Anfrage Aktenzeichen BV2/242/2026

Frau Hölz fragt nach Kürzung der Öffnungszeiten im Eisstadion Brehmstraße

Amtlicher Titel: Kürzung der öffentlichen Laufzeiten im Eisstadion an der Brehmstraße - Anfrage von Frau Hölz

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Brehmstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 2. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Stadträtin Frau Hölz hat am 2. September 2026 eine Anfrage gestellt, ob die öffentlichen Öffnungszeiten des Eisstadions an der Brehmstraße gekürzt werden sollen. Die Bezirksvertretung 2 nimmt die Anfrage am 15. September 2026 zur Kenntnis. Es gibt bislang keine Entscheidung, erst die Rückfrage an die Verwaltung.

Warum wichtig

Bürger:innen erhalten Klarheit, ob sie künftig weniger Zeit zum Eislaufen haben und können ihre Freizeitplanung anpassen.

Die Details

  • Antragsteller: Frau Hölz
  • Thema: Kürzung der öffentlichen Laufzeiten im Eisstadion an der Brehmstraße
  • Einreichungsdatum: 2. September 2026
  • Gremium: Bezirksvertretung 2
  • Termin: 15. September 2026, 16:00 Uhr
  • Status: in Kenntnisnahme
  • Ergebnis: noch offen

Einordnung

Die Frage betrifft alle Nutzerinnen und Nutzer des städtischen Eisstadions – von Sportvereinen bis zu Familien – und könnte die Verfügbarkeit des Angebots verändern. Der Vorgang ist noch offen und wird im nächsten Bezirksvertretungstermin behandelt.

Hintergrund

Ein Eisstadion ist ein kommunales Sportangebot, das zu festgelegten öffentlichen Öffnungszeiten für die Allgemeinheit zugänglich ist. Änderungen dieser Zeiten können die Nutzung durch Sportvereine, Schulen und Freizeitbesucher stark beeinflussen.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage am 15. September 2026 beraten und anschließend eine Antwort der Verwaltung einholen.

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BV2/242/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 01.09.2026 Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Kürzung der öffentlichen Laufzeiten im Eisstadion an der Brehmstraße - Anfrage von Frau Hölz 1. Aus welchen Gründen werden die öffentlichen Laufzeiten im Eisstadion an der Brehmstraße zur kommenden Saison reduziert und auf welcher Entscheidungsgrundlage (Beschluss eines städtischen Gremiums, Verwaltungs- oder Betreiberentscheidung) wird dies erfolgen? 2. Wie stellte sich die Auslastung der öffentlichen Laufzeiten in den vergangenen Jahren dar - aufgeschlüsselt nach Wochentagen und Zeitfenstern - und in welcher Form wird die Eisfläche in den entfallenden Zeitfenstern künftig genutzt? 3. In welcher Höhe erwartet die Verwaltung durch die Reduzierung Einsparungen (etwa bei Personal-, Energie- und Betriebskosten) und wie hoch sind demgegenüber die auf Basis der bisherigen Besucher*innenzahlen zu erwartenden Mindereinnahmen aus Eintrittsgeldern? Sachdarstellung: Das Eisstadion an der Brehmstraße ist seit Jahrzehnten eine beliebte niedrigschwellige und wohnortnahe Sportstätte in Düsseltal, die Menschen unabhängig von Vereinsmitgliedschaft, Alter und Einkommen offen steht. Der öffentliche Publikumslauf hat für Familien, Kinder und Jugendliche insbesondere aus dem Stadtbezirk 2 eine erhebliche Bedeutung. Nach den angekündigten neuen Öffnungszeiten entfallen ab der kommenden Saison die Laufzeiten mittwochs und donnerstags vollständig; an den Wochenendtagen wird jeweils nur noch ein - dafür verlängertes - Zeitfenster angeboten. Nutzer*innen weisen darauf hin, dass sich das öffentliche Angebot damit von rund zehn auf vier Blöcke pro Woche reduziert. Insgesamt steht die Anlage der Öffentlichkeit in einem erheblich kleineren Umfang zur Verfügung. Um die Entscheidung nachvollziehen und politisch bewerten zu können, bitten wir um Auskunft zu den Gründen, zur bisherigen Auslastung sowie zur wirtschaftlichen Bilanz der Maßnahme. gez.Pia Hölz Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 6. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/242/2026