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Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586151.pdf
Published Time: 2026-05-07T08:13:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/104/2026
CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
in der Bezirksvertretung 8
der Landeshauptstadt Düsseldorf
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.05.2026
Frau Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 8
Dagmar von Dahlen
Rathaus Eller
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf
# Betrifft:
Parkplatzsituation in Unterbach (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen)
Mit dem Erweiterungsbau der Carl-Sonnen-Schein-Grundschule wurde das
Stellplatzangebot auf 20 bzw. 21 Stellplätze reduziert. Diese Zahl ist für bestimmte
Sportnutzungen und -veranstaltungen nicht auskömmlich. Die Verwaltung hatte zu der
Thematik und zu Ausweich-Kapazitäten im Bereich der Wichernschule im März 2024
mitgeteilt: „Das Parken auf dem Grundstück der Wichernschule wird bereits im Rahmen
der normalen Schließzeiten zu den Nutzungszeiten der Sportvereine ermöglicht, da das
Schultor erst nach 22.00 Uhr verschlossen wird. Dieses Angebot wird derzeit von den
Sportvereinen nur bei größeren Veranstaltungen wahrgenommen.“
Tatsächlich scheint die Nutzung des Grundstücks zur Wichernschule für das Parken bei
bestimmten Sportveranstaltungen (z.B. Meisterschaften) in der Sporthalle Gerresheimer
Landstraße 89 Schwierigkeiten zu unterliegen und eine Öffnung bis um 22 Uhr scheint
nicht regelhaft zu erfolgen.
Wir fragen daher:
1. Wie wird die Öffnung des Grundstücks der Wichernschule und die Nutzbarkeit
für das Parken von Mitgliedern/Besuchern von Sportvereinen bzw. -
veranstaltungen in der Halle der Carl-Sonnenschein-Schule sichergestellt?
2. Wie viele Stellplätze stehen auf dem Gelände der Wichernschule zur Verfügung?
3. Gibt es ein Verfahren zur Anmeldung publikums- oder teilnahmeintensiver
Veranstaltungen, um die Bereitstellung der Kapazitäten sicherzustellen?
gez. Renate Fuchs gez. Birgit Sieger Seite 2
Beantwortung BV8_104_2026 Parkplatzsituation in Unterbach als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 8 BV8_104_2026 Parkplatzsituation in Unterbach.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587530.pdf
Published Time: Thu, 21 May 2026 09:52:15 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/104/2026
Parkplatzsituation in Unterbach (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen)
1. Wie wird die Öffnung des Grundstücks der Wichernschule und die Nutzbarkeit für das
Parken von Mitgliedern/Besuchern von Sportvereinen bzw. -veranstaltungen in der
Halle der Carl-Sonnenschein-Schule sichergestellt?
2. Wie viele Stellplätze stehen auf dem Gelände der Wichernschule zur Verfügung?
3. Gibt es ein Verfahren zur Anmeldung publikums- oder teilnehmerintensiver
Veranstaltungen, um die Bereitstellung der Kapazitäten sicherzustellen?
Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit:
Grundsätzlich besteht für Sportler*innen und Besucher*innen gemäß vertraglicher Regelung
zwischen dem Stadtsportbund und den jeweiligen Vereinen kein Anrecht auf einen Parkplatz.
Ob die Möglichkeit besteht, vorhandene Parkplätze zu nutzen, hängt immer individuell von den
jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab. Da die Nutzung von Parkplätzen nicht
Vertragsbestandteil ist, werden Anmeldungen bei publikums- oder teilnahmeintensiven
Veranstaltungen durch den Stadtsportbund dahingehend nicht gesondert geregelt. Jegliche
Bereitstellung von Parkplätzen an Schulen, über die Nutzung öffentlicher, frei zugänglicher
Parkplätze hinaus, ist immer ein freiwilliges Entgegenkommen gegenüber den Sportler*innen
und individuell abzustimmen.
Zur Sporthalle an der Gerresheimer Landstraße lässt sich konkret festhalten, dass es sich
hierbei um eine sogenannte „Schlüsselhalle“ handelt. Dies bedeutet, dass die Vereine einen
eigenen Schlüssel haben und selber die Halle auf- und zuschließen können. Am Wochenende
nutzen ausschließlich die Vereine die Halle, die dort auch unter der Woche trainieren.
Bereits während der Baumaßnahme standen, in Abhängigkeit der jeweiligen Bautätigkeit, an
der Sporthalle der Gerresheimer Landstraße acht bis zwölf Stellplätze zur Verfügung. Seit dem
04.05. sind dort die Arbeiten zu den Freianlagen gestartet. In dieser Zeit können
vorübergehend keine Stellplätze angeboten werden. Nach Abschluss der aktuell laufenden
und bald endenden Baumaßnahme stehen an der Sporthalle Gerresheimer Landstraße
insgesamt einundzwanzig Stellplätze zur Verfügung. Dies übertrifft deutlich die Anzahl der
bauaufsichtlich geforderten vierzehn Stellplätze. Somit kann erfreulicherweise zeitnah ein sehr
hohes Parkplatzangebot direkt an der Halle genutzt werden.
Während der aktuell laufenden Baumaßnahme wurde entgegenkommend angeboten, im
Bedarfsfall bei großen Veranstaltungen ausnahmsweise auf dem Schulhof der Wichernschule
zu parken. Dieses Angebot wurde nur vereinzelt in Anspruch genommen. Dem Hausmeister
sowie der Verwaltung sind keine unerfüllten Wünsche hinsichtlich dieser Ausnahmenutzung
bekannt. Wenn in Zukunft bei außergewöhnlich großen Veranstaltungen die Sportvereine einen Bedarf
erkennen, der über die bereits große Anzahl an Parkplätzen an der Gerresheimer Landstraße
selbst hinausgeht und auch nicht durch den öffentlichen Parkraum abgedeckt werden kann,
können die Vereine den ihnen bekannten Schulhausmeister weiterhin anfragen, ob und unter
welchen Voraussetzungen zu den gewünschten Veranstaltungszeiten ein Parken auf dem
Schulhof der Wichernschule ausnahmsweise möglich ist.
Zur Einordnung sei darauf hingewiesen, dass Parken auf Schulgrundstücken außerhalb von
eingezeichneten bauaufsichtlich genehmigten Parkplätzen, unter anderem mit Verweis auf die
Öffnung aller Schulhöhe als Spielhöfe, grundsätzlich nicht gestattet ist und immer einer
anlassbezogenen, individuellen Abstimmung und einer Übernahme der Sicherheit und
Verantwortung (z. B. durch die Stellung von Parkraumlotsen) durch die jeweiligen Veranstalter
bedarf.