Anfrage Aktenzeichen BV2/141/2026

Anfrage zum Neubau an Sohnstraße und Grafenberger Allee

Amtlicher Titel: Neubau Sohnstraße / Ecke Grafenberger Allee - Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sohnstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 26. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Frau Dr. Müller-Klar stellte am 26. Mai 2026 eine Anfrage zum Neubau an der Sohnstraße Ecke Grafenberger Allee. Die Bezirksvertretung 2 nimmt die Anfrage am 9. Juni 2026 zur Kenntnis.

Einordnung

Die Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar betrifft den Neubau an der Sohnstraße Ecke Grafenberger Allee. Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 9. Juni 2026 um 16:00 Uhr behandeln.

Hintergrund

Die Anfrage wurde am 26. Mai 2026 erstellt und ist Teil der laufenden Planungen im Stadtbezirk. Der Neubau könnte Auswirkungen auf die Infrastruktur in der Umgebung haben.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung der Bezirksvertretung 2 ist öffentlich. Bürger können die Diskussion verfolgen und sich über den Stand der Planungen informieren.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in der Sitzung am 9. Juni 2026 besprechen.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar zum Neubau an der Sohnstraße Ecke Grafenberger Allee.
  • Bezirksvertretung 2 behandelt die Anfrage am 9. Juni 2026.
  • Sitzung beginnt um 16:00 Uhr.
  • Öffentliche Sitzung, Bürger können teilnehmen.

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588035.pdf Published Time: 2026-05-26T14:12:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV2/141/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 25.05.2026 > Fraktion DIE LINKE > der Bezirksvertretung 2 > An den > Bezirksbürgermeister > des Stadtbezirks 2 > Herrn Philipp Schlee # Betrifft: Neubau Sohnstraße / Ecke Grafenberger Allee - Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar Begründung: In der Wettbewerbsphase war die Fläche Sohnstraße/Grafenberger Allee als Außengastronomie ausgewiesen. Dies wurde nicht verwirklicht. Es ist dort ein Sportstudio entstanden. Nun besteht eine große, leere, versiegelte Fläche. Außerdem war ein Durchgang von der Sohnstraße zum Haniel-Park geplant. Frage 1: Fällt der große, nun komplett versiegelte Bereich Sohnstraße/Grafenberger Allee nicht unter die Vorgartenordnung und muss deshalb entsiegelt und begrünt werden? Frage 2: Wieso wurde der geplante Durchgang von der Sohnstraße zum Haniel-Park nicht verwirklicht? gez. Dr. Monika Müller-Klar
Beantwortung BV2 141 2026 Neubau Sohnstraße Ecke Grafenberger Allee als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592544.pdf Published Time: Fri, 03 Jul 2026 07:52:37 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Seite 1 von 1 Sitzung: 07.07. 2026 Vorlagennummer BV2/ 141 /202 6 Anfrage von Frau Dr. Müller -Klar vom 25.05 .2026 hier : Neubau Sohnstraße / Ecke Grafenberger Allee Frage 1: Fällt der große, nun komplett versiegelte Bereich Sohnstraße/Grafenberger Allee nicht unter die Vorgartenordnung und muss deshalb entsiegelt und begrünt werden? Antwort: Der gesamte Bereich der Sohnstraße/Grafenberger Allee fällt in den Geltungsbereich einer Vorgartensatzung. Die zur Grafenberger Alle e hin befindliche Fläche ist jedoch eine festgesetzte Fläche für Geh -, Fahr - und Leitungsrecht (GFL -Fläche). Eine Versiegelung ist hier daher zulässig. Entlang der Sohnstraße ist ein 2 m breiter zu begrünender Streifen festgesetzt, der durch die Hauseingänge unterbrochen wird. Frage 2: Wieso wurde der geplante Durchgang von der Sohnstraße zum Haniel -Park nicht verwirklicht? Antwort: Der Durchgang wurde verwirklicht. Im Rahmen von Ortsbesichtigungen am 29.01.2026, am 24.04.2026 sowie am 01.05.2026 wurde stichprobenartig überprüft, ob die Wegeverbindung zwischen der Sohnstraße und dem Hanielpark im vereinbarten Zeitraum von 9:00 bis 20:00 Uhr der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigungen war das Tor geöffnet und die Nutzung der Wegeverbindung uneingeschränkt möglich. Das Tor wurde seitens des Eigentümers im März 2025 mit einer Zeitschaltuhr ausgestattet, die den Zugang entsprechend regelt und weiterhin ordnungsgemäß funktioniert . Zudem konnte ein Anwohner bestätigen, dass das Tor über den Tag hinweg durchgehend geöffnet ist.

KI-gestützt aufbereitet am 31. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/141/2026