorisierung von Investitionsmaßnahmen berücksichtigt werden?

Antwort:

Die Jugendverbände und Träger der Jugendhilfe sind immer aufgefordert im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans ihre Bedarfe anzuzeigen oder konkrete Anträge an den JHA zu richten. Seite 2 von 2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · JHA/062/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Anfrage der Jugendverbände - hier: Sondervermögen Infrastruktur · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  3. Schriftliche Antwort

    Antwort · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 3.5

    Jugendhilfeausschuss. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Maßgeblich bleiben die Originaldokumente. Die Quellenbasis und die zugehörigen Datumsangaben stehen im Vorgangsverlauf.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/062/2026